Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Auf BAB mit 67 zuviel geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Auf BAB mit 67 zuviel geblitzt
By cornholio (62.155.140.159) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 01:21:

Hört sich viel an, war aber echt versehentlich!
Also: 23:00 Uhr; 3-spurige BAB ohne Limit; wenig los; Tempo über 200; plötzlich bremst Vordermann 'wie ein Stier' und ich hab dadurch auch mit dem Bremsen vollauf zu tun. Da für mich kein Grund ersichtlich ist (Hindernis o.ä.). höre ich auf zu bremsen (Tempo ca. 160), als er auf die mittlere Spur rüberfährt. Da sehe ich am rechten Fahrbahnrand ein 80-Schild und zack; alles 'rot'! Bin noch mal zurückgefahren u. habe gesehen, daß vorher auf 100 limitiert war und 100 Meter danach auf 80, weil ca. 500 Meter weiter auf 'nem Parkplatz eine LKW-Kontrolle stattfand.
Heute kam AB: zul. 80, gef. 152 minus 5 = 147 kmh! D. h. lt. Bußgeldkat. 550 DM, 4 Pkt., 2 Monate.
Hat da jemand Erfahrungen wie man da was mildern kann?

By Juergen (62.224.96.35) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 10:06:

Hallo corn, zum Fahrverbot gibt es dazu eine neue BGH-Entscheidung: siehe

http://www.avd.de/recht/rechtstips/d_rt_fahrverbgeschw.htm

D.h. wenn Du mal ein Schild plausibel übersiehst, dann sollte vom Fahrverbot abgesehen werden. Was in Deinem Fall dagegen spricht ist der "Geschwindigkeitstrichter", also daß vor den 80 schon 100 kam.

Sollten die nun aber so dicht hinter dem 80-Schild geblitzt haben, daß Du - nach Übersehen der 100 - keine Chance hattest, zwischen Erkennen des 80-Schilds und dem Blitzer zu bremsen, dann solltest Du eigentlich dennoch - was das Fahrverbot angeht - davonkommen (Geld und Punkte sind davon glaub nicht betroffen).

Die Frage ist halt: Wie schnelll warst du beim Erkennen des 80-Schilds und wie weit dahinter stand der Blitz.

Allerdings darfst Du beim Erkennen des 80-Schilds auch wiederum nicht so schnell gewesen sein, daß Du gegen die Regel verstößt, "auf Sichtweite halten" zu können, denn einen direkten Vordermann kannst Du bei dem 80 Schild nicht mehr geltend machen, sonst wär der wohl auch geblitzt worden oder hätte so gebremst, daß auch Du zu bremsen hattest.

Zum Thema "Übersehen" ist natürlich außerdem zu fragen, ob diese Schilder, die ja provisorisch waren, richtig aufgestellt und beleuchtet waren.

Dennoch, letztlich meine ich, es wird tatsächlich vom Abstand des 80 Schilds zum Blitzer abhängen, ob diese neue BGH-Regelung greift oder nicht.

Oder was meinen die Experten hier ?

By farendil (217.80.147.25) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 10:27:

@cornholio:
-an wen war der a-bogen adressiert?
-auf wen ist das kfz zugelassen?

By Daidone (217.2.1.101) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 13:30:

Nun, es ist eigentlich schwer, gleich mehrere Schilder mit Tempolimit zu übersehen, auch wird die LKW - Kontrolle vorher angekündigt. Du hast Dich wohl zu sehr auf was anderes konzentriert?
Da hast Du keine Chance.

Wie weit weg war der Blitzer vom 80 Schild?

By cornholio (212.184.148.164) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 19:55:

1. AB war an mich adressiert, da ich auch Halter bin.
2. Entfernung von Blitzer zum 80-Schild war relativ knapp (bei Tempo 150-160 'relativ'), da es von Erkennen des Schildes bis zum Blitz kaum zum Bremsen gereicht hat. Muß denn diese Entfernung irgendwo in den Polizei-Unterlagen festgehalten werden? Zwecks evtl. Akteneinsicht durch Anwalt.
3. Ob der Vordermann bzw. dann Hintermann auch geblitzt wurde, weiß ich nicht.

By Juergen (62.224.96.23) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 09:06:

@cornholio
zu 2:
soweit ich weiß, müssen die ein formales Protokoll schon über Positionen und Aufstellung der Schilder herstellen, das dürfte für die Blitzer-Position sicher ebenfalls zutreffen.
Von einem Geschäftspartner, dem ich schon glauben würde, hab ich mal gehört, daß er mit 140 in einer A9-Baustelle nochmal davon kam: Sein Anwalt hat die damals in der Sache noch etwas unerfahrenen sächsischen Behörden in der Luft zerrissen, weil sie diese Protokolle nicht gemacht hatten.

Also ich würde die Protokolle über Aufstellung, Entfernung, Beleuchtung der Schilder sowie des Blitzers auf jeden Fall durch einen darin erfahrenen Anwalt prüfen lassen.

Ansonsten würde ich an Deiner Stelle die Einleitung mit Tempo 200 und bremsendem Vordermann wahrscheinlich ganz weglassen. Die 100 hast du übersehen, bist 160 gefahren, warst von den 80 völlig überrascht, und eh Du reagieren konntest, wars geschehen, oder so.

Ich denke, ein Schild zu übersehen, das da sonst nie steht, ist ohnehin im Sinn der BGH-Entscheidung nicht ganz unplausibel.

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 10:30:

also, wenn es ein geschwindigkeitstrichter war, (wo die geschwindigkeit schrittweise heruntergesetzt wurde) und das ist ja offensichtlich der fall, so darf der kasten auch direkt hinter dem 2. (oder 3., 4.,5.)Schild stehen.

du mußt demnach das 130 und das 100 schild übersehen haben.
eine chance gerichtlich dagegen anzugehen hättest du, wenn das 130 gefehlt hat.


allerdings wirst du dabei nur eine minderung der strafe erreichen können und auch dies nur mit einem anwalt.


ich kann dir hier nur eines raten:
alberto-methode!
diese ist im forum mehrfach beschrieben.
such mal dannach und wenn du fragen hast, dann schreib sie hier mit rein.

@juergen: vergiß es! auch eine solche begrenzung wegen der lkw-kontrolle ist statthaft.

By cornholio (193.158.169.131) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 13:53:

Auf Tempo 130 wurde NICHT begrenzt, sondern 'aus dem Nichts' auf 100! Und das hab' ich übersehen.
Anwalt ist eh klar, suche nur einen Spezialisten für sowas.
Danke für die Ratschläge an alle!

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 13:56:

@cornholio: wie gesagt - ein anwalt kann die strafe etwas mildern...

mit der von mir vorgeschlagenen methode kommst du mit etwas glück ganz drumherum (und könntest bei nichtgelingen immer noch die sache mit dem anwalt versuchen)


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page