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Schrittempo

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Schrittempo
By Thomas (217.80.165.62) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 00:25:

Hi,habe da mal ne Frage.Muss man bei einem haltendem Großraumtaxi,welches Warnblinklicht eingeschaltet hat auch Schrittempo fahren.Ich meine ja nicht,weil die Dinger auch nachts unterwegs sind und man das ja dann von niemanden erwarten kann.Ich weiss nur dass man bei Vans die als Schulbusse gekennzeichnet sind und bei Linienbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht Schrittgeschwindigkeit fahren muss.Aber wie sieht es mit Großraumtaxen aus?Wäre sehr dankbar wenn ich darauf eine Antwort bekäme.Gruß Thomas!

By farendil (217.80.147.25) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 10:24:

nein, mußt du nicht!
es gilt ausdrücklich für BUSSE.

wenn also ein van dasteht, der als bus eingesetzt würde, müßtest du es strenggenommen auch nicht.

es kann jedoch nicht schaden, etwas langsamer an einem haltenden taxi mit warnblinke vorbeizufahren.

By garfield (134.108.33.169) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 11:24:

Taxi mit Warnblinker heißt schlicht und einfach "ich parke hier falsch und weiß das."

Die Warnblinkregel nach §20 Abs.3&4 StVO gilt ausdrücklich nur für "Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse" an "gekennzeichneten Haltestellen (Zeichen 224)". Fehlt auch nur ein Kriterium:
- Zeichen 224 an der Haltestelle nicht sichtbar und mangels Ortskenntnis nicht bekannt, daß da eine Haltestelle ist
- Bus hat keine Liniennummer oder Schulbuszeichen (Kindersymbol)
kann man die Schrittgeschwindigkeit und das Überholverbot vergessen. Natürlich gilt weiterhin die übliche erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber haltenden Bussen. Der Warnblinker kann in solchen Fällen aber nur als Signal für eine Panne oder als Warnung vor einem plötzlichen Hindernis gewertete werden.

Da ein Taxi aber kein Bus ist, reicht es, wenn man den Warnblinker so bewertet wie bei jedem anderen Auto auch, Sonderrechte gibt es für das Taxi dadurch keine.

By Thomas (217.80.165.73) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 19:07:

Ales klar.Das ist nett von euch.Wie sieht es denn aus wenn ein Van mit Kindersymbol hält,Warnblinklicht eingeschaltet ist aber es dort keine Haltestelle gibt.Ich meine wenn er nur am Fahrbahnrand hält und an keiner Haltestelle.

By garfield (134.108.33.169) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 20:20:

Wie bereits gesagt: "ich parke falsch und weiß das." Keine Schrittgeschwindigkeit nötig, kein Überholverbot beim Anhaltevorgang.

Aber eigentlich sollte einem der gesunde Menschenverstand schon sagen, daß bei Warnblinker irgendwas im Busch ist und man dann die Geschwindigkeit nicht zu hoch wählen sollte.

By Thomas (217.0.50.69) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 16:06:

Ok,ich danke euch!Allzeit gut Fahrt

By dagegen (134.147.103.19) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 13:09:

Wenn man falsch parkt oder hält, sollte man den Warnblinker auslassen (nur so als Tipp). Ich kenne einen, der musste mehr bezahlen, weil ihm auch noch "missbräuchliches Benutzen des Warnblinkers" vorgeworfen wurde.

By Thomas (217.0.50.14) on Mittwoch, den 25. Juli, 2001 - 22:42:

gibt es eigentlich ein beschränkte zeit für diese Vans mit dem Kindersymbol?Ich habe nämlich letztens so ein Ding um 22 Uhr gesehen.Das kann doch nicht sein oder?Um die Uhrzeit sind doch keine Kinder mehr unterwegs.

By traffic (217.48.44.21) on Donnerstag, den 26. Juli, 2001 - 15:53:

Eine Zeitbeschränkung nicht, aber der Fahrer muß das Schild entfernen, wenn er keine Kinder transportiert. Interessant wäre jetzt zu wissen:
- Wie teuer wird es für ihn, wenn er das nicht macht?
- Muß man sich an das irrtümlich nicht abgehängte Schild beim Vorbeifahren am Bus halten, wenn er also ohne Kinder unterwegs ist und mit Warnblinker an einer Haltestelle steht?

By Seppelschorsch (132.230.115.5) on Donnerstag, den 26. Juli, 2001 - 16:58:

Warum sollte er mit Warnblinker ohne Kinder ein/aussteigen zu lassen an einer Haltestelle warten?

Und andersherum, woher weiss ich als Autofahrer, dass da nicht eine Horde von halslosen kleinen Ungeheuern gleich aus dem vom Bus verdeckten Bereich über die Strasse stürmen werden?

Desweiteren könnte er seine Tour ja gerade begonnen haben und wäre dann trotz der Nichtanwesenheit besagter Kinder legitimiert...

By traffic (217.48.44.21) on Donnerstag, den 26. Juli, 2001 - 17:03:

Er könnte ja z.B. eine Panne haben.

By Goose (62.180.184.2) on Freitag, den 27. Juli, 2001 - 00:06:

Leute, daß ihr euch hier Gedanken macht, ist gefährlich. Ein Bus, egal welcher Art, mit eingeschalteter Warnblinkanlage, sollte für jeden Autofahrer bedeuten, daß er Schrittgeschwindigkeit fährt. Es kann doch sein, daß dort ein Kind o.ä. kommt, und lieber 10 mal umsonst gebremst als ein mal ein Kind über den Haufen gefahren.
Und zum Thema Geschwindigkeit allgemein: habt ihr schon mal ein verunfalltes Kind sterben gesehen? Wenn ja, dann denke ich, ist euch jede Geschwindigkeitsbegrenzung und jede Warnblinkanlage heilig und ihr denkt nicht erst über den Grund nach und diskutiert diesen aus.

Gruß
Goose

By Thomas (217.0.49.253) on Freitag, den 27. Juli, 2001 - 00:11:

Und was ist,wenn das ganze nicht an einer Haltestelle sondern nur am Fahrbahnrand passiert?Wie werden denn die Strafen dann gehandhabt?Um diese Uhrzeit müßte es doch strafmildernde Dinge geben oder nicht?Man kann ja nicht erwarten,dass jemand um die Uhrzeit mit Kindern rechnet,die zur Schule oder so wollen oder?

By sigmadriver (62.104.208.74) on Freitag, den 27. Juli, 2001 - 01:11:

@ Goose
Genau meine Meinung
@ Thomas
Scheinbar ist Dir da irgendeine Geschichte passiert.Ich bin ja nicht neugierig,aber erzähl doch mal.

By garfield (134.108.33.169) on Freitag, den 27. Juli, 2001 - 08:59:

Leute, daß ihr euch hier Gedanken macht, ist gefährlich.

Gefährlich ist es nur, wenn man sich keine Gedanken macht.

Ein Bus, egal welcher Art, mit eingeschalteter Warnblinkanlage, sollte für jeden Autofahrer bedeuten, daß er Schrittgeschwindigkeit fährt.

Eben nicht. Gerade hier muß man sich Gedanken machen. Ich habe es schon mehr als einmal erlebt, daß ein Busfahrer den Warnblinker bewußt dazu eingesetzt hat, um den Verkehr zu behindern. Ob ihm das "von oben" so angewiesen wurde, ist mir nicht bekannt.

Es handelt sich dabei um die Haltestelle "Oberhof", einem Vorort von Esslingen. Die Hauptstraße streift diesen kleinen Ort am Rand, ohne durch den Ort hindurchzuführen. Sprich: es gibt nur Häuser auf einer Seite der Hauptstraße, die durch eine abzweigende Nebenstraße erreichbar sind. Auf der anderen Seite sind übersichtliche Wiesen. Und genau dort habe ich schon mehrfach gesehen, daß der Bus den Warnblinker einschaltet, wenn er auf der Häuserseite hält (Fahrtrichtung Stadtzentrum). An dieser Stelle steigt um diese Zeit niemand aus, sondern nur Fahrgäste ein, die zur Arbeit oder Schule fahren. Und von diesen Fahrgästen kommt garantiert keiner quer über die Wiesen dahergerannt, die kommen alle aus der Nebenstraße, wo die Häuser sind. Und jetzt erklär mir mal, warum dort der Warnblinker berechtigt ist bzw. warum man dort ohne nachzudenken auf Schrittempo abbremsen soll (vor allem auch noch der Gegenverkehr)?

Auch wenn es die Obrigkeit gerne sehen würde, Denkverbote gibt es nicht.

By traffic (62.134.73.168) on Samstag, den 28. Juli, 2001 - 13:49:

@garfield: Da gebe ich dir vollkommen Recht. Natürlich ist die korrekt angewendete Regelung sinnvoll, aber bei Mißbrauch soll der Busfahrer und nicht die Vorbeifahrer bestraft werden!


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