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Anhörung beantworten - ja oder nein ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörung beantworten - ja oder nein ?
By Juergen (62.157.42.53) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 21:54:

mal ganz unabhängig von meinem aktuellen Fall (siehe 250 km / Foto ...)würd es mich dennoch interessieren, ob es nicht mehr Sinn macht, die Anhörung nicht zu beantworten.

Ich hab das früher mal gemacht, und dann kam nie wieder was, deshalb frag ich so danach. Kann es sein, daß die so eher die Verjährung verpennen ?

Oder was bringt es zu antworten, außer Zeit- und Porto zu verschwenden ?

Sorry, wenn ich so dumm frage. Danke für Antworten.

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 23:26:

Es macht eigentlich nur Sinn, eine Anhörung zu beantworten, wenn mann z.B. das Verfahren auf jemand anderes umlenken will, um die Verjährung zu erreichen. Man trägt die persönlichen Daten einer anderen (vorher informierten) Person ein und kreuzt an, daß der Verstoß zugegeben wird. Wenn möglich, alles mit Schreibmaschine und auf gar keinen Fall unterschreiben.

By Juergen (62.224.96.95) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 23:43:

Ok, solche Geschütze will ich ja nicht auffahren.

Das heißt, wenn ich nichts dazu sagen will, dann lasse ich ne Anhörung in der Regel am Besten bei mir verfaulen, ohne daß es Nachteile bringt. Danke Bird, das wollte ich wissen.

By Greatblackbird (145.253.20.165) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 12:20:

Nachteile als solches hast Du nicht, wenn Du auf eine Anhörung nicht reagierst. Schließlich wird ein A-Bogen per einfachem Brief verschickt und der ist im Zweifelsfall eben bei Dir nicht angekommen.

By LapMan (149.225.53.193) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 20:07:

Sogar mein Anwalt rät mir: A-Bogen einfach ignorieren, wenn man möchte. Dann kommt halt irgendwann der BG-Bescheid...

By EinBetroffener (216.104.228.152) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 10:07:

Moment...
Ein BG-Bescheid kommt nicht automatisch einem nicht beantworteten AB hinterher. Die müssen zweifelsfrei den Fahrer feststellen. Sollte das Photo beispielsweise nicht viel hergeben, wird man aller Wahrscheinlichkeit nichts mehr hören. Sollte es hingegen tauglich sein, kann ein Abgleich mit dem Passbild auf der Meldebehörde gemacht werden, oder aber sie kommen (unangemeldet) bei einem vorbei.

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 10:33:

@einbetroffener: Ein BG-Bescheid kommt nicht automatisch einem nicht beantworteten AB hinterher.
rein rechtlich dürfte es nicht passieren...
oftmals scheint dies aber doch zu passieren, wenn das foto nicht zu schlecht ist oder der fahrer nicht völlig von den gespeicherten daten (geburtsdatum, geschlecht) abweicht.

By EinBetroffener (216.104.228.118) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 10:35:

@farendil

Genau das meinte ich und hab´s auch so geschrieben.

By LapMan (195.37.62.158) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 11:26:

Bei mir kam der BG auf bloßen Verdacht hin. Und das ca. 9 Wochen nach dem AB. Zwischendurch kamen immer wieder mal unangekündigte Schnittlauch-Besuche an meinem Erst- und Zweitwohnsitz - aber ich war irgendwie nie anzutreffen. Dann haben die halt einfach den BG geschickt. Die wußten nicht, wer da auf dem Foto war - nichtsdestrotrotz war das Foto gestochen scharf und es war nix zu machen... Mußte ich eben zahlen.

By EinBetroffener (216.104.228.147) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 11:28:

@ LapMan

Bist Du sicher, dass die das nicht wussten? Die haben vorab besagten Photovergleich gemacht, bzw. die Nachbarn befragt.

By farendil (217.80.147.117) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 11:56:

@ein betroffener: ich wollte damit sagen, daß der bg bescheid z.t. auch ohne paßfotovergleich oder andere identifizierung ausgestellt wird.

ich habe es auch schon erlebt, daß bei einem parkverstoß ein bg-bescheid ausgestellt wurde, weil der halter auf den a-bogen/verwarngeldbescheid nicht reagiert hat.

By Juergen (62.224.97.38) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 18:47:

soweit ich weiß, steht doch heutzutage immer drin "wenn sie sich nicht äußern wollen kann das photo mit ihrem in der meldedatei gespeicherten paßphoto verglichen werden".

Da sollte man doch annehmen, sie besuchen einen nur dann, wenn das Photo zwar gut ist aber NICHT mit dem gespeicherten Paßbild vom Halter übereinstimmt.

Oder wieso kommen die vorbei, wenn sie das Paßbild haben ? um einen zu ärgern ?

By Greatblackbird (62.104.214.83) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 21:07:

@farendil
Da kann ich Dir nur zustimmen

@Juergen
Klar. Um Dich zu ärgern. Die wissen doch auch, wie unangenehm es für Dich ist, wenn sie in der Nachbarschaft mit dem Foto "hausieren" gehen.

By Juergen (62.224.97.21) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 09:18:

Hab grade Besuch vom Ordnungsamt gehabt, ist zwar ein ganz anderer Fall, aber paßt vielleicht hierher:

Sie haben mich nämlich kürzlich auch hier bei mir zuhause mit 59 im Ort geblitzt, wollten 30 Mark. Bin ich aufs Rathaus gegangen und hab das Bild angekuckt, weniger wegen den 30 Mark sondern aus Prinzip. Das Gesicht war ein weißer Fleck. Hab ich auf der Anhörung angekreuzt "gebe nicht zu", dazu geschrieben: siehe Foto.

Jetzt war er da: Hat sich schon an der Sprechanlage identifiziert: "Stadt D...", also nicht Bullerei sondern Stadt. Nun, bevor der mir noch demnächst am Hauseck auflauert hab ich ihn halt reingelassen. Er hat mir dann eine speziell belichtete Vergrößerung gezeigt, die sie mir auf dem Rathaus nicht gezeigt hatten, da war ich dann schon erkennbar.

Hat sich dann aber mit den ursprünglichen 30 Mark zufrieden gegeben. (Und daß meine Karre vorm Haus mal wieder im Parkverbot stand, hat ihn offenbar auch nicht interessiert.)

Ich schätze mal, wenn es nicht für das eigene Stadtsäckel sondern für ne fremde Stadt wäre, würden die den Aufwand vermutlich net betreiben, sondern halt das Paßbild dort hinschicken, oder ?

By farendil (217.80.147.88) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 09:22:

@Ich schätze mal, wenn es nicht für das eigene Stadtsäckel sondern für ne fremde Stadt wäre, würden die den Aufwand vermutlich net betreiben, sondern halt das Paßbild dort hinschicken, oder ?

wenn das ordnungsamt der stadt a bei der polizei der stadt b amtshilfe anfordert, müssen die eigentlich tätig werden.

By EinBetroffener (216.104.228.148) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 09:36:

@Juergen

Man muss sich schon wundern, welcher Aufwand wegen 30,- betrieben wird...

By LapMan (141.24.120.110) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 10:04:

@Betroffener:

Ich bin mir ganz sicher, daß die nicht wußten wer das auf dem Foto ist. Unsere Nachbarin ist meine Oma und die hat die Sheriffs eiskalt abblitzen lassen als sie ankamen. Und an meinem Zweitwohnsitz würden die Nachbarn niemals irgendeine Aussage zu dem Thema machen. Das war definitiv bloßer Verdacht, auf den die den BG verschickt haben. Ein gespeichertes Paßfoto hätte denen auch nix gebracht. Da hatte ich nämlich keine Brille, keinen Bart und war viiieeel jünger...

Ich denke, es ist recht verbreitet, daß die Dinger einfach mal so rausgeschickt werden. Die haben ja schließlich nix zu verlieren!

By Sven (217.51.9.27) on Samstag, den 11. August, 2001 - 15:54:

Hallo! Ich brauche dringend eine Antwort. Es ist sehr sehr wichtig.

Bin neulich mit meinem Zivi-Wagen 60 km/h in einer 30er Zone gefahren und geblitzt
worden. Pech ist, daß ich
noch in der Probezeit bin. Der Wagen ist auf meine Firma zugelassen. Ein Fahrtenbuch gibt es nicht. Gibt es eine Möglichkeit die Nachschulung zu umgehen? Oder wäre das ein Schritt in die falsche Richtung? Welche Konsequenzen würde meine Firma zu erwarten haben, wenn ich mich nicht zu der Tat bekennen würde? Kann man es 3 Monate hinauszögern, so dass die Verjährung einsetzen würde? Würde es was bringen, wenn wir uns "nicht mehr dran erinnern könnten, wer den Wagen gefahren hat? Helft mir bitte SCHNELL!!!
Dankeschön!


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