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250 km entfernt - wie kommt man ohne Anwalt an das Foto ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 250 km entfernt - wie kommt man ohne Anwalt an das Foto ?
By Juergen (62.157.42.53) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 19:04:

hallo,

als Vielfahrer hat es mich halt doch mal wieder erwischt. Anhörung ("Ihnen wird zur Last gelegt ...") 92 statt 70 auf der Landstrasse, 250 km weit weg von mir, mit dem Hinweis drauf : "Fotos werden nicht verschickt".

Wäre zwar nur 1 Punkt, aber würde glaub ich verhindern, dass 3 Punkte, die schon ca. 19 Monate alt sind, demnächst gelöscht würden, also nicht ganz egal, die Sache.

Kleine Chance: Genau als es blitzte hatte ich so halb die Hand im Gesicht.

Meine 1. Frage (ganz allgemein): Bringt es überhaupt was die Anhörung zurück zu schicken, wenn ich nichts dazu sagen will, oder ist es besser, sie nicht wegzuschicken oder egal ?

Und konkret: Muß ich extra dort hin fahren, wenn ich sehen will, ob das Foto Beweiskraft hat ? Denn einen Anwalt ist mir das Ganze nun doch nicht wert.

Danke im voraus für alle Tipps.

By Daidone (217.2.4.11) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 19:09:

Ruf doch mal den entsprechenden Bearbeiter an (dürfte genannt sein) und fordere das Foto an. Das machen manche Behörden so zu Einsparungszwecken und schicken das Foto erst nach Anforderung.

By Juergen (62.157.42.53) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 19:18:

@Diadone

Ja, danke, ich kanns ja versuchen, auch wenn die sowas schreiben. Allerdings: Wenn das Foto wirklich schlecht sein sollte, wird er das wohl eher ablehnen, oder muss er mir die Kopie schicken ? -

Und wie ist so mit Anhörungen im Allgemeinen ? Kann es von Vorteil oder von Nachteil sein, sie zu beantworten oder nicht zu beantworten ?

By Daidone (217.2.4.11) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 19:32:

Normalerweise muss er das. Damit kann man nämlich den Fahrer erkennen. Ablehnen darf er das nicht.
Firmen z.B. können oft nur so den Fahrer feststellen.

Ich würde einfach nur sagen, dass Du das Foto haben willst. Zum Hergang sage nix.

Anhörung: wenn Du es warst, schreibe nur die Pflichtangaben. Zugeben würde ich gar nix. Und warte das Foto ab.

Nur wenn Du es nicht warst, dann sag warum.

Rufe den Typen einfach an und schreibe entweder was er gesagt hat oder wie das Foto aussieht.

Denn es kommt vor, dass das Foto einen Grund zum Widerspruch liefert (z.B. Fahrer ist nicht erkennbar).

By farendil (217.80.147.116) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 22:38:

@juergen: schreibe in etwa: um nähere angaben zu dem verantwortl. fahrzeugführer machen zu können, bitte ich um übersendung eines fotos.

sie sind zwar nicht verpflichtet es zu schicken (zeigen müssen sie es dir, wenn du persönlich vorbeikommst) - aber sie wollen ja schließlich einen fahrer haben.
und wenn du es nicht sagst müssen sie deine zuständige polizeidienststelle auf dich loslassen. dazu braucht diese aber auch ein foto...

By Greatblackbird (145.253.20.173) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 22:44:

@Juergen
Die Behörde ist nicht verpflichtet, Dir eine Ablichtung des Fotos zuzusenden. Es muß Dir aber die Möglichkeit gegeben werden, das Foto einzusehen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten. Am einfachsten ist es, wenn Du schreibst, daß Du gern den Fahrer benennen würdest, dabei wäre es hilfreich, Einsicht in das Foto zu bekommen. Mit etwas Glück bekommst Du es dann zugeschickt oder es wird zu einer für Dich zuständigen Polizeidienststelle geschickt, wo Du es (oder jemand anders) dann einsehen kannst. Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn ein Anwalt die Akte anfordert. Dort ist das Originalfoto drin. Je nachdem, wie verwertbar das Foto ist, kann man dann entscheiden, wie man weiter vorgeht. Grundsätzlich solltest Du auf einem Anhörungsbogen außer den persönlichen Daten keine Angaben zur Sache machen.

By Juergen (62.157.42.53) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 22:48:

ok, ich melde mich, wenn ich von denen ne Aussage hab, danke soweit an Euch beide.

By Juergen (62.157.42.53) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 22:50:

sorry, danke an Euch 3, hab Deinen Beitrag grad erst gelesen, Bird.

By Juergen (62.224.96.92) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 12:00:

noch ne Idee bzw. Frage: unterbricht diese Einsichtnahme in das Foto irgendwie die 3-Monats-Verjährung, wenn die das z.B. offiziell mit Schriftwechsel hier an meine hiesige Polizei schicken ?

Oder könnte es Sinn machen, es erst in 6 Wochen hierher anzufordern, und wenn ich Bescheid hab, daß es da ist, wegen Urlaub erst 4 Wochen später zu reagieren und es anzuschauen usw. sodaß - bis die es wieder zurück kriegen - die 3 Monate um sind ?

By Greatblackbird (145.253.20.165) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 12:11:

Die Verjährung wurde schon mit dem Anhörungsbogen an Dich unterbrochen. Wenn Du zu lange wartest, wird ohnehin ein Bußgeldbescheid erlassen, dann beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate und wird durch jedes Schreiben der Behörde an Dich oder durch Schreiben von Dir an die Behörde unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen.

By Juergen (193.159.28.10) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 09:44:

Auf ein Telefonat hin hat man sich nun doch bereit erklärt, mir das Foto zu schicken, allerdings mit dem Hinweis, der Laserausdruck sei qualitativ schlechter als das Original. Nun ja, mal sehen, was da kommt...

By Daidone (217.2.1.146) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 12:06:

Juergen: Nun man dürfte aber erkennen, ob man den Fahrer erkennt. Auf Bescheiden ist das Foto auch bloss ausgedruckt.

Sag Bescheid, wie das Foto aussieht.

By Juergen (193.159.126.236) on Samstag, den 28. Juli, 2001 - 22:32:

Bis jetzt habe ich kein Foto bekommen, vielleicht ist es so schlecht, dass man wirklich nichts erkennt. Ansonsten lasse ich die Anhörung jetzt man rumliegen und ab, was in den kommenden drei Monaten so passiert ...

By snowfan (62.54.230.79) on Samstag, den 18. August, 2001 - 23:05:

Hi Jürgen,

warum der Aufwand? M.E. sollte jeder Kraftfahrer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, die deckt den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz ab. Dann entspannt zum Anwalt, ihn machen lassen und abwarten. Die Kosten trägt die Rechtsschutz.

Übrigens ne Frage: Ein Bekannter meinte mal, wenn es aus einem Auto heraus blitzt, dann muß auch der
Luftdruck der Reifen regelmäßig geprüft werden?

Kann jemand was dazu sagen?

By Greatblackbird (145.253.20.162) on Sonntag, den 19. August, 2001 - 16:08:

@snowfan
Weswegen sollte der Reifendruck geprüft werden? Wenn Du meinst, daß sich der Winkel des Radarstrahls verändert, dann ist das mit der abgezogenen Toleranz von 3 km/h bzw. 3% schon eingerechnet.

Übrigens übernimmt die Rechtschutz die Kosten nicht im Anhörungsverfahren! Erst bei Einleitung des Bußgeldverfahrens, also Zustellung des Bußgeldbescheides sind die Kosten gedeckt.

By Juergen (62.224.97.126) on Freitag, den 24. August, 2001 - 22:26:

@snowfan
Welchen Aufwand meinst Du denn ? Ich mach doch gar nichts. Im übrigen bin ich Gegner von Versicherungen, die ich nicht dringend brauche. Ich fahr meine 3 Jahre alte Karre auch ohne Vollkasko...

Ist übrigens immer noch kein Foto da, ich hoffe, die haben kein gescheites. Zählt für die Verjährung jetzt eigentlich die Anhörung oder das etwa eine Woche spätere Telefonat ?


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