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Absichtliche Gefährdung durch Polizisten

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Absichtliche Gefährdung durch Polizisten
By Bernd (172.184.235.203) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:32:

Mir ist gestern folgendes passiert: Ich fahr mit meiner Vespa (Roller) durch eine 30-Zone, vor mir ein Autofahrer, der weniger als 30 fährt. Bei dem Versuch, ihn zu überholen, scherte er nach links aus: Ich musste eine Vollbremsung einleiten, da der Wagen mich fast erwischt hätte! Ich habe das Überholmanöver folglich abgebrochen. Dann wedelte der Autofahrer mit einer Polizei-Marke aus dem Fenster - anhalten!

"Führerschein, Fahrzeugpapiere"... Dann sagte er, er überlege sich, eine Anzeige gegen mich zu schreiben. Auf jeden Fall würde er bei der Kreisverwaltung feststellen lassen, ob mir für meinen Autoführerschein (den ich bald machen will) eine Sperrfrist auferlegt werden soll. Evtl. würde er meine Eignung zum Führen eine KFZ prüfen lassen wollen.

Der Polizist war privat unterwegs, und hat sich meinen Namen, Anschrift und Kennzeichen notiert und ist dann weitergefahren. Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite!? Ich fuhr zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 km/h, Gegenverkehr wurde nicht gefährdet (nur ich, durch den Polizisten!), ausserdem war der Polizist allein.

Was meint Ihr, was nun passieren wird? Wie kann ich mich rechtlich gegen das Verhalten (Ausscheren) des Beamten wehren?

By Alberto (62.224.97.46) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 16:49:

War denn das eine normale 2-spurige Straße?
Wenn ja, hat er einen Grund gehabt, nach links auszuscheren, z.B. ein Hindernis vor sich oder gar wollte er vielleicht links abbiegen?

Wenn ja, dann hättest du dies sehen müssen und in einer 30er - Zone die Vorsicht walten lassen müssen.
Ich nehme mal nicht an, daß dort Überholverbot war. Dann wäre alles sowieso klar.

Dennoch, eine zukünftige Führerscheinsperre kann er sich abschminken, so schlimm war es nun wieder nicht.

Und.... sollte der gute Beamte - in schulmeisterischer Weise - nur nach links gezogen haben, um dich am Überholen zu hindern - obwohl gar kein Hindernis für ihn da war - und das noch, als du schon neben ihm warst - und ohne zu blinken.....
dann würde ich mir eine Anzeige (schön wäre ein zeuge für dich - wg. Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr + Dienstaufsichtsbeschwerde - gegen den Polizisten überlegen.
Denn.... auch er ist nicht Kojak oder Silvester Stallone!

Sollte tatsächlich irgendeine Anzeige kommen,. würde ich mit eben dieser Gegenanzeige antworten. Zunächst soll er mal den Fall schildern, denn er muß ja erklären, warum er nach links ausscheren wollte, und dabei Deine Gefährdung in Kauf nehmen mußte (oder doch wollte??)

Ich vermute mal, daß er die Gefahr - für sich selbst - sehr wohl erkannt hat und daß nichts mehr kommt.

By garfield (134.108.33.169) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 16:55:

Wenn es wirklich ein Polizist war, wird eine Anzeige gegen ihn mit ziemlicher Sicherheit eingestellt, weil man einem Polizisten mehr glaubt als einem einfachen Moppedfahrer. Andererseits kann ich es auch nicht richtig glauben, daß ein Polizist sich so verhält. Ich vermute eher, daß das irgendein Oberlehrer-Spinner war, der sich einen saudummen und dazu gefährlichen Spaß erlaubt hat. Eins ist jedenfalls fast 100-prozentig sicher: daß Du nichts weiter zu erwarten hast, wenn Du nichts machst. Solltest Du ihn anzeigen, steht Aussage gegen Aussage, weil Du auch keinen Zeugen hast. Er wird vermutlich also auch dann nicht bestraft, wenn er kein Polizist war. Sollte er aber schon mehrfach durch solche Verkehrsgefährdungen aufgefallen sein, könnte er (zurecht) ziemlichen Ärger bekommen. Du solltest zumindest mal unverbindlich mit einem (echten) Polizisten sprechen, ob da Interesse an einer weiteren Verfolgung besteht. Immerhin hat die echte Polizei durchaus ein berechtigtes Interesse daran, daß der Ruf der Polizei nicht durch solche Idioten in den Dreck gezogen wird. Ein Auffinden der falschen Polizeimarke bei einer Fahrzeugdurchsuchung dürfte dem Spinner auf jeden Fall das Genick brechen.

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 17:46:

Noch eine Anmerkung: beim geringsten Zweifel (und der besteht bei nicht uniformierten Personen in einem Zivilfahrzeug grundsätzlich) stets auf der Vorlage eines mit Lichtbild versehenen Dienstausweises bestehen und sich niemals mit irgendeiner Blechmarke begnügen. Ich mag mich täuschen, aber nach meinem Wissenstand wird eine (echte) Blechmarke auch nicht an jeden Polizeibeamten ausgegeben, sondern nur an Kripo-Angehörige. Einen Dienstausweis, der auf Verlangen vorzuzeigen ist, hat hingegen jeder Polizeibeamte.

Sollte es sich bei der Person um keinen echten Polizeibeamten gehandelt haben, dürfte auf den zusätzlich ein Strafverfahren wegen Amtsanmaßung zukommen.

By Greatblackbird (62.104.223.81) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 18:58:

@alle
Ist man denn überhaupt grundsätzlich verpflichtet, sich gegenüber einem nicht im Dienst befindlichen Polizisten auszuweisen?

By farendil (217.80.147.5) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 19:06:

@gb: ein polizist kann sich jederzeit wieder in seinen dienst versetzen.

By polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 19:11:

Mir erscheint die Sache auch recht dubios. So wie von dir beschrieben verhält sich normalerweise kein Polizist (wobei ich nicht ausschließen will, dass es auch solche gibt).
Die Polizeimarke alleine sagt noch gar nichts. Diese ist nur gültig in Verbindung mit einem Dienstausweis. Im übrigen haben diese Hundemarken nur Beamte der Kripo, Beamte der SchuPo weißen sich immer mit Dienstausweis aus.
Und solche Dienstmarken gibt es im freien Verkauf mit Sicherheit zu beziehen. Sehen dann halt etwas anders aus, aber ob das der normale Bürger bemerkt?
Und Idioten, die irgendwelche Neurosen ausleben und meinen sie müssen Polizei spielen, gibt es genug :-(

Aber garfield und N.N. haben es schon auf den Punkt gebracht.

@greatblackbird: Ein Polizeibeamter kann sich jederzeit in den Dienst versetzen. Bei Straftaten ist er in gewissem Maß sogar verpflichtet dazu.
Wenn er aber Ausweispapiere verlangt, muss er sich mit dem Dienstausweis ausweisen, wenn das gegenüber nicht gerade den Polizisten persönlich kennt und weiß, dass er bei Polizeis ist.

Dann besteht für den Bürger auch die Pflicht, sich auszuweisen

*btw*kleiner Randgruppenwitz:
Sagt der Polizist zum Asylbewerber: "Können sie sich ausweisen?" Darauf der Asylbewerber: "Ja wie, muss man das jetzt schon selbst machen?".

Politisch nicht korrekt, ich weiß. Der Spruch sagt auch nichts über meine Gesinnung aus :-))


Viele Grüße,

ein Polizist

By Greatblackbird (62.104.223.81) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 20:39:

@polizist & farendil
Danke. Wieder etwas schlauer :)

By farendil (217.80.147.5) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 21:55:

@polizist:
ich hoffe, doch, daß du über folgende - nicht ganz korrekte - vorgehensweise eines verkehrsteilnehmers bei der nächsten kontrolle dann genau so lachen kannst wie ich über deinen politsch nicht ganz korrekten witz...

Verkehrskontrolle

By Markus (134.176.84.83) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 10:03:

hey farendil,

woher hast du das bild mit meinem golf????
:-))))

By Daidone (217.2.1.199) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 14:16:

Reichlich dubios, das Ganze. Da kann einer dem anderen nichts beweisen.

greatblackbird: Es gibt genug Polizisten die den ganzen Tag in Zivil unterwegs sind (Kripo, Verkehrspolizei - Videowagen z.B.). Woher willst Du dann wissen, ob der Polizist im Dienst ist oder nicht.
Das ist nur ein Zusatz zu den Feststellungen von farendil und dem Polizist,

Polizist: gut der Witz
farendil: die Karikatur ist wirklich gut! Habe herzlich gelacht.

By Bernd (172.177.149.123) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 18:27:

Was könnte der Polizist mir denn konkret vorwerfen, wenn er 'ne Anzeige schreibt? Das Überholen in 30er-Zonen ist ja nicht generell verboten - man darf halt nur nicht mehr als 30 fahren! ;) Ein Überholverbot gibt es dort auch nicht, das kann ich ziemlich sicher sagen - ich wohne immerhin schon seit 17 Jahren hier.

Das ist ein ziemlich kleines Dorf, wo ich wohne (4 Straßen, 500 Einwohner). Der Polizist sagte, er würde auch hier wohnen - also höchstens 1 Dorf weiter. Ob er deswegen evtl. einen "Rückzieher" machen würde, was eine Anzeige angeht!?

By garfield (134.108.33.169) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 18:33:

Geh davon aus, daß der Dich garantiert nicht anzeigt.

By LapMan (149.225.86.245) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 20:12:

Selbst wenn es ein echter Beamter war - solche Wichtigtuer gibt es überall, die groß herumtönen müssen und dann den Schwanz einziehen. Vergiß es einfach. Über sowas sollte man drüber stehen.

By Daidone (217.2.4.11) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 13:50:

Bernd: Der Polizist mußte nicht irgendeinem Hindernis ausweichen, als Du ihn überholen wolltest? Wenn nicht, dann kann er Dir nichts vorwerfen, Du ihm aber die Gefährdung durch den Schlenker - falls Du Zeugen hast. Er hat weder Zeugen noch Meßergebnisse oder Videoaufnahmen.

Vielleicht wars ja kein Polizist sondern nur ein Superschlauer mit ner Marke aus nem Spielzeuggeschäft...

By Yoda (62.224.156.104) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 16:27:

Zwei Fragen meinerseits, die ich mir in der laufenden Diskussion hier stelle:

1) welchen Zweck haben die "Hundemarken" eigentlich, wenn ohnehin jeder Polizist einen Dienstausweis besitzt und nur der zum Ausweisen dient?

2) Gibt es ein bundeseinheitliches Muster für diese Dienstausweise? Wie erkenne ich die Richtigkeit eines Dienstausweises? Eine Fälschung solcher Ausweise ist imho problemlos möglich wie auch bei den Marken...

By Goose (62.180.187.69) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 19:18:

Die Hundemarken werden ausgegeben, da sie unempfindlicher als die Dienstausweise sind und somit schneller mal eben gezeigt werden können.

Für die Dienstausweise gibt es (noch) kein einheitliches Muster. In NRW haben die die übliche BPA-Größe, auf der Rückseite das Bild, in der Innenseite die Dienststelle (das ganze gedruckt bei Bertelsmann), in anderen Bundesländern gibt es auch schon den Ausweis im Scheckkartenformat.

Gruß
Goose


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