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Kurzzeitkennzeichen?!? // roten Kennzeichen ?!?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Kurzzeitkennzeichen?!? // roten Kennzeichen ?!?
By thomas99 (62.224.103.104) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 14:15:

Hi,
ich möchte einen Wagen (ist nicht vom Händler, sondern von privat gekauft) zur Zulassung überführen, bekomme die notwendigen Unterlagen aber erst Samstag. Besteht die Möglichkeit, mir für diesen Zeitraum (würde den Wagen gern von Bayern zu mir nach HH schon jetzt überführen) ein Kurzzeitkennzeichen (rot oder mit Datum) zuzulewgen? Wenn ja, wie und wo?


thomas

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 14:49:

@thomas99
ein rotes Kennzeichen bekommst du nur wenn du Händler bist. Kurzzeitkennzeichen kannst du dir besorgen dafür, könnte mir aber denken, dass man dafür die Papiere des Wagen braucht.
Wenn der Verkäufer dir das zugelassene Fahrzeug mitgibt, kannst du das ja dann Montag Morgen in HH ummelden. Wäre mit dem Verkäufer abzustimmen.Oder falls die Staatskarosse nicht zugelassen ist, kann er ja so eine Kurzzulassung besorgen. Was ich nicht weiss ist, was passiert wenn du mit seinem Kennzeichen einen Unfall baust -nach rechtsgültigem Kauf? Ob dann der SF Rabatt vom Verkäufer den Bach runter geht, oder die Versicherungen da flexibel sind.
Als ich vor kurzem in München ein gebrauchtes Auto gekauft habe, habe ich es auch so gemacht. Waren aber nur ca 100 km Autbahn nach Süd-Osten bis nach Hause.

By EinBetroffener (216.104.228.113) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:09:

Ich habe letztens beim Kauf und bei der Überführung meines "Sommer"fahrzeuges folgende Erfahrung gemacht: Das Fahrzeug war abgemeldet; hatte aber noch die Kennzeichen (mit entfernten Plaketten) dran. Meine Versicherung schickte mir dann eine Doppelkarte, die für den Tag der Überführung gültig war. Das war´s schon.

By Daidone (217.2.29.41) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:24:

Nach meiner Erfahrung: Kurzkennzeichen für 5 Tage kosten Gebühr, Herstellungskosten und 150 DM für Haftpflichtversicherung. Wenn das nicht dringend ist, dann lohnt sich das warten. Oder Du besorgst Dir das rote kennzeichen "über Umwege".

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 16:04:

@EB
Bin mir nicht sicher ob thomas da nicht Ärger bekommen könnte, wenn er mit nicht zugelassenem aber versichertem Fahrzeug aus dem schönen Bayern in den Kühlen Norden x-100 km Autobahn fährt? Denn Nichtzugelassen ist nicht zugelassen.

By EinBetroffener (216.104.228.114) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 16:11:

@alfa

Als mir das mein Versicherungsmensch damals erzählt hatte, war ich auch zunächst skeptisch und hatte mich noch an anderer Stelle erkundigt. Demnach ist es wohl so, dass dann entsprechend verfahren werden kann, wenn es sich um eine Überführungsfahrt (mit verbundener Zulassung noch am gleichen Tage) handelt. Wichtig ist dabei:

1. Das Fahrzeu muss versichert sein und
2. die letzte HU ist noch gültig.

By Alberto (62.224.97.46) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 16:39:

Alles leider falsch!
Die Kurzzeitkennzeichen sind der Ersatz für die -früher von der Zulassungsstelle ausgestellten - roten Nummern. Sie gelten grundsätzlich für 5 Tage und sie müssen eben versichert werden.
Man braucht keine Fahrzeugdaten und keinen TÜV. Das Fahrzeug muß aber - wird jedoch nicht geprüft - der StVZO entsprechen (also kein Formel - 1 - Wagen ohne Lichter!)

Nun kann man bei seiner Versicherung, bei der man das Fahrzeug nach dem kauf sowieso versichert - eine Doppelkarte beantragen, die diese meistens gleich mit in den zukünftigen Vertrag einrechnen (beginnt eben 5 Tage früher) - das hat den Vorteil, daß man keinen "Kurzzeittarif" bezahlen muß. Achtung: Bei hochwertigen Autos auch gleich an "Vollkasko" denken.

Die Versicherung wirll dann nur den Fahrzeugtyp und die Schl.-Nr. - aus den Papieren und die PS

Die Zulassungsstelle braucht keine Papiere - nur den Paß od. Personalausweis.

Dann muß man so ca. 30 Mark Gebühren + die Schilder (sind etwas dünner und preiswerter) bezahlen und kann - ohne Probleme diese 5 Tage herumfahren, wohin man will. (Z.B. Do - Mo)
Danach verlieren sie einfach ihre Gültigkeit (steht hinten auf dem Schild senkrecht drauf - genau der letzte Tag! Die Schilder haben immer das Stadt-Kennzeichen, z.B. M - ... dann beginnen sie immer mit 04.....
Alles klar?


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