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Führerschein -> Probezeit -> geblitzt -> Nachschulung -> Punkte -> vor ein paar Tagen wieder übel geblitzt...kennt jmd so einen fall ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Führerschein -> Probezeit -> geblitzt -> Nachschulung -> Punkte -> vor ein paar Tagen wieder übel geblitzt...kennt jmd so einen fall ?
By Peter (217.226.158.37) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 12:40:

Hallo liebe Leidensgenossen

Meine geschichte hab ich bisher noch nicht in irgendeinem Forum gefunden, deshalb hoffe ich, dass mir jemand zumindestens sagen kann was jetzt passiert.

Ich hab nachdem ich vor 3 Jahren meinen Führerschein gemacht habe, mich bereitwillig der Polizei für ein Passfoto zur verfügung gestellt. Ich musste damals eine nachulung machen und hab auch Punkte kassiert. Ich bin bis heute immer mal wieder geblitzt worden, jedoch in normalem Rahemn ( also immer unter 80 Mark ) dh, auch keine weiteren Punkte bekommen. Man hat mir damals meine Probezeit verlängert bis nächtes Jahr. Ich fahre eigentlich zügig aber nicht idiotisch. Ich achte immer darauf dass wenn ich die Geschindigkeit überschreite, dass es sich dann im Falle eines Fotos im Rahmen bewegt. Bis auf neulich: Ich fuhr in eine Ortschaft rein, dass da keine spielenden Kinder auf der Strasse waren, dass die Strasse breit war usw usw usw schenke ich mir weil das irgendwie jeder schreibt, und es ist auch keine Ausrede. Ich fuhr also rein und mein Handy hat gepiepst und ich habe es in die Hand genommen. Im Moment als ich drauf geschaut habe wurde ich geblitzt. Ziemlich übel sogar. 27 KMH abzüglich Toleranz und Tachodifferenz zuviel. Ich telefoniere zwar im Auto hab aber eine ziemlich gute Freisprecheinrichtung von Siemens, ich denke aber nicht dass das die grünen Männchen interessiert. Meine Frage ist nun was passiert ? Ich hab ja immernoch Probezeit und es ist schon das 2.te mal dass ich heftig geblitzt werde. Dass ich um ein Fahrverbot nicht herumkommen werde denke ich mir schon, kann mir mir jedoch den Führerschein für immer entziehen ? Dann auch noch unangeschnallt und mit dem Handy in der Hand. Naja, es klingt jetzt vielleicht blöde aber ich würde mich selbst als guten Autofahrer bezeichnen. Ich fahre beruflich bedingt im Jahr mehr als 100.000 Kilometer und bin auch schon fast alles gefahren was 4 Räder hat. Ich bin auf meinen Führerschein unbedingt angewiesen aber das wird wohl keinen Richter interessieren. Was nun ? Nochmal die daten: geblitzt mit 27kmh zuviel, in der Probezeit welche um 2 Jahre verlängert wurde als ich damals schon einmal geblitzt worden bin. Weiss jemand was ? BTW: Bussgeldkatalog sagt 120 Mark und 3 Punkte, 3 habe ich glaub ich schon, wären also 6. Dieses gilt aber nicht für Führerschein auf Probe. Kann sich so eine Sache sagen wir im mildesten Fall mit ner saftigen Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot vielleicht regeln lassen ? das wäre mir Recht weil ich eigentlich finde dass wir in Deutschland ein sehr gutes Verkehrsrechtsystem haben und ich weiss auch dass ich ziemliche Scheisse gebaut habe!

Kann bitte jemand 3 Zeilen oder mehr zu meinem Fall verlieren ? Ich danke euch schon im voraus !

( Bitte nicht schreiben dass ich abwarten soll ob man mich auf dem Bild erkennt, auf dieses Glück verlasse ich mich nicht, und auch bitte nicht schreiben dass ich den Bogen abwarten soll und den Anwalt einschalten usw, hab ich alles schon gemacht ) Danke schön.

By farendil (217.0.227.17) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 12:47:

wie lange ist es her, daß du damals geblitzt wurdest?

wie schnell warst du damals?

By Peter (217.226.158.37) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 12:52:

hi farendil, danke für dein interesse:

ich habe meinen führerschein am 15.7.98 erhalten und wurde ende 98 geblitzt, ungefaehr mit der selber übertretung wie vor ein paar tagen, vielleicht etwas langsamer, es war der ganz normale weg mit nachschulung usw. meine probezeit wurde dann auf den 15.7.02 festgesetzt, also eine verlängerung um 2 jahre wie es die neuen eu richtlinien vorsahen... den rest kennst du ja :-(

By farendil (217.0.227.17) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 13:05:

@peter: na dann ist doch alles bestens!

deine punkte sind 2 jahre nach rechtskraft des ersten bescheides (rechtskraft=14 tage nach zustellung oder zahlung des geldes) VERJÄHRT!

du hast 0 punkte in flens!

also: deine strafe kennst du ja. - es gibt KEIN fahrverbot.
evtl. erhöht sich der geldbetrag wegen des handys, wenn dieses auf dem foto zu sehen ist und/oder wegen dem gurt.
mehr punkte oder fahrverbot gibt es definitiv nicht.

du bekommst nur eine EMPFEHLUNG an einem verkehrspsycholog. gespraech teilzunehmen.
tust du das nicht, passiert dir auch nichts.


ABER:Achtung!
2Monate nach der Erhalt der Empfehlung bist du Freiwild!
Soll heißen: Ein Verstoß mit mehr als 20km/h (nach toleranzabzug) und dir wird der FS ENTZOGEN!

By Peter (217.226.158.37) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 13:15:

@farendil: ich habe doch aber probezeit bis 15.7.2002 und nach deiner aussage spielt dass keine rolle wie oft ich ( rein theroretisch ) noch geblitzt werde bis zum ablauf meiner probezeit, solange mein konto in flensburg auf null ist ? ich freue mich dass du mir helfen willst aber wie sicher bist du dir da ? ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, da ich ja schliesslich, mal pauschal gesagt, einmal scheisse gebaut habe in der probezeit und nun wieder...ich meine wenn du recht hast und das so rauskommt gib mir bitte deine adresse und ich schicke dir einen fresskorb ! noch was: kann man in flensburg anrufen und fragen wieviele punkte man auf dem konto hat ? ich meine ich müsste null haben, lt deiner aussage wegen verjährung, aber ich will lieber mal sicher gehen, also haben die eine telefonhotline für besorgte "kunden" ? und stimmt es dass wenn ich an diesem gespräch teilnehme ( mit dem traffic-seelenonkel ) dass die mir dann sofort danach 2 punkte wieder wegstreichen ?

By traffic (217.48.44.38) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 14:56:

@Peter: Wenn Du im geschilderten Fall eine anerkannte Freisprecheinrichtung verwendet hast, sollte die Mobiltelefonbenutzung keine Rolle bei der Bemessung der Höhe des Bußgeldes spielen, da ja keine Behinderung oder Schädigung im Spiel war.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 15:10:

@peter
also dem farendil kannste das abnehmen, der ist da Spezialist. Da wird so mancher Anwalt ab und zu mal lurken könnte ich mir denken.Wenn du deine Punkte wissen willst, dann nimm den Vordruck bei den Flensburgern, hier ist der:
http://www.kba.de
Dass das Ganze nur mit beglaubigter Unterschrift geht,ist eigentlich zu unserem Schutz, sonst könnte ein böser Nachbar sich da über jemanden informieren.
Aber um das einfach zu sagen, Probezeit und Verjährung sind zwei verschiedene Sachen. Während einer verlängerten 4-Jahre Probezeit werden Punkte, die nach 2Jahren löschfähig sind, auch gelöscht wenn nichts neues dazugekommen ist. Das "dazukommen" zählt ab dem Tag der Rechtskraft, nicht ab Tattag. Das heisst, wenn du damals den Bescheid(Rechtskraft) durch Anwaltstätigkeit auf z.B. Mai99 rausgeschoben hättest, wärst du ab Mai 01 Punktefrei, wenn seit Ende 98 nichts mehr über 80 DM dazugekommen ist.
Wenn du noch am Ende der Verfallzeit wärest, müssstest du die Rechtskkraft des neuen Bescheids mit einem guten Verkehrsanwalt rausschieben. Aber beachte die letzten Sätze sind alle im Konjunktiv geschrieben, denn wie farendil sagte, solltest du eigentlich aus dem Schneider sein, nach dem Sachverhalt der hier geschildert ist.

By Peter (217.226.158.37) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 16:59:

@traffic: ueber die handy sache mache ich mir weniger gedanken, da kann man sich immernoch rausreden, wenn das strafgeld dadurch mehr wird ist das auch nicht schlimm. trotzdem danke für dein kommentar!

@alfa: ich würde es ihm mehr als nur gerne abnehmen, aber ich verstehe noch nicht so ganz in wie weit null punkte auf dem konto mit der sache zu tun haben. fakt ist doch dass ich schon das zweite mal in meiner probezeit grob fahrlässig aufgefallen bin, und nun frage ich mich in wie weit hier die faktoren punkte, strafe und zeit miteinander zusammenspielen. laut eurer aussage macht das nun also einen unterschied ob ich noch punkte habe oder nicht ? wenn ja hier die gegenfrage: was passiert wenn ich als beispiel mal angenommen noch 3 punkte gut hätte ? der kernpunkt ist doch nach wie vor dass ich in der probezeit bin. man gab mir den führerschein damals, ich hab mist gebaut, man gab mir nochmal ne chance und ich hab vor ein paar tagen wieder mist gebaut. ich kann mir nicht vorstellen dass ich jetzt wieder 3 punkte kriege und n bussgeld aber kein fahrverbot. wieviele chancen krieg ich dann noch ? versteh mich nicht falsch, ich würde das nur zu gerne glauben, aber alle mit denen ich bis jetzt gesprochen habe sagten mir, ich solle froh sein wenn ich meinen führerschein nach dem 2.mal auffällig werden in der probezeit nicht ganz abgeben müsse. eure aussagen sind da mehr als nur balsam für meine seele...danke für den link übrigens noch, ich frag da mal an wie es aufm konto aussehen tut, müsste aber denke ich auf null sein, lt eurer aussage! nur was würde eben passieren oder inwiefern ändert sich die sachlage wenn dies nicht der fall ist ? danke euch allen dass ihr so schnell schon antwortet ! issn super forum hier weil geteiltes leid ja bekanntlich halbes leid ist :-)

By farendil (217.0.227.17) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 18:31:

@peter:
von bedeutung ist dabei eigentlich nicht ob du punktefrei bist (sonst könnte man die geldstrafe höchstens "wegen einschlägiger voreintragungen" erhöhen - wie bei nichtprobezeitlern) sondern wegen der jahresfrist.


also: fährst du innerhalb eines jares 2x mit mehr als +25 zu schnell, so bekommst du ein fahrverbot, auch wenn es dieses bei dem einzelnen verstoß nicht gegeben hätte.
(gilt für alle, auch f. nichtprobezeitler)


o.k. - als noch mal ganz klar:

in der probezeit gelten für dich die gleichen regeln wie für alle nichtprobezeitler - mit folgenden ausnahmen:

-1.schwerer verstoß: probezeit=4jahre +nachschulung
-2.schwere verstoß: empfehlung des psych. seminars innerhalb von 2 monaten nach erhalt des schreibens
-3.schwerer verstoß NACH rechtskraft+2monate des 2.verstoßes: fahrerlaubnisentzug!


alle verstöße ab dem 2. bis rechtskraft-2monate des bußgeldbescheides für diesen verstoß haben keinerlei wirkung (außer auf dein flensburger konto *g*)


fazit:
-im moment passiert dir gar nichts, außer der normalen strafe und einer EMPFEHLUNG!

-fährs du innerhalb eines jahres ab rechtskraft des kommenden verstoßes noch mal mit schneller als +25 so mußt du - wie alle nichtprobezeitler auch - einen monat lang öpnv fahren.

-2monate nach rechtskraft des bescheides für deinen jetzigen verstoß bis zum ende deiner probezeit: ACHTUNG!!!! - wenn du jetzt noch mal mit mehr als +20 erwischt wirst, ist der lappen längere zeit futsch!
fazit aus diesem punkt: durch juristisch tricks die rechtskraft möglichst weit in richtung ende der probezeit verschieben!


wieviel punkte du in der probezeit sammelst ist egal (außer du erreichst die 18 *gg*) - wichtig sind nur die anzahl der verstöße und die fristen -sonst nix!

ps: verstöße im verwarngeldbereich kannst du sammeln bis dein portemonaie vor schmerzen quiekt!

ps2: fresskorb nehm ich gern :-)

By Peter (217.226.158.37) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 09:06:

@farendil: oki, ich denke ich habs geschnallt. ich bete zu gott dass du recht hast, das wäre ja riessig ! ich werde dich dann jeden abend in mein nachtgebet integrieren:-) ich drcuk mir jetzt erstmal eure antworten hier aus und bring das mal meinem anwalt. der knallkopf hat mir irgendwie ne geschichte vom pferd erzählt...machst du beruflich was in die richtung ? oder andersrum gefragt, warum nutzt du dein wissen nicht aus ? es gibt wohl mehr als genug leute wie mich die froh sind wenn sie ne auskunft in so einem fall kriegen...naja, ich meld mich wieder wenn die antwort von flensburg da ist, und schreib auch weiter wie der fall verläuft wenns euch interessiert, im voraus schon mal n riessen fettes danke.

ps: das mit dem fresskorb war kein scherz wenn das so stimmt wie du sagst steh ich zu meinem wort. es gäb nix was ich lieber täte im moment :-)

By EinBetroffener (216.104.228.158) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 09:52:

@Peter

Du kannst beruhigt glauben, was farendil hier postet - aber warum willst Du das Deinem Anwalt zeigen? Zudem dieser wohl nicht zu den cleversten gehört. Jeder hier im Forum hat so seine Erfahrungen mit Anwälten gemacht - und wirklich gute gibt es nicht allzuviele. Die meisten möchten einfach nur Dein Allerbestes, Dein Anwalt vermutlich auch.

By Peter (217.226.154.155) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 14:47:

@einBetroffener: stimmt schon, das soll auch kein ausspielen gegeneinander sein, es ist nur so dass mein anwalt mir ne komplett andere story gedrückt hat als farendil. ihr sagt ja alle dass farendil absolut kompetent ist, und das glaube ich auch, habe mir auch andere einträge mitlerweile durch gelesen und er hat jedesmal absolut plausibel geschrieben...ich mach mir eben nur gedanken warum ich solche sachen in einem forum erfahren muss anstatt von einer vertrauensperson wie seinem persönlichen anwalt. naja, ich werd jetzt erst mal abwarten bis der erste brief kommt...dann geb ich dem meinem anwalt und schreib gleichzeitig euch :-) so bin ich auf der sicheren seite...danke für dein comment!

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:00:

@peter
Aus eigener Erfahrung (nicht nur persönlich im Verkehrsbereich) will ich mal so sagen, 1.)Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Da gibt es Spezialisten und Allrounder. 2.)zweitens, die Anwaltskosten richten sich nach Streitwert und nicht nach Bekanntheitsgrad und Niveau der Kanzleiausstattung. Für den Verkehrsbereich sollte man sich einen ausgesprochenen Spezialisten aussuchen(so Jemand ist meist in einer grösseren Sozietät tätig und häufig auch Strafverteidiger) und nicht den Einzelanwalt in der Kleinstadt der alles von der Scheidung bis zu Mahnverfahren macht und noch Vorstand von Drei Vereinen ist. Leider nehmen viele kleinere Anwälte aber alles an was da so kommt.

By farendil (217.80.147.5) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 16:35:

also jetzt hört aber auf hier!
ich werde ja schon rot!

so kompliziert ist das doch gar nicht (zumindest nicht wenn ab und zu einer hier im forum nachfragt und einem das somit wieder ins gedächtnis ruft *gg*)

@alfa:leider richtig! nur taugen auch die anwälte aus größeren kanzleien mit einem schwerpunkt (z.b. verkehrs- und strafrecht) oft nix.
nur dort hat man aber (bis auf wenige ausnahmen) überhaupt chancen, einen "guten" zu finden.

@peter:
also zum anwalt wurde hier schon fast alles geschrieben.

1.du braucht in dieser situation keinen solchen
(es sei denn, deine rechtsschutz bezahlt und du willst dich mal bei dieser für deine beiträge "bedanken")

2.wenn du dir einen anwalt suchst, dann suche dir einen anwalt, der auf dein problem spezialisiert ist.

3.schau, ob er dich auch mit deinem problem ernst nimmt, wenn es nur eine "kleinigkeit" wie bei dir ist.

4.dein jetziger anwalt ist müll - geh dort nicht wieder hin

5. mindestens 90% der fachanwälte taugen nach meiner persönlichen erfahrung nichts - das problem ist, den richtigen zu finden.

wenn du einem anwalt was erzählen willst, wie es richtig ist fühlen sich 90% von denen mächtig auf den schlips getreten.
wenn schon, dann auf jeden fall dann nicht nur einen ausdruck meines gesülzes mit massig rechtschreibfehlern sonder mindestens einen gesetzestext oder besser noch einen kommentar.


das einzige, wozu in deinem fall ein anwalt nützlich sein kann, ist: die rechtskraft für deinen bescheid möglichst weit gegen ende deiner probezeit hinauszuzögern, da du wie gesagt innder zeit von: 2 monate nach rechtskraft bis probezeitende höllisch aufpassen mußt, daß du dir keinen "schwereren verstoß" einfängst.

die flensburg anfrage kannst du dir spaaren, wenn du gegen dinen damaligen bescheid keinen einspruch eingelegt hast, ist dieser spätestens 14 tage nach der zustellung rechtskräftig geworden. und 2 jahre nach rechtskraft sind die punkte verjährt.

also: alles paletti! :-)

ps: das mit dem fresskorb ist echt lieb gemeint, aber ich denke, es wäre irgendwie unfair den vielen andern im forum gegenüber, die hier nach kräften helfen.
ansonsten kannst du mir auch ne mail schicken.


ps2:halte uns ruhig auf dem laufenden - über rückmeldungen (besonders über die positiven) freut man sich immer.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 18:01:

Was hast du denn gegen Belobigen farendil, bist doch kein Schwabe. Bei denen heisst das nämlich (ins deutsche übersetzt)
"Nicht geschimpft ist auch gelobt"! ;-))

By polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 19:28:

Net gschumpfe isch grad gnug globt :-))

By Peter (217.82.244.16) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 16:00:

hi jungs, immernoch nix neues...ich hoff das das n gutes zeichen ist...oder die beamten machen alle urlauib:-) naja, die hoffnung stirbt zuletzt! wünsch euch schöne sommertage, ich lass wieder von mir hören wenn der erste wisch da iss...

By farendil (217.0.227.32) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 16:16:

@peter: ist ganz normal, daß das eine weile dauert - bedeutet auf jeden fall nix schlechtes

By Peter (217.82.244.16) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 16:33:

@farendil: hast du dir schon mal gedanken gemacht dein wissen etwas zugänglicher als in nem forum zu publizieren ? es gibt mit sicherheit leute die danach lechzen, 4 sätze mit dir wechseln zu dürfen ! ich meine das ernst !


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