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Zwei mal geblitzt worden

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Zwei mal geblitzt worden
By Helle (213.69.228.221) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 11:35:

Hallo zusammen,
ich bin letztes Jahr mit 65 mehr auf der Autobahn geplitz worden (550DM+4P+2M zu Fuß) - habe da mit Anwalt geklagt und gebettelt, hat aber nix geholfen. Bekomme also demnächst den Bescheid. Vor 2 Monaten hat es mich wieder erwischt, mit 32 mehr außerorts (150DM+3P)- den Bescheid habe ich schon bekommen und muß ihn jetzt bezahlen. Wie verhält sich das jetzt mit dem Problem des Wiederholungstäter ? Wenn ich die kleine Strafe sofort bezahle bleibt es dann bei zwei Monaten ?

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 15:56:

Wenn du den Bescheid bezahltst, wird er rechtskräftig -ganz einfach.

By Helle (213.69.228.217) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 16:16:

Ich bezahle jetzt den kleinen Bescheid, bekomme nur Punkte. Wenn ich dann den großen bekomme, sehen die da in Flensburg nicht das ich Wiederholungstäter bin ? Ich kenne nich das Strafmaß fgür die erste Tat als Wiederholungstäter ? Nicht das ich dann 3 Monate am Stück zu Fuß gehe - da kann ich ja gleich auswandern :-)

By Greatblackbird (217.49.121.234) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 17:13:

Wenn man davon ausgeht, daß der Bescheid vom letzten Jahr erst jetzt rechtskräftig geworden ist, also zum Zeitpunkt des aktuellen Verstoßes die Punkte und das Fahrverbot noch nicht eingetragen waren (das wäre aus dem Bescheid hervorgegangen), dann solltest Du schnellstens den kleineren Bescheid zahlen. Damit wird er rechtskräftig und ist dann auch von der Behörde unanfechtbar.


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