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Verjährungsfrist nach Einspruch?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährungsfrist nach Einspruch?
By Steffen (62.157.79.112) on Dienstag, den 26. September, 2000 - 13:42:

Gibt es eine Verjährungsfrist nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Dh. nach Einspruch bis zur Vorladung vor Gericht.

By Greatblackbird (62.180.206.165) on Montag, den 2. Oktober, 2000 - 18:26:

Die Frist wird immer wieder neu auf 6 Monate gesetzt, wenn eine Handlung im Verfahren erfolgt. Sie wird also auch neu gesetzt, wenn Du einen Brief an die Behörde schreibst.

By Steffen (62.224.146.2) on Montag, den 2. Oktober, 2000 - 22:56:

Danke für die Info.
Heist das, wenn nach meinem Einspruch 6 Monate vergangen sind ist die Verjährungsfrist um?
Die Vorladung habe ich ca. 9 Monate nach meinem Einspruch bekommen.

By Greatblackbird (213.54.19.109) on Dienstag, den 3. Oktober, 2000 - 12:53:

Wenn dazwischen keine weiteren Amtshandlungen vorlagen (Gutachterprüfungen etc), ist es verjährt. Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.


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