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UI UI UI, mit 120 bei 60 erwischt, un jetzt??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: UI UI UI, mit 120 bei 60 erwischt, un jetzt??
By Mike (212.110.192.3) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 08:37:

Die haben mich doch eben mit 120 geblitzt wo ich doch nur 60 fahren darf!
Gibt es eine möglichkeit da wieder rauszukommen ohne den Führerschein abzugeben (wahrscheinlich nicht)?
Wie weit hinter dem 60 K/mh Schild darf denn der Blitzer stehen, außerhalb?

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 09:46:

@mike
Äußere Dich mal etwas konkreter. Mit den spärlichen Angaben kann man so nichts anfangen. Also: wo war es? (Landstraße, BAB, Ortschaft?). Hast Du schon was erhalten? (Anhörungsbogen). Auf wen ist das Auto zugelassen? Mit was wurdest Du "geblitzt"? Usf.

By Multa (195.93.64.158) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 10:56:

Und wo stand der Blitzer? Und die Uhrzeit sowie die örtlichen Gegebenheiten sind wichtig!

By Mike (212.110.192.3) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 11:54:

Also, es war auf einer Landstraße, heute morgen um viertel vor 8. Ich habe noch gar nichts erhalten ist ja vor vier Stunden erst passiert. Das Auto ist auf mich zugelassen. Um die Punkte geht mir es eigentlich nicht so (hab noch keine), aber mein Führerschein.
Es war auf einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaft, in der Nähe einer Bushaltestelle. Erst kommt ein Schild mit 80 K/mh kurz drauf ein Schild mit 60 K/mh.
Geblitzt haben die mich unmittelbar nach dem 60er Schild. Wie weit müssen die den hinter dem Schild stehen?

By roki (62.225.112.236) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 12:29:

@ mike

mach dich jetzt nicht unnoetig verrueckt.
warte erst mal ab.
mir ist es im letzten jahr genau so ergangen. glaubte stadteinwaerts mit 100km/h geblitzt worden zu sein. hatte natuerlich auch schon um meinen "lappen" getrauert.
nachher hat sich rausgestellt, dass dort noch 70km/h und nicht schon 50km/h erlaubt waren, ich nicht 100, sondern "nur" 92km/h fuhr, abzueglich toleranz also 89km/h in die wertung gingen.
mit dm 70 war das ganze erledigt. ohne punkte und fs-entzug.

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 12:41:

@mike
Au wei! Wenn es vorher ein 80er Schild gab, dürfen die direkt hinter dem 60er Schild messen. Leider bist Du da reingetappt. Fahrer=Halter ist auch Mist. Da wird im Anhörungsbogen wohl drinstehen
"Ihnen wird vorgeworfen...". Schau mal unter "Alberto-Methode". Trotzdem: jetzt nicht in Panik verfallen, sondern abwarten. (Vielleicht ist das Foto ja schlecht.) Warte den Anhörungsbogen ab und melde Dich dann nochmal.

By Mike (212.110.192.3) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 12:51:

Ja, was ist denn wenn ich den Anhörungsbogen bekomme??
Was steht denn da drinn? Wie geht denn das genau vor sich??
Wieviel Zeit hab ich denn, den auszufüllen und zurückzuschicken?
Was sollte ich denn reinschreiben und was nicht?
Danke erstaml für die Tipps.

By EinBetroffener (64.124.150.141) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 13:56:

@Mike

Ich kann Deine Panik sehr gut verstehen - aber höre auf Smith: Erst mal abwarten. Wer weiss, ob überhaupt ein AB kommt? - Dann wäre Deine ganze Aufregung umsonst. Sollte der AB bei Dir ins Haus flattern, meldest Du Dich nochmal. Hier im Forum wird Dir dann garantiert weitergeholfen! - OK?

By Mike (212.110.192.3) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 07:33:

Ja wie ist denn das wenn ich den Führerschein abgeben muss, kann ich mir dann in etwa einen Zeitraum aussuchen wo ich ihn abgeben muss, oder sagen die sofort her mit??

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 08:34:

@mike
Im Prinzip musst du den Führerschein bei der Polizei abgeben nachdem der BG-Bescheid rechtskräftig geworden ist. Wenn du aber noch keine Punkte wegen so was hast, kannst du den Zeitrahmen in Grenzen wählen. Damit wollte man die Gerichte schonen weil viele die andere Möglichkeit gemacht haben um die Sperre komfortabel zu zeitplanen: Man geht zum Anwalt und der erreicht durch Einlegen von Widerspruch und anderen kleinen Anwalts-1x1-Tricks die gewünschte Verschiebung. Kleiner Nachteil, bei einem widerspruchbehafteten Bescheid muss der Pappendeckel an die zuständige Staatsanwaltschaft (die die Sache bearbeitet) eingeschickt werden. Das hat dann noch evtl. Postlaufzeit zur Folge bis die Fleppe dann wieder endlich zu Hause ist, während man sonst nur einen kleinen Spaziergang zur heimischen Bullerei mache braucht.

By Heizzzer (195.143.24.140) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 09:27:

Das mit dem Abgeben richtet sich nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Danach hast Du vier Monate Zeit, den Lappen abzugeben. Wenn man nach erhalt des Bußgeldbescheides innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegt, kann man den Zeitraum bis zur Rechtskraft noch herauszögern. Nimmt man den Einspruch dann zum Beispiel ein Monat später zurück, hat man effektiv 5 Monate. Dafür braucht man auch keinen Anwalt. Am besten, man redet kurz mit der Bußgeldstelle und erklärt denen das Problem, z.B. Jahresurlaub schon gebucht oder so.

Aber abgeben muß man trotzdem :-((. Die Bußgeldstelle meines Vertrauens berechnet mir die Dauer des Fahrverbotes, wenn Sie meinen Lappen Montag morgen bei Dienstbeginn in Ihrem Briefkasten finden, den Begin des Fahrverbotes ab dem Freitag davor. So kann man nochmal 1-2 Tage herausschinden.

Heizzzer

By Mike (212.110.192.3) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 12:28:

Jou, Danke erstmal.
Ich werde wohl nächste Woche meinen Bescheid bekommen. Dann melde ich mich in 1 -2 Wochen nochmal. Woher wisst ihr denn das alles? Seid ihr so böse Jungen (grins)??

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:08:

@Mike
Erfahrung kommt von fahren. Und lernfähig sind wir hier im Forum zum grossen Teil ja doch noch.*grins*
Vielleicht kriegen wir mit diesem Forum ja demnächst die staatliche Anerkennung als Fortbildungsseminar!*ggg*


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