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0,54 promille mit Unfall aber unschuldig

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: 0,54 promille mit Unfall aber unschuldig
By belau (217.9.44.122) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 20:32:

Moin, bin sonntag mit meiner frau zum grillen gefahren, abfahrt runter und auf die autobahn in berlin.
Eine frau in der mittleren spur meinte ohne zu blinken auf die rechte spur zu wechseln. krach bums peng und lackschaden.

ich ruf die polizei weil keine einigung zu finden war.

polizei kommt kein ding zeige alles und auf einmal fragt m,ich ein bulle : haben sie alkohol, hustensaft oder drogen genommen? ich NEIN er: dann pusten!!!!!! Ich hau da alles rein und was kommt raus?? 0,54 Promille vom samstag . Ich ausgeflippt und es war restalkohol. dazwischen waren 10 stunden schlaf und ein geiles frühstück. ich musste mit zur blutprobe das ergebnis ist noch nicht raus. Führerschein gleich eingezogen !!was kann mir passieren ?????? Achso war das erste mal das ich mit mit alkohol und strassenverkerhr was zu tun hatte.

By Multa (195.93.65.167) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 21:51:

So wie ich das hier sehe, 200,- DM und 2Punkte. So steht es hier jedenfalls. Aber wurde da nicht irgendwas geändert?

By polizist (193.196.186.253) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 22:03:

hier wird zu prüfen sein, ob du den Unfall im nüchternen Zustand hättest vermeiden können. Wenn ja, liegt in deinem Fall ein Straftat nach § 315c StGB vor. Ein Unfall unter Alkoholeinfluss ist ab 0,3 Promille strafbar, wobei es auf die Ausfallerscheinungen ankommt. Je mehr Promille, desto weniger sind erforderlich.
Bei einer Verurteilung musst du mit mindestens 6 Monaten FE-Entzug rechnen, dazu eine Geldstrafe ungefähr in Höhe eines Monatsgehalts.

Kommt man allerdings zu dem Ergebnis, dass du den Unfall auch im nüchternen Zustand nicht hättest vermeiden können, liegt nur noch eine ordnungswidrigkeit in der Luft. Die bringt im Moment glaub ich 1 Monat Fahrverbot und 500 DM, sowie Punkte.


Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 22:03:

@multa: falsch!!!
das gilt nur, wenn nix passiert!

kommt es zu einem unfall, gibt es eine beweislastumkehr - soll heißen: der alkoholisierte muß beweisen, daß der unfall ohne alkohol genau so auch passiert wäre, also daß er nichts genen den unfall tun konnte.

kann er das nicht, so ist es eine straftat.

und für beises liegt der granzwert schon seit vielen jahren bei 0,3 promille.

mein rat: sofort einen anwalt aufsuchen, der sich damit auskennt.

wenn du glück hast, bist du unter 0,5 - pro stunde baut dein körper etwa 0,1 promille ab.
das hilft dir aber nur, wenn du keine aussagen zum trinken gemacht hast...
ansonsten wird rückgerechnet. - ohne zeitlich versetzte blutprobe müssen aber toleranzen aufgeschlagen werden.

du siehst - komplizierte sache das.

also schnellstens einen anwalt aufsuchen - nicht den ersten nehmen sonder versuchen einen GUTEN anwalt in diesem FACHGEBIET zu finden.

mit etwas glück bekommst du spätestens nach ergebnis der blutprobe den fs bis zu einer weiteren klärung (gerichtlich) zurück.

By kitt (62.180.2.76) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 00:23:

Es gilt die eiserne Regel: Finger weg vom Alc wenn man ins Steuer greift!! Selbst dran Dumm!

By Alberto (62.224.100.52) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 15:01:

Das war mal wieder ein schlauer - aber unnötiger -Spruch.
Er sagte ja, daß es ungeahnterweise "Restalkohol" vom Vortage war. Darin sitzt eben die Gefahr, die man selten erkennt.

By belau (217.9.44.157) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:51:

Yo danke erstmal für die antworten. Es war restalkohol denn ich werde bestimmt nicht ein paar bier trinken und danach mit meiner familie zum grillen fahren über die autobahn. es ist wirklich so ich war voll da und hätte mein auto darauf gewettet auf 0,0 Promille. Habe ja selbst zugestimmt auf einmal pusten . angaben habe ich gemacht da ich gesagt habe: das der vorabend um 1 uhr beendet war und ich 10 stunden geschlafen habe un gut gegessen habe am morgen. ausserdem würde ich behaupten das der unfall auch ohne promille gewesen wäre weil ich beschleunigen musste auf einer autobahn auffahrt und was willste machen wenn einer schnell mal ohne blinken nach rechts huscht? Ach noch eins geil ist ja das ich die polizei rufe und mein fs los werde, wurde behandelt wie ein SCHWERVERBRECHER.

By Greatblackbird (62.104.214.66) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 19:11:

wurde behandelt wie ein SCHWERVERBRECHER.

Das ist ja normal als Autofahrer in Deutschland, wenn man auffällig wird :)

Viel Glück.

By polizist (217.4.96.225) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 19:19:

@belau: Jetzt warte mal ab, was nach der Blutprobe herauskommt. Deinen Angaben nach warst du ja stark auf dem abfallenden Ast, was den Alkohol anbelangt.
Im übrigen habe ich heute ein Urteil des BGH gefunden, was auf deinen Fall zutrifft.
"Bei der Prüfung der Frage, ob ein Verkehrsunfall für einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrer vermeidbar war, ist nicht darauf abzustellen, ob der Fahrer in nüchternem Zustand den Unfall bei Einhaltung derselben Geschwindigkeit hätte vermeiden können; vielmehr ist zu prüfen, bei welcher geringeren Geschwindigkeit er...noch seiner durch den Alkoholeinfluss herabgesetzten Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit bei Eintritt der kritischen Verkehrslage hätte Rechnung tragen können und ob es auch bei dieser Geschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre" (BGHSt 24, 31)

Und präzisiere bitte dein Aussage, du wärest behandelt worden wie ein Schwerverbrecher. Haben sie dir Handschellen angelegt? Wurdest du durchsucht? Dies sind nämlich typische Maßnahmen die von der Polizei zur Eigensicherung während des Transportes getroffen werden. Gerade in letzter Zeit wurde dies ja besonders deutlich. Und so gut sind die Kollegen auch nicht, dass sie dir an der Nase ablesen können, ob du harmlos bist oder bei nächster Gelegenheit durchdrehst und ein Messer ziehst. Gerade wenn die Betroffenen merken, dass es nun an den FS geht, drehen die als total durch. In Vaihingen /Enz kam mal einer mit einer Pistole zurück und hat im Revier herumgeschossen...


Viele Grüße,

ein Polizist

By garfield (134.108.34.16) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 19:19:

Garfield's Law: "Autofahren ist in vielen Ländern ein Luxus, in den USA ein Grundrecht und in Deutschland eine Straftat."

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 19:55:

garfield: der Spruch ist gut. Aber wird Autofahren nicht auch in D zum Luxus?

belau: Nun dann waren das nach der Fete ca. 1,5 Promille, also ganz ordentlich.

Nun, ich denke ein Gutachter wird herausbekommen ob und wie man hätte den Unfall vermeiden können.
Es spricht für Dich, dass Du sicher warst, nüchtern zu sein, so daß Du es eigentlich nicht absichtlich getan hast.

Zu den Polizisten und der Behandlung: Nun ich verstehe, das die Polizisten sich absichern, schließlich wurden mehrere Polizisten in den letzten Jahren getötet, auch bei Routinearbeit.
Die sind vorsichtiger geworden, weil sie Dich ja nicht kennen und Du hast selbst gesagt "Ich ausgeflippt". Da warst Du doch sicher nicht ganz friedlich, oder?

Nimm Dir nen Anwalt und bespreche die Sache mit ihm. Meiner Meinung nach kann der Anwalt Akteneinsicht beantragen und so alles sehen, was notiert und festgestellt wurde.
Und der kann Dir dann genaueres sagen.

Jedenfalls gibt es nach meiner Meinung für den Alkohoverstoß allein mind. 1 Monat Fahrverbot, mehrere hundert Mark Strafe und mehrere Punkte.

Falls es das erste Fahrverbot ist, kann man sich meiner Meinung nach innerhalb von 4 Monaten
den Zeitpunkt des Fahrverbotzeitraumes aussuchen.
Am besten während des Urlaubes, falls Du nicht selbst fahren mußt.

By Belau (217.9.44.89) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 20:41:

Ok Ok , Schwerverbrecher war leicht übertrieben. Nochmal danke für Eure antworten.

Als ich im Polizeiauto saß und alles ausfüllte (versicherung usw.) fragte mich der Beamte ob ich Alkohol , Hustensaft oder Tabletten genommen hätte. Ich sagte Nein und er fragte mich ob ich pusten würde. Ich sag :ja kein Ding! weil ich mir halt sicher war das ich voll nüchtern bin. Ich puste wie blöde und warte auf das ergebnis und was dann die 0,54 Promille. Der Kollege sagte das es das wohl gewesen war mit weiterfahren. Da bin ich ausgeflippt. Das versteht man hier in Berlin mit umdrehen fluchen kopfschütteln und hass. Ich sollte wieder einsteigen und wurde nebenbei noch mal kurz informiert das sich gerade mein FS verabschiedet hat. Ich erklärte das ich die Polizei gerufen habe um den Unfall zu klären und nicht meinen FS verabschieden möchte. Also die 2 Beamten baten mich in das Auto zu steigen und ich sagte das ich es nicht machen werde.(War sauer weil meine Frau nicht mitfahren konnte bzw. 15 Kilometer mit der S-Bahn zum grillen fahren musste. Sie baten mich das zweite mal dann bin ich auf die Idee gekommen das ich ja mein Auto abholen lassen musste vom Kumpel.Ich also meiner Frau den Schlüssel gegeben und schnell zum Handy gegriffen (dabei geflucht)Polizei sagt beruhigen Sie sich bitte. Bei mir kein Ende ruf mein Kumpel an laber laber laber schon waren 2 weitere Funkwagen am Start. Handschuhe an und eingestiegen. Auf der fahrt nach Spandau war ich ruhig und habe fragen gestellt usw. Er sagte ich sollte wenn wir ankommen friedlich wie jetzt sein damit es nicht unnötig ärger gibt. Ich habe den FS (der polizist hatte den schon) dann freiwillig übergeben statt beschlagnahmen zu lassen.nach einer Stunde dann die Blutabnahme , ich war friedlich schönen Sonntag gewünscht und mit der U-Bahn nach Hause.
Was ich nicht verstehe in unserem Land ist das ich mit 0,5 fahren darf aber wehe unfall dann zählt 0,3. Ich hoffe nur dem Richter fällt es auf das ich die Polizei gerufen habe und das die Sachlage klar ist das wenn ich einen Spurenwechsel mache blinken muss und auch mal den Seitenspiegel benutzen solllte , so wie es die frau nicht gemacht hat.

Was sagt eigentlich die versicherung von der frau wenn ich meinen schaden melde???

Wie geht jetzt alles weiter??

Achso super das man hier auch antworten bekommt DANKE

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 21:03:

Nun, die 0,3 können! meines Wissens bei alkoholbedingten Fahrfehlern oder bei Unfällen angewandt werden, deren Ursache u.a. der Alkohol war. Hier muß sich das erst herausstellen, ob der Alkohol da eine Rolle spielt. Davon wird sicher auch die Entscheidung der Versicherung abhängen.

Sollte herauskommen, dass der Unfall bei Nüchternheit hätte verhindert werden können, dann ist es denkbar, dass man Dir eine gewisse Mitschuld gibt, deren Folgen Du wegen dem Alk möglicherweise selber zahlen mußt.

Nun, abwarten was diesbezüglich herauskommt.

Wie geht es weiter: Verkehrsrechtsanwalt nehmen. Der guckt in die Akten nach Antrag auf Akteneinsicht und der wird sagen, wie das weitergeht. Je nach Sachlage.

By belau (217.9.44.89) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 21:13:

Ok man es ist hart ohne FS muss mit der U-Bahn zur Arbeit bzw. Nachtbus weil ich um 4 da sein muss:-( Na ja abwarten vielleicht kommt ja alles anders oder schlimmer. Werde auf jeden fall dann weiter posten wenn ich was erfahre. Gute Nacht


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