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Gefahrenstelle?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Gefahrenstelle?
By KillKess (172.177.141.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 19:32:

Halli Hallo!
Ich wurde vor ca. 2 Wochen hier in Lüneburg auf meinem Bike geblitzt. Natürlich auf der breitesten und best ausgebautesten Straße die es hier so gibt. Also genau da wo eigentlich jeder mindestens 60- 65 fährt, da mann sonst als Verkehrshinderniss genötigt wird.(Erfahruingen aus der Probezeit) Aber egal.

Was sind den der allgemeinen Definition nach gefahrenträchtige Stellen, wo darf theoretisch geblitzt werden, wo nicht?

Was mich echt aufregt: Es war genau 11.34 Uhr. Zwei Straßen weiter steht eine kleine Grundschule, wo die Leute echt wie bescheuert dran vorbei brausen. Warum standen die nicht dort? Verdienen die dort etwa nicht genug um die Quote zu erfüllen?

Außerdem war das Foto echt ´ne Frechheit.
Ich konnte meine eigene Maschiene nicht einwandfrei identifizieren. Und mich schon gar nicht (verspiegeltes Vesier). Da müßen die doch meine Nummer aufgeschrieben haben, ist das 100%´tig legal? Wollen die im Ernst behaupten, die könnten mich nach dieser 1´nen Sekunde wirklich wiedererkennen? Da müßten die schon ein echt Photografisches Gedächtniss haben.

Aber egal,

Ich danke schonmal für Antwort!

By Multa (195.93.64.169) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 20:07:

Es kann überall geblitzt werden, wo es technisch möglich ist. Da gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Es werden aber(so meine Erfahrung) hauptsächlich an Gefahrenstellen kontrolliert.

Es gibt auch keine "Quoten", die erfüllt werden müssen. Es ist völlig egal, ob nun gerade 10 oder 30 geblitzt wurden oder werden. Natürlich wird dort, wo die Geschwindigkeit häufig überschritten wird, mehr kontrolliert, um die Zahlen zu drücken.

Es werden manchmal die Kennzeichen von Motorrädern aufgeschrieben. Natürlich ist es dann schwierig den Fahrer auszumachen. Wenn du nichts zugibst, wird es sehr schwer(wenn nicht unmöglich) werden, dich zu identifizieren. Diese Methode ist hundertprozentig legal! Dann würden ja alle Motorradfahrer davon kommen. Das ändert aber wahrscheinlich trotzdem nichts daran!

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 21:02:

Die Polizei blitzt oft an Gefahrenstellen, die Kommunalen dort, wo man am meisten kassieren kann. Letztere probieren aber auch mit unbrauchbaren Fotos und frechen Behauptungen, ob jemand sich einschüchtern läßt und zahlt.

Ansonsten brauchst Du Dir mit so einem miesen Foto keine Sorgen zu machen. Widersprich dem Bescheid einfach ohne Begründung, schließlich müssen die Dir nachweisen, daß Du gefahren bist. So lange Du beschuldigt wirst, brauchst Du nichts zu sagen oder kannst lügen wie gedruckt (nur keine anderen Personen fälschlich beschuldigen). Sicherheitshalber solltest Du in nächster Zeit mit anderer Kleidung und anderem Helm fahren, bis die Sache beendet ist. Die Geschichte wird ohne viel Aufwand eingestellt, wenn Du auf dem Bild nicht zu erkennen bist.

By KillKess (172.177.164.47) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 12:49:

O.K., aber was machen die wenn ich behaupte gar nicht gefahren zu sein? Kann ich was gegen die Zeugenaussage machen? Hab auch keine Lust ein Jahr Fahrtenbuch zu führen.

Und gibt´s wirklich keine Bestimmungen wo geblitzt werden darf? Ich dachte immer das wäre zu mindestens prinziepiell an bestimmte Auflagen geknüpft.

c-ya

By traffic (149.225.37.80) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 13:02:

@KillKess: Fahrtenbuch droht dir nur, wenn Du angibst, nicht zu wissen, wer gefahren ist. Wenn Du die Aussage ganz verweigerst, passiert das nicht. Und garfield hat Recht, sie müssen beweisen, daß du auf dem Foto bist.

By Nico (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 13:14:

Es gibt zwar Regelungen, dass nur an Gefahrenstellen geblitzt werden soll, das wird gelegentlich auch getan, aber oft nur an lohnenden Stellen. Viele Städte planen im Haushalt für das nächste Jahr sogar eine bestimmte Summe an Bußgeldern ein, und diese "Vorgabe" "muß natürlich erfüllt" werden - an lohnenden Stellen. Und wenn man fragt, ist da "natürlich" immer eine Gefahr da.
Also der Blitzer ist legal. Garfield hat da völlig recht, Polizei und Komunen (bzw. Landkreise) betreffend

Aber: Da ist eine Grundschule in der Nähe? Das war 11:34 - nun da könnten schon Schüler Schulschluß haben und auf dem Heimweg sein.
Das wäre ein logischer Grund, den man nicht von der Hand weisen kann.

Aber auf dem Foto ist ja wohl kein Kennzeichen des Motorrades zu sehen. Wegen des Helmes dürfte auch kein Gesicht zu sehen sein. Also ist es sehr schwer, einen Fahrer zu identifizieren.
Auch müssten wegen des Kennzeichens mind. 2 Zeugen genannt sein. Und keiner erzählt mir, er könne in Sekunden den Fahrer eines schnell fahrenden Motorrades genau erkennen.
Man muß Dir zweifelsfrei beweisen, dass Du gefahren bist. Mit einem Foto wo ein Motorrad ohne Kennzeichen und einem nicht zu erkennenden
Fahrer dürfte das schwierig sein.

Ich weiß zwar nicht wieviel zu schnell Du warst, aber ich denke hier wäre ein Einspruch sinnvoll.

Wo genau in Lg war das?

By KillKess (172.177.195.79) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 22:56:

Also das war genauer gesagt in der ehemaligen Berliner Straße heute Will. Brand Straße.
Falls Du Dich genauer auskennst: DU fährst auf der W.B.Str. aus Lüneburg Richtung Uni. Dann kommt links eine kleine Holzbrücke und gleich danach eine Ampel. Genau diese sprang gerade auf gelb als ich kam. Da zieht mann doch automatisch kurz an um rüberzukommen. Oder? Auf jeden Fall kommen nach der Bahnüberführung gleich rechts Anwohnerparkplätze. Gleich der erste Wagen rechts.

Zum Thema Schule: In genau diese Schule bin ich selbst gegangen. Daher weiß ich das dort trotz 30íger Zone und Hoppeln auf der Straße viele nicht wirklich langsam fahren. Denn zwischen den Hoppeln sind mindestens 200 Meter Platz.

Das viele Kinder nach Wilschenbruch gehen glaube ich nicht. Da würde es eher Sinn machen die Soltauer zu kontrollieren. Oder halt direkt mal die Friedrich Ludwig Jahn Str.

Für alle die nicht wissen was ich erzähle: Sorry!

Also falls jemand aus Lüneburg mitliest:

Seit vorsichtig, da stehen sie jetzt echt häufig!

In diesem Sinne....

By Daidone (217.2.4.113) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 00:15:

@killKess:

Ich war beim Bund in der TKK. Ich kenne die Stelle. Nun, ich verstehe, dass Du bei der umschaltenden Ampel Gas gegeben hast, mache ich als Autofahrer auch so.


Die Blitzerfuzzis gehen nicht nach dem Sinn der Radarkontrolle sóndern nach potentiellen Einnáhmen der Kontrolle. So bist du reingetappt.

Also nochmal: der Blitzer ist legal, ein Foto ohne Gesicht und Frontkennzeichen (geht beim Motorrad ja nicht) dürfte ein Ansatzgrund für einen Widerspruch sein. Wieviel war es denn zu schnell?

By KillKess (172.185.203.119) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 08:12:

Abzüglich Tolleranz 22 Kmh.

Naja, wenn mann bei 128 PS. Mal kurz am Gas zieht ist mann auch ziemlich schnell auf Fahrt.

1 Punkt und 136,-. Gibt schlimmeres.

C-ya

By farendil (217.80.147.5) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 09:32:

@killkess: du willst es doch nicht etwa aktzeptieren???

die müssen dir beweisen, daß du es warst, der gefahren ist.
dazu müssen sie sich identifizieren -normalerweise am foto.

solange sie das nicht zweifelsfrei können, bist du unschuldig.

By Disco (62.224.144.213) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 14:10:

Die Lüneburger sind richtige "Wadenbeißer". Die lassen keinen aus, den sie an der Angel haben. Nötigt mir regelrecht Hochachtung ab, wie die sich 'ranhalten. In diesem Sinne viele Grüße an Frau Horn.

By Daidone (217.2.29.41) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:15:

farendil hat recht, das würde ich mir auch nicht bieten lassen, schon aus Prinzip nicht. Der Behörde muß man die Grenzen aufzeigen, sonst versuchen die das immer wieder.

Das ganze scheint mir ein Einschüchterungsversuch zu sein nach dem Motto: wir probieren es, vielleicht klappt es und er zahlt.

Disco hat recht, in Lüneburg und Umgebung ist man sehr eifrig diesbezüglich.

By KillKess (172.177.237.23) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 22:47:

Aber was passiert denn genau, wenn ich Einspruch anlege? In wie fern könnte ich Probleme wegen Falschaussage oder weiteres bekommen? Lohnt sich das für die hundert Mark? Wenns kein Risiko gibt dann bestimmt, aber was ist wenn es auf einmal heißt : Ach, da war doch noch ein Beamter auf der anderen Straßenseite. Keine Ahnung, ob´s sowas gibt.

Und eins muß ich ja auch zugeben: Zu schnell war ich nunmal.Nur ich finde die Strafe nicht ganz angepaßt in der Situation.

Also was kann mir passieren, wenn ich Einspruch einlege? Die Frist läuft in zwei Tagen ab.

Also Danke!

By farendil (217.80.147.5) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 23:36:

DU bist der Beschuldigte!
Als Beschuldigter darfst du lügen (selbiges wird dir übrigens auch immer unterstellt), du darfst die Aussage verweigern nur nicht wissentlich einen Falschen beschuldigen.

Also, warum hast du angst??????
Die müssen dir beweisen, daß du schuldig bist.

Wer sich einschüchtern läßt hat verloren - genau darauf bauen die...

By Daidone (217.2.1.199) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 13:11:

Sage einfach, du kannst Dich nicht erinnern, wer gefahren ist. Schließlich führst Du kein Fahrtenbuch. Das kann ja ein Freund gewesen sein, der die Maschine mal geborgt oder probiert hat.
Du weißt nur nicht mehr, wer genau wann gefahren ist.
Das ist keine Lüge.
Das kann Dir niemand verübeln, das ist nur menschlich.

Wie farendil schon sagte, die müssen Dir beweisen, dass Du gefahren bist.


Von denen würde ich mir keine Hörner aufsetzen lassen.

By traffic (217.48.86.81) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 13:53:

@Daidone: Es gibt einen Unterschied zwischen "die Aussage verweigern" und "sich nicht erinnern, wer gefahren ist". Wenn man zweiteres macht, droht unter Umständen ein Fahrtenbuch!

By Alberto (62.224.96.92) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 14:18:

Richtig - völlig richtig.
Man muß nur "die Aussage verweigern" - das hat die gleiche Wirkung - gibt aber kein Fahrtenbuch.

Ich weiß nicht, wie oft wir das hier schon geschrieben haben.....
Klappe halten! Schweigen ist GOLD!

By Greatblackbird (145.253.20.173) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 12:18:

@KillKess
Setze ein kurzes Schreiben auf mit Hinweis auf den Bußgeldbescheid und das Aktenzeichen. Schreibe einfach "Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bußgeldbescheid lege ich Einspruch ein". Mehr nicht. Egal was danach kommen sollte, Du machst keine, aber auch wirklich keine Angaben oder Aussagen, auch nicht vor der Polizei, wenn die es wirklich so probieren sollten. Du bist weder verpflichtet, den Einspruch zu begründen, noch bei der Aufklärung behilflich zu sein. Nutze es einfach voll aus, daß Dir das mit dem Bike passiert ist.


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