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Blitzer-Foto nicht herumzeigen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Blitzer-Foto nicht herumzeigen
By dyken (149.225.132.32) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 00:05:

Polizisten haben auf der Suche nach einem Verkehrssünder nicht das Recht, dessen "geblitztes" Konterfei den Nachbarn zu zeigen oder sich damit auf dessen Arbeitstelle umzutun, weil sie sich davon einen Hinweis erhoffen. Dieser in Thüringen vorgekommene Fall wurde von der Landesdatenschutzbeauftragten Sylvia Liebaug als "Eingriff in die Privatsphäre" scharf gerügt.

Aus: SONNTAGMORGENMAGAZIN vom 15.7., Wetzlar

Ach, nur in Thüringen ?? ;-)

Sieht so aus als bliebe in Zukunft nur noch das Einwohnermeldeamt...

By farendil (217.0.227.79) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 00:22:

@dyken: und wenn sie es doch tun?? - dann kannst du eine dienstaufsichtsbeschwerde (formlos, fristlos, folgenlos) erstatten.

zu einem beweisverwertungsverbot wird es (lleider) schwerlich führen.

By polizist (217.88.36.54) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 09:17:

@dyken: Nur mit dem Datenschutz lässt sich sowas nicht begründen. "Eingriffe in die Privatsphäre" begehen wir bei unserer Tätigkeit fast ständig. Allein die Führerscheinkontrolle ist solch ein Eingriff.
Ohne jetzt näher auf rechtliches einzugehen, gehe ich davon aus, dass ich Bilder auch dem Nachbarn zeigen darf, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen.

Aber mit den Datenschützern haben wir es sowieso immer. Der Spruch "Datenschutz ist Täterschutz" kommt nicht von ungefähr und entbehrt auch nicht gewisser Grundlagen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By officer (213.187.67.30) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 09:20:

@Polizist
genau so seh ich es auch. Datenschützer haben oft sonderbare Ansichten was nicht heist daß ich ihre Arbeit überflüssig finde. Auch wir Polizisten haben ja ein Recht auf Datenschutz. Die Datenschützer sollten aber wirklich genau erkunden warum bestimmte Daten erhoben werden müssen.
Auch ich finde es normal Radarbilder dem Nachbarn oder Arbeitskollegen vorzulegen um den Fahrer zu ermitteln.

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 09:45:

vielleicht hängt das urteil (so es eines ist) mit der verhältnismäßigkeit zusammen.

zunächst einmal haben die polizisten ja den nachbarn nicht zu erzählen, worum es genau geht.
(da stimmen mir doch wohl auch officer + polizist zu, oder?)

wenn nun aber die polizei mit dem foto rumrennt und fragt: "kennen sie den?" dann geht der durchschnittsdeutsche warscheinlich davon aus, daß es sich um einen verbrecher handelt.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 09:54:

Meiner Überzeugung nach ist die Vorgehensweise der Polizei auch im Bussgeld- und nicht nur im Straftatbestandsbereich Fotos rumzuzeigen legal und verhältnismässig, auch wenn das Gegenteil einem angenehmer wäre. Irgendwie brauchen die für ihren Job auch ein Mindesthandwergszeug.
Dass Datenschutzbeauftragte nicht immer die Weisheit und das Realitätsgefühl "mit Löffeln gefressen haben", ist, meine ich, unumstritten. Da hatte doch vor längeren Jahren mal so ein Landesdatenschutz-Mensch sich tierisch drüber beschwert, dass doch so eine böse Ärtzliche Landesstelle, die Gesundheitsämter aufgefordert hatte, personenbezogenen Daten zu eine stark ansteckenden Erkrankung zu melden, damit ein Bild über die Ausbreitung auch im Zusammenhang mit einer Asylanten-Welle, gewonnen werden konnte. Alle Beteiligten d.h. alle Daten-Handhabenden unterlagen berufsmässig der ärtzlichen Schweigepflicht!

By polizist (193.196.186.253) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 22:06:

@farendil: Ich stimme dir zu, dass wir nicht immer gleich den Grund nennen. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass die Leute den Betreffenden gleich als Schwerverbrecher ansehen. An dem Foto ist doch inzwischen auch für den weniger erfahrenen zu erkennen, dass es wohl primär um einen Geschwindigkeitsverstoß geht.


Viele Grüße,

ein Polizist

By traffic (149.225.37.80) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 12:49:

Meinen Erfahrungen nach wird hierzulande mit dem Datenschutz sehr fahrlässig umgegangen, und daß die Datenschützer "sonderbare Ansichten" vertreten, kann ich auch nicht nachvollziehen. Im Gegenteil, sie kratzen mangels Personalausstattung nur an der Oberfläche eines Eisbergs herum.
Der Umgang mit der Polizei ist gerade auf dem Land doch noch eher obrigkeitsstaatlich geprägt, d.h. der Polizist schüchtert allein durch sein Erscheinen die Leute so ein, daß sie sein Tun nicht mehr hinterfragen. Wenn Blitzer-Fotos herumgezeigt werden, glaube ich kaum, daß die Leute denken, der kommt zur Fahreridentifizierung (das kennen die meisten gar nicht), sondern weil derjenige auf dem Bild etwas ausgefressen haben könnte.

By Steffen (62.224.165.217) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 13:27:

Das mit dem Datenschutz ist in Deutschland ein
erheblicher Mißstand. Es gibt keinerlei
funktionierende Kontrollmechanismen in wie weit
Bestimmungen eingehalten werden. Aus eigener
Erfahrung kann ich sagen, daß es einfach heißt
"speicher die alten Daten halt unter einem
unauffälligen Namen...".


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