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77 innerorts

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 77 innerorts
By Niels (213.54.96.181) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 19:22:

Also Leute, sorry vorab, ich hatte leider keine Zeiz, um mir die ganzen anderen Beiträge durchzulesen und vielleicht bzw. wahrscheinlich wird wohl schonmal jemand mein Problem gehabt haben. Ich würd mich trotzdem über eine oder mehrere Antworten bzw. Informationen freuen.
Also, mein Problem:
Ich bin am Donnerstag mit 77 innerorts geblitzt worden und wurde direkt danch außem Verkehr gezogen.
1. Was wäre gewesen, wenn ich auf das Winken nicht geachtet hätte und so getan hätte, als würde ich es nich sehen? Wäre ich dann zusätzlich bestraft worden?
2. Was darf ich für eine Bestrafung erwarten? Immerhin 27 zu schnell! Das ist wohl relativ viel für jemanden in der Probezeit, oder?
Das Auto ist übrigens auf meinen Vater zugelassen, allerdings musste ich ja meinen Führerschein vorzeigen, als die mich angehalten haben. Bringt es mir jetzt überhaupt was, wenn das Foto nichts wird? Wahrscheinlich nich, oder?
Danke im Vorraus für eure Hilfe!

By Seppelschorsch (217.1.2.72) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 23:19:

Ähem, dürfte mensch mal anmerken, dass es seit Usenet Zeiten gute Sitte ist zuerst mal ein wenig imArchiv zu stöbern bevor man wild drauf los postet...

By Daidone (217.2.28.139) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 23:22:

Nun, du hättest in eine stille Seitenstraße in der Nähe fahren können und zu Fuß verschwinden, aber wenn man Dir gefolgt wäre und Dich gestoppt hätte, dann hätte man Dir "hab ich nicht gesehen" nicht abgenommen, höchstens eine "Panikreaktion" weil Du ja Fahrneuling bist und keine "Polizeierfahrung" hast. Hat also für und wider.

Strafe: 3 Punkte, Bußgeld 120 DM und 36 DM Bußgeldbescheidgebühren
(steht auch in radarfalle.de unter Rubrik "Recht")

Das dürfte unter die Rubrik B weniger schwere Delikte fallen, da kannst Du Dir eins erlauben, ohne Konsequenzen zu befürchten ( die bedeuten würden: erst Nachschulen - kostet ca. 500 DM - oder gar neue Fahrschule bei vielen oder schlimmen Delikten). Will ich aber nicht beschwören.

Nun darfst DU Dir kein weiteres Bußgeld einhandeln sondern nur noch "Verwarnungen" (Strafe bis 75 DM, keine Punkte, wären bis 20 km/h zu schnell oder Parksünden z.B.). Paß also auf.

By farendil (217.0.227.79) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 00:14:

@daidone: ach ja, dein unerschüttlerlicher glaube mal wieder...

ich hoffe du brichst jetzt keinen streit vom zaun, wenn ich sage, daß in der probezeit ab +21 km/h IMMER eine nachschulung fällig ist.
(solltest du das doch wollen, dann verunsichere bitte nicht die forumsteilnehmer die hier nur eine auskunft wollen, nur weil DU etwas nicht glaubst)

@seppelschorsch: danke, gut formuliert!

@niels:
1: weiterfahren is nich! die stellen sich direkt vor dich auf die straße. wenn du da weiterfährst ist es halt nicht nur "weisung eines polizeibeamten nicht beachtet" sondern die drehen dann ganz schnell eine versuchte körperverletzung draus!
abbiegen kannst du - wenn du direkt vor deren nase abbiegst, dann solltest du wirklich schnell weg sein. ist es etwas weiter weg, so daß du die beamten nicht zwangsläufig sehen mußtest, so darfst du selbstverständlich abbiegen.

By polizist (217.88.36.54) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 09:25:

@farendil: "versuchte Körperverletzung" ist noch recht harmlos formuliert. Wenn ein Autofahrer Haltezeichen mißachtet und auf einen Polizisten direkt darauf zu fährt, so dass dieser sich nur noch mit einem Sprung zur Seite retten kann, wird da sehr leicht ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" § 315b StgB daraus. Ebenfalls kann man ein versuchtes Tötungsdelikt begründen, je nach gefahrener Geschwindigkeit.
Vor Gericht können dann diese Tatbestände immer noch heruntergeschraubt werden.

Auf das recht unfreundliche Verhalten von Polizisten bei o.g. Situationen brauche ich wohl nicht mehr hinweisen. Ebenso auch nicht darauf, dass diese eine Pistole am Gürtel haben, von der bei solchen Einsätzen schneller Gebrauch gemacht wird als sonst.


Übrigens, kanntet ihr den schon:
"Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an Gerechtigkeit vor Gericht."

Ich finde der hat was...

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 09:55:

@polizist: ohne jetzt jemanden in schutz nemen zu wollen, der auf einen polizisten zufährt:

also, wenn der polzist mit der kelle auf der straße steht und sieht, daß der fahrer keine anstalten macht, seinen pkw zu verlangsamen oder sogar noch gas gibt und der polizist bleibt dennoch bis zum letzten augenblick stehen...
sorry, aber das ist etwa so dämlich, wie wie der hund, der sich kläffend vor einen güterzug stellt um diesen anzuhalten!

angenomen, ich wäre polizist und stehe da, dann gehe ich doch ab der stelle, wo der pkw nicht mehr sicher vor mir zum stehen kommen kann einfach weg und warte nicht bis zum letzten moment um dann einen filmreifen hechtsprung ins gebüsch zu machen!

p.s.: es gibt verschiedene straftaten, die man dem fahrer vorwerfen könnte, der §315 kommt IMHO nicht in betracht, da die vorherrschende rechtsauffassung davon ausgeht, daß aus dem straßenverkehr nicht gefährlich in diesen eingegriffen werden kann.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 10:18:

@Polizist

ich kenne noch einem von einem Juristen (mit 2. Staatsprüfung)

"Wenn du zu Gericht gehst, bekommst du kein gerechtes Urteil, sondern es wird dir Recht gesprochen"

@farendil

vielleicht meinen Polizist und du die gleiche Handllung: Der Polizist am Rührwerk macht immer einen Schritt auf die Strasse um den Sünder anzuhalten, in 99 % der Fälle tut der das daanach auch. Wenn er aber nicht die Anstalten macht, rührt der nochmal, falls er das nicht gesehen hat und in den Fällen des bewussten Durchfahrens, muss dann unser Rührwerker auch schon seinen Hechtsprung machen in Richtung Rand -könnte ich mir so vorstellen. Es ist dann hinterher es eine Frage der Berwertung der Situation. Dabei kann ich mir dann auch gut vorstellen, dass der Rührwerker dann in der Schriftfassung noch ein bischen Verhandlungsspielraum einbaut.

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 10:23:

@alfa: Dabei kann ich mir dann auch gut vorstellen, dass der Rührwerker dann in der Schriftfassung noch ein bischen Verhandlungsspielraum einbaut.
genau! ohne auf die näheren umstände eingehen zu wollen ist mir ein solcher fall bekannt. der fahrer (der in diesem fall wirklich so gerast ist, daß ihm der lappen abgenommen gehörte) KONNTE gar nicht mehr vor dem polizistenzum stehen kommen (trotz vollbremsung)

der polizist behauptete dann, der pkw hätte angehalten um vor ihm wieder loszufahren...

By Alberto (62.224.97.122) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 11:06:

Also - mit dem Anhalten, das ist manchmal so eine Sache.
Mir ist vor vielen Jahren in München morgens im Winter auf der Leopoldstr. ein Polizist - von rechts kommend - auf die 3. linke Spur - direkt vors Auto gesprungen, um mich - nicht mal mit Kelle, sondern nur mit der Hand - anzuhalten.
Ich war zuvor mit 70 durch eine Radarkontrolle gefahren und er wollte mich eben stoppen.
Dumm war nur, daß im Winter die Sonne sehr tief steht und daß ich genau in die Sonne blickte, so daß ich diesen menschen nicht sah.

Ich habe es dann mit ihm ausdiskutiert....
Die Sache ist dann so:
Mir würde ein Richter immer vorwerfen, daß ich bei Sonnenblendung eben so langsam zu fahren habe, daß ich jederzeit auf Sichtweite anhalten kann.
Dem Polizisten würde er erklären, daß er - just in dem Moment, wo ich die Sonnenblendung erlebte - mir vor das Auto gesprungen ist, was er selbst als "gefährlich" einstufen müßte. (Also Eigenverschulden)

Dennoch: Hätte ich den erwischt (ich habe einen Schlenker um ihn rum gemacht - in letzter Sekunde) - dann hätte ich vorher - gemessen mit 70 statt 50 - und dann eine Körperverletzung an einem Polizisten ....
wahrscheinlich so ca. 1 Jahr gefängnis bekommen.
Das ist gar nicht so lustig.
Übrigens... ich stelle fest, daß die gerne Radarkontrollen so aufbauen, daß die "Geblitzten" in die Sonne schauen müssen - dann sehen sie den Kasten eben nicht. Das ist zwar gemein, aber man muß sich darauf einstellen.

By polizist (217.4.96.198) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 11:48:

@farendil: Wenn man das Auto als Waffe benutzt, kann der Tatbestand des § 315b verwirklicht werden.

Mit deinen Ausführungen zum Anhalteverhalten der Polizisten hast du sicher nicht ganz unrecht. Ich habe so eine Situation Gott sei Dank noch nicht erlebt, weshalb ich nur theoretisch darauf antworten kann.
Ich kann mir allerdings denken, dass wenn der Polizist frühzeitig die Straße verlässt, in der Annahme, der Fahrer werde nicht anhalten, es zu den von alfa beschriebenen Situationen kommt.

Der Fahrer kommt danach und behauptet, er habe das Anhaltezeichen nicht gesehen, oder aber, der Polizist sei frühzeitig wieder von der Straße herunter, weshalb er annahm, das Anhaltezeichen gelte nicht mehr für ihn weiter.

Sicherlich kann es in Einzelfällen falscher Heldenmut sein. Dies ist halt immer eine Entscheidung des einzelnen, die in Sekunden gefällt wird.
Der Richter, und vor allem der Verteidiger, haben danach alle Zeit der Welt, dein Verhalten auseinander zu dröseln....


Viele Grüße,

ein Polizist

By Niels (213.54.98.170) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 12:20:

Na ja, wir wollen mal nicht übertreiben. Die beiden Polizisten standen da ganz versteckt zwischen den parkenden Autos, so dass ich sie wirklich fast übersehen hätte, trotz Kelle. Und sie standen nicht auf der Fahrbahn. Ich war sogar schon an ihnen vorbei und musste dann auf dem Parkstreifen zurück. Als ich gerade an ihnen vorbei war hab ich kurz überlegt weiterzufahren, habs aber dann doch gelassen. Im Spiegel konnte ich auch sehen, dass sie mir mit ziehmlicher Wahrscheinlichkeit nicht gefolgt wären.

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 12:40:

@polizst: ich hab grad keinen kommentar zum 315 zur hand, da muss ich passen. ich könnte mir aber im höchstfall nur vorstellen, daß dann das kfz fast ausschließlich als waffe genutzt werden muß, um diesen tatbestand zu erfüllen - es gibt doch noch andere §§ die darauf passen könnten, strassenverkehrsgefährdung z.b.

aufjeden fall sehe ich jedoch einen unterschie zwischen nicht anhalten wollen und direkt auf jemanden zufahren.

ansonsten kann ich dir nur recht geben.

By Wolf (195.243.74.101) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 12:59:

Mal angenommen ich biege eine Strasse vorher ab oder fahr dran vorbei und biege danach ab ... und lasse dann das Auto stehen, renn in die Fussgängerzone, verschwinde im Karstadt und bin weg. Was passiert mit dem Auto? Nicht der der das Auto eine Stunde später abholt muss Täter sein?! Oder wird es abgeschleppt?

By H. (217.2.79.146) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 14:02:

@Alberto

Auf der Leopoldstraße haben die dich erwischt?!? Das muss aber schon ewig her sein, die einzige Stelle, wo heutzutage alle hundert Jahre mal geblitzt wird, ist kurz vor dem Frankfurter Ring; weiter zur Innenstadt hin stehen sie ganz selten mal nachts vor der Uni, aber tagsüber nirgends...hast du echt gut getimt! :)

By LapMan (141.24.120.110) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 14:25:

@polizist:
Du scheinst ja vom Fach zu sein. Daher hätte ich mal eine Frage an Dich: Wenn ein Polizist Autos anhält (Radar, etc.) oder Verkehr an einer Unfallstelle regelt, muß der da nicht auch eine schicke Leuchtweste und so 'nen Krempel anhaben - um eben just diesem "Übersehen werden" vorzubeugen. Neulich hätte ich nämlich fast einen umgemäht, der in der Dämmerung OHNE WARNDREIECK und sonstige Sicherungsmaßnahmen (nicht mal die besagte Weste) Verkehr an einer Unfallstelle regeln wollte.
Wie iss'n das so?

By Alberto (62.224.97.102) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 16:58:

@H.
Das war vom Mittleren Ring in Richtung Innenstadt auf der Höhe das damals gerade abgerissenen "Yellow Submarine" - wo links noch der breite Grünstreifen ist. Sie standen rechts etwa 200 m vor dem Hotel "Leopold - und der Beamte ist mutig bis zum Grünstreifen herübergesprintet.
Da ich aber mit 70 geblitzt wurde und noch im Beschleunigen war, hatte ich bestimmt si 90 drauf.
Deshalb war es wirklich knapp - und ich habe einen rieseigen Schreck bekommen.
Gar nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn ich den umgefahren hätte....
Na ja, da war ich auch noch jung - ist etwa 15 Jahre her.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 17:25:

@Alberto

..da war ich auch noch jung...
Vielleicht sind wir deshalb ein bischen toleranter als so mancher Moralapostel hier, der über einen jeden Sünder herfällt, wie der Satan über Dr. Faust, weil wir unsere Jugendsünden verarbeitet haben und "den Jungen" auch das zubilligen, was wir gemacht haben!

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 13:42:

@ Polizist:

der Spruch ist gut und zutreffend. Ich kenne ihn so: "Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der dt. Justiz".

Alberto:
du meinst doch sicher die Leopoldstr. in München?
Wenn die mal weniger befahren ist, dann "lohnt" sich das Blitzen weil da dann oft schneller gefahren wird, auch wenn mir da auch noch keine Radarfalle aufgefallen ist.

Mir sind die Kneipen an der Str. sympatischer. Grins! Prost!

By Rainer G. (212.201.18.76) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 13:57:

@ Polizist und andere:

Noch einen zum Thema Gericht:

Vor Gericht wird man nicht schlauer, sondern nur ärmer.


Rainer G.

By H. (217.2.78.1) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 14:32:

@Daidone

Tagsüber würde das da nur um die Mittagszeit lohnen; morgens und spätnachmittags ist da dermaßen die Hölle los, daß man sowieso nur Stop-and-Go-mäßig vorwärtskommt.
Dafür wird nachts ab und zu mal geblitzt, dann aber auf der Ludwigstr. (ab dem Siegestor heißt die Leopoldstr. Ludwigstr.). Da hat's nachts um 1.30 Uhr mal einen Freund von mir erwischt, mit 70 km/h...an dieser Stelle ist das ein echter Witz; die Ludwigstraße ist schnurgerade und breiter als der Mittlere Ring! Da kann man nachts auch problemlos 80km/h oder mehr fahren...

Ach, die Kneipen; so richtig empfehlenswert sind da aber auch nur drei oder vier...

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:20:

@ H: Das meine ich. oft ist die Straße völlig zu. Doch ich bin auch schon langgefahren, als sie recht leer ist. Und da verleitet die Straße zum Schnellerfahren. Und bei den vielen parkenden Autos übersieht man die Radarfalle schnell.

Kneipen:Interessant ist das Haus der 111 Biere in einer Seitenstraße der Leopoldstr.

Aber mit der Zeit verschwimmt und verschwindet aber auch die Erinnerung an die Kneipen.... Du verstehst wie ich das meine?

By Alberto (62.224.97.139) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:31:

Aber ich habe neulich gesehen, das gute alte "Mutti-Bräu" in Schwabing - gegenüber von Lach und Schieß - gibt es immer noch.
Das war 1978-82 meine Stammkneipe.

By polizist (217.4.96.225) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 19:36:

@LapMan: Kurz und bündig: Ja, er muss. Ist geregelt in irgendwelchen internen Vorschriften und macht IMHO durchaus Sinn.
Auch wenn ich nicht gerade ein Freund unserer hochmodischen weißen Dienstmütze bin, bei einem Verkehrsunfall auf einer größeren Straße oder bei einer Verkehrskontrolle setze ich das Teil auf. Nachts ziehe ich zusätzlich die weiße Warnweste an, wobei diese eigentlich inzwischen zum Teil überflüssig ist, da unsere neuer Dienstanorak reflektierende Bündchen und den Schriftzug "Polizei" ebenfalls reflektierend auf dem Rücken und der Brust haben (ein geiles Teil das).
Dies hat nur sekundär den Grund, dass sich der Autofahrer nicht wegen angeblichem Nichterkennen herausreden kann. Primär geht es mir um meine eigene Sicherheit. Und mein geliebter Dienstherr nimmt jeden Grund, um sich aus der Unfallfürsorge zu stehlen. Und sei es nur die nichtaufgesetzte Dienstmütze :"Tja, lieber Beamter, so sehr uns ihr Schicksal berührt, aber hätten sie ihre Dienstmütze aufgehabt, währen sie rechtzeitig erkannt worden und es wäre nie zum Unfall gekommen..."

Viele Grüße,

ein Polizist


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