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Verjährungsfrist...kann nicht einer einmal........

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährungsfrist...kann nicht einer einmal........
By Andy (62.225.250.195) on Montag, den 25. September, 2000 - 21:32:

....kann nicht jemand einmal das Szenario ganz genau beschreiben und dann ganau im Tips + Tricks zu Abruf bereitstellen????

Z.B so:
BEISPIEL:

1. AM 1.1.2000 Geblitzt mit nicht auf einen selbst zugelassenen Fahrzeug (Fahrverbot + Punkte drohen)

2. Ca. 15.1.2000 Anhörungsbogen wird dem Halter zugesandt (mit oder ohne FOTO?? Weiß ich nicht)

3. Halter gibt die Tat zu! (Kreuzt auch ja auf dem Bogen an und senden ihn ca. 1 wo. nach erhalt zurück ca. 22.1.2000 (was passiert eigentlich wenn er gar nicht drauf antwortet und so tut als ob der Brief abhanden gekommen ist? Ist das FOTO dann weg?)

4. AM 30.01.2000 kommt der Bußgeldbescheid (oder wie lange dauert es in der Regel?)

5. Innerhalb 2 Wochen schickt man den Bescheid zurück weil man Einspruch erhebt weil man doch nicht der Fahrer ist! (14.2.2000 )

6. Was passiert dann???????? Wie lange brauchen die Behörden dann noch??????????

..und auf dem Bußgeldbescheid muß man dort angeben das man nicht gefahren ist oder das man sich mit dem Anwlt kurzschließen will?????????????

Also bitte Helft!

Danke

By Alberto (62.158.216.19) on Dienstag, den 26. September, 2000 - 09:51:

Bis Punkt 4 etwa richtig. Ab 5. ...... Einspruch ja, aber mit der Begründung: Man möchte einen Anwalt beauftragen , die Akten anzufordern. Dieser ist noch 1 Woche in Urlaub, wird sich aber in spätestens 10 Tagen melden..... das ist wichtig! Weil: Sie sollen nicht merken, worauf es hinausläuft. Ein Anwalt ist was völlig Normales. Nach 10 Tagen haben sie auch keine Angst vor der Verjährung, denn ab BuGeBe hat sie ja von neuem zu laufen begonnen. Daß dies immer noch gegen den "Falschen" läuft, darfst Du auf keinen Fall sagen. Also: Nicht: Ich bin nicht gefahren o.ä.!!! Dann mußt Du tatsächlich einen Anwalt beauftragen - natürlich nicht Du, sondern der "Halter" der derzeit als Betroffener dasteht. Bitte nicht den Anwalt einweihen, wenn man ihn nicht gut kennt.!!!! Es gibt auch unter diesen Leute, die immer alle Gesetze einhalten und für Dich kein Verständnis haben! Aber der Anwalt wird dann - nachdem er endlich die Akten erhält (das kann dauern - die Polizei hat ja Zeit, denn die Anforderung hat wieder "unterbrochen") - ja selbst feststellen, daß der Halter gar nicht auf dem Foto ist - also garantiert nicht der Täter sein kann. Mehr weiß er auch nicht.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Ist es bereits für den tatsächlichen Täter - also Dich - verjährt, so könnt ihr sagen, daß der Halter nicht der Fahrer ist - aber gegen den Fahrer die Verjährung eingetreten ist. Damit stellen sie garantiert das weitere Verfahren ein. Möglicherweise wollen sie nochmal das Gesicht des Halters mit dem Foto vergleichen, um sicher zu gehen. Aber das wars dann.
2. Ist es noch nicht verjährt, kann der Halter - als Betroffener die Aussage verweigern - und dies möglichst - via Anwalt - so weit hinausziehen, daß die Verjährung garantiert inzwischen eintritt.
Beide Wege kosten Anwalt-Honorar (oder man hat einen Rechtsschutz) - dennoch sie lohnen sich nur ab 3 Punkte aufwärts. Alles klar?


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