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Unfall in Probezeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Unfall in Probezeit
By Stephan (217.2.136.169) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 14:27:

Hallo,

eine Arbeitskollegin von mir ist vor einiger Zeit auf der Autobahn in einer Baustelle einem anderen Auto hinten drauf gefahren, und hat diesen Wagen dann noch gegen den davor fahrende Wagen geschoben. *g*. Kann ja mal passieren, nun weiß Sie aber nicht ob Sie zur Nachschulung muß, weiß das jemand von Euch? Ich gehe mal davon aus das Sie muß weil Unfall in der Probezeit durch eigenes verschulden ist nie gut :-), ich weiß es aber nicht 100 %tig

Wäre um Antworten dankbar

mfG

Stephan, der,der selbst 3 Punkte in der Probezeit hatte

By farendil (217.0.227.28) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 15:08:

Kommt darauf an - Hat sie den Unfall nur aus Unachtsankeit herbeigeführt (Schwere egal, solange niemand verletzt) dann sind es nur 75,-

Kann man Ihr andere Dinge vorwerfen (und nachweisen!), die mit Punkten bedroht sind, so läuft es auf eine Nachschulung hinaus.

By Stephan (217.2.136.169) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 15:29:

Hi,

war mehr oder weniger aus unachtsamkeit. die frau in dem vorher fahrenden auto gab an nackenschmezen zu haben, also schon mist.

sie hat auf ein auto geachtet das von der auffahrt auf die autobahn wollte und ist dann einem anderen, der in der zwischenzeit gebremst hat, hinten drauf gefahren

By farendil (217.0.227.28) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 16:12:

@stephan: wenn die frau zum arzt geht (schleudertrauma etc.) ist es fahrlässige körperverletzung.


am besten mal warten, was als anschuldigung vom ordnungsamt kommt (oder hat sie vor ort bezahlen dürfen??).
den genauen text postest du dann mal hier und wir sehen weiter.

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 20:19:

Nun, wenn es eine reiner Auffahrunfall aus Unachtsamkeit war ohne weitere Beschuldigung(keine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung), dann kostet das ein Verwarngeld von 75 DM. Dann gäbe es keine Nachschulung. (eigene Erfahrung).
Ich kann nur für Dich hoffen, dass die Geschädigte
wegen des wohl wahrscheinlichen Schleudertraumas
keine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellt (muß sie nicht, kann sie aber). Genau das selbe passierte meiner Schwester (gleicher Unfallhergang, sie erlitt ein auch ein Schleudertrauma)mit einem anderen Autofahrer, der hinten drauf fuhr. Sie wurde von der Polizei nach der Anzeige gefragt, verzichtete aber, weil sich der Verursacher einsichtig, hilfsbereit und freundlich zeigte. Er mußte nur 75 DM Verwarngeld zahlen.

farendil: Ordnungsamt? Nach meiner eigenen Erfahrung kommt die Beschuldigung von der am Unfallort anwesenden Polizeieinheit, die auch das Verwarngeld festlegte.
Ich fuhr als Führerscheinneuling jemanden hinten drauf (nur Blechschaden) und die gerufene Polizei
verpasste mir ein Verwarngeld von 75 DM, was ich gleich zahlte.

Wohin die Polizei das hinleitet, falls man die Strafe mangels Bargeld nicht gleich bezahlt, weiß ich nicht genau. Aber zum komunalen Ordnungsamt?
Bist Du Dir da sicher?


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