Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Wieder mal Radfahrer

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Wieder mal Radfahrer
By farendil (217.0.227.28) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 11:43:

Nachdem hier in letzter Zeit mehrfach ein Streit um eben jenes Thema entbrannt ist, wollte ich euch diesen Artikel nicht vorenthalten:

38-Jährige Radfahrerin verletzte Kind schwer

Ein fünfjähriger Junge ist am Donnerstagnachmittag auf dem Fußweg der Rosa-Luxemburg-Straße angefahren und schwer verletzt worden. Der Junge lief aus dem Haus auf den Fußweg und wurde dort vom Fahrrad einer 38-Jährigen erfasst. Die Frau fuhr nach dem Unfall weiter, ohne sich um den Jungen zu kümmern. EIne Stunde nach dem Zusammenstoß meldete sie den Unfall telefonisch bei der Polizei

Quelle: DNN, 14./15.Juli Seite 21


@me:sorry, aber da die Nachrichten derzeit nicht kommentiert werden können, hab ich den Artikel hier rein gesetzt.

By Walker (62.155.129.183) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 14:37:

Worüber soll man sich jetzt streiten? Immerhin wissen wir recht wenig über die Einzelheiten. Mal sehen:

- Natürlich kann ein(e) Radfahrer(in) unterwegs andere Menschen verletzen. Hat das jemals jemand bestritten? Hier haben wir also ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn jemand nicht aufpaßt - das gibt Minuspunkte. Es kann auch ein Fußgänger einen anderen umrennen - das wußten wir vorher schon.

- So wie es unter anderen Verkehrsteilnehmern auch vorkommt, hat sich die Frau unerlaubterweise vom Unfallort entfernt. Das ist verwerflich und gibt noch mehr Miese.

- Erstaunlicherweise und ganz gegen das Klischee, daß Radfahrer mangels Kennzeichen ja so leicht Fahrerflucht begehen können, hat die Frau sich gestellt: Hätte sie den Unfall nur anonym telefonisch gemeldet, wüßte man wohl kaum, wie alt sie ist. Für diese Leistung ihres Gewissens gibt's Pluspunkte. Nicht viele, aber immerhin.

Das ist wohl schon alles, was wir dieser knappen Meldung entnehmen können, oder läßt sich mit so einem Einzelfall noch irgendwas beweisen?

Ohne die vorigen Aussagen in irgend einer Weise schmälern zu wollen, fällt mir noch einiges ein, wofür sich ein fähiger Journalist mal interessieren könnte:

- Ist an der Stelle wirklich ein reiner Gehweg, oder handelt es sich gar um einen benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg? Das wird oft völlig übersehen.

- Falls kein Radweg: Warum hat die Frau es vorgezogen, den Gehweg zu benutzen? Sie wird gewußt haben, daß sie dies nicht darf, und ist wohl kaum losgeradelt, um kleine Jungs umzunieten. Vielleicht wollte sie irgend ein anderes Problem für sich selbst verringern: Einen Umweg vielleicht (Radverkehrsnetz also nicht bedarfsgerecht angelegt?), oder zweimaliges Queren einer stark befahrenen Straße, um vom Gemüseladen zum Bäcker zu kommen? Hier hat doch kürzlich jemand gemeint, "mein Auto soll die für mich optimale Knautschzone haben, auch wenn ich damit vielleicht einem Anderen mal den Rollstuhl erspare..." oder so ähnlich. Dann hast Du jetzt sicher auch Verständnis für diese Frau, wenn das ihr Grund gewesen sein sollte.

Übrigens - was sollte der Artikel jetzt eigentlich beweisen?

By farendil (217.0.227.28) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 15:18:

Es handelt sich um eine wenig befahrene Einbahn?-Straße mit relativ schmalem Fußweg.

Es existiert kein Radweg.


..und ist wohl kaum losgeradelt, um kleine Jungs umzunieten.
Welcher Autofahrer fährt los, um jemanden Umzunieten?


Einen Umweg vielleicht (Radverkehrsnetz also nicht bedarfsgerecht angelegt?)
Aha, also wenn das Straßen- und Parkplatznetz nicht bedarfsgerecht für mich ausgelegt ist, darf ich bei Stau über den Rad/Fußweg ausweichen, darf nach belieben Einbahnstraßen ignoriern und Auf Fußwegen parken??

(Wohlgemerkt: OHNE dabei jemanden umzunieten - ergo müßtest du mich doch dann viel mehr in Schutz nehmen als die Radfahrerin, oder sehe ich hier etwas falsch??)

By Walker (62.158.206.8) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 18:06:

@farendil:

"Welcher Autofahrer fährt los, um jemanden Umzunieten?"

Von Autofahrern ist hier doch überhaupt nicht die Rede, was soll das jetzt?

"Aha, also wenn das Straßen- und Parkplatznetz nicht bedarfsgerecht für mich ausgelegt ist, darf ich bei Stau über den Rad/Fußweg ausweichen, darf nach belieben Einbahnstraßen ignoriern und Auf Fußwegen parken?"

Nö, darfst Du nicht, darf die Radfahrerin nicht, habe ich weder geschrieben noch gemeint. Einbahnstraßen allerdings werden eingerichtet, damit z.B. in engen Straßen der KFZ-Verkehr überhaupt funktionieren kann. Radfahrer müssen davon oft nicht mit betroffen gemacht werden, weil für die der Platz allemal noch reicht. Wie man sieht, ist die Möglichkeit der Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung eine Maßnahme zum Schutz der Fußgänger. Wo dies ohne wichtigen Grund unterlassen wird, haben die Planer ebenfall Minuspunkte verdient - dies könnte ein Journalist aus so einem Anlaß natürlich mal herausarbeiten, indem er (Hinter-) Gründe recherchiert.

Nochmal, sonst unterstellst Du mir gleich wieder das Falsche: Es geht nicht um eine Minderung der Schuld dieser Radfahrerin, sondern um die Erkenntnis, daß es weitere Mitschuldige geben kann.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 11:11:

@farendil
du schilderst hier einen ganz typischen Fall, der ähnlich mir fast schon mal passiert ist. Es ist für bestimmte Leute einfach nicht möglich zu kapieren, dass Radfahrer auf dem Gehsteig nichts zu suchen haben. "Sollen die Leute doch erst mal vorsichtig sehen, bevor sie aus der Haustür treten" denken die. Die Verursachung des Unfalls liegt wohl unbestritten beim Radfahrer (würde mich nicht wundern, wenn die Mutti, wie oft üblich, auch noch gegen die Richtung gefahren ist.
Den Eltern des Kleinen kann nur geraten werden, sofort zu einem guten Fachanwalt, damit die Versicherung der Mutti odder die selbst wenigstens noch zu Lebzeiten Schadenersatz leistet.
Der Druck auf die Ordnungshüter bei der Radfahrer-Verkehrsdisziplin einzugreifen, wird langsam unüberhörbar.
Zumal einigen noch elementare Fähigkeiten der Einsicht fehlen. Walker ist da als Beispiel wohl gut zitierbar.

By HarryB (203.198.208.239) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 12:58:

Walker ist da als Beispiel wohl gut zitierbar.

Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Walker hat doch nichts anderes gemacht, als den kurzen Beitrag ein wenig zu analysieren und Gruende fuer diesen tragischen Unfall zu suchen. Kein Wort, das auf fehlende Einsicht schliessen liesse. Koennte uns alfa das vielleicht mal ein wenig naeher erlaeutern, oder liesse sich das mit Frust auf Radfahrer erklaeren?

Dass bei den Radfahrern in Sachen Vekehrsdisziplin einiges im Argen liegt scheint ja unbestritten, aber mir erscheint doch von Eurer Seite ein wenig Tunnelblick zu herrschen, so nach dem Motto: Sieh' mal, was die sich alles so erlauben und klage nie ueber das Fehlverhalten von Autofahrern. Koennte man sich vielleicht mal darauf einigen, dass auf beiden Seiten schwarze Schafe vorhanden sind, die aber keinesfalls die Mehrheit ausmachen? Und wenn wir schon dabei sind, kann man dasselbe auch gleich fuer die Fussgaenger mit behaupten....

By Walker (62.158.200.27) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 08:24:

@alfa:

"Zumal einigen noch elementare Fähigkeiten der Einsicht fehlen."

Das hat Du gut erkannt, so sind die Menschen. Daß Du mich dabei zitieren möchtest, macht mich allerdings betroffen. Ich habe mir eigentlich große Mühe gegeben, meine von Dir kritisierten Äußerungen jeweils zu begründen und insbesondere Deine Unterstellungen zu widerlegen. Gibt es da noch irgendetwas, wo Du bei mir Einsicht vermißt? Bitte schreib es auf, denn so möchte ich das nicht auf mir sitzen lassen.

By unimog (212.184.145.66) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:03:

Hallo alfa, hallo farendil,

habe bisher hier nicht mitgeschrieben, aber immer mal gelesen. Ich fahre gern auch mal was schneller als erlaubt und schimpfe über andere, auch über Radfahrer, wenn sie sich daneben benehmen. Aber wie Ihr hier den Walker mit seinen zum Teil bedenkenswerten Argumenten niederzumachen versucht - habt Ihr das wirklich nötig, ihm dauernd irgendwas unterzujubeln?

Es grüßt
unimog
der nur gern diskutiert, wo auch mal jemand zugibt, etwas dazugelernt zu haben.

By farendil (217.0.226.249) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:23:

@unimog: also ich habe ja fast nur sachbezigene informationen geliefert.

die argumente von walker hingegen fand ich eher weniger sachlich und halt von seiner weltsicht durch den tief in der stirn hängenden fahrradhelm stark beeinflußt.

wenn hier verkehrsverstöße mit planungsfehlern, möglichen umwegen etc. begründet werden, dann weiß ich auch nicht weiter.

zumal mir hier immer einer "auf den fuß tritt" wenn ich angebe bewußt regeln zu mißachten.

und zur argumentationsweise von walker fällt mir im moment nur dieses ein:
@walker

Es geht nicht um eine Minderung der Schuld dieser Radfahrerin, sondern um die Erkenntnis, daß es weitere Mitschuldige geben kann.

ja wie denn nun?? in unserer rechtssprechung wird schuld prozentuell vergeben.

wenn es mitschuldige gibt (oder du welche versuchst herbeizureden), dann wird dadurch allein die schuld der radfahrerin gemindert.

By HarryB (203.198.23.28) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 03:54:

Menschenskind, farendil! Kannst Du Dir nicht vorstellen, dass Walker in dem von Dir zitierten Satz eventuell das Woertchen allein vergessen hat? Des weiteren, dass die Begruendung von Verkehrsverstoessen mit Planungsfehler und moeglichen Umleitungen nicht die Absolution der Verstoesse bedeutet sondern nur die Ursache dafuer sein koennte? Du bist wirklich paepstlicher als der Papst, und obwohl ich Dir in Deiner Diskussion mit Daidone Recht gebe, kann ich diesen irgendwo schon verstehen....

@unimog:
Vielen Dank fuer Deinen Balsam... ;-)

By HarryB (203.198.120.64) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 09:43:

Ich weiss ja nicht, ob es bereits bekannt ist, aber interessant ist es allemal:

Warum Radler den Radweg meiden

By EinBetroffener (64.124.150.139) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 13:11:

@Harry

Netter Link. - Was mir hier bei uns regelmäßig auffällt: Die Radfahrer, die nicht den (auch gut ausgebauten, nicht zugeparkten) Radweg benutzen, sehen von ihrem Outfit aus wie Jan Ullrich und meinen wohl auch ein solcher zu sein. Durchgestylt von den Haar- bis zu den Zehenspitzen finden die das eben wohl cool, nicht wie Otto-Normalradfahrer den Radweg zu benutzen. Übrigens: Für genau diesen Typus scheint die StVo außer Kraft gesetzt zu sein (nach meinen Beobachtungen).

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:02:

@EinBetroffener
Absolut richtig! Habe letzten Samstag wieder so einen angetroffen und sofort meine Jericho-Trompeten aktiviert. Er war so verdattert, daß er mir gleich einen Piepmatz gezeigt hat. Aber ich bin ein gutmütiger Mensch obwohl solche Leute gleich aufs Revier gehören.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:43:

@smith
jaa, die sehen dann auch immer noch nach unten auf den Boden und nicht nach vorne, weil sich der Kopf auf Arschhöhe befindet (dazwischen als Verbindungselement ist eine Katzenbuckel).Da sehen die einem garnicht. Spannend wird so was wenn dir dann so einer auf der falschen Seite entgegenkommt. Du steigst in die Eisen wie die Sau, hupst vollund hoffst, dass der dir nicht gleich wie ein Eisbär-Bettvorleger auf der Motorhaube liegt.
Wenn der dir nur Vogel zeigt, hast du ein freundliches Exemplar erwischt, der Durchschnitt schimpft auf übelste Sorte und droht mit Fäusten oder ähnlich.

By EinBetroffener (216.104.228.113) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:49:

@alfa

Genau das kann ich voll und ganz bestätigen.

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 21:02:

Schön , daß ich nicht alleine bin.

By Seppelschorsch (217.1.2.54) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 13:28:

@einBetroffener
Tja, da sitze ich nun gerade aussehend wie Jan Ullrich mit meinem Bike noch kurz am Computer um letzte Mails zu checken bevor ich hinaus auf die Strasse zum radeln gehe und muss doch noch diese Sätze hier lesen...

Schon mal daran gedacht, dass es mit einem 7 Kilo Rad unzumutbar ist auf den üblichen Radwegen zu fahren? Und bemerkt, dass man viel eher von Autofahrern wahrgenommen wird wenn man AUF deren Strasse fährt als nebenher auf dem kombinierten Rad/Fussweg. Auf den Landstrassen ist es ja noch übler - welcher Radfahrer benutzt dort freiwillig die Landwirtschaftswege voller Steine und Lehm?
Warum sollte eine gut geteerte Strasse einem Fahrzeug vorbehalten sein, welches weitaus mehr Federweg und Komfort besitzt als mein Rennrad?

By Seppelschorsch (217.1.2.54) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 13:41:

@alfa:
Deiner Autofahrgeschichte vermag ich nicht ganz zu folgen. Auch in etlichen Jahren autofahren in der Stadt habe ich bislang recht selten solchermaßen "voll in die Eisen steigen" und "hupen" müssen.
Vielleicht fährst du ja einfach etwas zu forsch in bebauten Gebieten? Ich rechne auf jeden Fall in der Stadt immer damit, dass mir Radfahrer und Fussgänger regelwidrig begegnen - was solls? Muss ich halt mehr aufpassen und bin langsamer als auf der Autobahn... Wenn man nach Albertos vielgelobter Aussage, dass man sich seine Vorteile nutzen soll und die Neider einfach nur sozialer Armut entspringen geht, ist das Ausnutzen der spezifischen Fahrradvorteile ja nicht zu kritisieren...

Zumal ja Kinder bis sechs Jahren auf dem Fussweg fahren müssen und das in jeder Richtung.

BTW ich hatte letztes Jahr in Bremen das Vergnügen in einem Ferrari kutschiert zu werden. Betreffs abnormer Haltung lass dir gesagt sein, dass ich noch nie so viele Kniescheiben und Oberschenkel gesehen habe als beim sitzen in diesem Auto... Von Übersichtlichkeit keine Spur (soll ich mal erzählen, dass ich ihn beim rückwärtsparken einweisen musste? Wieder einmal ein Beweis für meine Vorbehalte gegen Autos ohne Nutzwert...)

By farendil (217.80.147.116) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 13:47:

@seppelschorsch: wer ein 7 kilo rad fährt, hat nicht nur genug geld, er hat es auch nicht anders gewollt.

es ist kein problem, sich für das gleiche geld ein 12 kilo rad zu kaufen, welches vollgefedert ist und einen ganz anderen fahrkomfort aufweist.

wer jedoch mit einem absolut reinrassigen RENNgerät (sportgerät ist das nicht mehr) fahren will sollte sich dann doch schon etwas in der wahl seiner route einschränken.
ein nicht zugelassenes auto darf schließlich überhaupt nicht am öffentlichen straßenverkehr teilnehmen, sondern nur auf der rennstrecke fahren. dein 7-kilo rad ist ganz sicher nicht stvo konform - also freue dich, daß man dich überhaut damit fahren läßt und fang nicht an forderungen aufzustellen!

ps: Und bemerkt, dass man viel eher von Autofahrern wahrgenommen wird wenn man AUF deren Strasse fährt als nebenher auf dem kombinierten Rad/Fussweg.
klaro, man merkt es daran, daß man durch die waschanlage fahren mu, um die überreste wegzubekommen :-)
nein, im ernst: wozu sollte ich dich wahrnehmen, wenn du auf dem radweg fährst?
bevor ich abbiege schaue ich und sonst interessiert es mich nicht.

By garfield (134.108.33.169) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 16:47:

@Seppelschorsch:

Ein 7-Kilo-Fahrrad ist kein Fahrzeug, sondern ein Sportgerät. Das hat auf öffentlichen Straßen nichts verloren. Außer vielleicht in verkehrsberuhigten Zonen, die sind ja per Definition für Sport und Spiel vorgesehen (wozu bekanntlich auch der Motorsport gehört).

By Seppelschorsch (217.1.2.207) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 18:25:

Ein Auto, welches wegen Tieferlegung auf Kopfsteinpflaster nur Schrittempo fahren kann hat dann aber ebenfalls nichts auf öfftl. Strassen verloren. Zusätzlich ist es aber so, dass ich aufgrund des geringen Gewichts meines Principia-Aluflitzers ganz legal Batterieleuchten verwenden darf.
Allerdings amüsiert mich gerade die Vorstellung, wie eine Horde tiefergelegter Proleten-Golfer und Team Telekom-Look-a-Likes die Spielstrassen der republik bevölkern... ;)

By Seppelschorsch (217.1.2.207) on Samstag, den 21. Juli, 2001 - 18:46:

@Farendil
"wer jedoch mit einem absolut reinrassigen RENNgerät (sportgerät ist das nicht mehr) fahren will sollte sich dann doch schon etwas in der wahl seiner route einschränken.
ein nicht zugelassenes auto darf schließlich überhaupt nicht am öffentlichen straßenverkehr teilnehmen, sondern nur auf der rennstrecke fahren. dein 7-kilo rad ist ganz sicher nicht stvo konform - also freue dich, daß man dich überhaut damit fahren läßt und fang nicht an forderungen aufzustellen! "

Nochmal zum Rennrad:

Das Rennrad ist ein Fahrrad mit besonderen äußeren Merkmalen. Es dürfen einige, sonst im Gesetz ausdrücklich genannte Ausrüstungsgegenstände (z. B. Glocke, Licht) fehlen; solche Rennräder dürfen aber nur bei Tageslicht und guter Sicht verwendet werden.
Als Rennrad im Sinne der StVO gilt ein Fahrrad mit folgenden Merkmalen:

- Eigengewicht von höchstens 12 kg,
- Rennlenker (lusigerweise wird dieser nirgends definiert...),
- äußerer Felgendurchmesser von mindestens 630 mm und
- äußere Felgenbreite von höchstens 23 mm.

Dies alles trifft in besonderem Maße auf mein Sportgerät zu... Wie man sieht, bin ich sogar vor Dämmerungsanbruch zurück und habe mal wieder tausend Argumente für unfähige Autofahrer sammeln können.

Z.Bsp. der nette Herr, der nicht einsehen wollte, dass sich unsere 17 köpfige Radtruppe (übrigens fährt auch ein hochrangiger Porscheentwickler mit...) zu zweit nebeneinander die Landstrasse vorkämpft (im Eiltempo (Gruß an dieser Stelle an die Wadenlosen!). Folge war eine absolut unnötige Vollbremsung und ein in Rage geratener Kommilitone (Jurist vorm Staatsexamen und daher etwas "gereizt").

Ist es eigentlich so schwer mal etwas zurückzustecken? Vielleicht bin ichauch nur etwas sensibilisierter für die Fahrradfahrer, weil ich selbst regelmässig radfahre und nicht verfettet und ohne Auto alltagsunfähig bin...

Seh interessant aber bspw. Wandlungen wie beim alljährlichen Bodenseetag, bei dem (haltet euch gut fest:) von der Obrigkeit (wie gemein!) Strassen (oh nein!) für den KFZ-Verkehr gesperrt werden... Auf jeden Fall müsste man sich dort mal das kollektive Geschreie anhören, wenn doch einer es wagt Auito zu fahren - ich vermute (anhand der körperlichen Non-Konstitutin), dass es sich bei den Schreiern hierbei mehrheitlich um genau den Typus handelt, der sonst nur Auto fährt...

By HarryB (203.198.23.28) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 08:51:

Praechtig, mit welcher Arroganz farendil hier vermeintliche Rechte einfordert. Dass es fuer solche Sportgeraete wie vom Seppelschorsch beschrieben, Ausnahmen von den Regeln gibt, wird da so einfach mal ausser Acht gelassen. Z.B. darf sich eine Grupper Rennradfahrer durchaus auf der Strasse bewegen, wenn sie dieses z.B. zu Trainingszwecken macht. Dazu duerfen sie sogar zu zweit nebeneinander fahren....

Was ist denn eigentlich mit den Ferrari- und Porschefahrern, deren Autos ja auch eigentlich mehr Sportgeraete denn Fortbewegungsmittel sind, warum verlangt unser Besserwossi denn nicht deren Verbannung auf abgesperrte Strecken oder zumindest die Auswahl von entsprechenden Fahrtrouten?

Bei Deiner geaeusserten Missachtung der Sicherheit des Radfahrers, z.B. des Sicherheitsabstandes beim Ueberholen, selbst wenn der Radler entgegen der Vorschrift auf der Strasse statt dem Radweg radelt, wuensche ich Dir, farendil, mal die Begegnung mit dem Richtigen....

By garfield (134.108.33.169) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 11:40:

Also bei diesen tiefergelegten ProllGTIs stimme ich absolut zu: die gehören (zumindest unter 10cm Bodenfreiheit) nicht auf öffentliche Straßen.

Ansonsten führt ihr beide da wunderschöne Beispiele auf (Fahrradgruppe mit 17 Leuten, Trainingserlaubnis für "Rennräder", Straßensperren für Fahrradveranstaltungen), wie das Straßenverkehrsrecht durch die autofeindliche Ideologie, die in den Behörden herrscht, in den letzten Jahren immer mehr pervertiert wurde.

Es wird Zeit, daß sich die Autofahrer mal wirksam dagegen wehren. Hier könnte sich ein Ansatz dazu bieten.

By farendil (217.80.147.25) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 11:52:

@seoppel: du weißt, daß du nichts weißt (schön wärs...)

nein, dann nenne mir doch bitte das rennen, an welchem du gestern teilgenommen hast! und gleich den veranstalter mit dazu!

-wie das kannst du nicht, weil du nur so gefahren bist??
tja, dann war wohl wieder mal der wunsch der vater des gedanken.
rennräder müssen ebenfalls eine beleuchtung haben (es darf auch eine batteriebeleuchtung sein)
die ausnahme von dieser regel gilt nur bei der teilnahme am rennen(dort gibt es dann auch eine helmPFLICHT)!
außerhalb von rennen müssen auch die reflektoren an den pedalen (auch an den klickpedalen) angebracht sein.
die reflektoren vorn und hinten sind ebenfalls zumindest mitzuführen und bei bedarf zu verwenden.


Eine ausnahme von der unbedingten pflicht einer "helltönenden glocke" ist für mich selbst bei der teilnahme an rennen in der stvo zu finden. (existiert auch nur in deinem wunschdenken)

zum fahren im geschlossenen verband, in welchem man ab 16 fahrern auch zu zweit nebeneinander fahren darf:
das Fahren im geschlossenen Verband ist nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren.

By Seppelschorsch (217.1.2.91) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 13:02:

Was ist das denn für ein Totschlagargument?
"das Fahren im geschlossenen Verband ist nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren. "

Was ist so schwer für einen Autofahrer einen solchen Verband gleichbedeutend mit einem (schnellen) Traktor zu betrachten? Man muss dann einfach mal warten, bis die Lücke im Gegenverkehr da ist (was auf unseren Trainingsrouten eh zu 99,9% der Fall ist) und im Zweifelsfall, wenn man sieht, das einem ein Fahrzeug entgegenkommt kurz vom Gas gehen, verlangsamen und kann dann ohne den Forwärtstrieb zu verlieren überholen... So schwer? Ich bilde mir ein, dass meine Autofahrkünste soweit reichen...

Und jetzt mal das formaljuristische:

Fahren mindestens 16 Radfahrer in einer Gruppe, können sie einen sog. geschlossenen Verband bilden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO). Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist (§ 27 Abs. 3 Satz 1 StVO). Zu beachten ist, daß der geschlossene Verband als ein einziger Verkehrsteilnehmer zählt. Fährt das Führungsfahrzeug berechtigterweise (z.B. wenn eine Ampel "grün" zeigt) in die Kreuzung ein, darf der Rest des Verbands folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf "rot" umgesprungen ist. Die übrigen Fahrzeuge müssen also nicht ihrerseits Halte- oder Wartepflichten einhalten (LG Verden, Urteil vom 02.02.1989, Az. Ns Ds 2 Js 10396/88). Radfahrer dürfen im Verband auch zu zweit nebeneinander fahren, auf der Fahrbahn auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Wird der Radweg benutzt, gelten die Radfahrer als Einzelpersonen. Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren. Das Fahren als geschlossener Verband ist grundsätzlich nicht als übermäßige Straßenbenutzung anzusehen, so daß eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.

Quelle: Stvo

By garfield (134.108.33.169) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 13:30:

Allein durch die Tatsache, daß es 16 oder mehr Radfahrer sind, wird noch nicht die Tatsache erfüllt, daß ein geschlossener Verband gebildet werden kann. Laut StVO gehört zu einem geschlossenen Verband auch, daß die zugehörigen Fahrzeuge als zugehörig erkannt werden können müssen. Nur dadurch, daß es Fahrräder sind, wird diese Forderung nicht erfüllt. Bei Autos wendet man in diesem Fall meistens eine Beflaggung an, bei Fahrrädern wäre einheitliche Fahrerkleidung oder ähnliche Markierung denkbar.

By farendil (217.80.147.25) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 13:36:

@seppelschorsch: tja, du weißt nicht nur, was du nicht weißt, du weißt ja nicht mal, was du schreibst!

was bitte ist in meinem posting ein Totschlagargument? wieso ist das posten von (sinnigen oder unsinnige, auf jeden fall aber GÜLTIGEN) rechtsnormen ein totschlagargument?
weißt du eigentlich, was ein totschlagargument ist?


im übrigen zitiere ich jetzt DICH:
Und jetzt mal das formaljuristische:
...
Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren.

kann es sein, daß ich genau das gleiche geschrieben habe??? - wieso regst du dich darüber auf??
wieso bezeichnest du es als toschlagargument, wenn du es dann selber hinschreibst?
warum wiederholst du mich?

hast du dir deinen text eigentlich vor dem absenden (oder vor dem copy&paste) durchgelesen?


Was ist so schwer für einen Autofahrer einen solchen Verband gleichbedeutend mit einem (schnellen) Traktor zu betrachten? Man muss dann einfach mal warten, bis die Lücke im Gegenverkehr da ist
Nichts spricht dagegen, den verband als extrem schmalen traktor zu betrachten, da ihr ja bei behinderung nur hintereinander fahren dürft!
im übrigen gilt die regel, daß langsamere FAHRZEUGE ihre geschw. an geeigneter Stelle verlangsamen oder warten MÜSSEN für alle fahrzeuge, als auch für fahrräder.
es ist ausdrücklich NICHT von KRAFTfahrzeugen die rede.

By Seppelschorsch (217.1.2.118) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 14:29:

Wenn ein Autofahrer einen Überholvorgang einer Radlergruppe als Behinderung ansieht, so frage ich mich wirklich nach den fahrerischen Fähigkeiten dieses jenen.

Deine Argumentation mit "Behinderung" habe ich mittlerweile zur Genüge gelesen.

Wenn du solchermaßen argumentierst, ist überall eine Behinderung zu sehen. Der Strassenverkehr ist leider nunmal kein monokausales Refugium eines Fortbewegungsmittels - es fahren die verschiedensten Fahrzeuge auf den öffentlichen Strassen umher. Wir leben nicht mehr im Osten, wo es 4 verschiedene Fahrzeuge mit 4 jeweiligen Geschwindikeiten gab...

Ein Auto ist für den Motorradfahrer auch oftmals ein Hindernis, ebenso wie für Radfahrer und Fussgänger.

Was ist denn mit der gegenseitigen Rücksichtnahme im Strassenverkehr?

Zur Erläuterung: ja, ich lese meine Texte vor absenden und die Definition von "Verband" wird lediglich für KFZ definiert. Allerdings glaube ich, dass wir durch unsere Helmsammelbestellung durchaus zusätzlich als zusammengehörig zu erkennen sind.

By Walker (62.158.201.39) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 08:12:

Die größte Behinderung des Autoverkehrs ist der starke Autoverkehr. Um den Verkehrsfluß zu verbessern, sollte man dagegen endlich etwas tun, statt nach Ersatz-Prügelknaben zu suchen. Fangt bei Euch an, das spart auch noch Geld: Fahrt weniger Auto. (Aufgepaßt: WENIGER. Hier steht nicht NICHT!)

Radfahrer, die einen Stau verursachen? Selten. Meist sind es Autofahrer. Die sich freuen über ein paar mißliebige Radfahrer, denn das lenkt sie von der Idee ab, daß sie es selbst sein könnten.

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 20:29:

"Ihr steht nicht im Stau, ihr seid der Stau."

Mit der gleichen Systematik könnte man Eltern zurufen: Es gibt keinen Mangel an Kindergartenplätzen, eure eigenen Kinder sind die Ursache. Aber das ist natürlich etwas völlig anderes...

By Walker (62.158.204.141) on Dienstag, den 24. Juli, 2001 - 11:43:

So paßt es nicht ganz, da gehört noch was dazu: Wenn man sich, wie hier, über Radfahrer aufregt, an denen man mal ein paar Sekunden lang nicht vorbeikommt, müßte man das Kindergartenproblem durch Verbesserung des Fernsehprogramms zu lösen versuchen - damit weniger Leute Eltern werden.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page