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Tönungsfolien am Auto

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Tönungsfolien am Auto
By sigmadriver (62.104.208.91) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 22:54:

Ich frage mich ob es gestattet ist an den vorderen Seitenscheiben eines Fahrzeuges Tönungsfolien anzubringen.Gesehen habe ich das schon ziemlich oft.Darf man dazu nur bestimmte Folien verwenden? Warscheinlich ist das auch Eintragungspflichtig.Ich würde ja der Optik wegen auch meinen Flitzer so ausstatten wollen.Kennt sich da jemand von Euch mit der rechtlichen Seite aus?

By Seppelschorsch (217.1.2.170) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 03:36:

Es ist nicht erlaubt und die Betriebserlaubnis des Autos erlischt mit der Anbringung der Folie and der vorderen Seitenscheibe (irgendwie logisch...).

By Markus (62.224.196.197) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 06:46:

Die einzigsten Folien die erlaubt sind:
Sicherheits/Glasbruchfolien (transparent)

Ich glaub die sind von FoliaTec.

Alles andere ist für Deutsche Autos verboten. Nur die Amis dürfen rundherum Folien verkleben.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 08:03:

@sigmadriver
noch eine Erfahrung die mein Sohn hinsichtlich der dunklen Folien, gemacht hat, als er sich einen entsprechend verschönten alten Panda gekauft hatte:
Solange die Folien drauf waren, hatte er ein Dauerabonnement von der Polizei kontrolliert zu werden in aller Regel auch recht gründlich! Teilweise zwei mal am Tag.
Als der Karren wieder ganz normal aussah, haben die grünen Mänchen wieder einen grossen Bogen um das Ding gemacht.
Also wenn dein Auto, deine Papiere und dein Blutalkohol immer in Ordnung sind, kannste ja die hinteren Scheiben schwarz zukleben.

By hoschi (195.30.20.162) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 08:04:

@Markus
außer Frontscheibe

@sigmadriver
lichtdurchlässigkeit muss mindestens 70 % betragen. Kumpel von mir hat Cromolux-Folie (LD 69%) aber eingetragen bekommen.

Frag am besten mal deinen TÜV, ob ers dir einträgt.

By garfield (134.108.33.169) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 08:11:

JSA[1.0]: "Kommt darauf an..."
...wie das Auto ansonsten aussieht und was für ein Auto es ist. Ein Panda ist ein ziemlich typisches Hausfrauen- und Anfängerauto, wobei die Hausfrau kaum Tönungsfolien auf die Scheiben klebt. Bleibt also der Anfänger. Da die aber gerne unvorschriftsmäßig durch die Gegend fahren, ist so ein Auto für Kontrollen prädestiniert. Bei einer verlängerten S-Klasse z.B. wären verdunkelte hintere Seitenscheiben dagegen eher ein Zeichen dafür, daß der "Herr Chef" da drin seine Ruhe haben will. So ein Auto braucht nicht kontrolliert zu werden. Und mein Taro (der übrigens keine Tönungsfolien, sondern durchgefärbte Scheiben hat) wirkt wie ein Handwerkerauto, das durch die dunklen Scheiben ein wenig auf amerikanisches Design getrimmt ist. Mit diesem Auto bin ich in elf Jahren noch bei so gut wie keiner allgemeinen Kontrolle angehalten worden.

By Markus (134.176.84.83) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 08:44:

Hehe, ich hab auch die hinten Scheiben und Heckscheibe tiefschwarz. Aber vorgestern kam ich einfach so durch `ne Verkehrskontrolle durch (ohne angehalten zu werden). Dabei hätten die mich eigentlich hören sollen, aber der Grüne mit der Kelle hat etwas geschlafen... ;-))

@hoschi
sicher? also hier bei uns in Gießen (viele Amis) sind eigentlich alle rundrum mit Folien versehen. Nagut, vielleicht haben die an der Frontscheibe nur eine leichte Tönung, aber immerhin...

Aber um die Amis kümmert sich ja keiner, die können geblitzt werden oder Dir die Vorfahrt nehmen und es wird nicht verfolgt... :-((

By farendil (217.0.227.94) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 09:01:

@hoschi: genau - die lichtdurchlässigkeit ist das problem.

selbst wenn du die folien eingetragen bekommst, kann jeder dorfbulle ankommen und die lichtdurchlässigkeit anzweifeln.
die begründung dabei: die folie allein wird über 60% lichtdurchlässigkeit haben - die kombination aus folie und scheibe vielleicht nicht.

ergo müßte dazu ein gutachten erstellt werden. solch ein gutachten ist aber teurer als ein auto.

ergo: laß es!
selbst wenn du es (an einer der wenigen stellen in D die da überhaupt mitspielen) eingetragen bekommst, kann es sein, daß du ärger bekommst.

das ist halt das problem mit den "umbauten": wenn du für irgendwelche fragwürdigen umbauten jemanden findest, der dir die einträgt, so kannst du immer noch aerger bekommen, weil irgend ein dorfpolizist meint, dieses anzweifeln zu müssen.

By Matthias (217.227.101.57) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 10:38:

Zwar sehen Folien zum Teil ganz gut aus, erhöhen aber nicht die Verkehrssicherheit. Die Wahrscheinlichkeit, daß Dir jemand in den A... fährt, weil er die Bremslichter des vor Dir fahrenden Fahrzeugs nicht sieht ist erheblich höher. Zwar ist die Schuldfrage kein Thema, aber den Ärger kann man sich auch einfach ersparen.

By hoschi (216.34.244.105) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 11:18:

@markus
schau da noch mal genau hin, sieht vielleicht blos so aus, weil die alles getönt haben, außer halt die vordere scheibe, und die erscheint einem dann auch dunkel, weils ja im auto stockduster is...
also bei uns hier is´n us-army stützpunkt, und alle die, die ich bis jetz gesehn hab hatten höchstens bis zur a-säule getönt...


@farendil
wenn dir der dorfpolizist was anzweifelt, schickt der dich nochmal zum tüv, das heißt, es wird nochmal geprüft, ob die sache (hier seitenscheiben) zu recht eingetragen ist...
und da wird´s dann meistens wieder ausgetragen...

viele bekannte von mir haben die vorderen seitenscheiben verspiegelt, sind auch schon in ne verkehrskontrolle gekommen und haben sie immer noch...

By hoschi (216.34.244.150) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 11:22:

@matthias
hast du dich schon mal in ein auto mit "cromolux-folie" oder "silber-reflex-folie" gesetzt?
da haste vom sehen her keinen unterschied.

ich geh mal davon aus, dass sich keiner tiefschwarze folie mit ner LD von 5% auf de windschutzscheibe klebt...

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 11:24:

@garfield
im Prinzip stimme ich dir zu, aber die Schlussfolgerung, dass Anfänger besonders unvorschriftsmässig fahren, kann ich nicht so nachvollziehen. Denn meiner Beobachtung nach sind die eher Buchstabengetreu als ich z.B., der Fahrschuleinfluss ist noch nicht abgeschliffen. Unbestritten ist aber, dass Anfänger recht häufig Fehleinschätzungen unterliegen und daher häufiger Unfälle bauen. Zu den häufigen Kontrollen sollte ich aber vielleicht erwähnen, dass Sohnemann da in München rumgekurvt ist mit einem Landkreiskennzeichen.

By Markus (134.176.101.73) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 11:34:

@hoschi

wir ham ja auch einen army-stützpunkt. mir fällt das nur auf, weil die amis die folien nicht gut verkleben. sprich da sind lauter blässchen und falten drin...

außerdem meinte matthias die folien an sich, wenn einer hinter dir fährt und durch die schwarzen scheiben nicht den vordermann vor dir erkennen kann, besonders wenn dieser bremst...

aber, meine meinung dazu, wer nichts sieht, sollte auch nicht allzu dicht auffahren. bei sprintern, vans und handwerkerwagen läßt ja jeder auch "etwas mehr abstand als üblich"...

By officer (213.187.67.31) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 16:35:

Folien auf den vorderen Seitenscheiben sind unzulässig. Bei den Folien mit Gutachten steht nämlich drin, daß sie nicht auf Scheiben angebracht werden dürfen, die für den Fahrer von Bedeutung sind. Das ist der Knackpunkt. Jetzt werden viele Sagen, daß man von innen fast ungetrübt nach außen blicken kann. Das Problem ist aber daß man nur sehr schwer nach innen Blicken kann. Ein Blickkontakt zwischen Fahrzeugführern, z.B. an einer gleichrangigen Kreuzung ist somit u.U. nicht mehr möglich. Ein Gutachter der so etwas einträgt begibt sich stark aufs Glatteis. Ein Kollege hatte kürzlich einen Fall bei dem ein Betroffener einen Zettel vom TÜV hervorbrachte, auf dem stand "keine Einwände gegen die Folie". Ich hoffe der Betroffene hatte für diesen Zettel nicht auch noch Geld bezahlt. Owi-Anzeige BE erloschen.

By farendil (217.0.227.94) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 17:22:

@officer: Owi-Anzeige BE erloschen.

genau das das ist das problem!
diese anzeige wird für den betroffenen richtig teuer, er bekommt punkte und es kann konsequenzen von seiten seiner vers. haben.

dabei hat er in gutem glauben gehandelt und sich auf seinen tüv verlassen!
soetwas kann irgendwo nicht sein.
klar, das problem liegt bei der gesetzgebung, aber welcher normalbürger ahnt denn im geringsten, daß es probleme trotz tüv-segen geben kann??
wozu ist denn der tüv dann überhaupt gut, wenn jeder polizist dessen angaben anzweifeln darf??

By sigmadriver (62.104.208.66) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 22:44:

@Alle
Ich bedanke mich bei Euren Ratschlägen.Um Ärger zu vermeiden werde ich,wenn überhaupt,nur die hinteren Scheiben bekleben.Mich hat eben nur gewundert,das bei uns so viele Fahrzeuge mit zugeklebten Scheiben rumfahren.Aber hier ist wohl von der Gesetzgebung her ein wenig gepennt worden,wenn das nicht eindeutig geregelt ist.Was bei unserer Bürokratie sehr(oder auch nicht?)verwunderlich ist.

By officer (213.187.67.199) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 09:30:

@farendil

Der Betroffene hat das Problem doch nur, weil das Schreiben von TÜV nichts taugt. Dort steht nichts drin, welche Folienart wo aufgebracht worden ist. Wenn einer mit einer ordentlichen Anbauabnahme käme, wäre vordergründig gegen den Prüfer vorzugehen, nicht aber gegen den Fahrzeugführer der auf das Wissen des Prüfers vertraut hat.

By farendil (217.0.227.28) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 10:18:

@officer: Der Betroffene hat das Problem doch nur, weil das Schreiben von TÜV nichts taugt.

Und woher sieht der Betroffene das?
Du kannst nun mal nicht davon ausgehen, daß ein Normalbürger sich seine TÜV-Bescheinigung oder seine ABE auch genau durchliest.

By officer (213.187.67.3) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 18:42:

@farendil
Das sollte er aber! Wenn Du dir eine neue Waschmaschine kaufst liest Du doch auch erst die Bedienungsanleitung durch! Oder nicht??

By NiliQB (62.104.221.81) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 07:34:

@officer:

Nö... ich weiß auch so, dass meine Wäsche blütenweiß wird, wenn ich den einen Knopf auf "4" und den anderen auf "40°C" stelle :-)

Spaß beiseite. Ich kenne diese TÜV-Schreiben nicht, aber steht das alles wirklich so deutlich drin, dass auch jemand, der sich mit den rechtlichen Feinheiten und der deutschen Amtssprache nicht so gut auskennt, eindeutig erkennt, was erlaubt ist und was nicht?

By officer (213.187.67.44) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 12:55:

Im original Teilegutachten steht es deutlich drin. Das Blatt was der Betroffene dem Kollegen offensichtlich vorgezeigt hatte, war ein Schriebs vom TÜV der offensichtlich nicht viel Wert war.

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 20:04:

Meines Wissens dürfen auf den Seitenscheiben von Fahrer und Beifahrer keine Tönungsfolien vorhanden sein, weil diese die Sicht zur Seite behindern. Tönungsfolien dürfen nur auf der Heckscheibe und den hinteren Fenstern drauf sein.

By Yoda (212.184.133.109) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 00:21:

So wie ich das hier erkennen kann, ist das Anbringen von Folien an den voderen Scheiben nicht erlaubt, weil die Sicht des Fahrers nach außen behindert wird.
Technisch gesehen gibt es nun aber auch semipermeable Spiegel. Es mag meinetwegen sauteuer und ein theoretischer Gedankengang sein, aber dürfte man sich so eine halbdurchlässige Spiegelfolie an die vorderen Scheiben kleben? Von innen sieht man ungehindert, von außen aber nix...

By farendil (217.0.227.115) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 01:03:

@yoda: steht doch eigentlich oben schon alles!
es müsen zwei bedingungen erfüllt sein:

a: lichtdürchlässigkeit von mindestens einem bestimmten %satz.
b: sicht von innen nach außen auch bei dunkelheit/dämmerung.

ist beides nachweisbar erfüllt (und genau hier liegt der hase im pfeffer, weil schweineteueres einzelgutachten!!) ist das erlaubt.

By HarryB (203.198.123.148) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 11:10:

Die Spiegelfolie duerfte auch wegen der Reflektionen keinen TUV Segen bekommen.....

By LapMan (141.24.120.110) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 15:30:

Warum denn etwas auf die Scheiben kleben, wenn es auch mit legaler "Ausschmückung des Innenraumes" geht? Die Sonnenblende ein Stückchen mit stark reflektierendem Material nach unten verlängern und die Rückseite des Rückspiegels (wow - welch ein Begriff!) am besten mit "Katzenaugen" oder ähnlichem Material bekleben. Bei Fotoaufnahmen mit Blitz umgibt die betreffenden Materialien dann ein Lichtkranz, der die evtl. im Wageninneren sitzenden Personen leider zufällig etwas schwerer identifizierbar macht...

By sigmadriver (62.104.208.91) on Montag, den 23. Juli, 2001 - 15:01:

@ LapMan
Nun ja,alles sehr schön mit Deinen Katzenaugen usw.Aber es ging ja nicht darum beim Blitzen unerkannt zu bleiben.


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