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Totale Verwirrung - Hilfe

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Totale Verwirrung - Hilfe
By David (217.83.169.114) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 18:14:

Bin neulich mit dem Auto meiner Mutter geblitzt worden.War Stadtauswärts unterwegs 70 km/h waren erlaubt.Dann, ich bin mir 99% sicher, kam das Ortsausgangsschild,weiterhin danach aber 70 km/h erlaubt.Dann 500 m weiter der Blitz.
Nun kam heute der Anhörunsbogen
"Ihnen wird zur Last gelegt am...um...in (Ort) eine Geschwindigkeitsüberschreitung (abzgl.Toleranz) von 32 km/h begangen zu haben.
Bedeutet das Wort "in" (Ort)nun das die innerorts meinen ? Oder ist das eine allgemeine Formulierung ? Es steht nirgendwo innerorts oder außerorts.
Wie beweise ich das es außerorts war ?
Wenn ich das Beweisfoto ansehen will, sehen die gleich das ich gefahren bin ?
Was machen ?

By Jesse_X (217.80.125.92) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 21:49:

Ist irgendwo im Anhörbogen vielleicht eine Tatbestandsnummer (TBNr.) angegeben? Die TBNrn. 1215, 3633 oder aber 1203, 3621 stehen für innerorts, die TBNrn. 1218, 3636 bzw. 1206, 3624 stehen für außerorts.

By David (217.228.24.146) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 21:56:

es steht Geschwindigkeitsüberschreitung
§41 ABS.2 , §49 STVO ;Nr.5.3 BKAT
weiter oben steht noch etwas von Ordnungswidrigkei nach §24 STVG.
Und unten 706/8

By David (217.228.26.194) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 12:17:

"In"Ort war doch außerhalb...Beamtendeutsch und ich hab Glück gehabt...muß doch nicht zu Fuß gehen

By Greatblackbird (217.51.38.205) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 12:17:

Wenn es außerorts gewesen wäre, hätte dort anstatt (Ort) z.B. "auf der Bundesstraße RTG (Ort)" gestanden. Die Bezeichnung "Nr.5.3 BKAT" bedeutet die Tatbestandsnummer 5.3 des Bußgeldkataloges. Das ist die Geschwindigkeitsüberschreitungstabelle 1, Buchstabe c, die hier gilt. Daraus kann aber auch nicht ersehen werden, ob innerorts oder außerorts. Wenn Du nicht innerhalb des letzten Jahres mit über 25 km/h erwischt wurdest und im Bußgeldbescheid kein Fahrverbot auferlegt wird, war der Verstoß außerorts. Auf dem Anhörungsbogen müßte etwas von Beweismitteln stehen. War ein Foto dabei? Warst Du denn Deiner Meinung nach innerorts auch zu schnell?

By Greatblackbird (217.51.38.205) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 12:19:

@David
Woher weißt Du das jetzt?

By David (217.228.26.194) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 12:22:

Meine Mutter hat angerufen auf der Behörde und sich erkundigt, es war definitiv außerhalb der Ortschaft,sagte die Sachbearbeiterin.
Sag ich ja, das ist der totale Psychokrieg.
Danke für die Tips.


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