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In probezeit mit 30 und jetzt noch mit 50 zuviel geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: In probezeit mit 30 und jetzt noch mit 50 zuviel geblitzt
By caine (62.158.123.126) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 18:53:

kann mir jmd. helfen?

ich bin noch in der probezeit. man hat mich vor kurzem mit 30 zuviel - kam aber noch nix - und jetzt mit 50 zuviel (auch innerorts) geblitzt.
das letztere war mit einem mietwagen - was kann mir jetzt so drohen, bzw. kommt bei einem mietwagen was an, wenn ja, wie lange dauert das so?

p.s.: es ist schon scheiße wenn man's eilig hat und vorher bereits gedacht hat, es könnte ein blitzer-auto sein und beim zweiten mal doch zu schnell vorbeifährt.

danke, caine

By dagegen (62.104.210.81) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 21:19:

Innerorts mit 50 zuviel? Das kann man doch nicht mit "eilig haben" entschuldigen.
Ich denke, die werden dir während der Probezeit vielleicht sogar den Führerschein ganz abnehmen.

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 21:30:

@dagegen: Ich denke, die werden dir während der Probezeit vielleicht sogar den Führerschein ganz abnehmen.

auf welcher gesetzlichen grundlage?


+50 haben innerhalb der probezeit (abgesehen von der höheren strafe + mehr punkten sowie fahrverbot) die gleiche wirkung wie +21 ->eine nachschulung

By caine (62.224.178.22) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 08:40:

na gut danke - nachschulung is ja noch ok.

@dagegen: mit eilig kann man das schon entschuldigen - den grund mag ich hier nicht nennen - und dann haben die gleich hinter dem ortsschild geblitzt, vor dem man mit 100 fahren darf.

By caine (193.159.96.113) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 09:03:

wíe sieht es nun mit der tatsache aus, dass es sich um einen mietwagen handelt? dauerd das da unter umständen sehr lange?

By Markus (134.176.84.83) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 10:03:

Kommt darauf an, wie schnell die Mietwagenfirma bzw. der Halter Dich als Fahrer angibt...

By M.P. (145.253.20.20) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 11:22:

@caine:
"vor dem man mit 100 fahren darf."
Exakt - und wenn es Dir und Deinem Auto gelingt, dirket am Schild im Bruchteil einer Sekunde auf 50 km/h runterzubremsen (ohne Verkehrsgefährdung) dann kannst Du die 100 km/h auch bis zum Schild fahren - andernfalls nicht !

"mit eilig kann man das schon entschuldigen"
Versuche mir immer ein Chemiewerk vorzustellen, daß über der zulässigen Last produziert und einen Störfall riskiert. Würde mich interessieren, ob die das mit 'Sorry, wir hatten es eilig' (viele Aufträge etc.) versuchen würden zu entschuldigen...

"den grund mag ich hier nicht nennen"
Na dann muß es ja wirklich 'eilig' gewesen sein...

By farendil (217.0.227.22) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 12:23:

Exakt - und wenn es Dir und Deinem Auto gelingt, dirket am Schild im Bruchteil einer Sekunde auf 50 km/h runterzubremsen (ohne Verkehrsgefährdung) dann kannst Du die 100 km/h auch bis zum Schild fahren - andernfalls nicht !

mir würde es schon reichen, wenn man an manchen geschwindigkeitstrichtern dies schaffen könnte (es gibt da ab und an welche, wo das 130 fehlt - also nur 100-80(-60) ) dort ist ein abbremsen aus 200+ wenn jemand hinter einem ist, mit sicherheit verkehrsgefährdend...

By HarryB (203.198.2.6) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 09:32:

mir würde es schon reichen, wenn man an manchen geschwindigkeitstrichtern dies schaffen könnte (es gibt da ab und an welche, wo das 130 fehlt - also nur 100-80(-60) ) dort ist ein abbremsen aus 200+ wenn jemand hinter einem ist, mit sicherheit verkehrsgefährdend...

Also ich verstehe das irgendwie nicht. Wenn ich auf der BAB 200+ fahre und sehe weiter vorne ein Verkehrsschild, was wie eine Tempolimitierung aussieht - mal ganz abgesehen davon, dass z.B. bei Baustellen schon ein paar Kilometer vorher darauf hingewiesen wird -, dann brauche ich doch erst mal bloss den Fuss vom Gas nehmen, oder? Wenn ich dann am Schild angelangt bin, kann man ja immer noch bremsen, so es noetig ist. Selbst wenn man daran mit 150 (bei z.B. 130) vorbei faehrt dann geht das ja immer noch mit dem Verzoegern, ohne dass man Gummi auf der Strasse laesst.

By Daidone (217.2.28.139) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 23:37:

Du kannst sowieso Fahrverbot erwarten. Dazu kommt die Anordnung einer Nachschulung. Da ist es egal, was für ein Auto das war. Hängt nur davon ab, wie lange es dauert, Dich als Fahrer zu ermitteln.

Aber man sieht den Ortseingang samt Schild doch mindestens mehrere hundert Meter??? Da hättest Du doch nur rechtzeitig den Fuß vom Gas nehmen brauchen? Oder warst Du an dem Tag wo man das in der Fahrschule dran nahm gerade krank?


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