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Erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot
By Notarzt (193.174.169.4) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:17:

Weiß jemand welche Voraussetzungen es gibt, ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln?

Ich war auf der Autobahn nach Abzug aller Toleranzen 45 km/h zu schnell, Ersttäter, bin als Arzt für Not- und Bereitschaftsdienste auf das Auto angewiesen um auch auf dem Klinikgelände zu Notfällen zu fahren. Mir gehts vor allem um eine Begründung für die Bußgeldstelle. Einspruch hab´ich eingelegt.

Vielen dank für die hilfe im voraus

By Daidone (134.109.132.142) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:25:

Das Fahrverbot wird erlassen, wenn dies eine unzumutbare Härte darstellen würde. Beispiel: massive Bedrohung der Existenz, die Pflege eines stark pflegebedürftigen Menschen würde dadurch unmöglich. In Ihrem Fall könnte auch das von Ihnen genannte Problem (als Arzt kommt man ohne Auto nicht schnell genug zu Notfällen) ein Grund sein.

Das wird aber vom Gericht entschieden und ist Ermessensfrage des Richters.

Wenn man glaubt, ein Fahrverbot würde eine unzumutbare Härte darstellen, dann hilft nur der Gang zum Anwalt. Nur der kann da echt was bewirken. Den sollte man aber schon nach der ersten Reaktion der Behörde (z.B. Anhörungsbogen) antreten. Also sollten Sie schleunigst einen Anwalt hinzuziehen. Der weiß genau, was man in Ihrem Fall schreiben muß. Allein hat man kaum Chancen.

By Notarzt (193.174.169.4) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:31:

Zunächst einmal Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe bereits mit der Behörde telefoniert und die ist bereit, von einem fahrverbot abzusehen, wenn sie das einem eventuellen Gericht gegenüber plausibel vertreten können.

Frage für mich ist, was ist denn einen unzumutbare Härte?

By Alfred (62.158.25.15) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:33:

@Notarzt

Setz dich telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle in Verbindung.

Wenn du Ersttäter bist kann der Sachbearbeiter ohne weiteres selbst entscheiden (ohne Gericht) das Bußgeld zu erhöhen und vom Fahrverbot absehen.

Das klappt öfters als man Glaubt.

Wenn sich der Sachbearbeiter stur stellt bleibt immer noch die Verhandlung, da hast du aber weit aus weniger Chancen.

By Daidone (134.109.132.142) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:39:

In dem Falle wäre dies eine unzumutbare Härte für Ihre Patienten. Auch könnten Sie ihren Beruf nicht richtig ausüben, sie könnten auf Notfälle nicht mehr schnell genug reagieren (wozu Sie aber als Arzt verpflichtet sind).
Sie haben Ihren Eid geleistet und sind gesetzlich verpflichtet, auf Notfälle schnellstmöglich zu reagieren. Ohne Auto geht das nicht.

Aber, ziehen Sie diesbezüglich unbedingt einen Anwalt hinzu, der weiß genau, was in Ihrem Fall zu tun und als Begründung zu schreiben ist. Ich kann hier nur sagen, was ich schreiben würde und ich bin kein Anwalt

By Notarzt (193.174.169.4) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:40:

@ Alfred
Danke für den Tip. Znsere mails haben sich wohl überschnitten. Wie gesagt, mir gehts um die Einzelgründe. Bei mir ist eine Berufsausübung nur behindert, nicht ganz ausgeschlossen. Ich nehme an ich hab´schlechte Karten.

Gruß

By Notarzt (193.174.169.4) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:42:

@ daidone
Ich werds mal versuchen und melde eventuellen Erfolg/Misserfolg.

Danke

By Alfred (62.158.25.15) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:54:

@Notarzt

"Wenn sie das einem eventuellen Gericht plausibel erklären können."

Versteh ich nicht ganz.
Hast du den zuständigen Sachbearb. dran gehabt?
Name steht auf dem Bescheid.

Gute Gründe hast du doch, bist als Notarzt auf den Schein angewiesen für Notfalldienste.


Wenn alle Stricke reissen, kannst du ja das Fahrverbot rausziehen.
Du hast ja schon Einspruch eingelegt, wenn die Behörde nicht einlenkt kriegst du in ein paar Monaten einen Termin zur Verhandlung. Ein paar Tage vorher nimmst du den Einspruch zurück (alles Kostenfrei) der BGB wird rechtskräftig und jetzt hast du als Ersttäter immer noch vier Monate Zeit den Schein abzugeben.
Bis dahin hast du genug Zeit dir einen Urlaub zu buchen.

By Notarzt (193.174.169.4) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 17:02:

@Alfred

Mit dem Urlaub ist mangels Masse leider ein Problem.:-(

Der Sachbearbeiter meinte vor allem die Begründung müsse Seine entscheidung "hinreichend unterstützen", was immer das ist.
Den Schein baruche ich nur wenn ich Bereitschaftsdienst auf dem Gelände habe und zu einem anderen Gebäude muß, im normalen Dienst ist der Lappen entbehrlich.

Wie gesagt, ich werd versuchen das Risiko der Patienten klar herauszustellen und mit dem Sachbearbeiute verhandeln.

Nochmals Danke

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 17:20:

@notarzt
aus Erfahrung kann ich dir folgendes sagen:
1.) Guter Verkehrsrechtsanwalt ist nötig, kein unbekannter kleiner agressiver Vorstadtanwalt. Gebühren der RA richten sich nach Streitwert und nicht nach Prominenz.
2.) um um ein Fahrverbot drumrum zu kommen solltest du 0 Punkte haben, sonst wirds schwer.
3.) Argumentationslinie bei mir war, dass das Fahrverbot nicht mich treffen würde, sondern dauernd pflegebedürftige Angehörige. Meine beruflichen Reisen kann ich mit Taxi, Bahn, Flieger machen, schreibt mir keiner was vor. Strafe trifft also unbeteiligte! Beim Hobby Ski Fahren fahren wir eh´meist mit dem Vereinsbus!
Bei dir gäbe sich doch auch so eine Linie. Du kannst doch mit Bus und Taxi zu deinen Patienten, stört dich doch nicht!! Nur das die dann eben länger Schmerzen haben oder so was! Also gestraft von einem Fahrverbot wären Andere! Im Gegensatz zu einer Geldbusse, die dich alleine treffen würde.
Bei mit hatte damals der Richter noch gesagt, ich wäre nach tausend und soundsoviel gleichen Fällen der erste, wo er auf das Fahrverbot verzichten würde. Bei der Geldbusse konnte ich ihn noch ein bischen runter handeln.

By Matthias (217.83.187.31) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 21:25:

@Notarzt:

Auf die Notwendigkeit im Klinikgelände rumfahren zu müssen würde ich nicht als Alleinbegründung setzen. Das könnte man sicher auch mit Fahrrad. Besser auch dazu sagen, daß Du oft Hintergrunddienst hast und von zuhause aus in die Klinik kommen musst, wenns eng wird (trifft ja auf die meisten Klinikärzte auch zu).
Übrigens: Dein Klinikgelände könnte (evtl. abhängig vom Betreiber - keine Ahnung) Privatgelände sein, auf dem Du theoretisch auch ohne Führerschein rumfahren darfst. Bin mir aber nicht sicher, wegen der öffentlichen Zugänglichkeit.

Wenn der Sachbearbeiter gegen Erhöhung der Geldbuße von Fahrverbot absehen will, würde ich diese Möglichkeit so schnell wie es geht nutzen. Besser wirst Du nicht mehr wegkommen.

By Notarzt (193.174.169.4) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 11:38:

@ alfa @matthias
Auf dem Klinikgelände ist mit dem Fahrad tatsächlich nichts zu machen. Es geht auch um Minuten/Sekunden (z.B. Reanimation). Strecken sind bis zu 2 km und ausser Atem will ich nicht reanimieren.
Wenn ich den ganzen Fall im OWiG-Verfahren erledigen kann mach ich das natürlich. In erster Linie wollte ich auch wissen ob meine Argumentation überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 15:25:

Wäre schön, wenn wir dir ein paar Anregungen zur zielführenden Argumentation geliefert hätten. Auf jeden Fall musst du jede Aussage unterlassen, aus der man einen Vorsatz zum Überschreiten rausdeuten könnte. Nicht jeder denkt so gradlinig positiv geradeaus, wie Naturwissenschaftler und Techniker. Poste doch mal, was rausgekommen ist.

By ferenc (62.180.31.3) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:48:

@notarzt

aus erfahrung kann ich dir sagen, daß sowas
klappt.
es wird jedoch nochmal richtig teuer.
bei mir damals von 350 auf 600dm.
ich habe geschrieben, daß ich beruflich das auto
brauche, daß ich sonst arbeitslos werde und es
sehr unschön wäre, wenn ein junger mensch sein
leben dadurch "versaut". so sinngemäß.

auf jeden fall: einsicht zeigen!!!!!!!!!!

z.b. "Ich weiß, daß meine geschwindigkeits-
überschreitung in keiner weise zu rechtfertigen
ist und eine potentielle gefahr für den verkehr
darstellt.... ob sie meiner bitte nachkommen
oder nicht beeinflusst natürlich nicht mein
verkehrsverhalten. ich werde künftig darauf
sehr darauf achten, die vorgeschiebene
geschwindigkeit einzuhalten." (winsel...winsel :-)

alles klar??? einsicht zeigen, auf gar keinen
fall sätze wie: "..ich hab ja keinen gefährdet.."
oder "...die anderen waren auch zu schnell...".
evtl. geht aber "...die strecke war gut ausgebaut
und die wetterbedingungen ideal, dies hat mich
wohl zum schnellfahren verleitet...rechtfertigt
aber nicht meinen verkehrsverstoss.." usw.

ferenc


www.exec-trance.de

By ferenc (62.180.31.3) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:49:

@notarzt

nachtrag

evtl. schreib doch auch sowas wie:

"ich habe mich inzwischen sogar informiert und
weiß jetzt, daß ca. xx% aller unfälle auf
überhöhte geschwindigkeit zurückzuführen sind.."

evtl. könnte das aber auch schon zuviel sein.

ferenc


www.exec-trance.de

By Notarzt (193.174.169.4) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 14:54:

Nur als Rückmeldung für alle die einmal in die selbe Situation kommen sollten oder Tips gaben wie zu verfahren sei. Ich hatte Erfolg (Verdopplung des Bußgelds dafür Streichung des Fahrverbots) mit folgender Argumentation:

1. Ich bin aufs Auto für Not- und Bereitschaftsdienste angewiesen (extrem weitläufiges Klinikgelände, Bescheinigung des Arbeitgebers beilegen)
2. Ich kann meinen Jahresurlaub nicht für das Fahrverbot verwenden, da ich auf verschiedenen Stationen Dienst leiste.
3. KEINE VOREINTRAGUNG (mit Punkten kann man es vergessen)
4. Weite Pendelstrecke
5. Summe der Umstände entspricht nicht dem Regelfall der BußgeltkatalogVO.

Ach ja, ich hab mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen und die Situation erklärt. Beim Richter wäre ich vermutlich nicht durchgekommen.

By Matthias (217.227.107.146) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 15:52:

Schön, daß es so geklappt hat!


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