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Fahrtenbuch

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahrtenbuch
By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:31:

Wenn jemandem ein Fahrtenbuch auferlegt wird, dann soll er dort jede Fahrt eintragen.
Aber: Wer soll denn feststellen, ob man das so genau nimmt? Im Grunde muss ich doch nur eintragen, wenn jemand anderes fährt, ansonsten war ich es ja.
Und wenn ich das Fahrtenbuch nur vorzeigen muss, können die doch die Korrektheit der Eintragungen überhaupt nicht überprüfen.

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:39:

Im Grunde muss ich doch nur eintragen, wenn jemand anderes fährt, ansonsten war ich es ja.

nein - du mußt jede einzelne fahrt eintragen...


Und wenn ich das Fahrtenbuch nur vorzeigen muss, können die doch die Korrektheit der Eintragungen überhaupt nicht überprüfen.
was weißt du denn, wann die das kontrollieren?

also da wäre ich vorsichtig!

By LapMan (141.24.120.110) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:40:

Ich denke, die Korrektheit der Eintragungen läßt sich im Nachhinein nicht überprüfen. Interessant wird es im Falle einer Kontrolle. Da sollte der Beamte nämlich den Kilometerstand auf Deinem Tacho ablesen und checken, ob die derzeitige Fahrt - auf der er Dich ja angehalten hat - ordnungsgemäß mit km-Stand bei Beginn der Fahrt/Fahrer usw. eingetragen ist. Auch der Eigentümer muß sich natürlich eintragen, wenn er fährt. Nur: woher weiß der bei einer Kontrolle, ob ich so ein Ding führen muß? Schreiben die das in großen Leuchbuchstaben auf die Führerscheine drauf oder was? Wenn Du auf einer Fahrt - wie es eigentlich die Regel ist - nicht kontrolliert wurdest und hast vorher nix eingetragen, dann kannste ja im Nachhinein den Eintrag türken...
Ich denke, das schlimmste an einem Fahrtenbuch die die Panikmache und daß damit gedroht wird.

By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 15:55:

Ich finde auch, das ist Panikmache.
Es geht doch wohl nur darum, dass ich nicht mehr behaupte, ich weiß nicht, wer gefahren ist.
Wenn ich nochmal geblitzt werde und bezahle anstandslos, wird sich ja keiner beschweren.
Und wenn die mich zum Vorzeigen aufs Amt bestellen, dann schreibe ich da zwei Fahrten München und zurück rein, dann stimmen die Kilometer wieder.
Bei einer Kontrolle weiß doch keiner, ob ich so ein Ding führen muss, oder?

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:06:

merkwürdigerweise finde ich in dieser quelle keinen hinweis auf den kilometerstand sondern nur auf die uhrzeit!

By LapMan (141.24.120.110) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:10:

Aha, so läuft das. D.h. in regelmäßigen Abständen wird man schikaniert, indem man zur "Hausaufgabenkontrolle" auf's Amt traben darf. Samt Büchlein...

By Greatblackbird (62.104.214.83) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 22:07:

@farendil
Fast Wortgleich steht es so in der StVZO. Von einer Kilometerangabe habe ich auch nichts gefunden. Allerdings habe ich mal gehört, daß die Kontrolle angekündigt werden muß. Dann kann man das Fahrtenbuch immer noch als verloren melden.

By Alberto (62.224.100.11) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 10:45:

Ihr verwechselt da was.
Die Kilometerangabe ist für das Fahrtenbuch. das man gegenüber dem Finanzamt führt, vorgeschrieben.
Da liegt ja auch eine große Gefahr. Wenn man sich bei Firmenwagen diese 1%-Versteuerung ersparen will, hat man nur die Alternative, ein fahrtenbuch zu führen. Dort gibt es wiederum keinen Zwang zur Uhrzeit. Aber - die Polizei könnte erfragen, ob man ein fahrtenbuch für das Finanzamt führt - und hat man dann sich selbst für diesen tag als Fahrer eingetragen - muß man einen Tod sterben: Entweder ich habe jemand anderen fahren lassen, dann wäre es fast Steuerhinterziehung - es sei denn ich saß auch dem beifahrersitz - oder aber ich bekenne mich als Verkehrssünder.
Darum: Fahrtenbücher sind fast wie Fahrtenschreiber - vermeidet sie, wo ihr könnt.
Wenn mal die Pflicht zu dieser "Black-Box" kommt, dann wandere ich endgültig aus.

By EinBetroffener (64.124.150.130) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 11:15:

@Alberto

Du hast vollkommen recht! - So "unangenehm die 1%-Versteuerung" auch ist; sie ist immer besser, als ein Fahrtenbuch als Nachweis zu führen.

By Greatblackbird (217.49.121.193) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 15:57:

@Alberto
Du hast Recht, was die 1%-Versteuerung und das Fahrtenbuch angeht. Allerdings kann man am Ende eines Steuerjahres immer noch entscheiden, ob man die 1%- oder die Fahrtenbuchregelung wünscht, je nachdem was günstiger ist. Das heißt also, wenn die Polizei nach einem Fahrtenbuch fürs Finanzamt fragt, kann man immer noch sagen, daß man es nicht dabei hat oder nachreichen wird. Da auch keine Eintragungen vor Beginn der Fahrt nötig sind, kann das Fahrtenbuch noch immer entsprechend nachgetragen werden.

By Alberto (62.224.97.159) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 16:00:

Nicht ganz - man muß sich eigentlich am Anfang des Jahres entscheiden, welche Variante man wählen will - aber im Prinzip kann man sich damit schon herausreden.

By Greatblackbird (217.49.121.193) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 16:16:

Richtig. Damit das Finanzamt überhaupt erstmal Geld sieht, muß man am Jahresanfang eine Vorentscheidung treffen. Am Jahresende kann man sich immer noch umentscheiden und würde dann eine Rückerstattung erhalten.


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