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Von der Schippe gesprungen ????

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Von der Schippe gesprungen ????
By roki (62.225.112.236) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 11:48:

Ich bin am 2. April 2001 "Rotlicht geblitzt" worden (stationaer). Bis heute (11. Juli 2001) habe ich weder einen A-Bogen noch einen BG-Bescheid erhalten.
Kann ich mir langsam Hoffnungen machen, von der Schippe gesprungen zu sein???
Wie sind Eure Erfahrungen?? Kommen die Bescheide oefters so spaet oder noch spaeter ??? Wenn ja, was sind die Gruende.. wenn es denn welche gibt..?
Ich sitze noch auf heissen Kohlen..und bin fuer jede Erfahrung/Erklaerung dankbar.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 12:16:

@roki
wenn ich richtig gerechnet habe, sind die 3 Monate plus 14 Tage Postlaufzeit um, so dass du aus dem Schneider wärest.
Ursachen können sein, dass das Foto nicht verwertbar war, oder der Sachbearbeiter Urlaub oder Mutterschutz oder... gehabt hat.
Falls doch noch was kommt und der A-Bogen ist zurückdatiert innerhalb der 12 Wochen, geh zu einem Verkehrsrechtsanwalt.

By roki (62.225.112.236) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 12:27:

@ alfa
noch mal zur Berechnung: Verjaehrung nach 3 Monaten 1. Juli (?); Postweg 14 Tage = 15. Juli (?). Da der 15. ein Sonntag ist, muesste ich also noch bis Samstag warten... um entweder den Gang zum Rechtsanwalt anzutreten oder den Champagner zu oeffnen.. ist das so korrekt..??

By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 13:57:

das ist korrekt!

By Greatblackbird (217.51.38.71) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:19:

@dagegen
Wenn aber doch noch ein Bußgeldbescheid zugestellt wird und aus der Ermittlungsakte hervorgeht, daß ein Anhörungsbogen rechtzeitig erstellt und verschickt wurde, ist die Verjährung trotzdem unterbrochen, auch wenn er beim Betroffenen nicht angekommen ist!

@roki
Auf der sicheren Seite bist Du nach 6 Monaten und 2 Wochen (Postweg)

By Greatblackbird (217.51.38.71) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:21:

Nachtrag:

@roki
Ist der Wagen denn auf Dich zugelassen und wenn nicht, hat der Halter schon was bekommen?

By roki (62.225.112.236) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:33:

@greatblackbird
ja der Wagen ist auf mich zugelassen. Bin Halter und Fahrer. Is wohl nix mit Alberto....
Ich habe bis jetzt überhaupt nichts bekommen.
Aber 6 Monate und 2 Wochen kann doch nicht dein Ernst sein. Dann falle ich vom rechtsstaatlichen Glauben ab.....

By Greatblackbird (217.51.38.141) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:43:

Es ist aber so. Der Betroffene muß innerhalb von 3 Monaten gehört werden. Dies geschieht normalerweise durch die Versendung eines Anhörungsbogens. Dazu reicht es aus, wenn die Behörde die Erstellung dieses Bogens anordnet. Dies wird mit Datum und Handzeichen des Sachbearbeiters in der Ermittlungsakte vermerkt. Natürlich kann er unzulässig zurückdatiert werden. Das müßte man aber der Behörde nachweisen. Chance=0. Ein Rechtsanwalt kann die Akte anfordern und prüfen, ob ein A-Bogen versendet wurde. Wenn Du nicht der Halter gewesen wärest und hast bis 3 Monate und zwei Wochen nichts gehört, dann wärest Du am 15.7. auf der sicheren Seite. Also, wenn noch ein BG kommt, Anwalt aufsuchen und Akte anfdordern.

By roki (62.225.112.236) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:50:

@greatblackbird
danke fuer die info....
die sache mit dem mutterschaftsurlaub (wie von alfa weiter oben angedeutet) waere mir natuerlich wesentlich sympathischer..... diese warterei ist eigentlich schon strafe genug...
I'll keep you posted

By roki (62.225.112.236) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 08:05:

@greatblackbird

ich habe bis heute (16.Juli) noch nichts erhalten.
Wenn das stimmt, was farendil an anderer Stelle gepostet hat.. (siehe unten) dann muesste ich doch durch sein...oder hat diese 14 Tage Regelung nur empfehlenden charakter?
farendil:
"..Ich verfüge seit einiger zeit über ein büchlein namens:"Der aktuelle bundeseinheitliche Verwarnungs- und Bußgeld-Katalog"
Hrg: Beck, Speer
aus dem Adac Verlag
9.Auflage 2000

inklusive aller änderungen zum 01.05.2000

dort steht auf seite 11 (Einleitung)
eine liste mit 7 anstrichen
diese behandeln neue regelungen (nicht nur zum 1.5.2000, sondern auch schon frühere)

punkt3:
"Die Behörden dürfen sich nicht mehr so viel Zeit lassen, bis sie einen bereits ausgestellten Bußgeldbescheid verschicken. Wenn die Zeitspanne zwischen der Ausstellung des Bescheides und der Zustellung mehr als zwei Wochen beträgt, wird die Verjährung nicht schon durch die behördliche Ausstellung, sondern erst durch den Zustelltermin unterbrochen...."

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 09:19:

@roki: so wie es dasteht, hat es verbindlichen charakter.
ich hab mir nur halt die aktualisierte gesetzesauflage noch nicht beschafft :-(((


so, du bist also jetzt zu 98% durch, es sei denn, die behörde kann beweisen, daß sie inzwischen einn a-bogen abgeschickt hat, der dich nur nie erreichte...


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