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Rechts-vor-links-Regelung bei Sackgassen.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Rechts-vor-links-Regelung bei Sackgassen.
By Rainer G. (212.201.18.76) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 12:31:

Hallo,

ich möchte es jetzt mal genau wissen: Wenn ich bei nicht beschilderten Nebenstraßen wo R v L gilt aus einer Sackgasse komme: Habe ich dann Vorfahrt? M.E. müßte auch hier die R v L-Regelung gelten.
Ich habe hin- und wieder festgestellt, daß manche Autofahrer behaupten, daß wenn das von rechts kommende Fahrzeug aus einer Sackgasse kommt, die R v L-Regelung nicht gelte. Ich glaube das nicht, sondern behaupte, daß es keine Rolle spielt ob das vorfahrtberechtigte Fahrzeug aus einer Sackgasse kommt oder nicht.
Ebenso wenn das aus der Sackgasse kommende Fahzeug geradeaus will und ein entgegenkommendes Fahrzeug (was nicht aus einer Sackgasse kommt) links abbiegen will, hat m.E. das geradeausfahrende Fahrzeug Vorfahrt.

MfG
Rainer G.

By indy (195.93.65.164) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 12:39:

Ich sehe das genauso, ne Sackgasse ist ja auch eine Straße. Außerdem steht in der StVo:

§ 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

(3) (aufgehoben)

Sackgassen werden nicht gesondert erwähnt, also besteht kein Unterschied zu einer "normalen" Straße.

By NiliQB (217.48.77.135) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 13:25:

Meines Wissens (zumindest hab ich das so in der FSch gelernt) gilt die Vorfahrtsregelung RvL auch dann nicht, wenn eine Straße über einen abgesenkten Bordstein auf die Kreuzung führt, weil es sich dann um eine sog. untergeordnete Straße handelt. Ist bei den meisten Spielstraßen der Fall.

By traffic (217.48.86.67) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 14:45:

@Rainer G: Das verwechseln wohl manche Autofahrer mit den Grundstücksein- und ausfahrten, die NiliQB auch schon angesprochen hat. Bei denen muß man bei Verkehr oder Fußgängern immer anhalten. Eine Sackgasse dagegen stellt eine ganz normale Straße mit den üblichen Vorfahrtsregeln dar.

By Markus (134.176.101.73) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 14:55:

@Nili

So hab ich es auch gelernt.

Wie schaut es jetzt aus, wenn ich rückwärts rausfahre und auf RvL treffe? Dann hab ich ja auch Vorfahrt, oder?

Auf der einen Seite komme ich aus der Strasse heraus, wo ich Vorfahrt habe. Auf der anderen Seite muss man nach StVO als Rückwärtsfahrer besonders aufpassen (Sorgfaltspflicht?).

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 15:55:

@markus
ist egal wie du da rauskommst, von mir aus auch auf dem Dach rausgerutscht. Solange es eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Strasse und keine Grundstücksausfahrt ist, hast du Vorfahrt.

By Greatblackbird (217.51.38.164) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 17:42:

@NiliQB
Spielstraßen sind grundsätzlich nicht vorfahrtberechtigt, egal ob mit oder ohne abgesenkten Bordstein.

Wie sieht es eigentlich bei Einbahnstraßen aus, die von Radfahrern in entgegengesetzter Richtung befahren werden dürfen? Ich habe gelernt, daß aus diesen Straßen eigentlich kein Fahrzeug kommen kann.

By indy (195.93.64.167) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 18:09:

Das würde mich auch mal interessieren. Wenn ich nämlich früher in der Fahrschule, wenn nach rechts eine Einbahnstraße reinging, ohne langsamer zu werden weiterfuhr, meinte mein Fahrlehrer immer "... langsam, do keent jo a mol eena rauskummä..."
Ich habs aber irgendwie immer versäumt, zu fragen, ob derjenige dann Vorfahrt hat. *g*

By Hein Blöd (217.4.103.145) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 20:54:

Was hat denn ein Sackgassenschild mit der Vorfahrtregelung zu tun????

Der §8 ist ja oben schon zitiert worden, bezüglich Grundstücksausfahrten, Parkplätzen, verkehrsberuhigten Bereichen (so heissen die 'Spielstrassen' offiziell) und abgesenkten Bordsteinen möge man sich mal den §10 StVO zu Gemüte führen. Wer dann noch ein Problem mit Sackgassen hat, soll besser gut auf seinen Führerschein aufpassen, der ist akut in Gefahr!

By Greatblackbird (62.104.214.68) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 23:01:

Ich habe noch nie gesehen, daß eine Sackgasse eine Grundstücksausfahrt ist. Ein solches Schild weist lediglich darauf hin, daß die Straße, vor der es steht, endet und man halt gezwungen ist, umzudrehen, um wieder wegzukommen. Wenn es keinen abgesenkten Bordstein gibt, ist diese Straße natürlich vorfahrtberechtigt, da es keine untergeordnete Straße ist.

By Rainer G. (212.185.249.124) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 23:16:

@ alle:

Nochmal zur Präzisierung meines Anfangspostings:
Als ich in einer kleinen Stadt im Taunus arbeitete, war unsere Firma in einer Sackgasse ansässig, diese Gasse war aber ein öffentlicher Weg. Als ich dann aus dieser Sackgasse raus fuhr, über die Kreuzung nahmem mir hin und wieder entgegenkommende Fahrzeuge die links abbiegen wollten die Vorfahrt. Zum Glück ist es nie zu einem Zusammenstoß gekommen. Aber immer argumentierten sie, daß ich keine Vorfahrt hätte weil ich aus einer Sackgasse käme. Und dieses Argument kann ich nicht glauben.

Grüße
Rainer G.

By Greatblackbird (62.104.214.68) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 23:25:

@Rainer G.
Da stimme ich Dir voll zu. Eine Sackgasse kann vorfahrtberechtigt sein, wie jede andere Straße auch.

By NiliQB (195.252.200.180) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 07:18:

@Greatblackbird:

Meines Wissens (drei verschiedene Fahrlehrer - Klasse 4, Klasse 3 und Klasse A) können sich wohl nicht so dramatisch täuschen) können auch Radler entgegen der Einbahnstraße Vorfahrt haben. Mir wurde es in der FSch so beigebracht, auch in die Einbahnstraßen zu gucken, wenn da niemand kommen dürfte. Zitat aller Fahrlehrer: "Selbst wenn da einer in falscher Richtung fährt, hat er trotzdem Vorfahrt" (natürlich nur, wenn er dann bei RvL von rechts kommt)

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 10:17:

@reinerg
wie oben gesagt, du hattest da Vorfahrt, da öffentliche Strasse.Nehme das nächste Mal doch ein altes Auto mit, bei dem der linke Kotflügel rostig ist, dann bekommst du einen neuen ohne was dafür zu zahlen. Aber Jux beiseite, solche Stellen suchen sich sogenannte Autobumser aus, um ihre Versicherungsbetrügereien zu starten.

By dagegen (134.147.103.19) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 13:05:

Wenn rechts vor links gilt, dann hat derjenige, der von rechts kommt, immer Vorfahrt, egal ob es eine Sackgasse oder Einbahnstraße ist. Das heißt, wenn jemand falschherum in die Einbbahnstraße fährt, hat er erstmal trotzdem Vorfahrt (im Falle eines Unfalles vor Gericht und so kann die Schuldfrage wieder anders aussehen).
Wenn ein Radfahrer die Einbahnstraße in entg.Richtung befahren darf, ist dies in der Regel auch an der anderen Seite durch ein weißes Schild mit Radfahrer und zwei Pfeilen gekennzeichnet (als Vorwarnung).

By Greatblackbird (217.51.38.71) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:14:

@NiliQB
Danke. Als ich meinen FS gemacht habe, gab es diese Regelung noch nicht.

@dagegen
Das Schild kenne ich auch. Allerdings kann das dann wohl nur der Radfahrer sehen, oder gibt es so ein Schild auch an einem Einbahnstraßenschild als Hinweis für Autofahrer?

By LapMan (141.24.120.110) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:18:

Bei uns hier sind die Einbahnstraßen, in denen Radfahrer entgegenkommen dürfen, alle mit einem entsprechenden Hinweisschild am Beginn der Einbahnstraße versehen (also die Seite von der Autos kommen dürfen, sodaß die gleich Bescheid wissen). Macht ja auch Sinn.

By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:24:

Genauso meinte ich das auch. Als Warnung für die Autofahrer: Achtung, da kann dir ein Radfahrer entgegenkommen.
Das Schild steht auf beiden Seiten der Einbahnstraße.

By indy (195.93.64.173) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:31:

Ja, aber man sieht nicht, ob da Radfahrer rauskommen können, wenn man auf die Einbahnstraße zufährt und sie rechts von einem liegt, da man ja nur vorbeifahren will.

By Rainer G. (212.185.249.119) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 21:06:

@ alfa,

Stichwort "Autobumser". Ich kenne das aus Fernsehberichten und aus Zeitungen.
Frage: Wie kann man solche Kerle am einfachsten überführen wenn es mal tatsächlich kracht?

Grüße
Rainer G.

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 22:19:

@rainer g:überführen ist nicht einfach - es gibt verschiedene indizien, aber (wenn es "richtig" gemacht wird) eigentlich keine beweise.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 09:04:

@rainerg
weiss da auch nichts anderes als versuchen aufzu passen (..ich weiss, unheimlich hilfreich).Ich würde aber, wenn es mich getroffen hätte, meiner Versicherung meinen Verdacht mitteilen. Mir hat jemand mal gesagt, dass die Versicherer zentral da eine Anwendung laufen haben, wo mit statistischen Mitteln versucht wírd solche Häufungen, meint die Kandidaten rauszubekommen.
Ich könnte mir z.B. denken, dass wenn jemand häufiger mit alten Autos Vorfahrts- oder Auffahrunfälle "erleidet" und immer auf Gutachterbasis abrechnet, er da im Raster hängen bleibt.


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