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Fortsetzung zu "ARCHIV 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Konsequenzen eines ignorierten Anhörungsbogens"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Fortsetzung zu "ARCHIV 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Konsequenzen eines ignorierten Anhörungsbogens"
By dirk (129.42.208.140) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 11:13:

So, jetzt kam der Bussgeldbescheid, nachdem ich den AB nur mit der Adresse und dem Geburtsdatum ausgefüllt habe (kein ja/kein nein).
Da schreiben die mir jetzt den BGBescheid: "Sehr geehrter Herr... wird zur Last gelegt am ... ALS FÜHRER DES PKW SIEHE FOTO aus BAB A4 ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:"
FRAGE 1: Haben die nun schon mein Foto auf der Meldestelle verglichen oder schicken die sowas auf Verdacht raus? Ich war nämlich der Meinung, daß sich die Fotos nicht so ähnlich sehen...
Ich meine nur, wenn der Vergleich schon lief, lohnt sich der Einspruch (ohne Rechtsschutzversicherung) wohl eher nicht. FRAGE 2: Ansonsten also Einspruch ohne Begründung? Dann gibts doch automatisch Verhandlung, oder? Das will ich nicht riskieren (ohne Rechtsschutz). Oder besser eine Begründung schreiben (die ist gut!) und hoffen das eingestellt wird?

Danke...

By LapMan (195.37.62.158) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 12:52:

Prinzipiell kannst Du es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Wenn Du im Gerichtssaal dann Deinen Einspruch zurückziehst, nachdem Du Deine Chancen abgelotet und die Beweislage (bzw. Laune des Richters) gecheckt hast, kostet Dich das keinen Pfennig. Teuer wird's, wenn es dennoch drauf ankommen läßt und verlierst.
Hab' ich selber schon so praktiziert. Gute Methode um die Rechtsgültigkeit hinauszuschieben...

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 15:34:

@dirk
normalerweise haben die das Foto noch nicht verglichen. Wenn du nur die Pflichtdaten ausgefüllt hast, bekommst du den BG Bescheid, auch wenn auf dem Foto die Claudia Schiffer gefahren ist (meistens jedenfalls).
Als erstes ist mal festzuhalten, dass nun gegen dich als dem realen "Täter" die Verjährung unterbrochen ist und nun mit 6 Monaten neu anfängt. Wenn du Widerspruch einlegtst, kostet dich das bis vor Eröffnung der Verhandlung nur Postgebühren. Erreichen kannst du also nur ein Verschieben der Rechtsgültigkeit in finanziell günstigere Zeiten. Begründen must du nicht beim Einspruch einlegen.
Das die Ordnungsbehörde auf deine Begründung hin das Verfahren einstellt, glaube ich nicht, ich habe sowas noch nicht gehört(Kenne aber deine Begründung nicht). Einstellen tut normalerweise nur ein Richter und die haben in den meisten solcher Fälle die Entscheidung schon fix im Kopf wenn sie die Verhandlung eröffnen.
Andererseits würdest du mit deinem Plan nichts kaputt machen, wenn du also mal diesen Versuch machen willst....... Rechne dann mal damit, das nach einiger Zeit dir der Gerichtstermin mitgeteilt wird. Dann schreibst du zurück, dass du den Widerspruch zurücknimmts und zahlst... erledigt. Bis aufs Posten deiner Erfahrungen hier im Forum.;-)

By LapMan (141.24.120.110) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 15:45:

Wenn du Widerspruch einlegtst, kostet dich das bis vor Eröffnung der Verhandlung nur Postgebühren.

Hmm, also bei mir war es so, daß ich heftigst mit dem Richter herumdiskutiert habe und nach 30min meinte, daß ich keine Lust mehr habe und den Einspruch zurückziehe. Das hat auch keinen Pfennig mehr gekostet (bis auf die Fahrtkosten ins Gericht natürlich - aber das war mir der Spaß wert :-)

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 16:13:

@lapman
hast du einen vernünftigen Richter gehabt. Der kann auch ganz formell sofort die Verhandlung eröffnen und dir die Frage, wollen sie den Widerspruch zurücknehmen als erstes ohne jede Regung erkennen zu lassen, stellen. Entnehme deinem Posting daher, dass du einen sympatischen Eindruck machst und kein Kotzbrocken bist.

By LapMan (141.24.120.110) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 16:30:

J Danke alfa, Du schmeichelst mir...
Die Verhandlung war übrigens offiziell eröffnet und die Schreiberin hat hochoffiziell meinen Rückzug in die Akten aufgenommen. Es kamen aber niemals irgendwelche zusätzlichen Geldforderungen. Ich denke doch, daß das bei jedem so laufen kann.

By Greatblackbird (217.51.38.164) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 17:26:

Bei mir ist nach der Einspruchrücknahme ein Kostenbescheid über die Zustellung der Ladung angekommen (11 DM). Den habe ich bis heute nicht bezahlt und auch nichts mehr gehört. Allerdings hat die Rechtschutz mir diese Kosten schon erstattet :)

By Dirk (194.196.100.84) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 19:17:

Danke für die Antworten.
Erschwerend ist nur das ich dann wohl nach Chemnitz ins Gericht müßte (von Stuttgart aus) und der Monat Fahrverbot in den Winter fallen würde (brrrh!).
Wenn ein Einspruch also jetzt bis auf einen Aufschub nix bringt und außerdem das Aufwand/Erfolgschancen Verhältnis so gering aussieht (da ja leider noch keiner was von einer Einstellung des Verfahrens nach dem BGBescheid gehört hat...)

Werd ich wohl zahlen und meinen Urlaub auf dem Rad verbringen müssen.

By LapMan (195.37.62.158) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 09:37:

@Dirk
Frage: Hast Du denn schon Punkte? Denn bei "Frischlingen" in Flensburg ist es so, daß man sich den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe innerhalb eines halben Jahres selbst aussuchen kann. Geht aber wie gesagt nur mit - bisher - weisser Weste... Dann wäre das mit dem Winter ja auch kein Thema mehr für Dich. Kannste im Frühling radeln... ;-)

By Daidone (134.109.132.116) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 13:16:

@ dirk:
Ich nehme mal an, Du bist der Fahrzeughalter.
Denn der wird angeschrieben und man geht erstmal davon aus, das Du gefahren bist. Der Fahrzeugführer leitet, wenn er es nicht gewesen ist, den Bescheid im Falle eines Ordnungsgeldes
an den Fahrer weiter oder im Falle eines Bußgeldes
die Info über den Fahrer an die ausstellende Behörde.
Wenn das Foto schlecht ist, dann besteht die Chance, dass man ohne Strafe davon kommt. Dann nämlich wenn es kein Fahrtenbuch gibt, der Fahrer aber auch auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar ist (es könnten ja ähnlich aussehende Personen als Fahrer in Frage kommen). Dann mußt Du aber für mind. 1 Jahr ein Fahrtenbuch führen.

Ich nehme an, Du bist selbst gefahren?. Es wird wohl das beste sein, wenn Du einen Verkehrsrechtsexperten diesbezüglich kontaktierst.
Auch mußt du sehen, ob Dir ähnlich sehende Personen als Fahrer in Frage kommen könnten.

By Greatblackbird (217.51.38.71) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:05:

@Daidone
Was soll das? Warum postest Du hier falsche Informationen? Woher hast Du den Quatsch mit dem Fahrtenbuch? Du solltest dieses Forum mal etwas durcharbeiten. Zur Fahrtenbuchauflage ist hier einiges zu finden.

By Daidone (134.109.132.114) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:16:

@ schwarzer Vogel: Das sind Tatsachen. Das ist mehreren, mir bekannten Leuten so passiert, die
so um ein Bußgeld und Punkte herumkamen!
Also wie ist es denn Deiner Meinung nach???

By Greatblackbird (217.51.38.71) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:25:

Dann haben die sich aber ziemlich dumm angestellt! Warum wurde denen denn ein Fahrtenbuch auferlegt? Wenn sie das einfach so hingenommen haben, sind sie selbst Schuld!

By Alberto (62.224.97.23) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 15:09:

Ich bin auch der Meinung, daß man durchaus hinschreiben kann, man könne sich an einen solchen Verstoß nicht erinnern, da man an diesem Tage auch nicht in dieser Gegend unterwegs war.
Man sei aber bereit, bei der Aufklärung mitzuwirken und bitte um Übersendung des Fotos, weil wan ja in Stuttgart wohnt und nicht extra nach Chemnitz reisen kann, um persönlich das Foto anzuschauen.

Möglicherweise senden sie das Foto, dann kann man anhand der Qualität entscheiden, ob man "seinen Irrtum" zugibt und nun es doch war oder ob man eben eindeutig feststellt, daß man es nicht war.

Sagt man"Ich war es nicht" - ist das noch nicht "fahrtenbuchwürdig" - möglicherweise stellen die das Verfahren dann ein.
Käme ein Gerichtstermin - wird dieser 2 x verschoben, wg. Urlaub o.ä. - dann kann man den Einspruch immer noch zurückziehen, - weil es sich nicht lohnt, dafür so weit zu fahren.

By Dirk (32.97.110.71) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 18:04:

Hi,
man hat mir 4 Monate Zeitraum angeboten zum den Fußgang anzutreten (da die letzten Punkte gerade gelöscht waren). Das Foto war schon auf dem Anhörungsbogen drauf. Ich meinte es wäre nicht allzu gut (Basecap und Brille, auf der Meldestelle hab ich beides nicht auf dem Foto) - aber ich kenn halt die Kriterien nicht. Ist ja alles "relativ".

@Alberto:
hast du schonmal gehört, daß die das Verfahren zwischen Bußgeldbescheid und Gericht einstellen?
Fahrtenbuch fällt eh aus (Blitz - AB > 14 Tage).

Wie lange dauert im Schnitt Einspruch - Gerichtstermin? Das das Verfahren eingestellt wird, sagen die einem ja nicht, oder?

Ich weiß nicht ob ich gefahren bin, weil ich ja immer meine übers Internet vermittelten Mitfahrer fahren lasse, während ich schlafe. Und mich dann nach über einem Monat zu fragen wer gefahren ist... dann hab ich den ohnehin nur bekannten Vornamen schon wieder vergessen...


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