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Radarwarner

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Radarwarner
By Vinnie (217.0.50.124) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 01:35:

Hey Leute,was bekommt man eigentlich für eine Strafe,wenn, man mit einem Radarwarngerät im Auto erwischt wird?

By traffic (217.48.44.59) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 11:34:

Der Betrieb eines Radarwarners ist auf jeden Fall verboten, der Besitz derzeit noch erlaubt. Das Gerät selbst kann, je nach Bundesland, beschlagnahmt werden. Nähere Hinweise zur Beschlagnahme findest Du hier im Forum (z.B. über die Suche-Funktion)

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 11:46:

@traffic

Falsch, weder der Besitz noch der Betrieb sind verboten, sofern die Geräte mit dem CE-Kennzeichen ausgestattet sind. In einigen Bundesländern kann die Polizei jedoch die Geräte einziehen, wenn sie sie entdeckt (Abwehr einer unmittelbaren Gefahr). Eine Strafe oder Punkte ist damit jedoch nicht verbunden. Wurde hier im Forum schon öfters diskutiert. Allerdings ist eine Gesetzesvorlage in Arbeit, nach der der Betrieb als Ordnungswidrigkeit zukünftig geahndet werden soll. Über Bußen und Punkte kursieren z.Zt. noch widersprüchliche Gerüchte. Langfristig wird es wohl auf eine Miniaturiserung der Geräte hinauslaufen. Wie will man die dann entdecken?

By traffic (217.48.44.59) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 11:50:

@Smith: Bist Du sicher, daß die CE-Plakette eine allgemeine Betriebserlaubnis nach sich zieht? Ich habe gehört, daß die Reg-TP bestimmte Geräte zulassen muß.

By farendil (217.0.227.57) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 12:57:

@traffic: die antwort gibst du dir selber:
daß die Reg-TP bestimmte Geräte zulassen muß. egal ob muß oder nicht, ein zugelassenes gerät darf nun mal betrieben werden, dazu ist die zulassung ja da.

allerdings mit der von smith genannten einschränkung..

By Daidone (134.109.132.114) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:22:

Strafe gibt es (noch) keine, die Polizei kann in einigen Bundesländern das Ding aber einziehen.

By SOREX (62.96.140.88) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 15:59:

....die Polizei kann in allen Bundesländern die Geräte einziehen!!!
Es findet sich in allen "Polizei"-Gesetzen eine allgemeine Ermächtigungsnorm, wonach die Polizei alle Maßnahmen treffen kann, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. (nach Auffassung der Verwaltungsgerichte ist eine solche durch Radarwarngeräte begründet)
Verwarnungs- oder Bußgelder sind nicht zu befürchten, da § 15 Fernmeldeanlagengesetz (FAG) (in dessen Anwendungsbereich Radarwarner gefallen sind) seit Juli 1996 durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgehoben worden ist.

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 18:14:

@sorex: zwischen können, es regelmäßig tun, und entsprechender herrschender rechtsauffassung gibt es aber in den einzelnen bundesländern unterschiede, da dieses bundesrecht ist.

ansonsten völlig richtige ausführungen.

By SOREX (62.96.151.105) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 18:50:

@farendil:

Das hat nicht das geringste mit Bundesrecht zu tun! Das TKG ist natürlich ein Gesetz des Bundes, jedoch bietet es nicht die Rechtsgrundlage für die Sicherstellung. Rechtsgrundlage für die Sicherstellung ist in den letzten Jahren stets die einschlägige Vorschrift in den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Länder gewesen. Das es nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt wird liegt in der Natur der Sache! In Berlin war es noch Anfang 1998 so, daß die Geräte, sofern sie nicht eingeschaltet waren, den Eigentümern zurückgegeben wurden - ich bin da sehr sicher! Jetzt hat man keine Möglichkeit mehr eine Sicherstellung und Vernichtung zu verhindern. (VG Berlin 1A220.99) Is' schon 'ne ärgerliche Sache! Ich würde gern so ein Teil hier in Berlin benutzen, da sie hier immer hartnäckiger werden - nur vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern etc. sieht man die Wegelagerer kaum mal - aber das kennt hier wohl jeder.

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 19:34:

@sorex: bitte entschuldige, das war ein schreibfehler - klaro ist das landesrecht - deshalb auch die bezugnahme auf die einzelnen bundesländer in meinem beitrag...


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