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Ist Blitzen bei Dunkelheit ohne Standlicht legal?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Ist Blitzen bei Dunkelheit ohne Standlicht legal?
By André (149.225.152.210) on Sonntag, den 8. Juli, 2001 - 22:15:

Moin!
Am Freitag hat's mich mal wieder erwischt. Es war Premiere: Das erste Mal per Laser *Applaus*. Das ganze war so gegen 1:00 Uhr nachts, ausserorts im Kreuzungsbereich bei 80. Mitten in der Abbiegespur stand der Polizei-Bully mit geöffneter Schiebetür und ohne Licht und hat kräftig in die Nacht gepeilt. Meine Frage nun: Weiß jemand von Euch, ob das rechtens ist, dass die ohne Standlicht stehen? Ich dachte, ich hätte mal davon gehört, dass sie bei Dunkelheit auch Standlicht anmachen müssen wenn sie aus'm Wagen auf bzw. direkt an der Straße blitzen...
Für Kommentare bin ich dankbar!

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 08:48:

Auf jeden Fall hat wohl das unbeleuchtete Parken keinen Einfluss auf die Rechtmässigkeit der Photos.
Nachts da unbeleuchet rumzustehen ist schon in der Regel eine massive Verkehrsgefährdung . Kenne die Stelle ja nicht, deshalb meine Relativierung.

By André (141.24.120.110) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 09:15:

Ich dachte, ich hätte da mal in einem Artikel gelesen, daß einer mit seinem Wagen auf einen Radarwagen draufgeknallt ist, der auf dem rechten Seitenstreifen unbeleuchtet stand. Daraufhin gab es großes Herumgezerre vor Gericht und der Autofahrer hat Recht bekommen. Es sei wohl grundsätzlich bei derartigen Standorten am Meßwagen das Standlicht anzumachen... Genau weiß ich es aber leider nicht...

By farendil (217.0.227.57) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 09:56:

@andré: kann sein, daß die polizei bei einem unfall den ganzen oder einen grossen teil deines schadens tragen muß, nur leider aendert dies nichts an der verwertbarkeit des messergebnisses.

By André (195.37.62.158) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 14:13:

Um die Verwertbarkeit des Ergebnisses ging es auch nicht. Die 60 Märker hab ich gleich gezahlt. Ich hatte nur eine Handfeste Diskussion mit dem Oberbeamten an der Zahlstelle. Er hat sich natürlich gleich in seiner Autorität als Polizeibeamter angepisst gefühlt, als ich ihm meine Meinung zum Thema Standlicht erzählt habe. O-Ton: "Die Polizei darf sowas..." Was ist dann das nächste? Bei der Verfolgung von Bankräubern ohne Blaulicht über Kreuzungen mit roten Ampeln fahren - weil man könnte ja auch von den Räubern gesehen und als Polizei enttarnt werden...

By farendil (217.0.227.57) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 18:43:

@andre: nur ganz kurz, weil wir das thema schon mehrfacvh hatten:
die polizei darf, wenn sie sonderrechte in anspruch nimmt, gegen bestehende rechstsverordnungen verstoßen.
sie darf dabei aber niemanden gefährden oder gar schädigen!

By Markus (62.157.63.106) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 18:55:

... folgedessen darf sie auch nicht "blindlings" blöd darumstehen. so gefährdet sie auch andere...

By Multa (195.93.65.163) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 22:02:

Erstens müsste man den standort des Wagens kennen. Dann muss man sehen, wieviel Verkehr ist. Mir ist nicht bekannt, dass ein Radarwagen Standlicht anhaben muss. Das wäre dann ja auch sinnlos. Auch bei Lasermessung wäre es ja Quatsch!

By André (195.37.62.158) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 08:23:

Hmm, na gut. Dann habe ich mich da wohl geirrt.
Thanx!

By Daidone (134.109.132.115) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 13:33:

Das hat nur Chancen, wenn das Fahrzeug eine massive Gefahrenquelle darstellt. Wenn das Ding auf einer Abbiegespur steht, das Abbiegen aber vorher verboten wurde (die Abbiegespur wurde schon gebaut für eine geplante Straße oder die Seitenstraße ist gesperrt) dann ist das fraglich.
Da solltest Du einen Verkehrsrechtsexperten fragen.


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