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Kann der Gegenverkehr auch durch die Frontscheibe geplitzt werden??? Hilfe!!! Wie wirken sich 2 Vertöße nacheinander aus???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Kann der Gegenverkehr auch durch die Frontscheibe geplitzt werden??? Hilfe!!! Wie wirken sich 2 Vertöße nacheinander aus???
By der Hilflose (62.104.206.83) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 10:47:

Hallo! Wer weiß ob im Kreis Lippe (NRW) auch durch
die Frontscheibe (Opel Omega) der Gegenverkehr geblitzt werden kann?! Bin am 18.06.2001 mit ca. 78 durch die geschlossene Ortschaft gefahren...leider geträumt..Bin gestern aber nochmals im Kreis Lippe von der Polizei mit 86 gepblitzt worden.....auch wieder in geschlossener Ortschaft aber diesmal angehalten.....Die Polizistin sagte mir für diesen Verstoß sind mir 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot und DM 200,-- sicher.
Bin seit 15 Jahren im Außendienst tätig / keine Punkte.Gibt es eine Möglichkeit zumindest das Fahrverbot zu umgehen oder scheitert, daß bereits durch den ersten Verstoß? Bis jetzt noch keine Bescheide erhalten. Vielen Dank für Eure Hilfe.

By Hreatblackbird (145.253.20.164) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 12:59:

Es ist durchaus möglich, aus der Frontscheibe den Gegenverkehr zu messen. Das wird auch häufig praktiziert. Wurde denn aus Front- und Heckscheibe gemessen? Und wenn ja, wieviele Meßbeamte haben die Messung beaufsichtigt? Wenn es nur einer war, hätte u.U. ein Einspruch Erfolg. Da Du aber nicht angehalten wurdest und auch noch nichts bekommen hast, solltest Du erstmal abwarten. Vielleicht bleibt es ja bei einer Verwarnung oder es kommt gar nichts.

Fahrverbot gibt es ab Überschreitungen ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts oder bei zwei Verstößen über 25 km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft des ersten Bescheides. Du kannst versuchen, die Rechtskraft des ersten Bescheides durch Rechtsmittel zu verzögern. Beim zweiten Verstoß kannst Du mit der Behörde aushandeln, ob das Fahrverbot durch eine Erhöhung der Geldbuße erlassen werden kann. Das liegt im Ermessen der Behörde und ist keine Verpflichtung. Voraussetzung ist aber ein sauberes Punktekonto, sonst wird es schwierig. Ansonsten hast Du ab Rechtskraft des Bescheides 4 Monate zeit, das Fahrverbot anzutreten.

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 13:01:

Sorry, die Finger waren zu schnell....

Benutzername ist natürlich "Greatblackbird"

By Matthias (217.227.100.89) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 13:06:

Ausgehend von einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Radar-Meßfahrzeug (was meist über je 1 Radargerät Front u. Heck verfügt) wird der ankommende Gegenverkehr immer durch die Frontscheibe des Meßfahrzeugs fotografiert. Schließlich wollen sie Bilder mit Deinem Gesicht drauf.
Soweit die technische Seite. Rechtlich kannst Du versuchen hier im Forum nach dem Begriff 'Alberto-Methode' zu suchen, diese basiert allerdings darauf, daß die Polizistin nicht mit Dir gesprochen hat. Wenn Du angehalten hast/angehalten wurdest ist es etwas schwieriger...

By der Hilflose (62.104.206.66) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 13:26:

Dank, an Greatblackbird und Matthias für die schnelle und auch ausführliche Rückmeldung.
Mach mir halt tierische Sorgen, da das Fahrverbot für viele Betroffene ja auch meistens berufliche Konsequenzen hat.....ach ja,bei der ersten Messung
war nur ein Beamter im Auto, daß weiß ich genau....ich war sehr überrascht wie früh der Blitz auslöste und dachte erst an eine Spiegelung im Schaufenster....Hab in solchen Ding halt wenig
Erfahrung...die sind aber auch wirklich ziemlich link.....

By der Hilflose (62.104.206.66) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 14:31:

wirklich ein interessantes Forum...Frage nochmals
zur Alberto-Methode an Greatblackbird bzw. Matthias...wäre es denkbar mit der Alberto-Methode
den "theoretischen" 1. Bescheid der sicherlich 1 Punkt bringt zu planieren, um dann die
Verhandlungen mit der Behörde wegen einer Erhöhung der Geldbuße und damit Verzicht auf das Fahrverbot wegen des 2.Verstoßes zu verbessern? oder schauen die einfach nur in den Computer und stellen fest, daß das Fahrzeug innerhalb von 3
Wochen 2x geblitzt worden ist und somit der Halter des Fahrzeuges immer automatisch als "Raser" gilt, obwohl die Verfahren (rechtlich) noch nicht abgeschlossen sind??

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 14:45:

Wenn nur ein Meßbeamter im Fahrzeug war, aber zwei Meßgeräte bzw. in beiden Richtungen gemessen wurde, ist die Verwertung bedenklich. Die Geräte sollten durch jeweils einen Beamten überwacht werden, um eventuelle Fehlmessungen durch Reflexionen auszuschließen. Ob sich die Behörde an diese Richtvorgaben halten muß, weiß ich nicht. In unserem Landkreis mußte deshalb aber schon einmal nach einer Gerichtsentscheidung den Einsprüchen einiger Betroffener stattgegeben werden. Allerdings wird auch weiterhin mit nur einem Beamten in beiden Richtungen gemessen. In Deinem Fall gehe ich davon aus, daß die Messung durch das O-Amt erfolgte und nicht von der Polizei. Wenn es nur bei einer Verwarnung bleibt, solltest Du das zahlen und die Verjährungsmethode nur im Notfall anwenden. Verwarnungen wirken sich nicht auf weitere Verfahren aus.
Die beruflichen Kosequenzen beim Fahrverbot sind den Behörden und Richtern bekannt. Das beeindruckt die aber nicht weiter, da es die Möglichkeit mit den 4 Monaten gibt und das Fahrverbot dann in den Urlaub verlegt werden kann. Mit den Rechtsmitteln kannst Du das Fahrverbot aber noch länger als 4 Monate hinauszögern. Mit Bescheinigung vom Arbeitgeber und sauberem Punktekonto ist es bestimmt möglich, das Fahrverbot in höhere Geldbuße umzuwandeln.

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 14:54:

Nachtrag: Die Verzögerungstaktik mit dem 1.verstoß ist möglich. I.d.R. wird nur ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister angefordert. Da würde ja dann noch nichts drinstehen. Wenn der erste Bescheid doch rechtskräftig werden sollte, läge die Rechtskraft sowiso nach dem Datum des zweiten Verstoßes und du hättest zumindest kein Fahrverbot wegen der "25-Km/h-Jahresfrist" zu befürchten. Von dem Meßwert werden noch 3 km/h Toleranz abgezogen und die Tachovoreilung solltest Du auch berücksichtigen. Deshalb wirst Du wohl noch im Verwarnungsgeldbereich landen (Überschreitung bis 20 km/h)

By der Hilflose (62.104.206.64) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 16:44:

Meinen besten Dank..Greatblackbird ...das
beruhigt mich zumindest ein wenig.....woher wißt ihr das eigentlich alles? Bin beeindruckt. Für mich - und sicherlich viele andere auch -bedeutet
das Fahrverbot in beruflicher Hinsicht und auch in privater (insbesondere wenn man im ländlichen
Bereich wohnt) eine wirkliche Katastrophe....
ich werde das Gefühl nicht los irgendwie wie ein
"Schwerverbrecher" im deutschen Verkehrsrecht
behandelt zu werden......

By der Hilflose (62.104.206.64) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 16:59:

Ach mit der Tachovoreilung ist das auch so eine Sache (Toleranzwert 3 km/h sicherlich o.K.), aber bei BMW und Audi/VW sind die Tachos - glaub´ ich zumindest - doch recht genau..........die 86 km/h
in meinemm Fall (Ablesewert am Lasergerät auf Stativ der Polizei) paßten wohl doch recht gut
....meinte zumindest die Polizei.....einen Kommentar dazu habe ich mir besser erspart...

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Sonntag, den 8. Juli, 2001 - 17:04:

Wenn man mal zu schnell erwischt wird, wird man wie ein Schwerverbrecher behandelt. Das ist so. Es spielt dann dabei wirklich keine Rolle, ob es nur ein einmaliges Versehen im Verhältnis auf die jahrelange Fahrpraxis war. Selbst die Richter sind vorbelastet, nicht allein, weil sich Bußgeldverfahren häufen und das Urteil routinemäßig schon zu Beginn der Verhandlung feststeht. Nicht zuletzt gibt es eine allgemeine Unwissenheit bei den Autofahrern, wie man sich gegen die Behörden wehren kann. Um dabei Hilfe zu erhalten, gibt es dieses Forum. Solche Leute wie den "rechterBlinker", der gerade unter "Off-Topic" gepostet hat, wird man wohl nie zur Rechenschaft ziehen (das Glück ist mit den D...).

By EinBetroffener (216.104.228.149) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 09:36:

@der Hilflose

>>ich werde das Gefühl nicht los irgendwie wie ein "Schwerverbrecher" im deutschen Verkehrsrecht
behandelt zu werden...... <<

Da hast Du vollkommen recht! Wie ich immer sage: Hier gibt es einen Rechtsstaat für Schwerverbrecher und einen Polizeistaat für Autofahrer...

By Steffen (62.224.165.243) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 17:57:

...und wer schon mal wegen einem Verkehrsdilikt
vor Gericht war, weiß, daß Vorstrafenfreiheit,
Unfallfreiheit,... im Vergleich zu einem winzigen
Pünktchen nichts sind! Schon ein kleiner Punkt
macht dich bei einer weiteren Verhandlung zu einem
"unverbesserlichen Raser" - völlig unabhängig
davon ob man schon über 1/2 Millionen km
unfallfrei,... gefahren ist :-(
Nur deshalb werde ich zukünftig mit allen mir zur
Verfügung stehenden Mitteln gegen Punkte
ankämpfen. Mit meiner Einsicht, wie "damals" beim
ersten Punkt, wo ich schlicht und einfach ein
Schild übersehen hatte, ist es ein für alle mal
vorbei.
So wurde durch unsere Verkehrsrechtspraxis von
einem nicht nur um- sondern auch einsichtigen
Fahrer ein "Widerständler".

By der Hilflose (62.104.206.64) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 21:47:

@steffen..........
Nur deshalb werde ich zukünftig mit allen mir zur
Verfügung stehenden Mitteln gegen Punkte
ankämpfen. Mit meiner Einsicht, wie "damals" beim
ersten Punkt, wo ich schlicht und einfach ein
Schild übersehen hatte, ist es ein für alle mal
vorbei.........

Ja, daß sehe ich mittlerweile auch so. Problem ist
nur,daß man - so wie bei mir - eben etwas unsicher ist ob man überhaupt dagegen etwas tun kann. Hätte ich nicht durch Zufall dieses Forum entdeckt, würde ich mich wohl zunächst auf den Rat irgendeines "Wald+Wiesen-Anwaltes" oder die
Entscheidung von einem "schlechten Gewissen" abhängig machen. Einem alleinerziehenden braven Familienvater z.B. zu unterstellen er wäre "ein Raser" weil er einmal (na ja, sorry wohl vielleicht ab und zu auch mal mehr) innerhalb von 15 Jahren sicherlich zu schnell gefahren ist
- aber ansonsten unfallfrei und auch eigentlich doch recht umsichtig; überhaupt Kindern
gegenüber - finde ich schon stark.

By Jochen (195.125.185.172) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 22:18:

hi,

du hast ja auch schon bei mir gepostet. da weisst du ja, wie ich mich fühle. auch wie so ein schwerverbrecher (naja, 16 pkt. sind ja auch kein pappenstiel)

hast du schon was neues erfahren? ich drück dir die daumen, das alles für dich klappt.

steffen gebe ich vollkommen recht. ich habe mir nach meinem ersten crash sofort eine günstige rechtschutzversicherung zugelegt, um gegen jeden bussgeldbescheid vorzugehen. die abzocker sollen nicht denken, das sie mit uns (eh voll geschröpften) fahrern alles machen können.

ich drück dir die daumen, das alles glatt geht!!

By der Hilflose (62.104.206.81) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 23:35:

Danke Jochen.......sicherlich sind 16 Punkte kein Pappenstiel...aber sowas hat ja auch Gründe...ich glaub kaum, daß das absichtlich passiert ist....und zu schnell gefahren ist ja wohl jeder schon mal....ich denke Du hast in dieser Zeit selbst viel gelernt, da müssen andere dann nicht
noch zusätzlich draufhaun....habe die Erfahrung
gemacht, daß seltsamer Weise viele Bekannte dann
auf einmal alles besser wissen....so nach dem Motto: Wie kannst Du nur....Das hat mich eigentlich am meisten geärgert und mich noch nervöser gemacht.....deshalb war ich froh ein
Forum gefunden zu haben wo es anderen auch nicht anders geht...und nicht gleich jeder mit dem Finger auf einen zeigt....

By Jochen (195.125.185.172) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 23:17:

absichtlich war es sicherlich nicht. der erste crash mit einem mopped war aus angeberei. aus der kreuzung raus (vor allen kumpels) nix gesehen und da war es schon passiert.
beim 2. mal mit nem "freund" rennen gefahren, aus der kurve geflogen.
der 3. crash: mädel hat schluss gemacht. ins auto und an nix gedacht.

im nachhinein, könnte ich mit 0 punkten durch die gegend gondeln. aber ich war ja einfach zu blöd, ein bisschen das hirn einzuschalten. hoffentlich habe ich daraus gelernt.

aber hier fühle ich mich wohl. unter gleichgesinnten ;-)))


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