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Blaulicht = Amtsanmaßung?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Blaulicht = Amtsanmaßung?!
By Steffen (62.224.164.123) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 14:15:

Was kann mir denn passieren, wenn ich mir ein
Blaulicht besorge, es auch einsetze und erwischt
werde? ich hab mal gehört, daß das nur ein
"geringes" Verwarnungsgeld einbringt. Falls dem so
ist, bräucht ich nur noch einen Lieferanden ;-)

By Matthias (217.83.180.98) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 19:17:

So nen ähnlichen Beitrag gabs schon mal. Ergebnis war, daß davon streng abzuraten ist und Leute, die ernsthaft darüber nachdenken besser im Kindergarten als hinterm Lenkrad aufgehoben sind.

By michael (212.224.4.63) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 23:57:

*kopfschüttel*
Auf was für Gedanken manche Leute kommen...
Blaulicht auf's Dach, um 20 Sekunden schneller im DriveIn-Schnellimbiß zu sein oder zuviel Freizeit, in der man nix besseres zu tun hat, als andere Verkehrsteilnehmer nerven, evtl. gar auf oberlehrerhafter Weise?!

Ich muß da Matthias recht geben - das grenzt an Kindergartenniveau.

By jotrocken (62.54.181.137) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 11:33:

Du siehst das mit der Amtsanmaßung ganz richtig... Wenn Du erwischt wirst, hast Du auf jeden Fall ne Strafanzeige am Hals, die nicht ganz billig ausfallen wird.
Die Beschaffung eines solchen Gerätes ist allerdings ziemlich einfach, da man die ja auch gut für den Partykeller nutzen kann - legal...:o)

By flavio (193.24.61.10) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 10:38:

@ jotrocken

Die Beschaffung eines solchen Gerätes ist allerdings ziemlich einfach, da man die ja auch gut für den Partykeller
nutzen kann - legal...:o)


Da muß ich Dir widersprechen. Wir haben früher Discoabende veranstaltet und wollten für die Lightshow eine blaue Rundumleuchte. Bei keinem der einschlägigen Versandhäuser (Conrad, Riem ect.) bekamen wir ohne entsprechende Legitimation eine solche Lampe.

By jotrocken (62.54.178.121) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 11:50:

@flavio

Komisch... ein Kumpel von mir hat sich eine bei E-Bay gekauft, dort gibt es jederzeit mehrere zur Auswahl... nach einer Legitimation hat keiner gefragt.

Wie es bei den genannten Versandhäusern ist, weiß ich nicht.

By Galaxy (217.80.125.154) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 17:08:

Ich habe eine blaue Rundumleuchte des Herstellers Hella (inkl. Magnetfuß) über einen Autohändler bezogen. Auch dort hat keiner eine Legitimation verlangt. Es dürfte wohl auch kaum verboten sein, die Dinger zu KAUFEN. Aufs Autodach pappen und damit wichtig durch die Gegend heizen würde ich selbstverständlich nicht. Das Teil dient als Partygag - sonst nichts.

By Steffen (62.224.165.243) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 17:30:

Danke für die vielen sinnvollen und sinnlosen
Infos. Aber kennt jemand ein Urteil,... was
passiert, wenn man eben... Ich möchte das nämlich
einmal(!) als Spaß mit jemandem machen... aber
nur, wenns im Zweifelsfall nicht zu teuer ist.

By Max (12.16.3.2) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 19:23:

Und ich moechte - nur mal so - jemanden umbringen!
Auch nur einmal und nur aus Spass!

Du gehoerst doch wirklich in den Kindergarten!

Sorry, aber es ist so!

By michael (62.227.2.127) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 22:30:

@Steffen:

Danke für die vielen sinnvollen und sinnlosen Infos.

Welches von den vorgenannten Beiträgen ist denn deiner Meinung nach eine "sinnlose" Info?
Ich finde es eher sinnlos, hier zu diskutieren, ob und wo man für sein Privatauto ein Blaulicht herbekommt. Gesetzeslage ist nunmal, daß sowas nur auf dem Dach von Einsatzfahrzeugen mit entsprechender Eintragung in Fzg.-Schein/-Brief zu suchen hat. Alles andere macht auch erstens keinen Sinn und zweitens schnitzt sonst sich jeder "nur mal so aus Spaß" seine eigenen Regeln. Punkt.

By Rainer G. (212.185.249.124) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 00:13:

@ Steffen:

Also entschuldige bitte - aber eine solche Frage ist doch nun wirklich lächerlich und ich wundere mich manchmal, auf was für einen Blödsinn manche Leute kommen....
Es müßte doch jedem Schuljungen in der ersten Klasse einleuchten, daß solches nur den Einsatzfahrzeugen vorbehalten sein kann. Wo kämen wir denn hin wenn sich jeder da irgendwelche Gags an sein Auto montieren würde?
Demnächst kommt noch einer auf die Idee und fragt was ob man sich mal den Spaß machen soll und ein Martinshorn anbringen kann. Wirklich also ... irgendwo hört's doch auf!

Man sollte auch wissen, daß die Benutzung von Blaulicht und/oder Martinshorn bei Einsatzfahrzeugen nicht grundlos erfolgen darf, sondern ausschließlich dann, wenn das Fahrzeug wirklich zur Wahrnehmung seiner hoheitlichen Aufgabe "im Einsatz" ist, also z.B. Bei Brand, Unfall, Notärztliche Versorgung o.ä.


MfG
Rainer G.

By Steffen (62.224.165.243) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 10:01:

Sorry, aber findet ihr es nicht viel kindlicher,
euch hier als Oberlehrer aufspielen zu wollen?
Ich finde es beispielsweise VIEL verwerflicher
sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen nur als
Landschaftsverzierungen anzusehen,...
Soweit ich mich entsinne, habe ich nirgends was
von "normalen" Gebrauch desselbigen geschrieben.
Es geht hier um einen Gag bei einer Hochzeit!!!
Und ich möchte dafür aber nicht "richtig" Ärger
bekommen, sondern eben allenfalls eine Verwarnung.

By Max (12.16.3.2) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 15:00:

OK!
Dann rate ich Dir: LASS ES!
Du kannst ein Strafverfahren wegen Amtsanmassung an den Hals bekommen (bis zu 2 Jahre Haft), das Blaulicht kann eingezogen werden, Dein Fahrzeug kann voruebergehend stillgelegt werden, du kannst ein Fahrverbot bekommen (vor Allem in der Probezeit) und Deine Versicherung kann Dir den Versicherungsschutz kuendigen.

Bedenke bitte: Wenn Blaulicht zum Einsatz kommt, geht es meist um Menschenleben und daraus macht man sich nun wirklich keinen Spass.

By LapMan (141.24.120.110) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 15:07:

Bedenke bitte: Wenn Blaulicht zum Einsatz kommt, geht es meist um Menschenleben und daraus macht man sich nun wirklich keinen Spass.

Dazu kann ich nur sagen, daß es die Herren Ordnungshüter damit manchmal auch nicht allzu genau nehmen... Es ist ja sooo praktisch, wenn man sowas auf'm Dach hat, um über die rote Kreuzung zu fahren nur weil der Supermarkt gleich zu macht...

By Max (12.16.3.2) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 17:19:

Es wird ueber diesen Fall hier zwar viel diskutiert, ich selbst habe es selbst aber noch nie gesehen.
Wenn eine Streifenwagen mit Blaulicht zum Supermarkt faehrt, kann es sich genausogut um einen Ladendiebstahl handeln.

Du musst erstmal beweisen koennen, dass die Streife mit Blaulicht gefahren ist, um einkaufen zu koennen.

By LapMan (149.225.152.241) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 18:04:

Das Thema hatten wir schonmal in einem anderen Beitrag. Es ging darum, daß das einer Bekannten passiert ist und sie in den selben Supermarkt wollte wie die Beamten und diese schließlich an der Kasse beim Bezahlen gesehen hat. Auf einen Brief ihrerseits an die Dienststelle kam Einschüchterungspost, die leider ihre Wirkung nicht verfehlt hat. Soviel dazu.


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