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Wird gefprüft wer die Strafe überweist?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wird gefprüft wer die Strafe überweist?
By domyos (62.54.157.252) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 10:30:

Wurde 2 Tage nach Erhalt des Führerscheins geblitzt. Habe den Brief abgefangen und es sind 15 zuviel. Es werden keine Fragen nach der Person auf dem Foto gestellt (Vater ist Halter des Wagens), nur 50 DM verlangt.
Kann ich das Geld von meinem Konto überweisen ohne das da noch was kommt?
Die Strafverfolgung meiner Eltern wäre schlimmer als die der Polizei :)

By EinBetroffener (64.124.150.140) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 11:53:

Kannst das getrost von Deinem Konto überweisen - trag unter "Verwendungszweck" die Vorgangsnummer ein (meistens steht die schon auf dem Überweisungsvordruck drauf). Die interessiert es nicht, wer das Geld überweist, sondern nur, dass es rechtzeitig überwiesen wird. - Alles klar?

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 12:17:

@domyos
als erstes, unter 80 DM´chen gibts keinen Eintrag im "Einwohnermeldeamt" Flensburg. Das meint, für deine Probezeit spielt das überhaupt garkeine Rolle! :-)) Die Punkteränge fangen bei +21 km/h an. Das sind 23 km/h vor Abzug der Toleranz (unter 100 km/h 3km/; über 100 3% Abzug) Wenn du zusiehst, dass du nicht mehr als 20 km/h zuviel auf dem Tacho hast, kommst du nicht in die Punkteränge, dann bleibt das so bei den Verwarnungen, bei Autobahnen passiert in dem Range noch garnichts. Wer zahlt ist denen beim ordnungsamt vollkommen Wurst.Kannste auch deine Oma oder Freundin machen lassen, wenn du klamm bist.
Also, habe auch einen Sohn mit frischem Führerschein, der darf auch schonmal mein Auto fahren, hat aber auch einen eigenen kleinen Panda,, mit dem er viel rumfährt. Ich sag das deshalb, weil ich finde, dass sich deine Eltern blöd anstellen. Punkte auch bis zum Führerscheinparkhaus (Fahrverbot)kann jeder sich mal einfangen. Auch muss man Verständnis haben, wenn Sohnemann mal einen Unfall baut, das ist uns, als wir noch "Twens" waren auch passiert.Da soll man helfen mit Erfahrung und Tricks. Auch wenn ich jetzt in der höchsten Schadensfreiheitsklasse fahre und momentan 0-Punkte habe, soll man sich da nicht so aufspielen wie ein Oberlehrer.
Noch ne Erfahrung zum Thema Unfall: Solange du dich noch auf die Fahrzeugbedienung konzentrieren musst, passiert dir wahrscheinlich kein Unfall! Das kommt erst, wenn die Bedienung bei dir anfängt ins Unterbewusstsein überzugehen. Dann werden deine Abstände kleiner ohne das du das merkst und die Kurvengeschwindigkeiten höher. Irgendwann kommen dann mal unübliche Bedingungen (nasse Fahrbahn, Mutti steigt in die Eisen um jemanden aus der Seitenstrasse rauszulassen oder so) und dann war der Abstand zu kurz oder die Kurvenhaftung zu gering. Versuche dir anzutrainieren einen grosszügigen Abstand einzuhalten! Kleiner Abstand heisst nicht guter Fahrer.
Also gute Fahrt!

By Tommy (193.158.141.122) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 20:44:

Oh Gott,

die Fragen in diesem Forum werden ja immer dümmer,
offenbar die Fragesteller auch!!!


MfG

Tommy

By NiliQB (195.252.203.59) on Sonntag, den 8. Juli, 2001 - 23:10:

@Tommy:

Welch sachlicher Beitrag.

Gottseidank haben wir so schlaue Kerlchen wie Dich, sonst wären wir doch glatt verloren...

By Daidone (134.109.132.115) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:39:

Nein, das ist egal. Hauptsache, die Strafe ist bezahlt. Für die Behörde hat dann der Fahrzeughalter die Verwarnung an den Fahrer weitergeleitet. Bei Firmen als Fahrzeughalter steht sogar ausdrücklich drin "Bitte um Weiterleitung an den Fahrer".

Auch ist das keine Strafverfolgung sondern nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.


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