Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Mein Anhörungsbogen, mit 118km/h gemessen bei erlaubten 80 auf der A99

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mein Anhörungsbogen, mit 118km/h gemessen bei erlaubten 80 auf der A99
By oli2000 (193.141.65.110) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 12:57:

Ich würde gerne Eure Meinung hierzu hören, ob ich hiermit durchkomme:

Sehr geehrte Damen/Herren,

Ich halte Ihre Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung in dieser Form für Unzulässig.

Begründung:

1. Beschreibung Ihres Meßvorgangs
Die 3-spurige Autobahn war bei trockenem Wetter und klarster Sicht zu nächtlicher Stunde vollständig frei von Verkehr, und ich fuhr dort mit meinem 240 PS-starken Sportwagen mit sehr hoher Geschwindigkeit, über 200 km/h. In dem Querbalken über der Fahrbahn leuchtete plötzlich ohne erkennbaren Grund das Schild 100km/h Höchstgeschwindigkeit, im nächsten Querbalken gleich 80 und dann wieder 80 – und aus diesem Balken blitzte es schon. Bereits als ich die "100" gesehen hatte, habe ich Gas weggenommen und gebremst, und gebremst... als es blitzte, sah ich auf den Tacho und war bereits auf unter 120 km/h herunter, der Querbalken über mir erlaubte hier allerdings nur noch 80. Festzustellen ist hier zunächst, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits mit “100” begann, nicht wie sonst üblich mit “120”. Bereits aus diesem Grunde stelle ich die Zulässigkeit Ihrer Messung in Frage. Darüberhinaus darf m.E. die Geschwindigkeitsmessung erst nach dem zweiten Schild mit der angegebenen Geschwindigkeit durchgeführt werden, und nicht wie hier am zweiten Schild.

2. Mutwilligkeit
Nach dem Blitz auf der immer noch vollständig freien Autobahn waren dann sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben - die Geschwindigkeitsbegrenzung fand also zum ausschließlichen Zweck der Geschwindigkeitsmessung statt? Dies würde ich ggf. allemal für unzulässig halten. Angehalten wurde ich leider nicht - ich hätte mir gerne vor Ort und Stelle den Namen der Einsatzleitung geben lassen und gleich entsprechend interveniert - stattdessen konnte ich jetzt warten, bis mehr als 6 Wochen (!) später ein maschinell erstelltes Schreiben kommt, was ich wiederum, wenn nicht unzulässig, zumindest als schlechten Stil bezeichnen möchte.

3. Bremsvorgang
Ich hatte mir unmittelbar vor dieser Fahrt die Bremsanlage an meinem Fahrzeug erneuern lassen (Rechnung ist in Kopie beigefügt). Der KFZ-Meister machte mich bei Abholung des Fahrzeugs darauf aufmerksam, daß die Bremsen zwar voll funktionsfähig sind, allerdings eine Vollbremsung bei den ersten paar Kilometern besser zu vermeiden sei (außer natürlich im Notfall), dies würde zu einer längeren Lebensdauer der neuen Bremsen beitragen. Bei der oben in Punkt 1. beschriebenen brutalen Geschwindigkeitsherabsetzung war es nicht möglich, das Fahrzeug aus sehr hoher Geschwindigkeit bis zum Ort Ihrer Messung auf 80 km/h schonend herabzubremsen – hierfür wäre eine überdurchschnittlich starke Bremsung notwendig gewesen. Wenn Sie sich bitte die Foto-/Videoaufnahmen Ihrer Messung ansehen, werden Sie feststellen, daß ich zum Zeitpunkt Ihres Meßvorgangs noch am Bremsen war, d.h. die Bremsleuchten meines Fahrzeugs müßten auf Ihrem Foto erleuchtet sein – schließlich hatte ich durchaus die Absicht, das Fahrzeug auf 80 km/h herabzubremsen.

Abschließend möchte ich mitteilen, daß ich natürlich nichts gegen Geschwindigkeitsmessungen einzuwenden habe, sie durchaus als notwendig betrachte. Die oben beschriebene nach meiner Auffassung stümperhafte Vorgehensweise bei dieser Geschwindigkeitsmessung allerdings macht sie m.E. unzulässig bzw. ungültig.

Da ich mit Ihrer Einsicht rechne, habe ich zunächst auf Rechtsbeistand verzichtet und sehe nunmehr Ihrer Stellungnahme entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

By NetGhost (62.157.208.205) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 13:06:

Hahaha,

Ja, so Performance-Angaben beeindrucken Beamte im Ordnungsamt immer besonders. Wenn ein Sesselfurzer "240 PS" und "...über 200 km/h" liest hast Du keine Chance mehr. Die lachen sich kaputt wenn die das lesen. Außerdem hast du einen Fehler gemacht: Du hast den Verstoß mehrmals zugegeben! Wenn Du das abschickst bist du dran! Dann kann die kein Anwalt mehr helfen!

Da ich mit Ihrer Einsicht rechne,...

Hahaha, wovon träumst du nachts? Die Einsicht des Ordnungsamtes... Die haben kein Einsehen, schon garnicht wenn du denen was von Sportwagen mit 240 PS schreibst. Da kommt der Sozialneid hoch und die machen sich persönlich dafür stark das du abgezockt wirst.

By EinBetroffener (216.104.228.154) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 13:16:

@oli2000

Netghost hat vollkommen Recht. Wenn Du diesen Schrieb abschickst, bist Du áuf jeden Fall dran. Warum und wieso irgendwelche Schilder stehen, ist dem OA egal; Du hast Dich halt dran zu halten. Logische Erklärungen, wie Du sie hier vorbringst, zählen einfach nicht. - Leider - aber so ist das nun mal. Such mal lieber hier im Forum unter dem Stichwort "Verjährung" nach.

By Markus (134.176.101.73) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 13:23:

Hallo Oli,

1. Nach wieviel Meter hinter dem Schild gemessen werden darf, ist meist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dafür gibt es etliche Richtlinien...

2. Wenn Du 200 oder mehr fährst, mußt Du sicherstellen, dass Du sehr schnell abbremsen kannst; zB. plötzliches Stauende oder auch eben bei Geschwindigkeitsschildern.

3. Ob die Schilder da jetzt nur durch Mutwilligkeit aufgestellt waren, spielt für Deine Messung keine Rolle mehr. Du wurdest geblitzt, die Messung wird nicht ungültig, nur weil das Schild da jetzt ungültigerweise stand.

4. Bei Frontfotos wird keiner eine Bremsleuchte von hinten erkennen.

5. Du brauchst auf eine Stellungnahme nicht lange warten, die kommt prompt und zwar als BuGeBe... ;-)

6. Wenn Du diesen Wisch abgeschickt hast tust Du mir leid. Falls nicht, schick ihn nicht ab und nehm Dir einen Anwalt. Immerhin geht es hier um 40 zu schnell. Macht immerhin 1 Monat laufen... willst du das?

ciao,
Markus

By NiliQB (217.48.27.226) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 13:33:

Hä?? Laut Thread-Überschrift ist er mit 118 bei erlaubten 80 gemessen worden --> 38 zuviel --> 150+36 DEM + 3 Punkte; kein Fahrverbot.

Also gar nicht so schlimm (ok, ärgerlich ist es natürlich, aber damit kann man doch leben). Wie heißt es so schön? Zahlen und fröhlich sein...

By Markus (134.176.101.73) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 13:52:

Oh sorry, ja, hatte ich erst nach dem Abschicken gelesen...

+40 gingen aus dem Textzusammenhang daher...

By dagegen (134.147.103.19) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 14:08:

"In dem Querbalken über der Fahrbahn leuchtete plötzlich ohne erkennbaren Grund das Schild 100km/h Höchstgeschwindigkeit, im nächsten Querbalken gleich 80 und dann wieder 80 – und aus diesem Balken blitzte es schon"

Du meinst die variablen Anlagen, die verschiedene Geschwindigkeiten anzeigen?
Und die ging gerade erst an? Woher wollen die denn wissen, ob du das neue Zeichen überhaupt schon gesehen hast?

Ansonsten: Angaben wie 200 gefahren wirken grundsätzlich schlecht.
Tipp: Wenn du etwas an der Messung auszusetzen hast, warte damit bis zum Richter. Dann kannst (nach anwaltlicher Beratung) immer noch argumentieren. Es ist noch nie vorgekommen, dass ein O-Amt das Verfahren auf Grund eines Briefes von einem Betroffenen einstellt. Da kannst du schreiben, was du willst.
Versuche erst mal Verjährung, ansonsten Einspruch gegen Bußgeldbescheid und Gerichtstermin abwarten.

By oli2000 (193.141.65.110) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 14:58:

Tja, der Schrieb ist schon weg...
Nur zur Erklaerung: 240PS-Sportwagen und ueber 200km/h schrieb ich deshalb, weil ein 40PS Kleinwagen mit 118km/h offenbar mutwillig die Hoechstgeschwindigkeit ueberschreitet, was bei mir ja nicht der Fall war.

By EinBetroffener (64.124.150.130) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 15:06:

@oli2000

Tja, das war´s dann wohl. Beim nächsten Mal sei bitte etwas vorsichtiger und infomier Dich vorher.

By Goose (62.180.186.162) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 17:36:

@einBetroffener: nur zum besseren Verständnis: Du hast neue Bremsen anbringen lassen, in der Einfahrzeit, in der Du noch nicht stark bremsen sollst, fährst Du über 200 km/h schnell, und jetzt beschwerst Du dich ??????????

Weiter geht`s:"Nur zur Erklaerung: 240PS-Sportwagen [...] mutwillig die Hoechstgeschwindigkeit ueberschreitet, was bei mir ja nicht der Fall war."
Du bist also ein Opfer deines Fahrzeuges, ein Knecht der Maschine oder wie soll ich das verstehen, daß Du deine 240 PS ja offensichtlich nicht unter Kontrolle hast.

Auch auf die Gefahr hin, daß man mich Elch nennt, Du bist zu schnell gefahren und jetzt suchst Du die Schuld bei allen anderen, nur nicht bei Dir.

Gruß
Goose

By Goose (62.180.186.162) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 17:37:

Sorry, EinBetroffener, das Posting galt natürlich oli2000, nicht Dir.

By HarryB (203.198.23.28) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 02:28:

Danke Goose, genau Deine Kommentare lagen mir foermlich auf der Tastatur, nun kann ich sie mir ja ersparen.

Auch auf die Gefahr hin, daß man mich Elch nennt...

Mach' Dir keine Sorgen, du kannst ja immer noch ein M anstelle des G in Deinem Nick anbringen ;-)

By wayko (212.80.58.150) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 11:43:

Wieweit sind denn die Balken auf der A99 auseinander? ich denke mind. 800m, wenn nich noch weiter. Also hast Du vom ersten bis zum dritten Balken mind. 1600m zurückgelegt, und auf der Strecke schaffst Du es nicht, Deine Geschwindigkeit zu reduzieren?

*looool*

By Markus (134.176.101.73) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 14:29:

na, mit neuen bremsen ist das auch so eine sache. hab meine bremsen auch wecheln lassen. die ersten 10 km waren mit handausdemfensterhalten einfacher zu bremsen, als wenn man irgendwo draufgetreten hat... ;o)

By Steffen (62.224.164.123) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 16:06:

Ich wurde einmal auf der A81 in einer ähnlichen
Situation geblitzt:
In einer leichten Kurve standen plötzlich in sehr
geringem Abstand ein 100km/h Schild gefolgt von
einem 80km/h Schild. Ich habe ebenfalls "normal"
von etwa 200km/h abgebremst (um keine mir
folgenden PKWs zu gefärden) und wurde geblitzt.
Mein Anwalt hat diesen Sachverhalt geschildert und
noch hinzugefügt, daß eine
Geschwindigkeitsreduzierung nur mit dem Ziel einer
Geschwindigkeitskontrolle nicht erlaubt ist.
Ich habe von denen nie mehr was gehört :-)

By NiliQB (217.48.27.162) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 16:15:

@markus

Das kenne ich auch, diesen Effekt. Allerdings denke ich, dass man es eigentlich von jedem erwarten kann, auf dieser Einfahrstrecke besonders vorsichtig zu sein, oder? Nenn mich ruhig ängstlich, aber mit neuen Bremsen fährt man doch nicht versehentlich 200 km/h, oder?

Ich wünsche oli2000 absolut nichts böses, aber das grenzt nach meiner Auffassung schon an vorsätzliche Verkehrsgefährdung...

By NetGhost (62.157.208.205) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 16:19:

Es gibt eine bestimmte Prodzedur mit der man die neuen Bremsen in ca. 15 Min einfahren kann. Wenn es jemanden interessiert suche ich das mal raus und poste es hier.

By oli2000 (193.141.65.129) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 18:44:

Eigentlich hatte ich mir von Euch Unterstuetzung erhofft, statt die ueberaus interessanten Postings von goose, NiliQB und Konsorten... egal.

Worum gehts?

1. In meinem Schrieb oben steht, dass die Bremse voll funktionsfaehig gewesen sei, und das war sie auch - Der Meister sagte (so stehts oben im Schrieb) eine Vollbremsung haette zu hoeherem Verschleiss in der Zukunft gefuehrt, sonst nichts. Oder glaubt ihr, ich wollte mir zusaetzlich ein Verfahren wegen "grober Fahrlaessigkeit" einhandeln? Ausserdem hatte ich zu dem Zeitpunkt bereits 500km mir der neuen Bremse gefahren. Ich wollte halt versuchen, die Tatsache auszunutzen, dass ich eine Rechnung ueber eine neue Bremsanlage habe, die das gleiche Datum wie die Geschwindigkeitsmessung hat.

2. Natuerlich bin ich zu schnell gefahren, sonst waere ich ja nicht geblitzt worden - und natuerlich veruche ich mich da mit dem Schrieb nur irgendwie rauszureden - sonst brauche ich ja nur den Verstoss zugeben, zahlen, und fertig.

3. Ich bin nicht 200km/h gefahren, sondern 260km/h, nur dachte ich dass sich 260 in so einem Schrieb nicht gut machen. Trotzdem haette ich natuerlich locker bis zum Blitz abbremsen koennen - habe ich aber nicht, deshalb ja das Ganze

4. Wenn ich so sehe, wie manch andere sich herausreden bzw. druecken wollen, bin ich doch noch harmlos, oder?

By Goose (62.180.185.25) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 19:05:

@oli2000: Sorry, aber was ich schon an Ausreden gehört habe......(Einer der besten war:"Ich bin selber Richter und in meinem Leben noch nie über eine rote Ampel gefahren.......",der Hammer fiel trotzdem.)
Wenn jemand ungerechtfertigt belangt wird, so sollte er den Rechtsweg bis zur letzten Instanz ausnutzen, da hat er meine vollste Unterstützung und mein Verständnis. Wenn man jedoch einen Fehler macht, so sollte man zumindest den Charakter haben, für diesen einzustehen. Wir sind doch alle erwachsene Menschen. Bitte hört auf, ewig die Fehler bei anderen zu suchen.

By NiliQB (195.252.198.58) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 19:59:

@oli2000

Dann habe ich das mit der Bremse irgendwie falsch gelesen oder verstanden. Für mich hörte es sich so an, als sei die Bremse noch nicht voll i.O. Und dafür hätte ich nun wirklich kein Verständnis aufbringen können.

Ob Du "harmlos" bist oder nicht, kann und will ich nicht beurteilen. Aber ich bin überzeugt davon, dass Dich die geringfügig verkürzte Lebensdauer der Bremse (tritt die nicht bei jeder Vollbremsung ein, egal wie alt die Bremse ist?) mit Sicherheit billiger gekommen wäre als 186 DEM, oder?

Nichts dagegen einzuwenden, sich "herausreden" zu wollen. Ich finds zwar nicht gut, aber es ist doch irgendwie menschlich. Aber solange der FS nicht in Gefahr ist, ist es glaub ich den Ärger nicht wert. Schließlich hätte es bei Deinem Tempo auch zu anderen Rechtsfolgen (oder - wesentlich schlimmer - einem Unfall) kommen können. Sei froh dass nichts passiert ist. Wie oben bereits gesagt: Zahlen und fröhlich sein.

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 20:27:

@oli2000
Wenn ich richtig sehe, bist Du von der 100er Begrenzung irgendwie überrascht worden. Wie lange (in m) vorher hast Du sie gesehen? Zweitens, wie weit war die zweite 80er Begrenzung von der 100er weg?

Wenn dazwischen nur 200m lagen und die 100 erst kurz vor Deinem Durchfahren der Schilderbrücke aufgeleuchtet haben, kann keine Bremse der Welt 260-80=180 km/h Geschwindigkeitsüberschuß vernichten.

Aber so war es glaube ich nicht, denn Du hast ja selbst gesagt, daß Du hättest bremsen können. Es war scheinbar Nachlässigkeit, nicht voll reinzutreten. (Oder fuhr hinter Dir jemand?) Außerdem kann man gegen die Strategiebehauptung "Bremsweg physikalisch zu lang" immer einwenden, daß Du nachts innerhalb der Reichweite des Abblendlichts anhalten können musst.

Also, diese Argumentation hilft nicht weiter. Inwieweit es verboten ist, Limits nur zum Zweck einer Messung ohne ersichtlichen Verkehrsgrund einzuschalten und danach wieder auszuschalten, weiß ich nicht, könnte mir aber vorstellen, daß man - wenn überhaupt - nur damit den Hauch einer Chance -vor Gericht- hat. Ich würde hier klagen, durch alle Instanzen.

Die Bremsreparatur ist völlig irrelevant und juckt keinen, auch den Richter nicht. Du mußt Dir also überlegen, ob Dir die Geschichte einen Prozeß wert ist.

By wayko (212.80.58.150) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 08:10:

Er hat von Schilderbrücken auf der A99 gesprochen (die mit den Wechsellichtzeichen, oder?), die stehen nicht 200m auseinander, sondern mind. 800m. Und das es erst an der 3. Brücke geblitzt hat, wurden seitdem 1600m zurückgelegt.
ich denke, da wird auch mit einer noch so guten Ausrede nix zu machen sein.

By nanomator (172.178.155.242) on Freitag, den 3. August, 2001 - 21:05:

@smith
....... daß Du nachts innerhalb der Reichweite des Abblendlichts anhalten können musst.....

sorry, aber du musst nicht innerhalb deine abblendlichtes anhalten koennen, sondern innerhalb deines lichtkegels, also wenn du fernlicht an hast darfst du schonmal wesentlich schneller fahren.

weiterhin gillt die regel mit dem im lichtkegel anhalten koennen muessen nicht auf autobahnen, da man quasi keinen gegenverkehr haben kann und die fahrstreifen baulich voneinander getrennt sein muessen (ausser bei baustellen)

mfg
nanomator

By farendil (217.80.144.139) on Samstag, den 4. August, 2001 - 02:20:

@namonator: es gilt: innerhalb deines sichtbereiches.

auch auf autobahnen! - denn auch dort kann eine unbeleuchtetes (haveriertes) fahrzeug stehen...

By klausk (62.155.172.87) on Samstag, den 4. August, 2001 - 06:18:

Hallo farendil,
da muß ich dir (ausnahmsweise) mal ein wenig widersprechen: $17 Abs.6 der StVO: "Wer auf Autobahnen mit abblendlich fährt,braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
- die Schlußleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand eingehalten wird
- der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahler erkennbar ist."

Bei einem havarierten Fahrzeug werden (hoffentlich) noch die Rückleuchten funktionieren und im günstigsten Fall steht dieses Fahrzeug mit Warnblinkern auf dem Standstreifen und 100m davor ein Warndreieck.

Grüße
Klaus

By farendil (217.0.227.108) on Samstag, den 4. August, 2001 - 11:24:

@klausk: ich habe ja nicht gesagt, innerhalb der lichtreichweite, sondern innerhalb des sichtfeldes.

und wenn ich durch ruecklichter sehe, daß mindestens bis dort frei ist, dann kann ich ja schneller fahren da sch durch die ruecklichter meine sichtweite automatisch "verlaengert"

By klausk (217.5.91.91) on Sonntag, den 5. August, 2001 - 14:20:

Hallo farendil,
hab Dich wohl falsch verstanden.

Grüße
Klaus


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page