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Was ist wenn das Einwohnermeldeamt kein Foto hat ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Was ist wenn das Einwohnermeldeamt kein Foto hat ?
By guest (217.84.186.105) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 01:39:

Hy Leute,

bin vor längerer Zeit bei Rot von stat. Kasten geblitzt worden (hat zweimal rot geblitzt) und habe noch keinen A-Bogen gekriegt. Bin Halter und Fahrer des Privat-PKW. War bestimmt länger als eine sec. rot, habe gepennt. Also evtl. mit Gefährdung wenn Querverkehr schon grün hatte, d.h. DM 400, 3 Punkte, 4 Wochen zu Fuß. Zu schnell war ich nicht. Ich hoffe das das Foto schlecht ist, da Sonnenblende unten und dann sieht man als Fahrer bei meinem Auto selbst fast nichts vom Verkehr. Fahrtenbuch gibt es nicht.

Nun folgendes :
Habe bis vor kurzem mit 1. Wohnsitz in Bundesland A gewohnt. Wohne jetzt mit 1. Wohnsitz in Bundesland B. In B geblitzt worden. PkW in B privat zugelassen. 2. Wohnsitz gab es nie. Perso und Reisepaß sind in A ausgestellt, d.h. B hat kein Foto, es sei denn bei der Ummeldung wolten die sowieso eins haben oder haben eins von A bekommen
WEISS JEMAND WIE DAS IST ?

Falls ein A-Bogen kommt, ist es wohl am Besten wenn ich die Aussage verweigere. Daß Recht dazu müßte ich haben da ich als Halter ja grundsätzlich als Fahrer in Frage komme (werd ja wohl manchmal mit dem eigenen Auto fahren, weis aber nicht ob an dem Tag, könnte aber sein, will mich nicht evtl. selbst belasten, deshalb keine Aussage, egal ob ich als Halter im A-Bogen Beschultigter oder Zeuge bin denn ich könnte ja durch meine Zeugenaussage zum Beschuldigten werden).

Die Schnittlauche werden dann wohl bei mir zuhause vorbeikommen. Muß ich mich an der Tür ausweisen ? (Falls ich überhaupt aufmache). Wenn nicht haben die in B nie ein Foto des Halters. Die kennen also nur den Namen des Halters haben aber von ihm kein Foto. Vom Fahrer haben die ein Blitzfoto, aber nicht seinen Namen. Auf Fahrer=Halter können die nicht kommen da ich als Halter ja die Aussage verweigere. Probleme gibt es wenn die in Bundesland A beim Einwohnermeldeamt anfragen, denn die haben Fotos von mir.
TUN DIE DAS ?

Ich darf natürlich in nächster Zeit (DIE VERJÄHRUNG IST 6 MONATE, ODER ?) in keine Situation kommen, wo ich mich ausweisen muß.
Die Sache darf also nicht bis vors Amtsgericht.
KANN SIE ABER AUCH NICHT, DA DIE DEN FAHRER JA NICHT IDENTIFIZIEREN KÖNNEN, ODER ? (keine Ident., kein BuGeBesch., kein Einspruch, kein Amtsger.)

Zum evtl. Blitzfoto ansehen auf dem Revier schick ich natürlich einen RA (hab Rechtsschutz).

Falls die mich als Halter doch als Fahrer identifizieren können, kann man doch versuchen
das Fahrverbot in eine doppelte Geldstrafe umzubiegen, oder ? Hab noch nie Punkte gehabt, kein Probeführerschein, sondern die gute alte graue Pappe und in den letzten 10 bis 15 Jahren auch keine Kollekte an den Staat entrichtet.

FAHRTENBUCH KÖNNEN DIE MIR NICHT REINDRÜCKEN DA ICH JA DIE AUSSAGE VERWEIGERE, ODER ?


WAS IST EURE MEINUNG ZU DIESEM POSTING ?


Besten Dank
guest

By traffic (217.48.44.43) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 11:50:

Verstehe ich nicht! Wie hast du denn dein Auto in B angemeldet ohne Ausweis oder Meldebescheinigung aus B? Oder haben sie den anderen Wohnort A ohne Meckern akzeptiert? Wo du in A gewohnt hast, wissen sie ja, sie werden bei Bedarf versuchen, dort ein Foto zu bekommen. Das dauert natürlich länger als wenn du in B gemeldet wärst. Falls aber Dein Gesicht größtenteils verdeckt ist, läuft es so ab: Du erhälst eventuell den A-Bogen (ohne Foto), gibst Deine Adresse an und die Tat nicht zu. Anschließend dürfte das Verfahren eingestellt werden. Vielleicht kommt auch gar nichts.

By hoschi (216.34.244.18) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 12:43:

@guest
wann biste denn geblitzt worden?
die müssen dich nämlich innerhalb von 3 monaten anschreiben (ab tattag)
6monatsfrist gilt nur bei BG-Bescheiden...

By guest (217.226.203.244) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 15:35:

@hoschi
Die Sache ist ein paar Wochen her. Kann also, wenn nötig, schon mal sagen, weiß nicht wer gefahren ist. Wenn die annehmen, daß ich als Halter auch gefahren bin, schicken die mir dann gleich einen BgBesch., oder müssen die in jedem Fall einen A-Bogen schicken ?


@traffic
Als ich in Bundesland B geblitzt wurde, war ich dort schon mit 1. Wohnsitz gemeldet und der PKW auch in B auf mich zugelassen. Die werden mich also als in B gemeldeter Halter feststellen. Dann gehen sie in B zum Einwohnermeldeamt und stellen dort fest, daß kein Foto da ist, denn Reisepaß und Perso wurden ja in A ausgestellt, und beide Pässe wurden bisher in B nicht verlängert. Die lassen sich dann wohl vom Einwohnermeldeamt in B meine ehemalige Adresse in A geben und versuchen vom Einwohnermeldemat in A ein Foto zu kriegen. Da ich vor zwei Jahren in A weggezogen bin, hoffe ich das es dort kein Foto mehr gibt (von wegen Datenschutz, usw.).
Beim Auto Zulassen habe ich den (gültigen) Reisepaß vorgelegt, denn der Perso war abgelaufen.
Im Reisepaß steht die Adresse in B. Die wurde beim Ummelden des 1. Wohnsitzes vom Einwohnermeldeamt in B entsprechend geändert, aber die wollten halt kein Foto haben, weil der Reisepaß ja noch gültig
war. Einfach Name des neuen Wohnsitzes in B rein, Stempel drauf, das wars. Das Foto wurde vom Einwohnermeldeamt in A in den Reisepaß gemacht.
Da ich meinen Perso bis heute nicht verlängern lassen habe, gibt es also auf dem Einwohnermeldeamt in B kein Foto von mir.

WENN DIE ALSO ZU FAUL SIND IN A NACHZUFRAGEN ODER DAS NICHT DÜRFEN ODER ES DORT KEIN FOTO MEHR GIBT
UND DIE MICH PERSÖHNLICH NICHT ANTREFFEN, DA ICH JA UMZIEHE (und mich erst später ummelde) KRIEGEN DIE MICH NICHT, ODER ?


Besten Dank für eure Mühe
guest

By traffic (217.48.44.29) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 15:47:

@guest: Schreib nicht, daß Du nicht weißt, wer gefahren ist, sondern gibt Deine Schuld nicht zu und mache sobnst keine Angaben. Andernfalls kann dir ein Fahrtenbuch drohen! Beim Datenschutz gehe ich davon aus, daß das Paßbild mindestens so lange gespeichert bleibt, bis der Ausweis ungültig wird. Das weitere Verfahren dürfte dann wieder bundeslandabhängig sein. Auf Faulheit bei Behörden würde ich mich nicht verlassen: Deren Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen recht zuverlässig. Unzulässig dürfte die Anfrage nach dem Foto in A nicht sein, schließlich handelt es sich um ein Bußgeldverfahren.
Wenn dein Kopf auf dem Bild nicht gut zu sehen ist, hast Du dennoch gute Chancen.

By hoschi (216.34.244.18) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 16:46:

wenn du dein auto auf wohnsitz b gemeldet hast, dann schicken die auch den a-bogen dahin. somit beginnt die 3-monatsfrist von neuem...
die werden dir auf jeden fall erst einen a-bogen schicken, bevor die irgendwas vom einwohnermeldeamt fordern. melde dich einfach nochmal, wenn du den a-bogen hast...

By guest (217.84.178.162) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 10:29:

Hy Leute,

jetzt habe ich am 27.7.01 den A-Bogen bekommen. Drin steht :


Sehr geehrter Herr ...

Ihnen wird vorgeworfen, am ..., um ..., in ...,
als Führer/Führerin des PKW ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben :
Sie befolgten nicht das Rotlicht an der o.a. Stelle. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde* an.
......
* 1.4 Sekunden


Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Frontfoto
Zeuge/Zeugin: Herr ..., ÖOB ...


Das Foto haben Sie nicht mitgeschickt. Ich bin der Halter. Die Angaben zu meiner Person im A-Bogen sind alle richtig.

Ich brauch deswegen auf der Rückseite garnichts zu schreiben. Also keine Angaben zu meiner Person, usw.
Schlicht und einfach gar nichts schreiben, oder ?
Würde es mir etwas bringen das Foto anzufordern ?


Besten Dank

guest

By farendil (217.80.147.63) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 10:49:

Würde es mir etwas bringen das Foto anzufordern ?
wenn du glück hast und daruaf nicht zu erkennen bist, schon...

By guest (217.84.184.241) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 11:48:

@farendil

ich habe in diesem Forum schon öfter gelesen, das die Behörden auch bei schlechten Fotos probieren an das Geld zu kommen. Die hoffen dann wohl das der Fahrer den Verstoß zugibt obwohl die kein verwertbares Foto haben.
Ich will deswegen auf jeden Fall das Foto sehen. Nach dem was ich hier so gelesen habe, sind zwei Möglichkeiten sinvoll:
1.) Das Foto über einen Rechtsanwalt ansehen lassen.
2.) Das Foto schicken lassen.

Auf keinen Fall sollte ich persöhnlich hingehen, oder ?
Ich weiß nur nicht ob ich auf den Anhörungsbogen schreiben soll, das ich das Foto zugeschickt bekommen möchte, oder erst bei einem Einspruch wenn der BG-Bescheid da ist. Also wie ist´s ?

Besten Dank
guest

By farendil (217.80.147.40) on Sonntag, den 29. Juli, 2001 - 12:48:

@guest: schreib jetzt in bezugnahme auf den a-bogen, daß du das foto sehen moechtest, um naehere angaben zu verantwortl. kfz-führer machen zu können.

nicht hingehen!

By Goose (62.180.186.10) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 01:10:

"Die Schnittlauche werden dann wohl bei mir zuhause vorbeikommen. Muß ich mich an der Tür ausweisen ? "

Die Schnittlauche, im Volksmund auch Polizisten genannt, könnten sich, falls du dich weigerst, dich auszuweisen oder sonstige Angaben zu deiner Identität zu machen, auf den § 111 OWiG berufen. Kann bis zu 1000.-- DM kosten.

Gruß
Goose

By farendil (217.80.147.40) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 01:39:

@goose: gilt aber nicht, wenn du denen die tür gar nicht erst aufmachst!

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 09:03:

Diesen Fragekomplex sollten wir mal etwas ausführlicher beleuchten.

1) Unter welchen Voraussetzungen ist man verpflichet, gegenüber einem Polizeibeamten seine Personalien anzugeben bzw. sich auszuweisen? Gilt dies nur auf öffentlichem Gelände oder auch auf dem eigenen Privatgrundstück bzw. in der eigenen Wohnung?

2) Ist man (zumindest in Ordnungswidrigkeitensachen) in irgendeiner Situation überhaupt verpflichtet, mit einem Polizisten zu sprechen oder auf dessen Fragen zu antworten? Ich meine hierbei Angaben, die über die Personalienangabe - die ja auch schweigend durch Aushändigung der Ausweispapiere erfolgen kann - oder die kommentarlose Befolgung polizeilicher Anordnungen hinausgehen.

3) Hat man das Recht, Polizeibeamte, die zu Befragungen an der eigenen Wohnungstür bzw. auf dem eigenen Privatgrundstück erscheinen, unter Berufung auf sein Hausrecht vom Grundstück zu weisen? Kann man, generell gefragt, Polizeibeamten das Betreten seines Grundstück verbieten (bzw. diesen in einer Firma Hausverbot erteilen), sofern diese nicht im Besitz einer entsprechenden richterlichen Anordnung sind oder sonstwie (z.B. bei Gefahr im Verzug) zum Betreten des Grundstücks gesetzlich berechtigt sind?

By Goose (62.180.1.238) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 11:09:

das kommt jetzt gewaltig vom Ursprungsthema ab, aber egal:

zu 1: § 111 (1) OWiG: Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, Amtsträger [...] über seinen Vor-, Familien-,Geburtsnamen, Ort und Tag seiner Geburt [...] eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

Es gibt hier keine Voraussetzungen aus dem Gesetz, jedoch werden die Personalien nur festgestellt, wenn dieses zur Verfolgung einer OWi/Straftat erforderlich ist (Beschuldigter / Betroffener / Zeuge) Eine räumliche Beschränkung auf öffentl. Wege gibt es ebenfalls nicht.

zu 2: Gem § 55 StPO müssen vor der Polizei keine Angaben gemacht werden, die dich in irgendeiner Form belasten (gilt sowohl im OWi- als auch im Strafverfahren). Hiervon ausgenommen ist natürlich die Personalienangabe

zu 3: Die Identitätsfeststellung richtet sich nach § 163b StPO. Hiernach darf die Polizei die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen (sog. Generalermächtigung)
§ 46 OWiG ermächtigt die Polizei, sinngemäß u.a. die StPO auch im Bereich des OWi-Verfahrens anzuwenden. Hierbei gibt es einige Einschränkungen, so ist beispielsweise die vorläufige Festnahme unzulässig.
Eine erforderliche Maßnahme ist hierbei natürlich auch das Betreten eines Grundstückes / Gebäudes.

@farendil: natürlich hast du Recht. Hört man jedoch, daß jemand zu Hause ist, und dieser öffnet die Tür nicht, so kann man ja davon ausgehen, daß man einen Treffer gelandet hat. Also wartet man (wir werden dafür bezahlt)

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 11:41:

@goose

Danke Dir für Deinen Beitrag. Ich habe dieses Thema bewußt wegen des allgemeinen Interesses an dieser Fragestellung angeschnitten. Nach meinem Eindruck bestehen da ziemliche Unklarheiten, was die eigenen Rechte betrifft.

1.) Ist klar. Normalerweise wird jedoch bei einem Verkehrsdelikt der Beschuldigte einen Anhörungsbogen per Post erhalten und dann gegenüber der Behörde die erforderlichen Pflichtangaben zur Person schriftlich machen, bzw. er wird unrichtige Angaben im Anhörungsbogen korrigieren. Dazu ist er auch aus den von Dir genannten Gründen verpflichtet. Damit ist er seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen.

2.) Im Ordnungswidrigkeitenverfahren besteht meines Wissens GRUNDSÄTZLICH keine Verpflichtung, der Polizei irgendwelche Auskünfte zu geben, ob nun als Zeuge oder Beschuldigter (abgesehen von den Personalien, sofern nicht bereits erfolgt). Die beliebte "Vorladung" auf das Polizeirevier ist rechtlich damit eine unverbindliche Einladung zu einem Gespräch, was freilich aus taktischen Gründen (Spekulation auf die deutsche Obrigkeitshörigkeit) gerne verschwiegen wird. "Vorladen" mit Pflicht zum Erscheinen können nur Richter oder Staatsanwalt. Das Recht zur Aussageverweigerung aus verschiedenen Gründen ist davon unabhängig.

3.) In aller Regel erscheinen Polizisten nicht an der Wohnung eines Betroffenen, um die reinen Personalien festzustellen, sondern um etwa das Aussehen einer Person mit einem Photo zu vergleichen. Dies geht bereits über die gesetzlich vorgesehene Identitätsfeststellung hinaus. Normalerweise kann der Betroffene die geforderten Angaben zu seiner Person ja auch schriftlich machen. Was soll in so einem Falle die Rechtsgrundlage zum Betreten eines Privatgrundstücks gegen den Willen des Eigentümers sein?

Noch eine Anmerkung: sicher kann die Polizei (bei 30°C im Schatten im Auto ohne Klimaanlage) stundenlang vor dem Haus des Betroffenen warten. Ob damit bei Bagatelldelikten polizeiliche Ressourcen optimal eingesetzt und Steuergelder vernünftig ausgegeben werden, das sollte jeder für sich selbst beantworten.

By Goose (62.180.1.206) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 13:46:

zu 1: Ja, ich habe auf dem A-Bogen Personaldaten. Steht jetzt aber eine Person vor mir bzw. öffnet die Tür, so muß sie mir auf Verlangen trotzdem ihre Personaldaten nennen. Woher kann ich sonst wissen, wer vor mir steht.

zu 2: Grundsätzlich hast Du recht, jedoch ist der Normalbürger durchaus bereit, Angaben zu machen, die ihn oder einen nahen Verwandten nicht belasten.
Zu der "Vorladung" der Polizei werde ich aus verständlichen Gründen nichts sagen. ;-)

zu 3: Es bleibt rechtlich bei der Identitätsfeststellung gem § 163b StPO.

Zur Anmerkung: zunächst, seit 2 Jahren haben unsere FuStKW tatsächlich eine Klimaanlage (hurra !).
Man muß auch nicht stundenlang warten, sondern ggf. öfter mal vorbeikommen.
Wenn die Polizei rein kostenorientiert vorgehen soll, dann müssen die Verkehrsüberwachungen anders gestaltet werden. Sicherlich nehme ich weit mehr Geld ein (somit werden Steuergelder vernünftiger für mich ausgegeben), wenn ich mich an eine abknickende Vorfahrt stelle und 8 Std jedem einen 20'er abnehm, der nicht blinkt, aber ob das dann im Sinne der Bürger ist, sollte auch jeder für sich beantworten.

Gruß
Goose

By farendil (217.80.147.54) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 14:53:

@goose: soweit alles klar - danke nochmals für die erläuterung vonevenbtuell fraglichen punkten, aber:

zu 3: Die Identitätsfeststellung richtet sich nach § 163b StPO. Hiernach darf die Polizei die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen (sog. Generalermächtigung)
§ 46 OWiG ermächtigt die Polizei, sinngemäß u.a. die StPO auch im Bereich des OWi-Verfahrens anzuwenden. Hierbei gibt es einige Einschränkungen, so ist beispielsweise die vorläufige Festnahme unzulässig.
Eine erforderliche Maßnahme ist hierbei natürlich auch das Betreten eines Grundstückes / Gebäudes.


Nehmen wir mal an, ein Eigentümer eines Grundstücks spricht gegen die Polizei ein Hausverbot aus.
Nun nehem wir weiter an, die Polizei will wegen einer OWI-Sache auf diesem Grundstück vorbeischauen, um dem EIgentümer, der Gleichzeitg Betroffener oder Zeuge ist, eine Aussage zu bekommen.

So - nun ist auf dem Grundstück niemand (oder niemand außer dieser Person)zu sehen.

Dann darf sie doch IMHO das Grundstück nicht betreten, denn:
-die Personalien sind bekannt
-eine andere Person, die evtl. in dieser Sache der verantwortl. Fahrzeugführer sein könnte ist nicht erkennbar.

Wenn ich mich irren sollte, dann erklär es mir bitte!

By Goose (62.180.145.152) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 15:17:

@farendil: sobald die Personalien der Person feststehen, wird sich die Polizei dann entfernen. Das Hausrecht tritt zwar hinter einem höherwertigen Recht (z.B. Hausdurchsuchung §§ 102,103 StPO) zurück, da sich jedoch kaum noch die Gefaht im Verzug begründen läßt und man im Bereich der OWi-Verfolgung doch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleiben sollte, begeben wir (bzw. die Kollegen, die sich mit der OWi-Verfolgung befassen) uns in Lauerstellung.

Gruß
Goose

By guest (217.84.188.147) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 22:06:

@Goose,

für den Ausdruck Schnittlauch entschuldige ich mich, das war nicht negativ gemeint. Hab´s in einem anderen Beitrag gelesen und fand´s komisch.
Hatte den Ausdruck vorher noch nie gehört.

Zu der Geschichte mit dem Ausweisen an der Haustür noch einige grundsätzliche Fragen und Anmerkungen:

1.) Eine Pflicht Deine Kollegen ins Haus zu lassen habe ich nicht, oder ?

2.) Was ist wenn ich mich garnicht ausweisen kann, z.B. mein Geldbeutel mit den Papieren drin noch im Auto ist ? Mit Handschellen zum Auto ? Was ist wenn meine Freundin mit dem Auto weg ist ?

3.) Kann ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen und mich in seinem Beisein ausweisen ?

4.) Werde ich überhaupt über meine Pflicht (so sie denn nun wirklich besteht) mich auszuweisen belehrt ?

5.) Was ist bei einem Taubstummen der sehen aber nicht lesen kann ?

6.) Was ist wenn meine Freundin und ich in der Wohnung angetroffen werden, ich mich nicht ausweisen kann, muß sie dann meine Personalien sagen ?

7.) Was macht ihr bei Zwillingsbrüdern ? Woher wißt ihr welcher Ausweis wem gehört ?

8.) Bevor ich mich ausweise, würde ich gerne von deinen Kollegen an der Tür den Sachverhalt, um den es geht, wissen. Für den Fall das ich mit der Sache nichts zu tun habe sehe ich keinen Grund mich auszuweisen. Sonst könntet ihr ja mißbräuchlich jeden Kontrollieren der euch über den Weg läuft, oder ?

9.) Das Du Dich in Deinem Beitrag von 13.46 nicht zu dem Thema "Vorladung" äußerst, ist nicht O.K.
(ja ich weiß, das ich bei Rot drüberfahre und mich vor der Strafe drücken will auch nicht, aber ich nehme nur meine Rechte in Anspruch).
Ihr fragt den Betroffenen natürlich ob er vorbeikommen kann, oder bittet ihn dies zu tun, was der Betroffene selbstverständlich macht, weil er ja obrigkeitshörig ist (ihr wißt das und nutzt das aus). Ihr "vergeßt" natürlich zu sagen das das ganze freiwillig ist. Das ist genau wie bei einer Verkehrskontrolle: Dürfen wir mal in ihren Kofferraum schauen ? Würden sie mal das und das bei Seite tun ? Natürlich braucht man das nicht, was die meisten aber nicht wissen. Die verstehen nämlich die Fragen als Aufforderung, was ihr genau wißt und ausnutzt. Der Betroffene macht das dann alles "freiwillig" und ihr seid fein raus. Er hätte ja nein sagen können. Nenne hier doch mal den Prozentsatz der Betroffenen, die nein sagen !
Ihr macht das bei der "Vorladung" wie bei Haustürgeschäften von Vertretern. Die kommem vorbei, überreden dich zum Kauf, bitten dich zur Unterschrift bei ihnen vorbeizukommen, du gehst "freiwillig" hin, damit ist es kein Haustürgeschäft mehr und du hast kein Rücktrittsrecht mehr. Die Leute die zur Unterschrift nicht hingehen, hätten sowieso das Haustürgeschäft widerrufen. Irgenwie ne linke Nummer, oder ? Ich kann euch ja verstehen, das hat schon seinen Grund warum ihr so vorgeht wie hier beschrieben.

10.) Steh zu dem was in 9.) steht, wir nehmen´s nicht so übel.

MfG
guest

By NetGhost (62.157.208.205) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 13:43:

Da bin ich aber mal auf die Antwort gespannt.

By Goose (62.180.186.208) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 07:47:

Ich auch.

Was ist, wenn... mein Gott, der Taubstumme wird erschossen, die Oma verhaftet, den Anwalt, der den Ausweis für dich festhält, zahlst du selber.... was sind das für Fragen ??

Gruß
Goose

By NetGhost (62.157.208.205) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 09:39:

@Goose

Nimm doch bitte mal Stellung zu Frage 9 von guest!

By traffic (149.225.34.74) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 11:24:

@Netghost: goose will halt nicht zugeben, daß es sich um "Einladungen" statt um "Vorladungen" handelt. Wahrscheinlich ist die Erfolgsquote sehr hoch, das will man sich nicht nehmen lassen.

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 13:22:

Ich glaube, wir sollten die Sache dabei bewenden lassen, ohne jemandem zum "Offenbarungseid" drängen zu wollen. Es sollte aus dem Vorhergehendem eigentlich schon jedem klargeworden sein, wo der Unterschied zwischen Theorie und Praxis liegt und wie manches im Alltag so läuft.

Es muß jeder wissen, welche Schlußfolgerungen er daraus zieht. Wenn es so ist, daß Polizeibeamte zwecks Arbeitserleichterung mit nicht ganz feinen Tricks bei den Ermittlungen arbeiten (z.B. Vortäuschen von angeblichen Rechten oder Pflichten, siehe sogenannte "Vorladung"), so ist das deren Sache. Dann sollte man sich aber auch nicht darüber wundern, wenn das Verhältnis zwischen Polizei und Normalbürger zunehmend von einer Mischung aus Distanziertheit, Vorsicht, Skepsis und Mißtrauen geprägt wird.

By traffic (149.225.35.54) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 13:29:

@N.N. Stimmt genau. Und die zunehmenden, anonymen Kameraüberwachungen in D-Land tragen auch nicht gerade zu einer Verbesserung des Verhältnisses bei. Ich hielte es für besser, wenn stattdessen auf diesen Plätzen mehr Polizisten Streife gingen.

By Goose (62.180.185.198) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 14:48:

Zu Frage 9: Ist keine Antwort nicht manchmal auch eine Antwort ??

@NN: "Vortäuschen", nun, so würde ich es nicht nennen. Kleine Tricks wie z.B. die "Alberto-Methode" werden doch auf beiden Seiten verwendet.

@traffic: mehr Polizisten, ja, sehr gerne. Nur sind da leider unsere Innenminister anderer Meinung.

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 16:33:

@goose

Der Unterschied besteht darin, daß sich hier (zumindest im Regelfall) zwei Parteien mit sehr verschiedener juristischer Grundkenntnis, praktischer Erfahrung und Machtbefugnissen gegenüberstehen. Der Normalbürger weiß sehr wenig über seine genauen Rechte gegenüber der Staatsgewalt. Er ist mehr oder weniger darauf angewiesen, den Aussagen von Polizeibeamten in dieser Hinsicht zu vertrauen.

Wenn dieses Vertrauen durch Täuschung mißbraucht wird - so würde ich es objektiv nennen -, so mag dies legal sein. Dann solltet ihr euch aber auch nicht über die unvermeidlichen Konsequenzen eines solchen Vorgehens wundern. Dann wird es künftig bei jedem Kontakt mit der Polizei grundsätzlich heißen: "bevor ich Ihnen irgend etwas sage, werde ich mich erst rechtlich beraten lassen". Traurig, aber leider eine unausbleibliche Folge solcher Methoden im Interesse des Schutzes der eigenen Rechte.

By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 17:05:

@n.n.: völlig richtig!

da problem ist halt, daß wenn ein polizist etwas von einem will, man im allgemeinen davon ausgeht, daß:
-er das fordert, auch wenn die frage lautet: "würden sie bitte..."
-er das darf, und man dem folge leisten MUSS

daß die meisten mitbürger haben einen derartigen respekt vor der polizei haben, siehtr man, wenn ein polizeiwagen mit 5-10km/h unter der zul. höchstgeschwindigkeit dahinfährt :-)

und auch wir alle wissen hier sicherlich nicht in jeder situation, bis wie weit genau die befugnisse in welcher situation gehen.
und genau dieses wird manchmal ausgenutzt!

By Goose (62.180.184.181) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 20:55:

@n.n.: Nun, in Zeiten der Rechtsschutzversicherung ist das von dir geschilderte Ungleichgeweicht doch sicherlich aufgehoben, oder ?

@farendil: Das Thema Respekt vor der Polizei könnte ich hier ausgiebig behandeln, würde aber zu weit gehen. Respekt vor uns hat heute aber kaum noch einer, wenn man ihn sich nicht unmißverständlich verschafft.

Letztlich ist es doch Ziel unserer Arbeit, eine allgemeine Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, und das ist doch sicherlich im Sinne jeden Bürgers (natürlich mit Ausnahme des jeweils Betroffenen / Beschuldigten)

Gruß
Goose

By farendil (217.0.227.45) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 21:12:

@goose: war sicherlich etwas mißverständlich ausgedrückt von mir.


mit respekt meinte ich den respekt vor der uniform, vor der dienststellung, halt vor dem, was die polizeit verkörpert->die staatsgewalt.

respekt in dem sinne, wie du ihn meinst, habe ich vor dir wie vor jedem anderen deiner kollegen ganz genau wie vor jedem anderen menschen! (un wenn jemand durch sein verhalten dazu anlaß gibt, den respekt herabzusetzen, dann natürlich weniger - auch das gilt das natürlich auch für alle)

respekt vor dem polizisten, weil er polizist ist? - nein! - wie komme ich denn dazu??

Letztlich ist es doch Ziel unserer Arbeit, eine allgemeine Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, und das ist doch sicherlich im Sinne jeden Bürgers (natürlich mit Ausnahme des jeweils Betroffenen / Beschuldigten)
niedlich!
stand das damals, als du deinen berufswunsch gefasst hast, so in der berufsbeschreibung?
naja, daß es mit realität - leider - oftmals nicht viel zu tun hat, müsstest du wohl am besten wissen.


so, und jetzt zu eigentlichen thema:

Letztlich ist es doch Ziel unserer Arbeit, eine allgemeine Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, und das ist doch sicherlich im Sinne jeden Bürgers (natürlich mit Ausnahme des jeweils Betroffenen / Beschuldigten)
glaubst du das wirklich?
wenn du da stehst:" allgemeine VK, die papiere bitte" - soll ich dann meinen anwalt anrufen, ob das rechtmäßig ist?

nein, lieber goose - ein gleichgewicht ist das lange nicht - die polizie muß auch die effektiveren mittel haben und schnell handeln können - wenn man dieses aber in solchen situationen ausnutzt...
ein gleichgewicht ist vielleicht bei einem strafprozeß größeren ausmaßes da oder im vorfeld desselben, wenn ermittelt wird - nicht im täglichen umgang!

im übrigen: was nützt die beste rechtsschutz, wenn der größte teil der sog. fachanwälte einfach nur "schrott" ist??

By Goose (62.180.1.74) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 21:53:

@farendil: gut, der Respekt-Begriff ist strittig. Ich meine damit zunächst einen höflichen Umgangston, den ich an den Tag lege und dieses auch vom Bürger erwarte.
Aber auch der Respekt vor der "Staatsgewalt" hat IMHO abgenommen.

Thema Rechtsordnung: Das stand in keiner Berufsbeschreibung, daß ist auch nach Jahren im Polizeidienst meine innere Überzeugung. Ein Zusammenleben ohne eine Rechtsordenung ist wohl kaum möglich, oder ??

Zum Thema: hier liegt es doch in der Entscheidung jedes einzelnen Bürgers, sich zunächst in die entsprechenden Gesetzestexte einzulesen. Wer z.B.am Straßenverkehr teilnimmt, sollte die StVO in ihren Grundzügen kennen. Da sich die Rechte und Befugnisse z.B. der Polizei aus den jeweiligen Gesetzen ergeben, hat doch jeder Bürger die Möglichkeit, sich damit zu befassen.
Wer hierzu keine Zeit oder Lust hat, der kann mich im Verlauf meiner Maßnahme vor Ort auch gerne nach der Rechtmäßigleit fragen.

Gruß
Goose

By guest (217.84.177.34) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 22:02:

@Goose

zu Deinem Beitrag von heute 7:47:

Was ist das für eine Antwort ?

Punkt 5.) und 7.) darft Du halt nicht so ernst nehmen. Die anderen Punkte sind ernst gemeint. Sie sind sicher auch von allgemeinem Interesse und zwar deswegen:

Ein Freund von mir und ich sind mal in eine brenzlige Lage gekommen und mit der in den o.g. 10 Punkten angedeuteten Problematik konfrontiert worden:

Mein Freund war Mitglied in einem Auto-Club. Jemand aus dem Club, den er nicht kannte, hat ein neues Auto auf Leasing gekauft, aber später die Raten nicht bezahlt. Dieser jemand hat mit seiner eigenen Unterschrift unterschrieben, aber die Adresse meines Freundes, ohne das mein Freund das wußte, angegeben. Dieser jemand hatte nämlich keinen Wohnsitz (s.u.). Der Autohändler hat die Sache dann angezeigt.
Da dieser jemand aus einer Justizvollzugsanstalt geflüchtet war (mein Freund wußte weder das der gesessen hat, noch das der flüchtig ist, woher sollte er auch), standen Deine Kollegen irgenwann mit gezogener Wumme in der Wohnung, während er auf dem Klo saß. Die Wohnungstür war nicht abgeschlossen, die kamen einfach so rein.
Er war wohl ziehmlich geschockt als er aus dem Klo (Klotür war zu) kam und zwei Leute in ganz normaler Kleidung mit gezogener Wumme (Polizeiausweis in der anderen Hand) vor ihm stehen und er in den Lauf schaut.
Er konnte sich nicht ausweisen, weil die Papiere im Auto waren. Das Auto stand zwei Straßen weiter. Deine Kollegen wußten nun nicht wer vor ihnen stand. Die dachten sie hätten den geflüchteten Gefangenen, denn der hatte ja diese Adresse angegeben.
In diesem Moment klingel ich an der Haustür. Es dauert ungewöhnlich lange bis einer runterkommt. Ich schau durch die verglaste Haustür, wann denn nun mal endlich einer kommt. Ich sehe einen Mann mit ganz normaler Kleidung kommen. EINZIGES PROBLEM: Seine Jacke war offen, ging beim Türöffnen noch weiter auf und ein Halter mit Wumme drin kam zum Vorschein. Woher sollte ich jetzt wissen wer vor MIR stand ? Es hätte jeder sein können. Wenn ich, in der Annahme das ist ein Krimineller, weggelaufen wäre, hätten Deine Kollegen doch angenommen, ich sei der aus der JVA Geflüchtete. Was meinst Du was da für Action losgewesen wäre ? Hier kam mir meine Obrigkeitshörigkeit zu Gute. Ich bin eben nicht weggelaufen. Er hält mir nun irgendeinen wichtig aussehenden Ausweis vor die Nase, fordert mich auf mich auszuweisen und dann mit raufzukommen. Zum Glück konnte ich mich ausweisen, sonst hätten die mich doch für den Gesuchten gehalten.
Oben angekommen, steht der zweite Kollege mit der Wumme in der Hand vor meinem Freund und macht keine Anstalten sich vor mir auszuweisen.
Dann fragen Deine Kollegen mich: Wer ist das ? Ich denke die wollen mich verarschen, denn ich weiß ja noch garnicht was hier überhaupt Sache ist. Ich sage den Namen meines Freundes. Deine Kollegen fragen mich wie lange wir uns kennen. Ich denke das geht die doch garnichts an, antworte aber trotzdem, weil ich annehme das das meinem Freund hilft und sich die gereizte Stimmung deiner Kollegen legt. Mein Freund war froh, daß ich ihn rein zufällig besuchte, denn ich konnte ihn ja identifizieren.
Deine Kollegen waren sichtlich sauer über den Mißerfolg, und machten keine Anzeichen die Wohnung zu verlassen.
Die haben dann ohne die Erlaubnis meines Freundes in seiner (Durchsuchungsbeschluß gab´s nicht) rumliegenden, schon geöffneten Post geschnüffelt. Wohlgemerkt, die Briefe waren schon von meinem Freund geöffnet worden, wie mit einem Messer geöffnet, so als wenn du den dreieckigen Teil des Briefes, der zugeklebt wird, abschneidest. Viele Nachrichten waren noch vollständig im Brief drin. Die Nachrichten haben sie dann rausgenommen, auseinandergefaltet und drin rumgeschnüffelt. Vollständig gelesen haben sie die nicht. Mein Freund beschwert sich, das interessiert aber Deine Kollegen nicht, sie schauen noch in zwei, drei weitere Briefe rein.
Nun werden Fragen wie "das liegt hier aber schon lange, bezahlen sie denn ihre Rechnung der Versicherung xy nach soundsoviel Monaten nicht ?" "was ist denn mit diesem Brief von soundso, beantworten sie den nicht ?" "was ist denn mit ihren Kontoauszügen, liegen die hier monatelang rum bevor die abgeheftet werden ?" o.ä. wurden gestellt. Alles Dinge die Deine Kollegen garnichts angehen.
Dann wollen die wissen woher mein Freund und ich uns kennen. Ich sage "das geht sie nichts an", damit war das Thema erledigt.
Nun sehen sie eine Übungseierhandgranate von der Bundeswehr im Regal stehen. Voll funktionsfähig, Stift, mit Ring dran, noch drin. Mein Freund hatte sie als Andenken vom Bund mitgenommen und offen, für jeden sichtbar, ins Regal gestellt. Die stand da schon jahrelang. Die war halt bei einer Übung nicht hochgegangen, und er hat sie eingesteckt. Das Ding hatte eine blaue Farbe.
Nun kommen sie ihm (meiner Meinung nach zu Recht) mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Deine Kollegen haben ihren ersten Erfolg. Sie unterstellten ihm das er das Ding grün anmalen wolle und eine Bank überfallen will. Sie fragen wo er die her hat. Sie sagen zu mir "die hat er doch von ihnen, oder ?" und fangen an uns jede Menge weitere Suggestivfragen zu stellen.
Die fangen eine ganz andere Gesprächsführung an als vorher. Das merkst du erst garnicht. So einer Gesprächsführung ist man auch nicht mal so eben gewachsen. Die wollten uns in irgendwas verwickeln und ihren nächsten Erfolg haben.
Ich frage Deine Kollegen, ob sie wegen MIR hier sind, was sie eigentlich von MIR wollen, und sage ihnen, daß ich ohne Rechtsanwalt nichts mehr sage. Meinem Freund gebe ich den gleichen Tip, denn wegen ihm sind die ja ursprünglich auch nicht gekommen. Ich sage ihm das ich als Zeuge dableibe bis Deine Kollegen weg sind, und halte ab jetzt den Mund.
Über irgenwelche Rechte, die mir zustehen, haben mich beide nicht aufgeklärt.
Sie sehen sich nun in der Wohnung um und sehen ein Autoradio im gleichen Raum in einem anderen Regal liegen. Sie wollen wissen ob´s meinem Freund gehört, ob er eine Rechnung hat. Er sucht, kann sie aber nicht finden. Sie unterstellen mir, er hätte das Radio von mir. Ich halte den Mund. Das Radio gehört meinem Freund, er besitzt es schon mehrere Jahre. Er hat´s aus dem Auto über Nacht rausgenommen, quick-out Halterung, wegen Dieben. Deine Kollegen unterstellen ihm er hätte das Radio geklaut, wollen ihn provozieren. Mein Freund weist Deine Kollegen auf die Seriennummer hin. Interessiert sie nicht. Sie sagen ihm das sie das Radio mitnehmen und er es auf der Wache abholen kann wenn er die Rechnung vorzeigt.
Muß ich jetzt immer die Rechnung von meinem Autoradio mitführen ? Wer muß eigentlich wem was beweisen ? Unschuldsvermutung ? Rechtsstaat ? Bananenrepublik ?
Deine Kollegen haben auf jeden Fall ihren zweiten Erfolg. Deine Kollegen wollen, daß er mit ihnen zum Auto geht und seinen Ausweis vorzeigt, obwohl er ja identifiziert ist. Auf den Briefen steht der Name meines Freundes, die Adresse auch.
Sie legen ihm auf dem Rücken HANDSCHELLEN an. Warum eigentlich ? Er steht in Sandalen in der Wohnung und wird hiermit ja wohl schlecht weglaufen können. Ich finde es ist nun an der Zeit für einen Moment doch wieder die Kommunikation mit Deinen Kollegen aufzunehmen und lasse mir die Dienstausweise zeigen. Ich mach mir im Folgenden Notizen.
Wir gehen alle vier zum Auto, mein Feund noch garnicht richtig angezogen. Zu Fuß in Handschellen über zwei Straßen, an einer Kreuzung an der roten Fußgängerampel warten. Sonnabend vormittag, Frühling, irgenwann im Mai (glaube ich), in einer deutschen Großstadt.
Beim Auto angekommen weist mein Freund sich aus. Jetzt kommen die Handschellen runter. Kein Radio im Auto aber eine quick-out Halterung in der Mittelkonsole. Deine Kollegen wollen nun wissen ob das überhaupt sein Auto ist. Könnt er ja geklaut haben. Er zeigt den KFZ-Schein, die Papiere sind ja sowieso im Auto. Zum Glück hat die Nacht keiner den Wagen geknackt, sonst hätten Deine Kollegen ihm doch unterstellt er wäre es gewesen um das Radio zu klauen. Dann wollen sie den Führerschein sehen. Sie rennen ums Auto rum, prüfen TÜV und ASU, lassen sich Verbandskasten und Warndreieck zeigen (freiwillig natürlich: "Dürfen wir mal ..."). Nun wird über Funk noch schnell überprüft, ob das Auto geklaut ist. Das Autoradio und die Übungseierhandgranate nehmen sie mit. Wir gehen wieder in seine Wohnung und suchen erstmal in Ruhe nach der Rechnung für´s Autoradio. Ist nicht so einfach zu finden, wenn man das Radio schon mehrere Jahre hat. Er hat die Rechnung noch. Sie ist auf den Namen meines Freundes ausgestellt. Er nimmt sich am gleichen Tag einen Rechtsanwalt und holt mit ihm zusammen am selben Abend sein Radio auf der Wache ab. Die Anzeige wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wird eingestellt, die Granate einbehalten. Der Rechtsanwalt macht Deinen Kollegen noch Streß wegen ihrem Verhalten. Wie das ausgegangen ist, weiß ich nicht, ist alles schon so ca. 15 Jahre her.

JETZT versteht Du vieleicht die obigen Punkte 1.) bis 4.), 6.), und 8.) bis 10.).

Auch DU oder DEINE Kinder können als VÖLLIG UNBESCHOLTENE Bürger REIN ZUFÄLLIG in so eine Situation kommen. Ich kenne drei Polizisten (Kripo, BGS, Streife). Die finden so ein Verhalten
Deiner Kollegen auch nicht toll. Einer von den dreien (Streife) ist mal in Zivil bei einer Demo von BGS-Kollegen leicht verprügelt worden. Als er seine Armbinde mit der Aufschrift Polizei aus der Tasche ziehen konnte, haben sie von ihm abgelassen.

Eine SACHLICHE Diskussion wäre wohl angemessen.


Ich wünsch Die noch viel Spaß im Dienst

guest

By Goose (62.180.145.83) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 22:47:

@guest: Zunächst, ich denke schon, daß ich normalerweise sachlich bleibe, heute morgen jedoch bin ich aus der Nachtschicht gekommen und lese ein Posting von Taubstummen, die nicht lesen können. Das ist so klasse wie die Frage, wie man einem einarmigen Handfesseln anlegt.

Gut, in dem von Dir geschilderten Sachverhalt ging es augenscheinlich um einen flüchtigen, verurteilten Straftäter. Hier darf die Polizei zunächst die Wohnung eines Unverdächtigen durchsuchen, wenn aufgrund von Tatsachen davon auszugehen ist, daß sich der Gesuchte dort aufhält. (§ 103 StPO).

In diesem Fall hätte ich mich auch nicht mit mündlichen Personalangaben oder Namen auf Briefköpfen zufrieden gegeben. Bis zur Einsicht in ein amtliches Lichtbilddokument hätte dein Freund halt doch noch der gesuchte sein können.

Sollte das Verhalten der Kollegen sich so zugetragen haben, wie du es schilderst, haben sie sicherlich nicht sehr viel Fingerspitzengefühl bewiesen. Aus eigener Erfahrung weiß ich jedoch (ohne dir zu Nahe treten zu wollen), daß die Schilderungen eines Betroffenen manchmal elementar von dem von mir im Einsatzgeschehen tatsächlich erlebten abweichen.

Ach ja, zu den Handfesseln: selbstverständlich werden diese auf dem Rücken angelegt.

Gruß
Goose

By guest (217.84.177.34) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 23:15:

@Goose

Das hat sich so zugetragen, wie ich es geschildert habe, auch wenn´s schon ca. 15 Jahre her ist. Auf jeden Fall ab dem Zeitpunkt, wo ich dazukam. Ich habe alles in chronologischer Reihenfolge geschildert und versucht das ganz sachlich, ohne jede Wertung, aber mit möglichst vielen Details darzustellen. Das was ich geschildert habe, habe ich selbst gesehen oder gehört. Das die Schilderungen, was ein Betroffener als tatsächlich erlebt, von dem abweichen was Du als Polizist als tatsächlich erlebst, glaub ich Dir. Aber wer hat das Einsatzgeschehen denn nun WIRKLICH RICHTIG erlebt ? Vielleicht stehst Du und der Betroffene beim Einsatz bis zu einem Gewissen Grad unter Schock, je nach Geschehen. Ihr nehmt das Geschehen halt unterschiedlich war. Da hilft nur ein Richter, der sich neutral ein Urteil bildet. Ich habe aber bei der o.g. Sache nicht irgendwie unter Schock gestanden, weil ich ja absolut nichts zu befürchten hatte. Und das der Mann, der zur Tür runterkam ein Polizist und kein Krimineller ist, war in der Situation sowieso irgendwie klar. Ich habe das jedenfalls tatsächlich so erlebt, wie oben geschildert. Was für Dich als Polizisten aber auch wichtig ist: Wenn sich ein Polizist falsch verhält, reagiert der Gegenüber auch falsch, d.h. du bringst dich unnötig selbst in Gefahr.

MfG
guest

By guest (217.84.177.34) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 23:25:

@all


Zur eigentlichen Sache:

ich war mit dem A-Bogen beim RA. Der macht alles Weitere. Er fordert zunächst mal das Foto an. Wenn ich drauf zu erkennen bin, hab ich halt Pech gehabt, bin ja schließlich selbst schuld. Der Ra meinte, vielleicht kann man dann noch das Fahrverbot in eine doppelte Geldstrafe umbiegen, denn da ich das Auto eigentlich garnicht brauche, würde mich ein Fahrverbot nicht treffen. Eine doppelte Geldstrafe schon. Die dürfen nur nicht erfahren, das ich auch´n Motorrad habe. Kein Motorrad fahren, würde mich nämlich schon treffen.
Wenn ich auf´m Foto nicht drauf zu erkennen bin, mach ich als Beschuldigter keine Aussage. Mir kann dann nichts bewiesen werden und ich hab Glück gehabt. So, heute hab ich keinen Bock mehr, hab den ganzen Abend für die Beiträge gebraucht.


MfG
guest

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 08:34:

Zur rechtlichen Fortbildung seien mir erneut ein paar Fragen bzw. Anmerkungen gestattet:

Die Durchsuchung von Wohnungen - in der Regel aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, in Ausnahmefällen bei "Gefahr im Verzug" auch ohne - ist meines Wissens keine Generalvollmacht für die Polizei. Sie richtet sich immer auf bestimmte Gegenstände, die im Durchsuchungsbeschluß zu bezeichnen sind, bzw. hier auf bestimmte flüchtige Personen. Gegenstände, die vom Durchsuchungsbeschluß nicht gedeckt sind, dürfen von der Polizei nicht begutachtet werden. Wie kommen Polizisten, die auf der Fahndung nach einer flüchtigen Person sind, eigentlich dazu, ohne objektive Tatsachen(!) Spekulationen über angeblich gestohlene Autoradios anzustellen? Im Grunde könnte man so jedermann unterstellen, einen bestimmten Gegenstand gestohlen zu haben.

Es sei mal dahingestellt, ob das Stöbern in Briefen im konkreten Fall (Fahndung nach einer Person) überhaupt zulässig war. Meines Wissens kann darüber hinaus in jedem Fall verlangt werden, daß Briefe vor Ort versiegelt werden und nur von einem Richter begutachtet werden. Ist dies so richtig?

Mich würde im konkreten Fall auch mal interessieren, ob sich die Polizei (die sich offensichtlich "danebenbenommen" hat, um es mal wertfrei zu formulieren) hinterher für den falschen Verdacht entschuldigt hat bzw. ob dies in solchen Fällen in der Polizeipraxis üblich ist.

By Goose (62.180.145.250) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 10:19:

@n.n.: 1)ergeben sich bei einer Durchsuchung hinweise auf weitere Straftaten, so werden diese nicht einfach übersehen, sondern weiter verfolgt und die Beweismittel gem § 108 StPO beschlagnahmt. (Bsp: Ich durchsuche die Wohnung eines BTM'ers, hierbei finde ich kinderpornografisches Material, ist bei mir bereits so vorgekommen)

2)Mit den Briefen hast du fast recht, gem. § 110 StPO steht die Durchsicht von Papieren der Staatsanwaltschaft zu, andere Beamten dürfen das nur mit Einwilligung des Betroffenen.

3)Zunächst hatte die Polizei den Anfangsverdacht einer Straftat, sie ist von Gesetzt wegen verpflichtet, diesem nachzugehen. Die Ermittlungen dürfen nicht weitergeführt werden, wenn sich der Verdacht entkräften lässt. In diesem Fall bekommt der Beschuldigte seine sichergestellten Gegenstände zurück. Bei der Herausgabe wird der Beamte sicherlich eben anmerken, daß die Behörde es bdauert, unannehmlichkeiten bereitet zu haben.

Gruß
Goose


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