Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Probezeit - Geschwindigkeit+Ampel

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Probezeit - Geschwindigkeit+Ampel
By Tom (62.226.67.214) on Dienstag, den 3. Juli, 2001 - 16:54:

Hi Leute,

bitte nicht meckern, wenn ich jetzt vielleicht was frage, was schon mal in anderer Form in diesem Forum vorkam.
Ich habe 2 Fragen:

1.) zu Geschwindigkeit:
a.)Wie verhält sich mit Geschwindigkeitsverstößen innerhalb der Probezeit?
b.)Ab wann wird die Probezeit verlängert?
c.)Ich habe gehört, daß, wenn man geblitzt es eine sogenannte Toleranz(also daß man z.B. bei 23km/h zuviel "nur" 20 km/h zuviel gefahren ist) gibt, kann das sein?
d.)Was ist das Funkstopp- oder Spiegelmeßverfahren?
e.) Was bedeutet die Entfernung zur Geschw.-Beschränkung?

2.) zur Ampel:
a.) Was passiert, wenn man während der Gelbphase(also von grün zu rot) in die Kreuzung reinfährt, dann aber auf der Kreuzung halten muß und die Ampel mittlerweile auf Rot gesprungen ist?

Ich bedanke mich jetzt schon mal für Beantwortung.

Grüße,
Tom

By farendil (217.80.147.110) on Dienstag, den 3. Juli, 2001 - 17:55:

1:
a: ab +21 zuviel (abzüglich der meßgerätertoleranz) darfst du zur ns.
bis +20 ist es nur ein verwangeld von max. 75,-, davon kannst du wie jeder andere autofahrer soviel sammeln wie du willst, ohne daß das irgendwo eingetragen wird oder dir etwas passiert.

b:die probezeit verlängert sich auf eine gesamtlaufzeit von 4 jahren, wenn du eine ns machen musstest.

c:die standard-meßgerätetoleranz (bei den meißten meßgeräten gültig, nur bei wenigen meßferfahren wie z.b. nachfahren gibt es mehr toleranz) beträgt bis gemessene 100km/h 3km/h, darüber 3% der gemessenen geschwindigkeit.

d: funkstopp-wird eigentlich nicht mehr angewandt.
dabei wird die zeit gemessen, die du für eine bestimmte strecke brauchst und dich durchschnittsgeschwindigkeit errechnet.
fähst du über den beginn der meßstrecke so sagt der eine beamte dem anderen (am ende der meßstrecke) dieses, damit dieser seine stoppuhr startet

e: damit ist die entfernung gemeint, die das meßgerät hinter dem begrenzungsschild steht

2:
a: du darfst nicht einfahren, wenn du nicht über die kreuzung kommst.


bitte nicht meckern, wenn ich jetzt vielleicht was frage, was schon mal in anderer Form in diesem Forum vorkam.

es kam alles schon hier vor, nicht nur in anderer form, sondern auch in genau dieser.

dazu gibt es links die suche, um nach bestimmten stichworten/themen zu suchen.

By Tom (62.224.193.142) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 11:02:

2:
a: du darfst nicht einfahren, wenn du nicht über die kreuzung kommst.

Hi.

Erstmal danke für Deine Antworten.
Ich habe da aber noch eine Frage zu 2.) Folgendes Beispiel: Du fährst in die Kreuzung ein. Auf gleicher Höhe mit der Ampel schaltet sie sich auf "Gelb". Jetzt kommt der vor einem fahrende PKW aufgrund eines Hindernisses zum Beispiel zum Stehen und somit ich auch. Folglich hat mittlerweile, während ich in der Kreuzung stehe, die Ampel auf "Rot" gewechselt.

Was würde denn hier passieren?

Danke nochmal.
Tom

By traffic (217.48.44.35) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 11:24:

Wenn Du noch erkennst, daß die Ampel auf Gelb gesprungen ist, bleibst Du in diesem Fall stehen, auch wenn Du die Haltelinie schon überfahren hast. Wenn es gefahrlos möglich ist, kannst Du auch wieder hinter die Haltelinie zurückstoßen. Falls Du das Gelb nicht mehr erkennen kannst, bist Du noch bei Grün in die Kreuzung eingefahren, dann dürfte auch kein Rotlichtverstoß vorliegen.

By dagegen (134.147.103.19) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 13:10:

Es wird aber zum Rotlichtverstoß, wenn du noch nicht in den eigentlichen Kreuzungsbereich eingefahren bist und erkennen musstest, dass bereits rot ist. Dies erkennt man in der Regel daran, dass der kreuzende Verkehr losfährt.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page