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Chancen für Einspruch nach "Nachfahren"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Chancen für Einspruch nach "Nachfahren"
By CK (217.6.108.90) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 19:20:

Ich bin vor knapp 3 Monaten von einer Zivilstreife mit dem Vorwurf, "mind. Tempo 130-140 gefahren zu sein" angehalten worden. Darüber hinaus wurde mir zu dichtes Auffahren vorgeworfen. Das ganze spielte sich auf einer Landstrasse (Tempo 100) ab. Ich habe auf dem fraglichen Abschnitt 2 LKWs überholt.
Wie gemessen wurde, konnten mir die Beamten nicht sagen.
Nun kam vor wenigen Tagen der Anhörungsbogen ins Haus. Vorgeworfen werden mir mittlerweile nur noch 122 km/h, von zu dichtem Auffahren ist keine Rede mehr. Darüber hinaus sind nur die zwei Beamten der Zivilstreife als Zeugen benannt, aber keinerlei Beweismittel angegeben.
Wir wurde also gemessen?
Die Verjährungsfrist endet am 4.7.2001, kann/soll ich, gesetzt den Fall, dass der Bussgeldbescheid nach diesem Termin eintrifft, Widerspruch wegen Verjährung einlegen?

Falls die Messung durch "Nachfahren" ermittelt wurde, ist sie überhaupt verwertbar, da ich ja während dem Messvorgang überholt habe?

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 20:09:

Also, ein Videosystem war da wohl nicht im Spiel. Sonst hätten sie es Dir ja gesagt, bzw. es wäre im Anhörungsbogen dringestanden. Bleibt nur noch Nachfahren mit geeichtem oder nicht geeichtem Tacho. Dann müssen sie bei dem Tempo aber mindestens 500m bei gleichbleibender Geschwindigkeit nachfahren und es werden erhebliche Tolranzen abgezogen. (Siehe auch unter "Recht" auf dieser Seite.) War das der Fall? WOhl eher nicht! Dann haben sie die Geschwindigkeit pi mal Daumen geschätzt. Deswegen auch die Abweichungen. Die denken jetzt, 22 km zuviel wirken glaubwürdiger, sie sind es aber nicht.

Mit Verjährung klappt das wohl nicht, da sie Dich ja schon an der Angel haben. Also: Zunächst keine Angaben zur Sache auf dem Anhörungsbogen. Wenn BGB kommt, Einspruch+Anwalt nehmen+Akteneinsicht beantragen und auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen. Jeder gute Anwalt nimmt die Genossen auseinander. Da hast Du gute Chancen, auch wenn zwei dasselbe sagen. Kein Mensch kann unter den Bedingungen einen halbwegs exakten Geschwindigkeitsüberschuß schätzen. Den brauchen sie aber! (19 km/h zuviel haben ja andere Folgen als 22 km/h zuviel.)


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