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Überpinseln des Nummernschildes ?!?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Überpinseln des Nummernschildes ?!?!
By kitt (62.180.188.76) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 19:53:

Hallo zusammen, hab mal gehört es gebe einen speziellen Lack (Klarlack) den es wohl in Deutschland nicht aber z.B in Polen geben soll. In Deutschland wohl aus dem Grund des Mißbrauchs verboten, soll man diesen unsichtbar über das Nummernschild pinseln können um somit jegliches auswerten der Blitz-Fotos sprich des Nummernschildes komplett zu verhindern. Weiß jemnad genaueres??

By dagegen (134.147.103.19) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 14:33:

Ich kann dir nur sagen: Die geben das Foto auch einem Spezialisten, der dann irgendwie doch dein Kennzeichen herausfindet, und dann gibt's richtig Ärger...

By hoschi (216.34.244.74) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 16:13:

@ kitt
1. klarlack gibs in jedem baumarkt
2. verboten is der garantiert net (braucht man zum beispiel beim lackieren)
3. pinseln is zu auffällig, wenn dann würd ich den aufsprühen

Effekt: das (weiße am)nummernschild reflektiert nicht mehr so stark und somit wird es schwerer erkennbar...

@ dagegen
zu welchen spezialisten bringen die das? wo hastn das gehört?

ich hab mal praktikum in ner bußgeldstelle gemacht. dort durfte ich blitzerfotos ausdrucken. hat man so nen bildschirm und ne so ein teil, mit dem man die negative einließt. da kann man soviel rumstellen, an helligkeit, schärfe, kontrast etc.

es lohnt sich echt nicht nummernschild irgendwie einzusprühen, sei es mit klarlack oder haarspray...

By Veritas (62.224.141.84) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 13:24:

Das ist nicht nur ausschließlich Klarlack, sondern dieser Klarlack enthält feinste Glaskügelchen, die einen Teil des einfallenden Lichtes in die Richtung, aus der es einfällt, reflektiert. Ähnliche Farben mit Glaskugel-Anteil kennt man z.B. aus der Fahrstreifenmarkierung und von den Ortsschildern.

Haken bei der Sache ist, daß eben nur ein Teil des Lichtes zurückgeworfen wird. Ein Teil wird nicht von den Glaskugeln, sondern von dem Hintergrund reflektiert. Ist der Hintergrund nun schwarz, wie eben die dunklen Kennzeichen, die man überpinselt hat, schluckt die schwarze Farbe diesen Restlicht-Anteil. Fazit: Es wird eben doch etwas vom Hintergrund und nichts von den Kennzeichen reflektiert. Das reicht den Behördenfritzen, um mit ihren Computern das Bild zu bearbeiten und das Kennzeichen dennoch herauszufinden.

By kitt (62.180.190.33) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 14:31:

Aber wenn Doch das Kennzeichen nicht richtig reflektiert bzw. überbelichtet ist wie können die dann die schwarzhen Ziffern rausfinden?? Ich habe auch mal einen Bericht gesehen in dem sie etwas am kontrast usw. geregelt haben. Aber das war ein Nummernschild welches mit Haarspray "bearbeitet" wurde. Mit einem Gegenblitz oder eben einem entsprechenden Lack, will sagen sollte das Nummernschild zu sehr überbelichtet oder zu wenig belichtet sein, so können die meiner Meinung nach auch nichts mehr machen bzw, regeln.denn irgendwo sind hier grenzen gesetzt. Du kannst auch nicht einnen unsichtbaren Gegenstand bzw. ein "Nichts" mit ein paar Reglern sichtbar machen, oder!?

Das ist doch auch die beste Methode um sich vor der Verfolgung nach eines Blitz-Fotos zu schützen. Dann bräuchte man doch nur noch einen Laser Warner und auf Video Überwachungswagen achten!! Und ansonsten fröhlich durch die Gegend fahren.

By kitt (62.180.190.33) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 14:33:

zum zweiten:

Meine Natürlich Laser-Störer!!

By S. (62.158.158.57) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 12:28:

Übersprühen des amtl. Kennzeichens wird geahndet als Kennzeichenmissbrauch. Dies stellt ein Vergehen gem. StVG dar und kann mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Im Einzelnen:

Wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt.....

Rechtswidrige Absicht liegt generell vor, da nicht anzunehmen ist, dass man fahrlässig oder einfach nur aus Spass sein Kennzeichen einsprüht.

Prinzipiell ist bei solchen Handlungen von Vorsatz auszugehen. Dies wird von den Gerichten auch dementsprechend geahndet! Ein präpariertes Kennzeichen kann in jedem Fall mit technischen Mitteln ausgelesen werden.

Ein Einsprühen des amtl. Kennz. verhilft der zuständigen Behörde also zu jeder Menge geklärter Straftaten im Bereich des Straßenverkehrs.

Also liebe Autofahrer (Raser)

immer weiter so....

S.

By alpak (217.81.165.235) on Freitag, den 21. September, 2001 - 11:29:

Abgesehen davon, daß Spray oder Lack den unangenhemen Beigeschmack des Kennzeichenmißbrauch hat, ist es auch noch sinnlos. Genau wie die ganzen Folien und der andere Schnickschnack, der von achso tollen US-Firmen etc. vermarktet werden.
Dann lieber das Geld in einen Warner - oder, wers billiger mag, in eine Maske - investieren.

By piranha (194.95.176.28) on Freitag, den 21. September, 2001 - 11:56:

Urteil des BGH - "...keine strafbare Urkundenfälschung im Sinne des § 267 Strafgesetzbuch (StGB)":

siehe Reflektierende Mittel auf Kennzeichen

By Mr.T (62.134.51.99) on Freitag, den 21. September, 2001 - 17:47:

@piranha
Dann schau doch gleich auf die Anmerkungen zum Beschluss des BGH. Es kommen wohl weitere Straftatbestände in Betracht, die in diesem einen Fall unerheblich waren (Urkundenunterdrückung, Kennzeichenmissbrauch). Alle mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wenn du gleich nach dem Blitz angehalten wirst und auf dem Foto das KZ unleserlich ist, hast du gleich doppelt verloren. Wozu das Risiko?

By Smith (131.188.243.66) on Freitag, den 21. September, 2001 - 18:52:

Richtig, am Kennzeichen zu manipulieren, ist ungefähr das dümmste, was man machen kann.

By piranha (217.1.174.122) on Freitag, den 21. September, 2001 - 22:20:

Hi :-)

Sorry, hatte mich nicht klar ausgedrückt. Um genau diese "Kommentierung" ging es mir auch. Der dortige Text deckt sich im wesentlichen mit den Kernaussagen hier im Thread (Kennzeichenmanipulation = strafbar gem. § 22 StVG).


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