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Führerschein im Ausland machen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Führerschein im Ausland machen?
By Ex-Heizer (216.34.244.106) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 15:47:

Man stelle sich vor: die lieben Beamten kommen strahlend zum Auto gelaufen, weil sie es mal wieder geschafft haben, an einer äusserst (für sie) gut platzierten Stelle geblitzt zu haben.

Doch die Überraschung folgt auf dem Fusse: der zu Peinigende zückt kurzerhand einen Schweizer Führerschein, und drückt "lediglich" eine Geldbusse ab, anstatt sich sein Punktekonto in Flensburg befüllen zu lassen oder noch schlimmer, ab demnächst sogar zu Fuss zu gehen ...

Traum oder Wirklichkeit? Weiss jemand genaueres, inwiefern man als deutscher Staatsbürger berechtigt ist, z.B. in Österreich, oder noch besser der Schweiz (keine EU) einen Führerschein zu erwerben? So könnte man den Kletterurlaub gleich noch mit etwas sehr Nützlichem verbinden, zumal mir mal von einem Bekannten aus Österreich erzählt wurde, dass der Führerschein dort nur ein Minimum dessen kostet, was bei uns dafür eingetrieben wird ...

Freue mich auf eure Kommentare!

By NetGhost (62.156.42.113) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 16:35:

Futzt leider nicht wenn Du in Deutschland gemeldet bist. Hast du den Hauptwohnsitz in der Schweiz und besitzt auch einen Schweizer Führerschein dann können dir Nicht-Schweizerische Polizisten nichts (außer abkassieren) und du kannst sofort weiterfahren.

By Alberto (62.224.100.47) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 16:46:

Nein - nicht ganz - denn du brauchst dazu auch ein schweizerisches Kennzeichen, - es sei denn es ist ein deutscher Mietwagen.

Ich nehme die Mietwagen immer auf meinen österreichischen Führerschein, damit ich in so einem Falle einen österreichischen Wohnsitz vorgaukeln kann (den können sie nicht im Computer überprüfen) - das funktioniert.

By Ex-Heizer (216.34.244.105) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 17:32:

Hmmm versteh ich aber nicht so ganz, weil doch normal keine Halterhaftung in Deutschland existiert, sondern eben Fahrerhaftung - und wenn jemand doch nunmal keinen deutschen Führerschein besitzt, sondern nur einen ausländischen, welcher nicht eingezogen werden darf (zumal ja ausländische Dokumente bei uns sowieso höchsten Rang geniessen, es könnte ja sofort jemand drohend den Rassisten Zeigefinger erheben!), was wollen die Jungs da gross machen? Ausserdem kann das Auto ja auch auf die Frau zugelassen sein, die gar keinen Führerschein besitzt, ein Fahrzeughalter muss ja nicht zwingend auch berechtigt sein, dieses führen zu dürfen (dürfte auch etwas schwierig werden bei juristischen Personen z.B.), wo also in keinem Falle was mit Punkten oder Führerscheinentzug zu machen ist.

Auf der anderen Seite: wenn ich also meinen österreichischen Bekannten mit meinem in Deutschland zugelassenen Auto bei uns fahren lasse und er begeht eine Ordnungswidrigkeit damit, krieg ich also demzufolge die Strafe drauf, wäre das so richtig interpretiert? Wäre ganz schön unfair das Ganze ...

Also ich sehe da eigentlich ganz gute Karten, die Frage ist nur, wie man völlig legal an eben einen solchen Führerschein kommt? Lesen hier vielleicht Schweizer oder Österreicher mit?

Zur Not könnte man sich ja direkt an der Grenze irgendwo ein Postfach holen, auf welches man eine Postweiterleitung laufen lässt und dieses als Adresse angeben, falls es das unbedingt braucht.

Oder noch viel besser: da gibt es doch immer so eine Reihe Inseln, in der Karibik, bei denen kann man so ziemlich alles erwerben, verkaufen die denn keine international gültigen Führerscheine?

Grüsse

Ex-Heizer

By dyken (62.180.200.99) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 23:54:

Wie ist das eigentlich, wenn man in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, und mit einem ausländischen Führerschein unterwegs ist ? Mein Schwager ist zweimal durch die MPU gefallen, musste später nach Bosnien zurück und hat jetzt einen bosnischen Führerschein. Dem können sie doch nichts, oder !?

By dyken (62.180.200.99) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 23:56:

Er hat natürlich seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina.

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 07:17:

Es ist zumindest in Flensburg gespeichert, daß sein deutscher Führerschein entzogen wurde, eine MPU-Anordnung vorliegt und bisher keine Bestätigung für eine bestandene MPU vorgelegt wurde. An sich müßte das reichen, daß sein Fahrverbot in Deutschland noch besteht. Ob das aber beim Vorlegen eines ausländischen Führerscheins überprüft wird, weiß ich nicht.

By farendil (217.80.147.83) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 09:08:

@garfield: wenn der betroffene aber inzwischen seinen hauptwohnsitz ins ausland verlagert hat, DARF er in deutschland gar keinen fs mehr machen.

andersrum, also einen fs besitzen und den wohnsitz verlageern um einen zweit-fs zu machen funktioniert nicht MEHR.
da wurden die gesetzlichen regelungen geändert. man darf nur noch den fs EINES europ. landes besitzen - wechselt man das land, muß man den alten abgeben und sich einen neuen ausstellen lassen.

By dyken (62.180.201.75) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 00:08:

@farendil: Ein europäisches Land bezieht sich meines Wissens nur auf die EU. Er hat einen FS von Bosnien-Herzegowina gemacht. Dafür hat er seinen Wohnsitz ja nicht verlagert - er mußte zurück nach Bosnien. Dort hindert ihn doch keiner daran, wegen einer nicht bestandenen MPU in Deutschland und Führerscheinentzug einen neuen bosnischen Führerschein zu machen. Also ist doch alles rechtens !?

By alpak (193.153.160.209) on Mittwoch, den 4. Juli, 2001 - 14:33:

Interessante Diskussion - Mein Vater (hat Reiseleitungen gemacht) hat einen Führerschein vom Königreich Tonga. Der bringt ihm in Deutschland wohl nichts.

Aber er hat auch noch einen von Western Samoa, welches erst deutsche, dann britische Kolonie war.
Habe noch keinen Experten zu dem Thema gefunden, aber damals haben sie ihm auf der Insel gesagt, daß alle Führerscheine von (ehem.) britischen Kolonien für das gesamte Commonwealth gültig sind.
Und im Zuge der Europäisierung wäre es doch durchaus denkbar, daß der Fs damit auch auf dem gesamten Gelände der EU gilt, oder?

By HarryB (203.198.23.28) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 02:20:

Und im Zuge der Europäisierung wäre es doch durchaus denkbar, daß der Fs damit auch auf dem gesamten Gelände der EU gilt, oder?

Solange der FS gleichzeitig auch ein internationaler FS ist, duerfte dem so sein. Es ist aber zu beachten, dass diese FS nur eine begrenzte Gueltigkeit haben. Mit meinem HK FS kann ich jedenfalls ohne Probleme ueberall ein Auto mieten und durch die Weltgeschichte fahren. Eventuelle Geschwindigkeitsverstoesse in Dland fuehren dazu, dass ich vor Ort cash abdruecken darf - so ich angehalten werde - und das Flensburger Punktekonto fuer mich erst gar nicht gefuehrt wird.

By Ex-Heizer (216.34.244.106) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 14:27:

Ha Harry, jetzt haben wir Dich, deswegen diskutierst Du hier immer so entspannt mit, klar, wenn Du immer mit der "Diplomaten" Pappe unterwegs bist. :-P

Ex-Heizer

By alpak (193.153.160.2) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 15:28:

Genau Harry, wahrscheinlich bist Du der kleine, schelmige Raser, der kaum was zu befürchten hast :)


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