Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Geblitzt im Stillstand?!?!?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt im Stillstand?!?!?!
By Michi (62.104.204.81) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 00:27:

Hallo,
habe ein goßes Problem.Vor einigen Wochen entdeckte ich einen zivilen Blitzwagen der Polizei am Straßenrand. Ich stellte mich ein paar Meter hinter diesem Fahrzeug auf die Str. um mir das Nummernschild zu notieren. In diesem Moment überholte mich ein anderer PKW (mit zu hohem Thempo) und es blitzte. Nun erhielt ich vom Ordnungsamt ein Schreiben ich wäre zu schnell gefahren. Das kann ja nicht wahr sein!!!Was mach ich nun in diesem Fall? Kann man das Beweisfoto anfordern. Ist es denn möglich herauszufinden ob der mein PKW beim Blitzen im Stillstand war (anhand des Bildes)? Ich denke mir ja mal daß auf dem Bild 2 PKW zu sehen sind. Bitte helft mir , ich bin verzweifelt.
Danke!

By farendil (217.0.226.240) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 02:19:

Du kannst einen Anwalt einschalten.
Damit hast du keinen Ärger und in diesem Fall muß die Behörde die Kosten tragen, was Ihr ganz recht geschieht, da das Bild entweder nicht entsprechende den Vorschriften geprüft wurde oder - noch schlimmer - der A-Bogen vorsätzlich verschickt wurde, obwohl der Sachbearbeiter von dem Foto wusste.

By dyken (62.180.202.119) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 13:15:

Sieht man vielleicht, wie du schreibst ? Dann ist es offensichtlich, dass das Auto nicht gefahren sein kann, wenn du mit anderen Dingen beschäftigt warst und nicht hinterm Lenkrad saßst. Wenn dein Auto gestanden hat, kannst du übrigens auch leicht beweisen, dass du es nicht gewesen sein kannst, schließlich hast du ja nicht im Lichtweg der Lichtschranke geparkt und müsstest, selbst wenn das andere Auto nicht drauf sein sollte (abgeschnitten), nicht so weit vorne zu sehen sein wie die Lichtschranke. Dies kann man mit den Testfotos vergleichen, wo eingezeichnet sein muss, wo die Lichtschranke steht (wieviele Meter waren es denn) ? Versuche einmal, sie über Akteneinsicht (Anwalt) anzufordern. Wenn sie nicht mitgeliefert werden, müssen sie später zumindest auf Verlangen dem Richter vorgelegt werden, sonst ist sowieso alles nichtig.

By Multa (195.93.66.154) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 13:33:

Weißt du denn, welche Art von Radarkontrolle es war??? Das wäre sehr wichtig!

By Michi (62.53.93.35) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 22:35:

Danke Leute für die bisherigen Tipps. Also mal was zu der Blitzanlage. Das Gerät war im Kofferraum eines PKWs versteckt. Ich glaube da war nix mit einer Lichtschranke aufgebaut gewesen. Kenn mich aber nicht so mit den Dingern aus. Ich stand vielleicht so 5 Meter hinter dem PKW. Und der stand auf dem Fußweg.
Eines weiß ich, das nächste Mal stell ich mich nicht auf die Straße sondern dann auch auf den Fußweg.
Die ganze Sache ist nur nicht so einfach wie man denken könnte. Offiziell hatte ich an diesem Tag keinen Führerschein. War eigentlich Fußgänger für paar Wochen. So, da nützt mir mein Anwalt auch nicht viel.
Wie soll man denn erklären, dass man gerade ohne Führerschein auf dem Fahrersitz sitzt (auch wenn ich beim Blitzen ja nur stand)? Ich denke dass auf dem Bild zu sehen ist wie ich gerade schreibe, da ich mir ja das Nr-Schild notiert habe. Kann man da glaubhaft erklären, dass jemand anderes gefahren ist und ich nur mal kurz zum ...... auf der anderen Seite saß? Wer hat ne gute Idee? Was ist wenn ich einfach nen anderen Fahrer angebe (der das auch mitmacht)? Dann könnte ja der andere Fahrer angeben , dass er nur da stand und jemand überholt hat mit hohem Tempo.

Vielen Dank für weitere Ratschläge

By dagegen (134.147.103.19) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 15:31:

Wenn das Auto stand, darfst du auch drinsitzen. Wie wäre es mit: Dein Freund hat den Sitz nicht verstellt gekriegt und du hast dann ausprobiert, ob es tatsächlich nicht ging? (spontaner Einfall). Eigentlich müssen sie dir aber nachweisen, dass du gefahren bist. In einem parkenden Auto darfst du auch ohne FS sitzen!

By Michi (62.104.217.68) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 21:26:

Wer hat noch Anregungen?

By Alfred (62.157.83.184) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 12:47:

Ziehmlich dubiose Geschichte!?

Du hast bis jetzt nicht geschrieben wie hoch die Überschreitung war.

Wenn es nur eine Verwarung ist, schnell zahlen.

Wenn es im Punktebereich war, versehentlich, einen gleichaltrigen Kumpel angeben, der dann zahlt.

Weil wenn die rauskriegen das du ohne Führerschein unterwegs warst, bist du fällig.

By Michi (62.104.204.64) on Freitag, den 6. Juli, 2001 - 22:24:

waren 30 km/h zu viel in der City. Macht 3 Punkte und Kohle. Habe schon jemanden aber wir wollen ja auch nicht einfach so freiwillig 3 Punkte kassieren wenn es doch normalerweise ungültig ist das Ganze.

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Samstag, den 7. Juli, 2001 - 15:05:

@Michi
Einspruch einlegen und unbedingt Anwalt einschalten, der erstmal die Akte anfordert. Die Alberto-Methode kannst Du dann immer noch anwenden. Wie gesagt, es ist unerheblich, daß Du im Auto gesessen hast und keinen Führerschein hattest. Daß Du das Fahrzeug auch dort hingestellt hast, muß Dir nachgewiesen werden! Dazu solltest Du keinerlei Angaben machen.

By Michi (62.104.217.68) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 17:15:

Aktueller Stand: habe angefragt ob die mir das Foto schicken können. Die sagten , dass man es normalerweise im Ordnungsamt ansehen kann (wenn man es zeitlich einrichten kann). Das kann ich natürlich nicht. Also hab ich den Anhörungsbogen nur mit meinen Daten ausgefüllt und ein Schreiben dazu gemacht, dass sie mir das Bild doch zuschicken sollen, da ich nicht vorbeikommen kann. Habe noch geschrieben, dass ich erst nach Ansehen des Bildes Angaben zur Sache und zum Fahrer machen werde. Bin gespannt ob und wann ne Antwort kommt.
Hat jemand ne Ahnung wie schnell die da sind. Will die ganze Angelegenheit schnell beseitigt haben. Denke mir ja eigentlich , dass es nicht so lang dauert. Die wollen ja auch ihr Geld. Nun ist aber schon ne Woche rum seit ich das abgeschickt habe.
Gruß Michi

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 23:15:

Das sollte eigentlich recht schnell gehen. Allerdings wird auf dem Foto wahrscheinlich nicht zu erkennen sein, daß das Fahrzeug gestanden hat, da es nur den Außschnitt des Fahrzeugfrontbereiches enthält. Es kann aber auch sein, daß Du Post von der Polizei bekommst mit der Einladung, das Foto auf der Wache einzusehen. Oder aber es kommt jemand mit dem Foto vorbei...:)

By Daidone (134.109.132.114) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 13:50:

Das ist ja heikel:

Erstens: Auf dem Foto muß ja erkennbar sein, was Du da machst. Wenn keiner hinterm Steuer sitzt, dann kann das Fahrzeug nicht fahren! Auch wenn Du eindeutig erkennbar eine andere Handlung ausführst (Schreiben z.B.) dann kannst Du nicht fahren.

Aber wenn Du dagegen vorgehst, mußt Du für und wider abwägen.

Denn Du mußt beim Widerspruch erklären, wie Dein Auto da hin kommt, wenn Du nicht gefahren bist!
Also solltest Du schnell einen anderen "Fahrer" finden, der Dich "gefahren" hat.

Denn wenn Du zahlst, könnte im Falle eines Bußgeldes herauskommen, dass Du illegal gefahren bist. Auch bei einem Gerichtsverfahren könnte das herauskommen.

Also geh schleunigst zum Anwalt und lasse Dich beraten!

Nimm mir es nicht übel, aber was Du da gemacht hast ist ja auch saudämlich! Wenn Du schon illegal fährst, dann darfst Du keinesfalls auffallen, so wie Du das gemacht hast!

Wenn die Schwarzfahrt herauskommt, dann zahlst Du mehrere 1000 DM Strafe, bist vorbestraft und für mind. 1 Jahr Fußgänger! Ist es das wert???

By Daidone (134.109.132.142) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 13:58:

Ich habe nochmal Deine Beiträge gelesen:

Es ist ein Bußgeld. Wenn Du es akzeptierst, dann
kommt die Schwarzfahrt heraus. Denn dann werden die 3 Punkte registriert und dann fällt das Fahrverbot auf!

Ich hoffe, für Widerspruch ist es nicht zu spät.
Du solltest einen Freund benennen (und mit ihm absprechen) dass er gefahren ist und Du hast nur was im Auto gesucht und deswegen auf dem Fahrersitz gesessen.
Und Du kannst nur hoffen, dass der Fahrer des Blitzerwagens Dich nicht hat kommen und anhalten sehen, schließlich dürfte ihm Dein Auto direkt hinter ihm aufgefallen sein.

Also schnell zum Anwalt!

Nochmal: es war grenzenlos bescheuert von Dir, da anzuhalten um die Nummer zu notieren! Ohne das wäre nie was passiert!!!

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 15:03:

@daidone: nur zum verständnis:

michi muß gar michts angeben, außer, daß er den verstoß nicht zugibt!

es wäre natürlich günstig, anzugeben, daß das kfz zum zeitpunkt des fotos gestanden hat.

den rest sollen sich die "anderen" selber zusammenreimen!
wer gefahren ist, muß er nicht angeben (würde ich auch keine aussage dazu machen) - egal ... - solange die ihm nicht beweisen können, daß er gefahren ist, ist er für das bußgeld und das fahren ohne fs aus dem schneider.

By Daidone (134.109.132.142) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 15:42:

@ farendil: Es wäre aber vorteilhafter, wenn er statt einer Aussageverweigerung einen guten Grund nenne würde, wie das Fahrzeug an die Stelle gekommen ist und wer der Fahrer war. Wenn das plausibel ist, dann ist das das Beste und es ist Ruhe. Verweigerung der Aussage darf er nur, wenn er sich oder Verwandte belasten würde. Und das könnte ihm negativ ausgelegt werden, noch dazu falls der Fahrer des Blitzerautos ihn hat
fahren sehen und er verweigert die Aussage.
Da ist eine plausible Gegenaussage mit zeugenbestätigung wesentlich vorteilhafter.

Wie gesagt, Michi sollte sich schnellstens von einem Anwalt beraten lassen.

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:36:

@daidone: jetzt ist aber endgültig meit deinem anwaltsgefasel in so ziemlich jedem deiner poistings gut!!

Verweigerung der Aussage darf er nur, wenn er sich oder Verwandte belasten würde.

falsch!!!!!!!!!!!
jeder der beschuldigt wird, darf die aussage verweigern!

wird er nicht mehr beschuldigt gefahren zu sein, dann muß er auch nichts mehr ausagen (auch nicht als zeuge), da es dann nichts mehr zu ermitteln gibt!


im übrigen: sooo blöd ist kein richter, daß er sich nicht vorstellen kann, wie das fahrzeug dort hin gekommen ist.

By Daidone (134.109.132.142) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:47:

@ farendil:
Erstens bleib mal sachlich. Denn langsam wird es unverschämt.

Zweitens:

wenn jemand beschuldigt wird, dann kann er natürlich die Aussage verweigern, wenn er sich belasten würde. Das habe ich doch damit gesagt

"Verweigerung der Aussage darf er nur, wenn er sich oder Verwandte belasten würde!"
Das ist ja nun eindeutig

Wenn festgestellt wird, dass er nicht der Fahrer war, es aber sein Fahrzeug ist, dann muss er sagen, wer der Fahrer war (es sei denn es ist ein Verwandter, dann darf er die Aussage verweigern)
bzw. wie das Auto an Ort und Stelle gekommen ist.

Sag mal, bist Du so begriffsstutzig und naiv, wie es Deine letzte Reaktion scheinen läßt?

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:57:

@daidone: wenn jemand beschuldigt wird, dann kann er natürlich die Aussage verweigern, wenn er sich belasten würde. Das habe ich doch damit gesagt
nicht nur wenn er sich belasten würde! - auch wenn er gerade keine lust hat was zu sagen, oder wenner dadurch einen andere - nicht schützenswerte person schützt, darf er das.

Wenn festgestellt wird, dass er nicht der Fahrer war, es aber sein Fahrzeug ist, dann muss er sagen, wer der Fahrer war

eben nicht! - wenn das FESTGESTELLT wurde, so ist diese frage unerheblich, da er es ja nicht sein konnte un es somit niemanden mehr interessiert.
es ist für keine ermittlung zu keinem sachverhalt mehr von bedeutung, somit darf das gar nicht gefragt werden.
(der richter darf dich ja auch nicht zu sachen befragen, die definitiv nichts mit dem fall zu tun haben können, z.b. wo du gesern abend mit seiner frau warst, wenn es um eine geschwindigkeitsüberschreitung vor 2 monaten geht *g*)

By dagegen (62.104.210.66) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 21:47:

Ihr bringt Beschuldigte und Zeugen durcheinander.

Ein Beschuldigter darf alles: nichts sagen, lügen, die Wahrheit sagen.
Ein Zeuge muss (vor Gericht sowieso) die Wahrheit sagen und darf die Aussage nur bei Punkten verweigern, bei denen er sich oder Verwandte beschuldigen würde oder mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert ist,
Alles klar?

By farendil (217.0.226.219) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 01:03:

@dagegen: entweder er ist beschuldigter - dann gilt, das was ich gesagt habe.

oder aber es weird eindeutig festgestellt, daß er die tat (schwarzfahren, zu schnell fahren) nicht begangen hat, dann ist die fragerei hinfällig - er darf gar nicht mehr befragt werden, auch nicht mehr als zeuge, weil es nichts mehr zu befragen gibt. es gibt nichts mehr zu befragen, weil es auch gegen niemanden mehr einen tatvorwurf gibt!
klaro??

By Alberto (62.224.100.11) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 11:02:

Es sei denn, der Richter stellt ihn eindeutig als Zeugen fest und befragt ihn hierzu, das ist erlaubt, daß ein Beschuldigter "freigesprochen" wird und danach in den zeugenstand zu holen ist.

Dummerweise hat der ehemalige Betroffene (od. beschuldigter od. Angeklagter) dann schon das gesamte Verfahren mitbekommen, so daß seine Zeugenaussage angreifbar wäre... und zweitens...er muß sich nicht an den tathergang erinnern (siehe ..Helmut Kohl usw..). Dann ist nichts gewonnen, deshalb wird in der Praxis auch fast nie ein betroffener - noch im verfahren - zum Zeugen erklärt.
Vielmehr müßte ein neues Verfahren gegen einen neuen beschuldigten (bei: Unbekannt - sowieso unmöglich) eröffnet werden, zu dem der ehemalige Betroffene offiziell als Zeuge geladen wird. das aber scheitert in der Praxis an der Verjährungsfrist gegen den neu erkannten beschuldigten, der ja nur mit 3 Monaten zu rechnen hat - und in der regel ist ein gerichtsverfahren später als 3 Monate nach der Tat.

By Alberto (62.224.100.11) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 11:07:

Hallo Michi.
Wenn diese kuriose Geschichte überhaupt stimmt, so muß man ja auf dem Foto ein rechts stehendes - nämlich deines - und ein links vorbeifahrendes Auto sehen - nämlich das blitzauslösende - sehen.

So - und nun kannst du deinen Vater oder Mutter oder Bruder bitten, dieses Foto einmal anzuschauen - mit dem Anhörungsbogen als Beauftragter hingehen.
Dann kann man wahrscheinlich den Sachverhalt aufklären und es kommt nicht zu einer weiteren Untersuchung, ob nun ein Führerschein vorliegt oder nicht.

Selbst darfst du nicht hingehen, weil sie vielleicht routinemäßig deine Papiere sehen wollen.
Kuriose, wenig glaubwürdige Geschichte - dieser Vorfall.

By Michi (62.104.204.64) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 18:26:

Alberto,

meinst du ich hab nix besseres zu tun als solche Geschichten zu erfinden. Genau so war es. Verdammtes Pech eben. Kann ich da einfach jemanden anderes hinschicken ins Ordnungsamt? Muß man da nicht selber kommen? Wer hat das schonmal machen lassen? Klar denke ich ja auch, daß auf dem Bild 2 Autos drauf sind. So ein Pic ist ja normalerweise ungültig, stimmts? Die wollen sicher nur probieren ob der Dumme zahlt.


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