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Bestrafung von Geisterfahrer

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Bestrafung von Geisterfahrer
By wahlvieh (172.177.115.13) on Samstag, den 30. Juni, 2001 - 21:01:

Womit muß ein Geisterfahrer rechnen, der
a) mit Vorsatz als Geisterfahrer ohne Unfall von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wird
b) fahrlässig als Geisterfahrer ohne Unfall von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wird (hat z. B. nachts "zufälligerweise"´die falsche Richtung erwischt?

By Alberto (62.224.100.120) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 11:24:

Zumindest mit Entzug der Fahrerlaubnis, d.h. min. 6 Monate!

By dyken (62.180.202.119) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 13:04:

Gilt das auch für versehentliches Falschfahren, z.B. aufgrund irreführender Beschilderung durch dusselige Bauarbeiter, wenn sofort angehalten wird ??

By ich (217.226.202.131) on Samstag, den 4. August, 2001 - 15:20:

siehe Autobahnforum unter weitere Foren. Einfach nach dem Stichwort Geisterfahrer suchen.


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