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Wie schnell darf ich da fahren?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wie schnell darf ich da fahren?
By Steffen (62.224.163.202) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 15:25:

Ich biege außerorts von einer Vorfahrtsstraße(A),
auf der 70 km/h erlaubt sind, rechts auf eine
"neue" Vorfahrtsstraße(B) ab. Auf dieser Straße
sind keinerlei Verkehrszeichen.
Wie schnell darf ich hier fahren? Ändert sich das,
wenn ich aus der anderen Richtung auf (A) komme,
auf der eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung
besteht, und dann links abbiege?

Daß durch Kreuzungen Geschwindigkeitsbegrenzungen
aufgehoben werden, weiß ich noch, aber gilt das in
diesem Fall auch?

By garfield (134.108.33.169) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 15:45:

Durch Kreuzungen werden Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht aufgehoben. Sie gelten weiterhin auf der weiterführenden Straße. Wer ortskundig ist und von der Begrenzung weiß, muß sich daran halten, nur Ortsfremde brauchen nichts davon zu wissen und dürfen schneller fahren (müssen sich aber auch dem fließenden Verkehr anpassen). Daß dadurch keine Probleme bei der Überwachung auftreten, soll nach der Kreuzung eine Wiederholung der Begrenzung aufgestellt werden.

Wie ich bereits oben geschrieben habe, gilt die Begrenzung auf der weiterführenden Straße weiter. Das ist im allgemeinen die Straße, die geradeaus weitergeht, unabhängig von der Vorfahrtsregelung. Eine abbiegende Straße gilt als andere Straße und damit als unbegrenzt, so lange dort kein eigenes Schild steht.

By Steffen (62.224.163.202) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 15:55:

Danke für zweitere Info!

Erstere stimmt meines Wissens nach so nicht. Das
hab ich nicht nur in der Fahrschule vor weiß der
Teufel wieviel Jahren gelernt, sondern auch schon
vor hmmmm etwa 7 Jahren erfolgreich ggb. der
Ordnungsbehörde zur Geltung gebracht (Verfahren
eingestellt).
Oder hat sich da in den letzten Jahren
klammheimlich was geändert???

By traffic (217.48.44.60) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 16:06:

Das Problem liegt in der StVO. Dort steht nämlich nichts über eine Limit-Aufhebung durch Kreuzungen und Einmündungen. Das ist eine reine Interpretationssache und kann nur durch Gerichte verbindlich ausgelegt werden. Uns wurde es in der Fahrschule auch so wie dir beigebracht, aber damals habe ich es nicht hinterfragt.


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