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Nochmal Zeitfrage

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Nochmal Zeitfrage
By marcus01 (141.28.224.2) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 22:08:

Gerade lese ich, dass, wenn ich in den zurückliegenden 2 Jahren schon mal die Pappe abgeben musste, ich dann die 4 Monate "Schonfrist" nicht mehr in Anspruch nehmen darf, sondern dann den Führerschein nach Eingang des Bussgeldbescheides (mit Fahrverbot wg. zu hoher Geschwindigkeit) direkt abgeben muss ... stimmt das so? Gerade in den nächsten Monaten brauche ich den FS aber am dringensten ... wie lange lassen sich denn Bussgeldbescheide durch eine Gerichtsverhandlung hinauszögern, sprich die Wirksamkeit nach hinten rausdrücken? Ideal wäre natürlich bis nächstes Jahr im Februar, erstens sind da die 2 Jahre rum, seit die Pappe weg war und zweitens wären natürlich die alten Punkte von der damaligen Sache (Ampelverstoss) weg, sodass die neuen auf ein "frisches" Konto gehen würden. Ich gehe davon aus, dass der Bescheid in den nächsten 1-2 Wochen kommt, sprich Anfang Juli, bis Februar wärens dann 7 Monate, ist natürlich 'ne lange Zeit, aber ich denke mittels Anforderungen von Prüfprotokollen, eingehende Prüfung des Videomaterials etc. müsste sich doch da einiges machen lassen, oder? Würde dann der Anwalt für mich übernehmen ...

Danke für eure Auskünfte!

Marcus

By farendil (217.80.147.14) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 23:34:

alles was du sagst ist richtig.

die 7 monate sind verdammt lang, da werdet ihr (du und dein anwalt) mehrfach den termin verschieben müssen (dringende termine, krank, urlaub etc.)

mit etwas glück klappt es ja...


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