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Diverse Gerichtsurteile

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Diverse Gerichtsurteile
By Markus (62.224.195.162) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 15:14:

Die lahmgelegte Radarkamera

Ein Autofahrer wurde wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Er schwor daraufhin Rache, fuhr zu der festinstallierten Anlage zurück und verdrehte das Objektiv, wobei er die Kamera versehentlich beschädigte.

Den an der Kamera entstandenen Sachschaden zahlte er widerspruchslos. Den Ersatz des der Straßenverkehrsbehörde bis zur Neuinstallation der Anlage entstandenen Ausfalls der Bußgeldeinnahmen (täglich ca. 2.500 DM) lehnte der Autofahrer jedoch ab.

Das Landgericht Konstanz kam auf die Klage der Gemeinde zu dem Ergebnis, daß dieser durch den zeitweiligen Ausfall der Radarmeßanlage kein Vermögensschaden entstanden ist. Einnahmen aus Verkehrsübertretungen richten sich ausschließlich nach dem Verkehrsverhalten der Autofahrer und sind demnach nicht kalkulierbar. Sie können daher keine feste Einzelposition des Haushaltsplanes der Gemeinde bilden.

Urteil des LG Konstanz vom 23.07.1996
2 O 245/96
RdW Heft 8/97, Seite V


und wie war das mit der stadt köln, welche verwarngelder schon fest einplante?

By Markus (62.224.195.162) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 15:20:

Extrem tiefer gelegter Pkw

Ein Fahrzeughalter, der seinen Pkw derart tiefer gelegt hat, dass der Wagen nur noch eine Bodenfreiheit von knapp 9 cm aufweist, haftet alleine für einen durch eine Straßenmulde und einen überstehenden Kanaldeckel an der Ölwanne seines Wagens entstehenden Schaden. Die Straßenbaubehörde ist in einem solchen Fall selbst dann nicht ersatzpflichtig, wenn sich die vom Geschädigten befahrene Straße in einem allgemein schlechten Ausbauzustand befindet und die Unfallstelle eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle darstellt.

Dem Fahrer eines extrem tiefer gelegten Fahrzeuges muss klar sein, dass er derartige Straßen insbesondere bei Nacht und schlechter Beleuchtung nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahrlos befahren kann.

Urteil des OLG Hamm vom 06.08.1999
9 U 16/99
OLG Report Hamm 2000, 87


ist ja auch superputzig, tolle auffassung, wenn euch mal ein tiefer golf mit warnblinker begegnet: watch out!!

(und bitte nicht hinten reinfahren - danke!)

;o)

By Markus (62.224.195.162) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 15:21:

Entsorgungskosten bei Wildschaden

Immer wieder versuchen Jagdpächter die Entsorgungskosten für durch Zusammenstoß mit einem Auto getötetes Haarwild dem Fahrer oder Halter des Unfallfahrzeuges aufzuerlegen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen ist weder der Fahrer noch der Halter des Unfallfahrzeuges zur Entsorgung des auf der Fahrbahn liegenden Tierkörpers verpflichtet.

Urteil des AG Gießen vom 06.05.1998
45 C 229/98
NZV 1998, 509
ZAP EN-Nr. 2/99


Gut zu wissen!

By Markus (62.224.195.162) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 15:31:

Strafbare Behinderung durch Langsamfahren

Ein allzu ängstlicher Autofahrer fuhr auf einer ca. drei Kilometer langen, leicht kurvigen Strecke einer Staatsstraße permanent lediglich ca. 45 bis 50 km/h. Da kaum eine Möglichkeit zum Überholen bestand, bildete sich binnen kürzester Zeit eine beachtliche Fahrzeugschlange hinter dem Langsamfahrer.

Wer ohne triftigen Grund mit seinem Pkw so langsam fährt, daß er den Verkehrsfluß behindert, verstößt gegen § 3 Absatz 2 StVO. Das Amtsgericht Gemünden verhängte gegen den "Schleicher" eine Geldbuße von 50 DM.

Beschluß des AG Gemünden vom 03.02.1997
OWi 372 Js 59889/96
DAR 1997, 251


50 DM "Strafe" sind wohl kaum der Rede wert, immerhin ist der Verlust der aufgehaltenen Fahrer um etliches höher.

By Markus (62.224.195.162) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 15:37:

Verwendung einer Gegenblitzanlage

Die Verwendung einer an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs angebrachten Gegenblitzanlage, die bei einem Belichtungsblitz einer Meß- und Radaranlage fast zeitgleich einen Gegenblitz auslöst und dadurch das Beweisfoto bis zur Unkenntlichkeit überstrahlt, ist als Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 1 StGB) strafbar.

Urteil des AG Berlin-Tiergarten vom 11.11.1998
340 Ds 169/98
DAR 1999, 182


Zuviel zum Thema Gegenblitzer...

By Seppelschorsch (217.1.2.207) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 18:20:

"...50 DM "Strafe" sind wohl kaum der Rede wert, immerhin ist der Verlust der aufgehaltenen Fahrer um etliches höher."

?? Verlust von was? Nerven? Starben die aufgehaltenen Fahrer?

By Greatblackbird (62.104.214.83) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 18:34:

@Seppelschorsch
Zeitverlust natürlich. Die Fahrzeit bei z.B. beruflichen Fahrten, die nicht berechnet werden kann, weil sie meistens vorkalkuliert ist, verursacht einen persönlichen Schaden bei dem jeweiligen Fahrer (Freizeitaufopferung!).

By polizist (217.4.96.160) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 21:10:

@markus: finde ich eine sehr gute Idee, mal ein paar interessante Gerichtsurteile einzustellen. Trägt sehr zur Sachlichkeit und dem Niveau dieses Forums bei.
Mach bitte weiter so!!!

Viele Grüße,

ein Polizist

By officer (213.187.66.190) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 22:13:

zum Thema Gegenblitzanlage. Eine Andere Auffassung besteht darin, daß es sich nicht um eine Fälschung technischer Aufzeichnungen handelt. Es wird weder an der, die Aufzeichung vornehmenden Anlage, hier z.B. Radaranlage, etwas verändert wodurch diese falsche Aufzeichnungen fertigt, noch wird durch den Blitz die Aufzeichnung verfälscht. Aufgezeichnet wird eine Moment-Situation, nämlich ein Fahrzeug, welches zu schnell fährt und einem Lichtblitz welcher, zwar durch den Blitz des Radargerätes ausgelöst wurde, jedoch real in diesem Moment vorhanden ist. Es wird also nichts an der Aufzeichnung verfälscht. Ich gehe aber davon aus, daß das Gegenlitzgerät den Fahrer und nicht das Kennzeichen unkenntlich macht.

By officer (213.187.66.190) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 22:14:

auch so, dier Meinung schließe ich mich an.

By farendil (217.80.147.14) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 23:13:

@officer: genau - das war mein erster gedanke zur angeblichen fälschung von aufzeichnungen!

im übrigen gibt es wohl auch neuere urteile die dies bestätigen..

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 20:55:

Und was ist dann mit dem "Gegenblitz" der Alberto-CDs an der Sonnenblende? Auch eine "Fälschung technischer Aufzeichnungen"?

Mir war es immer klar. Der Unfug, den sich Juristen ausdenken können, ist potentiell unbegrenzt. (Ein anderer Jurist sagt später was anderes, und sowas soll "Recht" sein!) Gipfel dieser Logik: Sonnenblende runter, so daß Gesicht verdeckt. Ist das dann auch eine "FTA"? Dann werden wir wohl Löcher in die Blenden bohren müssen.

By HarryB (203.198.24.4) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 02:33:

..."Gegenblitz" der Alberto-CDs an der Sonnenblende? Auch eine "Fälschung technischer Aufzeichnungen"?

Nein, ist es nicht, wie officer ja schon schreibt. Aufgezeichnet wurde ja nur das, was tatsaechlich da war, naemlich die Sonnenblende mit den aufgeklebten CD's und das halbverdeckte Gesicht des Fahrers. Ein uebelmeinender Jurist koennte daraus aber immer noch versuchen einen Strick zu drehen, indem er argumentiert, der Fahrer habe sich bewusst das halbe Sichtfeld verdeckt, um beim Schnellfahren unerkannt zu bleiben. Ob das allerdings Erfolg haette, bleibt dahin gestellt....

Ein anderer Jurist sagt später was anderes, und sowas soll "Recht" sein!

Tja, Smith so isses nun mal, und irgendwo ist das auch gut so! Recht ist nun mal keine Mathematik, wo 5 plus 5 = 10 und kein anderes Ergebnis moeglich ist.

By Alberto (62.224.100.24) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 13:42:

Ich kann leider nie das Spiel juristisch weiterspielen, weil immer dann, wenn ich - mit den CD´s - geblitzt wurde, leider nicht mal ein Anhörungsbogen kam. Ich habe also auch noch nie diese Fotos gesehen.

Mich würde es tatsächlich aml interessieren, was ein Richter zu solchen Fotos sagt.

By Markus (62.224.194.100) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 15:20:

@Alberto

Der Richter wird Dir dann wahrscheinlich Vorsatz unterstellen...

By NetGhost (62.157.208.205) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 15:53:

Vorsatz beim Anbringen von Dekoration im Wageninneren?

By Alberto (62.224.97.198) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 16:07:

Ich wäre sehr gespannt darauf, denn das geht mit der Tätereigenschaft schon los.
Wem will er Vorsatz unterstzellen?
Dem GmbH-Geschäftsführer, der die Geschäfte dieses Unternehmens leitet, dem das Fahrzeug gehört?
oder wem? Dem "Halb-Affen" auf dem Foto?

By Markus (62.224.194.100) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 17:29:

Na, Vorsatz um des Rasens willen oder?

By Smith (131.188.243.66) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 19:19:

Also, ich will mal versuchen, die einschlägigen Urteile heranzuschaffen. Eins haben wir ja schon.

@officer
Hast Du den Richterspruch irgendwie schnell bei der Hand? Falls nicht, mache Dir keine große Arbeit. Ich kriege das dann schon irgendwie bei.

@alberto
Daß da nichts gekommen ist, ist plausibel. Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde, ist das Überschußtempo, das Du da jeweils hattest. Ich könnte mir vorstellen, daß bei Verwarnungsgeld-bereichen (unter 20 km/h zuviel) die Sachen gleich weggeschmissen werden. Aber bei >20km/h zuviel auch? D. h. Wegwerfen ohne jeden Versuch der Nachfoschung, Kennzeichen ist ja vorhanden. Und wenn es im engeren Umkreis passiert? Man könnte ja mal bei dem Porsche-Halter nachfragen?!?

By Alberto (62.224.97.246) on Samstag, den 30. Juni, 2001 - 12:04:

Nei9n, es war immer sehr viel...
170 zu 100 usw. - immer auf der BAB.
Einmal bin ich auf der Landstraße mit etwa 100 bei 60 durch in unserer Umgebung - auch da kam nichts.
Mein Kollege hat mal sogar 180 zu 100 geschafft - kam nur ein Anhörungsbogen an die Firma. Wir haben nicht reagiert - dann kam nichts mehr.

Nochmals - die können mich gerne ermitteln - als Halter und wahrscheinlicher Fahrer - aber eben nur "wahrscheinlich" - das reicht nicht.

Und, wenn sie die CD´s auf dem Bild sehen, wissen die doch genau, daß dies absichtlich so ist, dann wissen sie aber auch, daß der Betroffene sich mit den Gesetzen auskennt.
Das Verfahren kostet doch nur unnötig Geld - und die Blamage wollen sie erst recht nicht einstecken.

By Smith (131.188.243.66) on Sonntag, den 1. Juli, 2001 - 20:51:

@alberto
Alles klar! Danke.

@alle
Habe jetzt die Urteile zu den Gegenblitzern beisammen.

(1) Gegenblitzer sind strafbar, wg. Fälschung technischer Aufzeichnungen. Grund: Gegenblitzer verhindert, daß die Aufzeichnung (Radarmessung+Bild) so gelingt, dass sie der Auswertung zugänglich ist.
(Anmerkung: Würde dann auch für die Sonnenblende gelten; offenkundiger Unsinn!)
AG Tiergarten, AZ 340 Ds 168/98

(2) Gegenblitzer sind nicht strafbar. Grund: Die belichtete Situation gibt diejenige wieder, die zum Zeitpunkt der Aufnahmeauslösung vorgelegen hat.
AG Flensburg, AZ 41 Ds 124/98

(3) Die Flensburger Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde zum LG Flensburg ein.
Ergebnis: Beschwerde zurückgewiesen. Grund: begrenzte technische Leistungsfähigkeit der Polizeigeräte ist deren Problem
LG Flensburg, AZ II Qs 131/98

Da die LG-Flensburg-Rechtauffassung die bislang höchste Instanz darstellt, dürften weitere Fälle wohl nicht mehr im Sinne des AG Tiergarten entschieden werden.

Ganz nebenbei:
Der Fahrer mit dem Gegenblitz wurde deshalb überhaupt erfasst, weil er nach der mißglückten Messung angehalten wurde! Da waren die aber wirklich schnell.

Man muß nun abwarten, ob es eine rechtliche (Neu-)regelung gibt.


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