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Polizist nicht im Dienst->will mich anzeigen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Polizist nicht im Dienst->will mich anzeigen
By ferenc (62.180.31.3) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 06:24:

hallo,

heute morgen um kurz vor 6 uhr an einer
verlassenen ampel bin ich knapp bei rot an einem
auto vorbeigefahren, d.h. dieses auto blieb
stehen, ich aber nicht.
das dumme war nur, daß in diesem ein beamter der
polizei drin saß. dieser hat dann die nächste
gelegenheit genutzt (als ich angehalten hatte)
mich an einer tankstelle anzuhalten.
er zeigte seinen dienstausweiß und notierte sich
meine daten.
er würde mich anzeigen wollen, wegen des
rotverstosses.
meine frage: in wie weit ist dies vor gericht
haltbar? soweit ich weiß, wird den polizisten
immer alles geglaubt, richtig?
welche konsequenzen zieht überhaupt ein einfacher
rotverstoss nach sich?

gruß
ferenc

->für den fall, daß sich das hier mal mein kläger
durchliest: ich wiederufe die eben geschriebene
aussage hiermit.

By ferenc (62.180.31.3) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 06:26:

nachtrag: der polizist war mit seinem privat-pkw
unterwegs, also auch nicht im dienst.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 09:07:

Auch wenn der privat da rumgurkt, kann der sich "in den Dienstzustand" versetzten, wenn er besondrs dienstgeil ist und auf das nächste Sternchen aus ist. Leider wird von den Richtern meist so jemandem geglaubt ohne Abstriche.

By officer (213.187.67.196) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 09:10:

genau so ist es.

By farendil (217.80.147.14) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 09:27:

@ferenc: es gibt kein fahrverbot, nur geldstrafe + punkte.

um drumherum zu kommen, mußt du sicherlich einen guten anwalt bemühen und ein verfahren in kauf nehmen.
wenn der polizist nicht gleichzeitig auf die ampel UND dein fahrzeug geschaut hat bzw. es nicht richtig eindeutig (also schon etwas länger) rot war hast du ne reelle chance.

By ferenc (62.180.31.3) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 09:34:

nagut. aber er hat ja keine zeugen und auch kein
foto. außerdem war er ja nur zufällig anwesend
und daher die ampel nicht konzentriert
beobachtet. er meinte auch, daß er später zu
meinen gunsten aussagen würde, so daß es also
bei einem "einfachen" rotverstoss bleibt.
(mal ganz abgesehen davon ist die ampel dort
so ziemlich sinnlos, erst recht um 5.50uhr :-)

aber dennoch: das bedeutet ja immer, daß jedem
polizisten glauben geschenkt wird, egal, ob er
subjektiv beeinflusst wird oder nicht.
schlussfolgerung: man ist solange schuldig, bis
man das gegenteil beweisen kann!
bedeutet auch: wäre der polizist bei rot gefahren
und ich hätte ihn angezeigt, wäre meine
beweiskraft geringer, da ich ja nun mal kein
beamter bin. daher frage ich mich, wo die
gerechtigkeit bleibt...

ferenc

By polizist (193.196.186.253) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 09:53:

@ferenc: Wenn ich das richtig gelesen habe, hatte der Polizist bereits vor der roten Ampel angehalten, als du noch drübergefahren bist. Ob er zufällig anwesend war oder nicht tut nichts zur Sache, auf die Ampel hat er sich ja anscheinend konzentriert.


Wenn du den Verstoß vor Gericht abstreitest, wirst du sicherlich gefragt werden, warum der Polizist, der dich ja nicht kennt, gerade dich anzeigen sollte, wenn nichts vorgelegen hätte.

An der Rechtmäßigkeit seiner Handlung gibts nichts zu deuteln. Durch das Zeigen seines Dienstausweises hat er sich in den Dienst versetzt und als Polizist zu erkennen gegeben.

Dass allerdings Kollegen Dienst und privat nicht mal mehr bei Owis trennen können, finde ich schon traurig.
Ich würde so etwas nur dann machen, wenn es infolge der Rotlichtfahrt zu einer Gefährdung des anderen Verkehrs gekommen wäre.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Alberto (212.185.252.140) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 10:56:

Also, ich sehe das so....
Du behauptest, der Polizist habe bei gelb gehalten - und du bist - gerade, als die Ampel auf rot sprang, über die Linie gekommen, das ist unter 1 sec - möglicherweise sogar gerade noch bei gelb....
Nun wird er aber sagen, daß es bereits rot war, dann sagst du; Es war lange noch gelb....
Das geht dann mit einem Vergleich aus - entweder eine geringe Buße oder gar Einstellung des Verfahrens, denn, - wo kämen wir da hin, wenn jeder seine eigene "Wahrnehmungskraft, die sich im 1/10 tel sec-Bereich befindet als "Tatkräftigen Beweis" darstellen könnte.

Mit einem guten Anwalt kommst du da gut raus!

Und in Zukunft?

Egal, wer dich wann wie beschuldigt.... alles abstreiten, das hilft immer.

By Markus (193.158.152.62) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 10:58:

Etwas Offtopic, wie immer, bitte um Entschuldigung... ;-)

Es gibt wirklich noch Polizisten die zwischen Privat und Dienst unterscheiden. Ich kam mal an eine rote Ampel angebrettet, etwas lauter als sonst, weil noch ein anderer Tuning-Golf da gerade stand. Ich halte neben ihm, schau rüber, *oh shit* ein Polizist in Grün (im Privatfahrzeug). Er hat auch nur superfettgegrinst und das wars...

By roadrunner (137.250.121.1) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 11:44:

@Markus
War aber nicht der officer? ;-)

By Markus (193.158.152.62) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 11:59:

@roadrunner

Nee, das war noch so ein junger frischer... ;-))

By ferenc (62.180.31.3) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 12:22:

@alle

also vielen dank für eure meinungen.
um es nochmal klarzustellen, ich fahre natürlich
sonst immer bei grün, doch ich habe nicht damit
gerechnet, daß mein vordermann bei gelb hält,
darum bin ich auf der 2. spur an ihm vorbei.
außerdem ging in diesem fall keinerlei gefahr von
meinem verhalten aus.
es standen weder autos in der nähe, im prinzip
nur eine strasse von rechts die selbst tagsüber
kaum befahren wird.
das paradoxe: vor mir fuhr ein total wahnsinniger
bmw-fahrer, der selbst in der ortschaft in der
30er zone lkw mit bestimmt 80 km/h überholt hat
und auch sonst ziemlich lebensmüde gefahren ist.
auf meine frage, wieso er nicht diesen angehalten
hat kam die antwort: "...ich kann halt nicht
jeden anhalten..".
naja, wie auch immer, ich habe ja schließlich
einen fehler begangen. trotzdem ziemlich
unsinnig, daß mich der beamte anzeigen will,
da es keinem weiterhilft und nur zeit und
arbeit kostet.

@polizist: ja er hat sich schon auf die ampel
konzentriert, jedoch - da er bei gelb bremste
und nicht damit rechnen konnte, daß ich ihn
überhole, kann er ja nur im nachhinein alles
rekonstruieren, da er ja nicht als außenstehender
den verkehr beobachten konnte. denke ich so...

gruß an alle,

ferenc

By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 14:30:

Da er offensichtlich bei gelb anhalten konnte, kann man dir zur Last legen "Sie beachteten nicht das Gelblicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können." DM 20,--
Die Tatsache, dass er bereits angehalten hat, ist noch kein Beweis dafür, dass bereits rot war. Meistens ist die Haltelinie ja auch noch ein paar Meter vor der Ampel.


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