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Geblitzt! Frage zu Anhörungsbogen bzw. Bussgeldverfahren

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt! Frage zu Anhörungsbogen bzw. Bussgeldverfahren
By Ampelmann (217.82.18.97) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 20:47:

Hilfe! Ich bin geblitzt worden und zwar nicht mit meinem Wagen. Der Halter des Wagens mit dem ich unterwegs war hat mich auch prompt im Anhörungsbogen angegeben. Ich hab dann auch einen AB bekommen, hab das ganze dann aber NICHT zugegeben. 2 Wochen später erhalte ich einen Brief in dem es heißt, ich soll die verantwortliche Person benennen. Wieso erhalte ich diesen Brief und nicht der Halter? Was passiert wenn ich wiederholt sage, ich war es nicht und weiß auch nicht wer der Fahrer ist, da es ja nicht mein Fahrzeug ist? Wenn die grünen Männer zu mir nach Haus kommen zwecks Fotovergleich und mich identifizieren was ist dann? Kann ich dann immernoch sagen, ok ich wars doch, hab mich halt vertan, oder muss ich dann mit Gerichtsverfahren & weitern Kosten rechnen? Und noch ne Frage : Ich fahr in 2 Wochen für 1 Monat in den Urlaub, was passiert, wenn irgendein Schriftverkehr ankommt und ich nicht da bin.

By traffic (62.180.25.19) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 20:58:

@Ampelmann: Scheint ein Verfahrensfehler zu sein, macht aber nichsts, denn Du bist als Beschuldigter nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Wenn Du besucht werden solltest, brauchst Du nicht zu öffnen, dann werden sie entweder in der Nachbarschaft herumforschen oder das Einwohnermeldamt zum Paßfotoabgleich bemühen.

By Ampelmann (217.226.38.113) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 12:24:

@traffic:
d.h. wenn ich auf das 2. Schreiben einfach nicht reagiere, wird dann ein Bußgeldbescheid gegen mich erlassen? Und wenn ich besucht werden sollte, und mein Nachbar identifiziert mich, was bedeutet dass dann für mich? Können die mich wegen Falschaussage oder ähnliches vor Gericht stellen bzw. kommen irgendwelche Kosten auf mich zu? Danke

By traffic (217.48.44.61) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 12:40:

Du schreibst, Du weißt nicht, wer das Fahrzeug gefahren ist. Da Du nicht der Halter bist, hat das für dich auch keine Konsequenzen. Nur wenn Du ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn hast, schärfe ihnen ein, sie sollen Dich nicht erkennen. Ansonsten hängt der Erfolg von der Fotoqualität ab. Bei einer Identifizierung trägst Du in jedem Fall nur die Bußgeldkosten und die Bearbeitungsgebühr von 36 DM, keine weiteren Kosten. Das einzige, was du nicht tun soltest, ist, jemanden Unschuldigen zu bezichtigen, der nichts davon weiß. Das wäre strafbar.

By Ampelmann (217.226.38.113) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 13:00:

@traffic:
Danke für deine Antworten, ich hab noch eine Frage zum allgemeinen Verständnis.

Ist es richtig, dass wenn ich im AB nicht zugebe der Fahrer zu sein und später durch Fotovergleich doch identifiziert werde, dann ein ganz normaler Bussgeldbescheid erlassen wird? Ohne weiteren Kosten oder Anzeige wegen Falschaussage oder ähnliches?

d.h. doch, dass jeder der geblitzt wurde erstmal im AB angibt er wars nicht und später kann er es ja immernoch zugeben. Damit macht er den Behörden Arbeit und verursacht Kosten und ärgert sie natürlich noch ein bisschen. Und er muß trotzdem keine Konsequenzen tragen?

Wenn das so ist, warum geben nicht alle erstmal ihr Vergehen nicht zu?

By farendil (217.80.147.14) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 13:26:

@ampelmann: Ist es richtig, dass wenn ich im AB nicht zugebe der Fahrer zu sein und später durch Fotovergleich doch identifiziert werde, dann ein ganz normaler Bussgeldbescheid erlassen wird? Ohne weiteren Kosten oder Anzeige wegen Falschaussage oder ähnliches?

völlig richtig!
als beschuldigter darfst du die aussage verweigern oder sogar lügen - nur keinen beschuldigen, von dem du sicher weißt, daß er es nicht war.

d.h. doch, dass jeder der geblitzt wurde erstmal im AB angibt er wars nicht und später kann er es ja immernoch zugeben. Damit macht er den Behörden Arbeit und verursacht Kosten und ärgert sie natürlich noch ein bisschen. Und er muß trotzdem keine Konsequenzen tragen?

im verwangeldbereich (bis einschließlich 75,-) gibt es normalerweise keine gebühren (36,-) - legst du aber einspruch ein, wird ein bußgeldbescheid erlassen und du zahlst zusätzlich 36,-

ist die strafe von natur aus höher als 75,- könnte man das so machen.

By dagegen (134.147.103.21) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 13:29:

Das liegt an unserem Rechtsstaat. Als Beschuldigter muss man nun mal nicht die Wahrheit sagen. Das gilt fuer einen angeklagten Moerder wie fuer einen, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Die Ermittlungsbehoerde muss versuchen, den Taeter zu ermitteln. Dafuer sind (ausser fuer das Gerichtsverfahren) keine extra Kosten vorgesehen. Pauschalisiert kostet ein Bussgeldbescheid DM 25,--, die vom Taeter zu bezahlen sind.


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