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Was gibts für Fahrerflucht ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Was gibts für Fahrerflucht ?
By Siemm (192.54.47.66) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 15:04:

Hallo,
was gibts mindestens für :
Anderes parkendes Fahrzeug rammen und beschädigen und sich dann aus dem Staub machen !
Von der Polizei ermittelt werden ?

Danke

By farendil (217.80.147.84) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 17:07:

das ist fahrerflucht, also eine staftat.

hierfür gibt es keine regel oder mindestsätze (nur höchstsätze, und das geht bis gefängnis *g*)
der richter entscheidet also nach sachlage und wird dann eine geldstrafe verhängen.
die geldstrafe wird in tagessätzen (ts) angegeben.
30TS sind ein monatseinkommen des beschuldigten.

zusätzlich gibt es meist fahrverbot oder führerscheinentzug.

By Siemm (145.253.20.75) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:20:

Na dann hoffe ich mal das die den/die Penner/in ausfindig machen.
Sollte ja nicht so schwer sein habe nämlich das Kennzeichen XXX-XX-??? leider sind aber die Zahlen nicht ganz richtig. Modell und Farbe habe ich aber.
Kann der oder diejenige einfach sagen war ich nicht war nie dagewesen oder so ?

By traffic (149.225.38.9) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:39:

@Siemm: Der kann natürlich auch versuchen, die Alberto- Methode anzuwenden.

By farendil (217.80.147.84) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:41:

Na dann hoffe ich mal das die den/die Penner/in ausfindig machen.

kommt daruf an, wie viele gleiche fahrzeuge im betracht kommen...
sollte der schaden so sein, daß auch am anderen fahrzeug eindeutige spuren sein MÜSSEn, so ist das eigentlich kein problem.


Kann der oder diejenige einfach sagen war ich nicht war nie dagewesen oder so ?

wenn du ihn nicht identifizieren kannst - klar!
muß dich aber nicht interessieren.
sobald das fahrzeug feststeht kannst du über den zentralruf der autoversicherer seine versicherung ausfindig machen und ansprüche stellen.
die werden schnell zahlen, da sie sich das geld vom versicherungsnehmer zurückholen.

By geheim (134.147.103.17) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 14:53:

Also wenn du den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kannst, so kannst du auf jeden Fall mit einer Anzeige dafür sorgen, dass der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt. Zahlen muss die Versicherung des Halters immer. Außerdem kann man recht schnell die Schäden zuordnen, besonders wenn man die Anzeige sofort macht. Die Polizei fährt hin und macht Fotos von beiden Fahrzeugen, damit der nicht seinen Schaden schnell reparieren lassen kann.

Mir persönlich ist das letztes Jahr passiert. Da ist einer krachend in ein parkendes Auto gefahren. Die ganze Seite war hinüber, der Typ meinte "das war schon" und ist wieder abgehauen.
Wir haben dann zwei Stunden später mal bei der Wache nachgefragt, ob er den Unfall gemeldet hat.
Das war nicht so, also haben die gleich eine Anzeige geschrieben und einen Streifenwagen losgeschickt, der die Autos angucken sollte.
Das geschädigte Auto stand sogar noch da, sodass die Kollegen dann auch gleich zurückgemeldet haben, dass da ein heftiger Schaden vorliegt.
Das beste kommt noch: Ich habe jetzt eine Ladung zum Gerichtstermin gekriegt und da steht nicht nur Fahrerflucht, sondern auch Fahren ohne Fahrerlaubnis als Topic drin. Kein Wunder, dass der volle Kanne in ein Auto fährt....


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