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Ausländer auf Anhörungsbogen angeben!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Ausländer auf Anhörungsbogen angeben!
By achim (212.185.253.131) on Samstag, den 23. September, 2000 - 10:10:

Hallo Leute,
Folgender FAll:

mehr als 30 zu schnell innerorts, wagen nicht auf mich, auf meinen Vater zugelasse. Normalerweise 1 Mo. Fahrverbot + Punkte+ Geldstrafe!

Was jetzt wenn mein Vater angibt das ein Jugendlicher Freund aus England von mir gefahren ist und wir schön brav die Adresse von ihm angeben. Der Typ hat das selbe alter wie ich, wäre bereit dies zu tun obwohl er gar keinen Führerschein hat.

Jetzt die Frage: Wenn wir das auf dem anhörungsbogen angeben, was passiert. Und was passiert wenn die lunte riechen und aufeinmal vor unserer Haustüre stehen und mich erkennen???

Müßte das genau wissen weil wenn mein Vater da in teufels Küche kommt nbin ich einen Kopf kleiner.

Bis dann Euer Achim

By Alberto (212.185.252.139) on Sonntag, den 24. September, 2000 - 10:45:

Du könntest in Teufels Küche kommen, denn, wenn sie böse sind, lassen sie Deinen Vater diese Aussage beschwören - klären ihn gleichzeitig über das Strafmaß - bei Meineid - auf, dann spätestens bekommt er "kalte Füße" und gibt die Falschaussage zu, die dann unnötigerweise auch noch ein kleines Stafverfahren nachsich zieht.
Das ist doch alles Mist. Macht bitte keine bewußten Falschaussagen.!!!
Besser ist: Der Vater gibt es zunächst - für sich - aus Unachtsamkeit zu. (Das kann niemand bestrafen) Dann, wenn der BuGeBe kommt, erhebt er Einspruch mit der Begründung: Er möchte seinen Anwalt befragen, dieser solle die Akten anfordern.
So verhält er sich "rechtsstaatlich" - keiner ahnt etwas böses. Wenn dann genügend Zeit verstrichen ist, sagt der Vater, daß er keine Aussage macht und den Fahrer nicht benennt, weil dieser zum "schützenswerten" Bereich (Familie) gehört.
Somit müssen sie von vorne anfangen und ein ganz neues Verfahren gegen "unbekannt" einleiten. Daß sie dabei einen etwaigen Sohn oder Bruder bevorzugt suchen, kann schon sein. Aber..... die Verjährung ist 3 Monate - die ist dann meistens herum, weshalb ein neues Verfahren nicht angefangen wird. So geht es - ohne Meineid!

By Sabretooth (192.35.17.15) on Dienstag, den 26. September, 2000 - 18:16:

Lass dein Freund aus England den Anhörungsbogen unterschreiben damit er den Tat zugibt ( es kann ihm sowieso nichts passieren ).Dann bist Du und dein Vater aus dem Schneider,weil wenn jemand den Tat zugibt ist die Polizei zufrieden,hauptsache die haben jemanden.
Funktioniert mit mein Bruder aus USA auch ( schon 4 mal )


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