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Ein bisschen zu schnell

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Ein bisschen zu schnell
By sebbl (213.182.142.18) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 12:23:

Hallo erstmal,
ich bin vor 2 tagen von einem netten Videowagen der Polizei gefilmt worden. Wie schon erwähnt mit ca 160 statt 70 km/h.
Jetzt meine Frage: wie lange muss ich denn gefilmt werden damit die Aufnahmen aussagefähig sind??
gibt es da evtl eine mindestzeit oder sowas?
die ganze Aktion ging etwa 2 minuten denn dann stand ich schon wieder auf einem Linksabbiegerstreifen.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 13:09:

Einentlich müssten die dich angehalten haben und deine Personalien festgestellt haben, um nachzuweisen, dass gerade du gefahren bist. Ohne Fahreridentifizierung läuft da nichts mit Bussgeld, solange du nicht so gehirnamputiert bist, das freiwillig zuzugeben. Denn ein gutes Foto von deinem Gesicht haben die ja wohl nicht.
Für die Frage -falls sie sich noch stellt- wie lange die nachfahren müssen und wieviel Abzug zu machen ist, gibt es hier Spezialisten. Aber nimm mal die Suchfunktion´, ich meine das Thema wäre schon mal durchgekaut worden.

By Sebbl (217.86.163.162) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 18:32:

Naja ich bin so gehirnamputiert, aber der rechtsanwalt meines vertrauens meint das ist nicht schlimm somal keine geschwindigkeit in dem schrieb steht.
Das foto von meinem gesicht haben sie nicht da ich einen helm aufhaben (Motorrad), allerdings alle meine personalien.
Naja ich werd mal sehen was passiert ansonsten drohe ich mit suizid oder sowas :-)

By dagegen (134.147.103.19) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:04:

Dein Rechtsanwalt meint, es ist nicht so schlimm, das zuzugeben ???? Dann wechsel mal schnell den Anwalt.

By Billy Bob (24.226.73.236) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 22:18:

160 statt 70 km/h.? wie lange muss ich denn gefilmt werden damit die Aufnahmen aussagefähig sind?die ganze Aktion ging etwa 2 minuten denn dann stand ich schon wieder auf einem Linksabbiegerstreifen.
Irgendetwas stimmt hier nicht,Da muesste ja der Videowagen auch mit 160 in einer 70 zone unterwegs sein? Wenn nicht, dann muss er wohl mit 90km/h mehr an dem Video Wagen vorbei,und ob der da etwas auf dem Film hat ist wohl fraghaft!

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 23:00:

@Sebbl:

Was genau steht auf dem Fragebogen? Wird Dir vorgeworfen, die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben? Zitier mal aus dem Text (Vorsicht mit Orts- und Zeitangabe).

Bei einer Überschreitung dieser Größenordnung mußt Du mit einer genaueren Untersuchung (und falls es Dir nachgewiesen wird, einer erheblichen Strafe) rechnen. Am besten kaufst Du Dir möglichst bald einen anderen Helm und eine neue Motorradjacke. Beides sollte der Kleidung, die Du auf dem Video trägst, nicht allzu ähnlich sehen. Ein paar Änderungen am Mopped (bis hin zur Umlackierung) wären auch empfehlenswert.

Bitte bleib das nächste Mal unterhalb der 40 (bzw. innerorts 30) km/h-Überschreitung, auch wenn das Schnellfahren noch so Spaß macht.

By Alberto (62.224.97.224) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 14:11:

Ja, wenn die dich nicht angehalten haben.... dann verweigere doch einfach die Aussage...
Aber dein Anwalt ist wirklich überdenkenswert.
Denn, wenn du auch nur im geringsten die Tatbeteiligung zugibst, dann kommt der Hammer hinterher.
zunächst müssen sie erst mal den Täter haben... von hinten? auf einem Motorrad? Ohne Anzuhalten?

Niemals!

Aber - der rat von garfield ist gut. denn, wenn sie mit Indizien-Nachweisen anfangen, könntest du da nochmals punkten!

By sebbl (217.86.162.42) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 18:06:

Hmm ich hab nicht alles geschrieben.
ich wurde angehalten (wollte ja abbiegen) und sie haben meine peronalien und eine unterschrift auf einem wisch von wegen ich bin zu schnell gewesen (aber es steht keine KM/h angabe drin).
Also kann ich mir neue klamotten kaufen und das mopped umlackieren wie ich will.
und der videowagen ist ca 80 km/h gefahren als ich ihn überholt habe.
Und leider bin ich bzw. mein rücken und mein mopped (incl. nummernschild) sehr gut zu sehen.
Ich habe den "Anhörungsbogen" oder wie er sich nennt noch nicht bekommen, müsste noch so ca 3 wochen gehen.

By TALOON (141.30.217.10) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 20:04:

btw: du hast einen blanco wisch unterschrieben???hast du wenigstens irgentwas in die hand bekommen, das die da keine 200 zu viel draus machen oder noch andere sachen drauf schreiben die nicht stimmen???

mfg taloon

By sebbl (217.86.163.46) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 20:17:

nöö :(
allerdings war das nur ein schrieb in dem es darum geht das ich angehalten wurde und ich eine rechtsbelehrung oder sowas bekommen habe.
allerdings interessieren mich die "Papiertechniken" nicht so, ich würde lieber gerne wissen was man gegen einen videofilm machen kann.
da gibt es doch bestimmt wege den zu "entschärfen"
soweit ich weiss nimmt die polizei bei PKW`s z.b. die heckscheibe oder sonstige punkte die einen bestimmten immergleichen abstand haben.
sowas hab ich ja beim motorrad nicht und wenn der anwalt gut ist müsste man da doch ne recht große toleranz rausbekommen.
oder lieg ich da flasch??

By dagegen (212.144.17.27) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 23:48:

"wenn der anwalt gut ist müsste man da doch ne recht große toleranz rausbekommen. "

Wie groß soll die toleranz denn sein? Angenommen, man wirft dir statt 160 nur noch 120 vor, dann ist der Führerschein trotzdem futsch...

By sebbl (217.86.162.144) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 00:11:

ja sicher ist er futsch und das auch irgendwie zu recht. aber es macht einen unterschied ob es einen monat oder 3 sind oder meinst du nicht???

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 08:41:

@all
dieser Thread ist ein gutes Beispiel um mal an uns zu appellieren, bei "Anfragen" doch alle Fakten und Zusammenhänge zu schildern, sonst wird viel Mühe und Serverplatz umsonst aufgewendet für Varianten, die es in einem Fall garnicht mehr gibt.
Im konkreten Fall bin ich mir garnicht sicher, ob da überhaupt noch ein A-Bogen kommt, denn das haben die Beamten ja wohl schon vor Ort gemacht? M.E. kommt da direkt ein BG Bescheid, mit dem unser Pechvogel am Besten dann zu einem guten Verkehrsrechtsanwalt geht. Denn der kann sich nur das Video ansehen und abschätzen, ob da noch was zur "Schadensminderung" gemacht werden kann.

By sebbl (213.182.142.18) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 09:15:

@ alfa
du hast vollkommen recht, allerdings wollte ich ja nur wissen ob es technische einschränkungen bzw. richtlinien für das videomessverfahren gibt.
und indianerehrenwort beim nächsten mal gibt es eine genaue "tatbeschreibung" von mir :-)

By Alberto (212.185.252.131) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 10:32:

Es gibt technische Einschränkungen, die kommen aber auf den Einzelfall an. Jedenfalls solltest Du zum Anwalt gehen und dieser sollte wiederum sich das ganze Video anschauen und keinesfalls irgendwelche "Einzelbilder" - auf Papier - akzeptieren.
Dann gibt es eben noch die Möglichkeit der Eichurkunde - der Ausbildungsnachweise der Besatzung etc.
Die Hoffnung ist sehr gering, dennoch - vielleicht geht ein bißchen was - zumindest die Reduzierung auf 1 Monat Fahrverbot.

By sebbl (213.182.142.18) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 11:23:

@ Alberto
AHA genau sowas wollte ich wissen ;o)
der anwalt hat anscheinen einen sachverständigen der sich diese filme ansehen wird und evtl. fehler feststellt. das mit der eichurkunde ist auch nicht schlecht.
und wenn ich das fahrverbot von 3 auf einen monat drücken kann ist ja schon viel getan ;o)


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