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Geblitzt mit Motorrad

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt mit Motorrad
By Holgi (129.206.202.119) on Sonntag, den 24. Juni, 2001 - 22:55:

Ich bin mit dem Motorrad auf der Landstraße geblitzt worden. Beweismittel Radarmessung, Foto, Zeuge. Gemessene Geschwindigkeit abzüglich Toleranz 128 km/h -> Geschwindigkeitsüberschreitung 28 km/h. Das ergibt wohl 100 DM, 3 Punkte. Das Foto ist von vorne, also kein Nummernschild, die Nummer wurde wohl notiert. Das Foto ist so schlecht, daß man nicht mal (durch den Helm) erkennt, daß ich eine Brille trage. Was schreib ich in den Anhörungsbogen? Schick ich ihn überhaupt zurück? Reicht der Zeuge (ein POK) aus, weil keine Nummer auf dem Foto ist? Was ist, wenn ich behaupte dort nie gefahren zu sein (Aussagen gegen Aussage)? Was kann ich tun bzw. unterlassen, so daß es nicht zu einem Bußgeldbescheid kommt?

By Veritas (62.224.140.90) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 16:26:

Mannomann, kann man so viel Glück denn fassen ... ? - Wenn's mich erwischt, dann immer per Laser o.Ä., mit anschließender Fahrerkontrolle.

Also, ein wirkliches Problem hast Du nun sicherlich nicht. Aus der Sache kommst Du doch leicht raus. Ich schlage folgendes vor:

Beantworte den Fragebogen, aber nur die Fragen, zu deren Beantwortung Du verpflichtet bist. - Du gibst den Verstoß nicht zu. Und auf die Frage nach dem Fahrer antwortest Du, daß Du Dein bike im fraglichen Zeitraum an einen Verwandten verliehen habest. Zu diesem Verwandten würdest Du, unter Berufung auf Paragraph 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht), keine Angaben machen; dazu seiest Du in diesem Falle nicht verpflichtet. Von Personen, an die Dein Verwandter das bike evtl. weiterverliehen haben könnte, sei Dir nichts Näheres bekannt, aber Du könntest natürlich nicht ausschließen, daß das bike ohne Dein Wissen weiterverliehen worden sei.

Falls die Aktenlage so ist, wie Du sie darstellst, und wenn Du auf dem Foto tatsächlich nicht zu identifizieren bist, kann Dir gar nichts weiter passieren. Die Scherriffs werden sogar davon absehen, Dich abends zu Hause zu besuchen. Allenfalls wird man Dir bei Einstellung des Verfahrens ein Fahrtenbuch androhen. - Das kann Dir ziemlich egal sein, denn das geht eigentlich nur, "wenn wiederholt nicht festgestellt werden kann, wer das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat ...". In Deinem Fall steht dies ja problemlos fest, aber eine Fahrtenbuchauflage wäre de facto eine Maßnahme der Beugung Deines Rechtes auf Zeugnisverweigerung. - Diese Zeugnisverweigerung gilt übrigens nur gegenüber eigenen Geschwistern, Eltern, Ehegatten bzw. Verlobten, Kindern.

Also, ganz locker, und freu' Dich - und fahr' zukünftig angemessener.

Gruß,

Veritas

By farendil (217.80.147.49) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 22:30:

was soll der unfug?

als beschuldigter darf er die aussage verweigern.
kein einziges wort außer den pflichangaben (personalien und angaben aus den papieren) - selbst wenn sie vorbeikommen sollten "ich verweigere die ausage" sonst NICHTS!!!

By Veritas (62.224.138.181) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 12:29:

@ farendil

Wenn Holgi sich nicht dazu äußert, ob er den Verstoß zugibt oder nicht, dann wird er garantiert verknackt. Und dann muß er im nachhinein Einspruch einlegen, etc.. - In diesem Fall ist es nicht damit getan, sich überhaupt nicht zum Verstoß zu äußern.
Holgi muß die behördliche Ermittlung zusätzlich auf Unbekannt ausweiten, um selber rauszukommen.

Gruß,

Veritas

By Holgi (62.104.220.72) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 15:01:

Danke erstmal für die Antworten.
Was wird passieren, wenn ich den Anhörungsbogen überhaupt nicht abschicke?
Die Geschwindigkeitskontrolle war ca. 400 km weit weg von meinem Wohnort. Kommen die auch so weit vorbei?

By @ndi (195.252.133.27) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 17:02:

Bin gestern mit einem Kumpel auf unseren Motorrädern im Paralelflug wahrscheinlich geblitzt worden (Landstrasse, bei 70 kmh ca.150 Kmh).Ich vorweg und mein Kumpel mit seinem Vorderrad neben meinem Hinterrad.Ich weiß jetzt nicht ob die uns von hinten drauf haben. Wenn doch,gibt es eine möglichheit sich da raus zu reden ??? Wenn nicht suchen die uns ??? Hat das zweck sein Bock umzubauen ?????

By polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 17:56:

@Veritas: Nöö, Holgi muss die Ermittlungen nicht auf unbekannt ausweiten. Die müssen ihm beweisen, dass er gefahren ist, was bei einem Motorrad sehr schwer ist. Selbstverständlich ist die erstgenannte Methode von dir auch nicht schlecht, muss aber nicht sein.

Irgendwann verläuft sich das im Sande.
(Bin übrigens letztens auch mit dem Motorrad geblitzt worden - allerdings von einem stationären :-))

Viele Grüße,

ein Polizist

By TALOON (141.30.217.10) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:56:

@polizist
pfui, damit untergräbst du aber deine autorität genauso wie officer ZWO der mir auch von solch schlimmen sachen von sich erzählt hat :-)

mfg taloon

By garfield (134.108.33.169) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 20:04:

Die Stationären sieht man doch meistens rechtzeitig. Kopf runter, Stinkefinger in Richtung Kasten und durch. Damit spart man zumindest einem Autofahrer eine unnötige Straßenmaut und zeigt gleichzeitig den Gemeindeabzockern, was man von ihnen hält. Die sollen die Kästen dort aufstellen, wo sie sinnvoll sind und nicht dort, wo sie am meisten einbringen. Nur nicht so schnell durchfahren, daß sich größere Ermittlungsarbeiten lohnen (bis 20 km/h schneller geht so gut wie überall), fast an jedem Mopped läßt sich etwas charakteristisches feststellen. Wenn dann genügend Fotos vorliegen, rückt das Fahrtenbuch in greifbare Nähe...

By polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 22:28:

@Taloon: Ich geb ja zu, auf dem Mopped drückt als ein bischen der Anarchist in mir durch *ascheaufmeinhauptstreu*.
Als letztens die A81 wegen des heftigen Unfalls bei Gärtringen vollgesperrt war, hab ich mir auch erlaubt, in dem Megastau auf der Landstraße Sperrflächen zu ignorieren und großzügig wie ich bin, auch mal einen Radweg zu benutzen ("wiiieee Radweg, ich hab kein Schild gesehen, das ist doch bestimmt ein Gemeindeverbindungsweg...)
So ein Stau macht auf dem Moped erst richtig Spaß :-))
Und erspart mir jetzt bitte die Diskussion von wegen Glaubwürdigkeit als Polizist. Ab und zu muss man mal fünfe gerade sein lassen...

Viele Grüße,

ein Polizist

By Alberto (212.185.252.138) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 10:46:

Lieber Polizist, Deine Ehrlichkeit ziert dich zwar, aber ich möchte Dich vor Elchen und Neidern warnen. Du hast hier zugegeben, daß du etwas falsch gemacht hast. Nun gut, man könnte sich herausreden,daß dies "Angeberei" war - und schließlich hat keiner Beweise.
Trotzdem - auch in diesem Forum gibt es bestimmt "Feinde"
Ich würde solche Taten nur zugeben, wenn sie schon verjährt sind... ein kleiner Tipp.

Im Übrigen... Fahrtenbuch für das Motorrad -. das muß nie sein, wenn man immer nur die Aussage verweigert. das ist der sicherste Weg. Man braucht auch nicht das Motorrad verändern.
Es ist völlig egal, die können das Fahrzeug ruhig identifizieren. Wichtig ist, daß das Gesicht des Fahrers nicht erkennbar ist - bei dunklen Helmen vermutlich fast ausgeschlossen.

By Mc Fly (53.122.34.112) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 11:29:

Verspiegeltes Visier ist toll und absolut sicher. Da sieht man nicht mal ne Wimper durch und ist trotzdem nur ganz leicht getöhnt. Da bekommt man auch bei Nacht keine Probleme mit der Sicht.
Also die letzten zwei mal haben die es garnicht erst probiert:-)))

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 12:02:

@McFly
Bist Du Dir da so sicher? Die Verspiegelung, die Du visuell wahrnimmst, besagt nur, daß das Licht eines bestimmten Wellenlängenbereiches effektiv reflektiert wird. Blitzfilme sind so ausgelegt, daß sie eine gesteigerte Empfindlichkeit im Roten haben. Du müßtest wissen, wie da das Reflexionsvermögen ist. Zweitens läßt sich möglicherweise auch noch etwas mit einem Polarisationsfilter vor der Kamera machen. "Möglicherweise", weil es natürlich keine für alle Situationen passende Orientierung des Polfilters geben kann.

Nebenbei bemerkt: eine sogenannte Sturmhaube unter dem Helm ist auch in vielerlei Hinsicht recht praktisch.

@Polizist
Zum Thema Glaubwürdigkeit als Polizist. Da hab ich kein Problem mit Deinem Verhalten, solange bei solchen formalen Verstößen (was ich hier annehme) niemand gefährdet wird.

Probleme sehe ich allerdings bei denjenigen Deiner Kollegen, die sich selbst so verhalten, in einer vergleichbaren Situation jedoch bei anderen Anzeige erstatten. So etwas - von anderen etwas verlangen, was man selbst tut - wäre in höchstem Maße unglaubwürdig. Es wäre vor allem heuchlerisch sich selbst und dem eigenen Gewissen gegenüber. Aber darüber wurde schon diskutiert und Du hast Dich ja auch dazu geäußert.

By Holgi (62.104.220.91) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 20:04:

Hab da noch n Fragen zum Anhörungsbogen:
Bei Punkt 1 (Pflichtangaben) wurde "Angaben zur Ihrer Person" von Hand durchgestrichen und drübergeschrieben "Angaben zum Fahrzeugführer". Was mach ich damit???
Im Anhörungsbogen steht, daß wenn ich mich nicht zu der Beschuldigung äußere, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Stimmt das oder ist das Panikmache?
Kann ein Fahrtenbuch erlassen werden? Wer überwacht das? Wie muß man das führen?

By garfield (134.108.33.169) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 21:00:

Wenn Du überhaupt nicht reagierst, wird Dir mit Sicherheit ein Bußgeldbescheid zugeschickt. Also antworten und ankreuzen, daß Du es nicht zugibst. Keinen Fahrer angeben. Durch die handschriftliche Veränderung ist Punkt 1 so verfälscht worden, daß es keine Pflichtangabe mehr ist. Falls dort bereits Dein Name eingetragen ist, solltest Du den so durchstreichen, daß er noch lesbar bleibt und im Kommentarfeld hinzufügen, daß die unter Punkt 1 angegebene Person zwar der Halter, nicht aber der Fahrer des Fahrzeugs ist.

Zum Fahrtenbuch: Wie oft hast Du es schon geschafft, um einen Bußgeldbescheid herumzukommen? Wenn Du diese Frage mit "noch nie" oder "einmal" beantworten kannst, kannst Du das Fahrtenbuch vergessen, falls Du vor mehr als zwei Wochen geblitzt worden bist. Dann kann keiner mehr verlangen, daß Du Dich noch an den Fahrer erinnern kannst. Das ist reine Panikmache.

By EinBetroffener (216.104.228.151) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 09:48:

@Holgi

Ein BG kann nur gegen den (eindeutig) identifizierten Fahrer erlassen werden. Somit kannst Du den AB getrost in den Rundordner stecken - und, wie der Polizist weiter oben schon sagte, die Sache wird im Sande verlaufen.

By hoschi (216.34.244.105) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 11:54:

@einBetroffener

mir hat mal LKR A einen BG-Bescheid geschickt, aber zeitgleich ist noch eine amtshilfe in LKR B gelaufen, weil ich auf den a-bogen geschrieben hab, es sei ein kumpel gewesen(welcher in LKR B wohnt). [weiß aber nicht, ob die parallel noch irgendwo/wie ermittelt haben]

By EinBetroffener (216.104.228.150) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 13:07:

@hoschi

Die haben dann seinerzeit höchstwahrscheinlich bei Dir einen Paßphotovergleich auf dem Einwohnermeldeamt gemacht.

By Alberto (62.224.97.198) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 16:18:

@Garfield
Ich kann deiner Argumentation nicht ganz zustimmen.
Wenn sie keinen Anhörungsbogen zurückerhalten, und sie kein verwertbares Foto haben, kommt nicht automatisch ein Bußgeldbescheid, sondern: einfach nichts mehr!


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