Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Brauche mal eure Hilfe zum Thema Schrittgeschwindigkeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Brauche mal eure Hilfe zum Thema Schrittgeschwindigkeit
By Rainer (217.80.165.13) on Sonntag, den 24. Juni, 2001 - 21:20:

Hallo zusammen.Ich habe mal eine Frage-Wie sieht das aus mit Bussen usw. und Schrittgeschwindigkeit?Muss das Warnblinklicht an sein?Wie ist es mit den Schulbustransportern?Muss man auch Schrittgeschwindigkeit fahren wenn ein Transporter mit einem Behindertenzeichen hält und Warnblinklicht an hat?Wie sieht es dabei mit blitzen aus?Wieviel wird dann angerechnet wenn man dann geblizt wird?Danke schon einmal im Vorraus!!!!Rainer

By Alberto (62.224.100.110) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 15:17:

Ich weiß nicht viel zu den "Schulbussen" - aber ich weiß - wie bei uns in der "Verkehrsberuhigten Zone" in der 7 km/h max. erlaubt sind, geblitzt wird.

Man stellt den Blitzer auf 20 km/h ein, d.h. es blitzt erst bei 21 km/h. Das bedeutet dann ./. der Toleranz von 3 km/h, daß der geringste mit 17 km/h - also mit einer Überschreitung um 10 km/h geblitzt wird.

Das liegt aber begründet in der Technik. Die meisten Autos haben tachometer, die erst mit 20 beginnen. Man argumentiert nun, daß bereits ein leichtes Zucken der Ndel die Aufmerksamkeit des fahrers erregen müßte, zumal er dann weit schneller, als "Schrittgeschwindigkeit" fährt.

Bis 20 passiert also nichts!

By traffic (217.48.44.41) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 15:29:

@Rainer: Ohne eingeschaltetes Warnblinklicht kannst Du ganz normal an dem Bus vorbeifahren. Ansonsten gilt, soweit mir bekannt: Solange der Bus mit eingeschaltetet Warnanlage die Haltestelle an- oder abfährt, darf man ihn weder überholen noch in der Gegenrichtung an ihm vorbeifahren. Solange er steht, darf man ihn mit Schrittgeschwindigkeit passieren. Da ein Behindertentransporter kein Bus ist, darfst Du diesen normal passieren, da steigt auch niemand unvermittelt ein oder aus. Was ich selbst nicht weiß, ist, wie es sich mit Vans (7-Sitzer) verhält, die gehen eigentlich nicht als Bus durch.

By Multa (62.27.216.180) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:02:

Also,in der StVo steht: "Wenn Fahrgäste ein-oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist."/"An Omnibussen(...), die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden."

By dagegen (134.147.103.19) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:08:

Ich habe noch nie gehört, dass in einer Schrittgeschwindigkeitszone Blitzer aufgestellt werden. Da kann ich ja als Fußgänger, Radfahrer oder Fußball geblitzt werden....

By traffic (149.225.34.90) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:08:

@Multa: Weißt Du, ob Du die aktuelle Ausgabe der StVO hast? Gerade an diesem Haltestellen-Paragraphen wird nämlich dauernd herumgebastelt. So wie es bei dir steht, gilt ja Schrittempo nur für den den Bus überholenden Verkehr.

By traffic (149.225.34.90) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:11:

@dagegen: Das gab es alles schon. Obwohl nicht genau definiert ist, wie schnell Schrittgeschwindigkeit überhaupt ist.

By Multa (62.27.216.180) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:13:

Na ja, das ist verzwickt! Du musst die Schrittgeschwindigkeit nur dann einhalten, wenn wie oben beschrieben, Fahrgäste ein-und aussteigen und wenn der Bus Warnblicklicht eingeschaltet hat(dies gilt dann auch für den Gegenverkehr!)
Meine Ausgabe wurde zuletzt am 7. August 1997 geändert. Auf der ersten Seite steht gleich das mit den Bussen!

By traffic (149.225.34.90) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:15:

@Multa: Ich meine, so um 1999 herum gab es nochmal eine Verschärfung. Vielleicht hat Michael Heier nähere Infos? Oder unsere Polizisten.

By Multa (62.27.216.180) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:24:

Nein, auch in der Bröschüre "Unterwegs mit dem Auto-STVO-Regeln einfach und verständlich" steht es so(Stand Okt. 1999). Aber ich kann mich auch irren. Ich würde nicht meinen rechten Arm darauf verwetten

By NiliQB (62.27.222.162) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:25:

Ich habe kürzlich meinen Führerschein von Auto auf Auto+Motorrad erweitert (vor etwa drei Monaten) und mein Fahrlehrer hat mir ausdrücklich beigebracht, dass man am Schulbus auch dann mit Schritttempo vorbei fahren muss, wenn das Warnblinklicht NICHT blinkt. Es reicht, wenn er in einer Haltestelle steht um Kinder ein- oder aussteigen zu lassen.

(Weiß aber nicht ob das wirklich so stimmt, war nämlich auch erstaunt)

By traffic (149.225.34.90) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:31:

Warten wir am besten mal, bis jemand herausgefunden hat, von welchem Datum die aktuell gültige StVO nun stammt.

By rainer (217.0.49.211) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 22:25:

Hallo zusammen!Danke erst einmal dass ihr euch um dieses Thema bemüht.Mich würde dann nämlich noch interessieren wie das mit dem Blitzen abläuft.Mann müsste doch theoretisch doch genau neben dem Bus geblitzt werden.Oder man müsse gelasert werden und direkt zur Kasse gebeten werden,oder irre ich mich da?Man kann doch bestimmt Einspruch erheben oder nicht?Was bekäme man denn wenn man mit sagen wir mal 60km/h an so einem Bus vorbeiführe?Gruß Rainer!

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 22:49:

@NiliQB:

Das stimmt so nicht. §20 Abs.1 StVO schreibt vor, daß "vorsichtig" vorbeigefahren werden muß. Explizite Schrittgeschwindigkeit ist nach §20 Abs.4 nur bei Schul- und Linienbussen mit Warnblinker vorgeschrieben. Allerdings kann man bei einem Unfall ziemlichen Ärger bekommen, wenn man zu schnell war. Bei Schulbussen also lieber etwas langsamer.

@traffic: Vom 11. Dezember 2000

@rainer:
Schrittgeschwindigkeit ist so ziemlich die einzige Geschwindigkeit, die auch ohne Meßgerät festgestellt werden kann. Um eine genaue Strafhöhe zu ermitteln, braucht es dagegen wieder eine Messung. Die kann durch Hinterherfahren, Laser oder Einseitenlichtschranke auch genau neben dem Bus festgestellt werden. Wie hoch die Strafe ist, findest Du im Bußgeldrechner.

Gegen sinnvolles Einsetzen des Warnblinkers ist nichts zu sagen. Wenn der Busfahrer aber meint, er könne den Warnblinker überall dort einsetzen, wo er Lust dazu hat, empfehle ich ein Beschwerdeschreiben an den Unternehmer/Verkehrsverbund und eine Anzeige wegen vorsätzlicher Verkehrsbehinderung, weil der Fahrer seinen Ermessensspielraum überschreitet. Bei genügend Beschwerden/Anzeigen wird dieses Ermessen irgendwann durch exakte Vorgaben ersetzt.

By Alberto (62.224.97.224) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 14:16:

Die Schrittgeschwindigkeit ist mit höchstens 7 km/h definiert. (Siehe: Spielstraße)
Geblitzt wird - aus technischen Gründen - ab 20 km/h (Tachometeranzeige zuckelt). Schätzen dürfen die niemals. Auch, wenn man offensichtlich 50 km/h gefahren ist. Wir sind nicht in Österreich.
Nur bei einem Unfall - anhand der Bremsspuren - wird es dann errechnet - und auch bestraft.

By Steffen (62.224.167.210) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 14:32:

Schrittgeschwindigkeit wurde vor kurzem von einem
OLG als bis zu 10 km/h definiert. Der Fahrer hatte
nach Ansicht des Richters keine Chance,
abzuschätzen, ob er 4,7 oder eben "etwas"
schneller fährt. Ab 10 km/h müßte ein Fahrer aber
erkennen können, daß es keine
Schrittgeschwindigkeit mehr sei.

By rainer (217.0.49.198) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 15:10:

Alles klar,ich danke euch vielmals.War echt eine super Hilfe für mich.Dieses Forum hier ist echtb super.Dankschön!!!!Gruß Rainer

By Siemm (192.54.47.66) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 15:23:

Also hier die Richtige Handlungsweise bei Bus mit Warnblinker:

Bus in Bushaltestelle(Nicht auf der Straße) mit Warnblinker: Max mit Schrittgeschwindigkeit darf vorbeigefahren werden. !!!!Dies gilt für beide Straßenseiten!!!!

Bus auf der Straße mit Warnblinker: Es darf nicht überholt werden sondern es muß gewartet werden bis der Bus weg ist. !!!!Dies gilt für beide Straßenseiten!!!!

By Multa (195.93.65.161) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 16:49:

Das stimmt so nicht! Es besteht ein Überholverbot, wenn der Bus mit Warnblinklicht an die Haltestelle(ob Straße oder Einbuchtung ist egal)ranfahrt. Und dies auch nur für die Busrichtung!!!!

By Siemm (192.54.47.66) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 16:50:

Quark

By Markus (193.158.152.62) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 16:57:

Einige gehören wohl nochmal in die Fahrschule!

Wenn der Bus mit Warnblinker die Haltestelle anfährt darf nicht überholt werden.

Steht der Bus mit Warnblinker darf mit maximal Schrittgeschwindigkeit und ohne Gefährdung von Fussgängern (!!) vorbeigefahren werden. Läuft also jemand über die Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen, muss man ggf. anhalten...

By Siemm (192.54.47.66) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 17:02:

Da gibts aber noch Unterschiede ob der Bus auf der Straße steht oder in einer Haltebucht steht.
Werde bald mal den Gesetztestext einschieben damit das hier mal ein Ende hat

By farendil (217.80.147.84) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 17:04:

@markus: Richtig!
Ob du allerdings anhalten mußt um die Fußgänger durchzulassen oder ob du sie nur nicht überfahren darfst, weiß ich nicht.

siemm: bitte keine einzelnen worte als antwort ohne begründung!

By Markus (193.158.152.62) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 17:11:

Der Sinn ist ja, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, damit man _sofort_ steht, weil ja noch der ein oder andere schnell die Fahrbahn überqueren will. Logischerweise ist es vorgesehen, dass du als Autofahrer anhalten sollst. Was bringt es dem armen Menschen, wenn er auf der Mitte der Strasse steht und nicht zu seinem Bus kommt, weil alle mit Schrittgeschwindigkeit und 0,5 Meter Abstand vorbei fahren/schleichen... ;-))

By polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 17:50:

Hui hui, interessantes Thema- ich muss auch erst mal in den Kommentaren bzw. der VwV nachschlagen.

Bezüglich Schätzung bei Schrittgeschwindigkeit: Es gibt einen Tatbestand, bei dem die Schätzung ausreicht. Wenn einer im verkehrsberuhigten Bereich die Schrittgeschwindigkeit nicht einhält, kann das mit einer Verwarnung i.H. von 30 Mark geahndet werden. Hierzu wird die genaue Geschwindigkeit nicht benötigt. Man muss das dann aber schon genauer beschreiben.

Viele Grüße,

ein Polizist

By garfield (134.108.33.169) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:11:

@Siemm:
Hier hast du deinen Gesetzestext:

§ 20 Abs. 3 StVO: Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer gekennzeichneten Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

§ 20 Abs. 4 StVO: An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

In den VwV steht dazu nur zu Abs. 4 ein Kommentar, der nur die Festlegung von Schulbushaltestellen betrifft, also für das Thema dieses Threads uninteressant ist.

Weiterhin sollte auf die Definition von "überholen" und "vorbeifahren" hingewiesen werden: Wenn man an ein fahrendes oder wartendes Fahrzeug von hinten heranfährt, an seiner Längsseite entlangfährt und vor ihm weiterfährt, spricht man von "überholen". Wenn man das gleiche mit einem parkenden oder haltenden Fahrzeug tut, spricht man von "vorbeifahren". Da ein Bus aber an einer Haltestelle nicht wartet sondern hält, kann man schon von der Definition her den Bus nicht "überholen", sondern nur an ihm "vorbeifahren".

Fazit: Du bist der einzige, der in diesem Thread "Quark" postet.


@alle noch etwas zum Verständnis: Sehr oft verdeckt der haltende Bus das Haltestellenschild (Zeichen 224). Wenn man nicht wegen vorhandener Ortskenntnis oder baulichen Gegebenheiten (z.B. Haltestellenhäuschen) von einer gekennzeichneten Haltestelle ausgehen muß, kann man den Warnblinker also ruhig so auffassen, daß der Busfahrer damit nur anzeigt, daß er eine Panne hat und es gerade noch bis in die Nothaltebucht geschafft hat. Außerdem muß der Bus, daß er dieses Sonderrecht beanspruchen kann, entweder als Linienbus oder Schulbus erkennbar sein. Reisebusse, die ausnahmsweise im Linienverkehr eingesetzt werden und nicht einmal ein behelfsmäßiges Schild mit der Linien-Nummer in der Heckscheibe haben, sind keine Linienbusse, genausowenig wie eigentliche Linienbusse, die in der hinteren Anzeigetafel das "S" für "Sonderfahrt" oder ein ähnliches mißverständliches Symbol führen. Trotzdem sollte man, wie bei jedem normalen Fahrzeug mit Warnblinker, natürlich nur mit der gebotenen Vorsicht an dem Bus vorbeifahren.

By Siemm (145.253.20.75) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:16:

Ja sorry hatte mich vor 3 Wochen mal bei einem Polizisten erkundigt wie das denn nun sei.
Der hats mir dann so erklärt.
Ich hoffe Ihr könnt mir nochmal verzeihen

§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Strassenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

By garfield (134.108.33.169) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:17:

Kein Grund, nochmal die halbe StVO zu posten.

By farendil (217.80.147.84) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:37:

Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.

Was ist wenn die richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind?
zählt das auch zur selben fahrbahn?

Die Fahrgäste dürfen nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

können die sich nicht ordentlich ausdrücken?

das heißt in meinen augen: ich muß auf die fußgänger besonders achtgeben, aber direkt "vorfahrt" haben sie nicht...

By traffic (149.225.38.9) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:45:

@farendil: Bei baulich getrennten Fahrbahnen gilt die Schrittgeschwindigkeit meines Wissens für die Gegenfahrbahn nicht, da die Fußgänger durch diesen Verkehr nicht gefährdet werden.

By garfield (134.108.33.169) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 19:50:

Bei einer baulichen Trennung spricht man von unterschiedlichen Fahrbahnen. Eine Fahrbahn geht jeweils von Randstein bis Randstein bzw. von Fahrbahnrand bis Fahrbahnrand (Zeichen 295). Befindet sich Zeichen 295 in der Mitte der Fahbahn, ist es nur eine Fahrstreifenbegrenzung. Diese Definition kann zu einem Streitpunkt werden und einen Ansatz bieten, daß das Gebot für Schrittempo für den Gegenverkehr evtl. ungültig werden könnte.

Du mußt auf die Fußgänger besonders achten. Ist es erkennbar, daß sie warten, darfst Du vorbeifahren. Wenn sie einfach auf die Fahrbahn latschen, mußt Du warten.


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