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Anschnallplicht

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Anschnallplicht
By J.R. (62.153.36.171) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 09:11:

Hi,
Bei einer Kontrolle war mein Beifahrer nicht
angeschnallt.Er hat die DM 60,- nicht gleich
bezahlt und seine aufgenommenen Personalien
sind falsch.
Auf der Verwarnung steht lediglich als Punkt
"Gurtplicht" und mein Kennzeichen.
Kann man mich belangen wenn er nicht bezahlt?
Wer hat Erfahrung?
Gruss

By officer (213.187.66.8) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 09:46:

Es kann passieren, daß man an Dich herantreten wird um die richtigen Personalien des Beifahrers zu ermitteln. Wurde denn kein Ausweis oder ein anderes Personaldokument verlangt???

By farendil (217.0.227.7) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 11:49:

wenn du dich nicht mehr erinnern kannst, wer an dem tag mitgefahren ist oder du die aussage verweigerst (darfst du, wenn du entweder beschuldigt wirst oder aber der beifahrer ein verwandter war) kann man dich nicht dafür belangen.

By traffic (217.48.44.13) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 13:53:

@officer: Der Beifahrer ist doch gar nicht verpflichtet, ein Personaldokument mit sich zu führen, somit verstünde ich es auch nicht, wenn dies von ihm verlangt worden wäre.

By officer (213.187.67.57) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 14:20:

@traffic
Es ist richtig, das bei uns niemand verpflichtet ist, ein Personaldokument mit sich zu führen. Die Polizei ist aber berechtigt und verpflichtet die Identität einer Person festzustellen, wenn diese eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat. Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn sich derjenige mit seinem Auseis ausweisen kann. Hat er ein solches Dokument nicht dabei, kann er in Identitätsgewahrsam genommen werden. Man kann sich also viel Ärger, zeit und Kosten ersparen wenn man seinen Ausweis dabei hat.

By traffic (217.48.44.13) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 14:46:

@officer: Am einfachsten wäre doch in diesem Fall, direkt zu zahlen (notfalls Geld beim Fahrer leihen)?

By farendil (217.0.227.7) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 15:32:

@ officer: im normalfall dürfte ja wohl eine abgleichung der daten per funk aureichen, oder etwa nicht???

Man kann sich also viel Ärger, zeit und Kosten ersparen wenn man seinen Ausweis dabei hat.

häää?
schickt ihr dem dann eine rechnung???
auf welcher gesetzesgrundlage??

By traffic (217.48.44.13) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 15:36:

@officer: Wie ist es denn mit der Verhältnismäßigkeit aus: Eine Ordnungswidrigkeit von 60 DM steht doch m.E. in keinem vertretbaren Verhältnis zu der Einschränkung der Bewegungsfreiheit des der Ordnungswidrigkeit Bezichtigten durch eine Identitätsfeststellungsmaßnahme (bei einer Straftat oder einem Bußgeld sähe es anders aus)? Gibt es da nicht online-Auskünfte oder dergleichen, mit denen die Angaben bei Bedarf vor Ort geprüft werden können?

By officer (213.187.66.181) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 19:57:

Klar ist zahlen vor Ort das einfachste und vom Fahrer Geld borgen ist doch meistens kein Problem.

Was soll denn eine Überprüfung per Funk bringen?? Ich kann nur prüfen ob die Personalien die der Betroffene ansagt nicht zur Fahndung stehen. Ob die Personalien zum Betroffenen "passen" oder nicht, hab ich dann immer noch nicht ermittelt.

Letztendlich hilft nur die Fahrt im Streifenwagen zum Personalausweis und da fallen dann Gebühren an. Da die Polizeikosten nur im Bußgeldverfahren beigetrieben werden können, hat es sich dann auch mit der Verwarnung erledigt und es kommt ein Bußgeldbescheid. (Geldbuße + Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle + Polizeikosten) Es ist ein Trugschluß, die Verhältnißmäßigkeit der Mittel immer an der Höhe der zu erwartenden Geldbuße festzumachen. Die Frage ist einzig und allein was erforderlich ist um die Identität zweifelsfrei zu klären.

By farendil (217.0.227.7) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 20:39:

@officer: welche gebühren bitte??

wofür werden die erhoben?
auf welcher gesetzesgrundlage?
wie hoch sind die?

Letztendlich hilft nur die Fahrt im Streifenwagen zum Personalausweis
wenn ich chemnitz einer angibt, daß sein persi in hamburg liegt, dann fahrt ihr mit ihm dort hin, oder wie??

wieso kannst du per funk nicht nachfragen, ob geburtsdatum, adresse und name zusammenpassen??

By traffic (213.23.7.156) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 22:04:

@officer: Da würde ich es für einfacher halten, zum nächsten Geldautomaten zu fahren, dann bliebe nur der Fall "ungelöst", daß der der Ordnungswidrigkeit bezichtigte auch keine Karte dabei hat.

By officer (213.187.67.6) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 22:13:

@farendil
z.B. Kosten für den Transport im Polizeifahrzeug auf der Grundlage der jeweiligen landesspeziefischen Gesetze, wieviel das ausmacht kann ich nicht genau sagen. Wir geben nur die gefahrenen Kilimeter an und die Kasse berechnet das ganze.

Natürlich fahre nicht nach Hamburg. Aufwand und Nutzung müssen schon klar sein. Wenn man nicht zum Auseis direkt fahren kann,was ja das einfachste und schnellste ist, muß ich den Betroffenen halt mit zur Dienststelle nehmen. Dort hab ich dann längstens 12 h Zeit die Identität z.B. durch erkennungsdienstliche Behandlung festzustellen. Ich denke diese Zeit wird ausreichen. §§ 163 StPO ff. + 46, 53 OWiG

"wieso kannst du per funk nicht nachfragen, ob geburtsdatum, adresse und name zusammenpassen??"

Wen soll ich da über Funk fragen? Es gibt keinen zentralen Computer wo alle Personaldaten von allen in Deutschland lebenden Personen erfaßt sind. Außerdem müßte ich dann auch vor Ort die Möglichkeit haben einen Bildabgleich durchzuführen. Was nützt es mir wenn ich mir von Dir die Personalien von Deinem Nachbarn o. ä. aufsagen lasse, die dann überprüfen könnte, da sogar alles zusammenpaßt und am Ende erreicht Dich der schriftliche Bescheid doch nicht.

By gysi (195.243.74.101) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 14:02:

wenn du dich nicht mehr erinnern kannst, wer an dem tag mitgefahren ist oder du die aussage verweigerst (darfst du, wenn du entweder beschuldigt wirst oder aber der beifahrer ein verwandter war) kann man dich nicht dafür belangen.

hm, aber dann kann ich ja eigentlich immer sagen dass ich keine aussage mache, weil wenn ich das sage, hab ich ja nicht gleichzeitig damit gesagt dass das ein verwandter ist, das denken die jungs sich halt dann? und ausserdem werden sie es ja dann nie wissen ob es ein verwandter war oder nicht, blöd natürlich nur wenn sie den jungen dann doch kriegen, oder??

By farendil (217.80.147.49) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 14:06:

wenn du die aussage verweigerst, obwohl du das nicht darfst, gibts ärger!

die brauchen nur alle verwandten abgrasen und wenn sich feststellen läßt, daß es keiner von denen war...

By gysi (195.243.74.101) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 14:28:

achso ... hm, da hätte sie aber ziemlich viel zu tun bei meinen verwandten ;) *frechgrins*

By Alberto (62.224.100.110) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 14:32:

Man kann relativ lange - als Zeuge - die Aussage verweigern.
Dennoch - im Extremfall könnte am Ende die sog." Beugehaft" stehen, wenn man nichts sagt.

Trotzdem - für die Verjährung reicht es meistens. Aber - es wird eine Art Strafe geben - für den Zeugen.

By flavio (193.24.61.10) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 18:47:

Ich verstehe dir Problematik nicht. Man muß doch seinen Beifahrer nicht zwangsläufig kennen. Möglicherweise war es ein Anhalter, den ich normalerweise nicht nach seinem Lebenslauf befrage.

f.

By polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 09:51:

@officer: Seit ihr in Sachsen so arm, dass ihr für eine ID-Feststellung Gebühren erhebt :-)
Ernsthaft: Wir in BW machen das noch kostenlos. Ist für den betroffenen unangenehm genug, wenn er bei uns einsteigen darf und mit muß.

@alle: Ich kann Officer nur zustimmen. Es gibt keine Pflicht zum mitführen der Personalpapiere. Die Konsequenz ist dann allerdings wie von Officer beschrieben(Durchsuchung, ID-Gewahrsam).
Die Nichtangabe oder falsche Angaben zur Identität ist übrigens auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OwiG.

Und auch bei uns in BW können wir die Personalien vor Ort nur schwer überprüfen. Einen Onlinezugang zu den Einwohnermeldeämtern gibt es (noch) nicht. Tagsüber klären wir es telefonisch ab, Nachts geht es gar nicht...
Aber selbst mit einem Onlinezugang bleibt das Problem wie von Officer beschrieben. Ein Bildabgleich ist nicht möglich und wenn der mir die Personalien seines Nachbarn nennt, bin ich angeschissen.


Viele Grüße,

ein Polizist

By Steffen (62.224.167.210) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 14:17:

Zum Thema Identitätshaft zwecks Feststellung der
Personalien: Es reicht, wenn ein Zeuge, der sich
selbst ausweisen kann, die Identität eines anderen
glaubhaft bestätigen kann. Und eine Identitätshaft
wegen einer Ordnungswidrigkeit
(Anschnallpflichtsverletzung) stellt sogar einen
Straftatsbestand (Nötigung bzw. Freiheitsberaubung
je nach Umstand in Tateinheit mit
Amtsmißbrauch...) da! So einfach kann bzw. sollte
ein Polizist also niemanden mal kurz wegen einer
Lapalie mit auf die Wache nehmen.

By polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 17:39:

@Steffen: Dann sei doch so gut und begründe auch, warum wir uns durch solche Handlungen strafbar machen. Nicht nur Behauptungen aufstellen...
Dieses Posting kann man doch glatt den Elchen verfüttern, da überhaupt nichts wahres drin ist.

1. Ein Zeuge der sich selbstausweisen kann, genügt nicht um die Identität eines anderen zu bestätigen. Ich hab in meiner 8 jährigen Laufbahn noch nie was davon gehört und auch in den Kommentaren dazu nichts gefunden. Wär ja auch noch einfach, die könnten sich ja vorher abgesprochen haben. Nur amtlich bestätigtes zählt. Wär ja einfach, da versprech ich meinem Kumpel ein Bier oder zwei und der soll dann gegenüber der Polizei bestätigen, dass ich der Hans Meier bin - totaler Quatsch!

2. Der Identitätsgewahrsam ist sehrwohl auch bei Ordnungswidrigkeiten gerechtfertigt, wenn mildere Mittel nicht zum Erfolg führen. Ich empfehle dir dazu die Lektüre der §§ 163ff StPO i.V.m §§46, 53 OwiG. Einschlägige Kommentare dazu gibt es massenhaft. Hat officer oben übrigens auch schon geschrieben. Manchmal hilft es, wenn man vorher nachschaut und nicht bloß polemisiert.

Die Polizei wäre ja Handlunsunfähig, wenn sie bei einer Ordnungwidrigkeit nicht mehr die erforderlichen Maßnahmen treffen dürfte, nur weil es eben "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist.
Dann lass ich nämlich zukünftig meine Personalpapiere zu Hause und schnall mich dann nicht mehr an oder lass den Helm weg. Die Polizei kann mir ja nichts.

Also Steffen, denk nochmal nach was du da oben geschrieben hast. Vielleicht hast du ja nur die Smileys vergessen. Ansonsten würde es mir echt Sorgen machen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By KJK (194.138.37.46) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 08:48:

Bin ich eigentlich nur bei Ordnungswidrigkeiten verpflichtet, mich gegenüber der Polizei auszuweisen oder z. B. auch in folgendem Fall (?):
Ich habe von öffentlich zugänglichem Gelände aus fotografiert. Leider befand sich eine (chemische?) Fabrik in Sichtweite (mehrere hundert Meter entfernt, aber in meinem Bildausschnitt), deren Wachdienst nervös geworden war.

By officer (213.187.67.196) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 09:03:

@Steffen

wie schon von Polizist dargelegt, ist Dein Posting absoluter Quatsch. Bei uns in der Dienstgruppe gibt es einen Beamten, der sich mal auf so etwas eingelassen hat und der war ganz schön angesch... als das Ordnungsamt Rückfragen zu den Personalien hatte weil nichts stimmte. Nun mußte sich der Beamte rechtfertigen auf welcher gesetzlichen Grundlage er gehandelt hatte (da gab es natürlich keine) und warum er nicht entsprechend des "Lehrbuches StPO" die Personalien festgestellt hatte. Selbst einige damalige Beführworter einer solchen "bürgerfreundlichen" Arbeitsweise, lassen seit dem die Finger von solchen wackeligen Maßnahmen!

@Polizist, es steht nun mal so in unserem Kostenverzeichnis und da werden die Kosten natürlich auch erhoben.

By Steffen (62.158.114.94) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 10:44:

@officer @polizist

Ich hab' mich vielleicht nicht so ganz deutlich
ausgedrückt: Ich meinte, daß man niemanden in
Identitätsgewahrsam nehmen darf, wenn eine Person,
die sich selbst ausweisen kann die Identität des
anderen bestätigt (diese Info habe ich von einem
Richter an einem OLG!!!).

Ich war selbst einmal in einer ähnlichen
Situation. Mein Beifahrer konnte sich damals bei
einer Personenkontrolle nicht ausweisen und ich
hatte meinen Perso dabei und habe seine Identität
auf Wunsch der überprüfenden Polizisten bestätigt.
Damit war die Angelegenheit erledigt.

Ist niemand anderes dabei sieht die Sache klar
anders aus.
Aber das ist eben auch wieder so 'ne Sache, in
der, wie bei fast allen Fragen in denen es um
Verhältnismäßigkeit geht, der Ermessensspielraum
der Richter einigermaßen groß ist.

By Mc Fly (53.122.34.116) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 11:21:

OWi´s tut das überhaupt not so einen Terz zu machen?? Wenn er sich nicht Anschnallt gefährdet er niemand außer vieleicht sich selbst. Wobei ich mich seit 7 Jahren nicht Anschnall zwei Unfälle hatte und unverletzt blieb und auch nie gezahlt hab. Bei solchem kleinkram sollte die Polizei doch etwas lockerer sein und lieber Jagt auf Drogen, Kinderschänder usw. machen das ist wohl sinnvoller.( Was das kostet wegen so einer kleinigkeit Haft usw. und das Polizei Budget hat kein Geld über dem Beamten brauchbare Ausrüstungen zur verfühgung zu stellen z.B. Schußsichere Westen usw.)

By traffic (217.48.44.61) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 11:32:

So sehe ich das auch. Meiner Meinung nach sollte das ganze damit erledigt sein, daß man dem Beschuldigten Gelegenheit gibt, das Geld aufzutreiben und an Ort und Stelle der Polizei auszuhändigen, und das war es dann. Wozu der Aufwand einer Identifizierung nötig ist, das verstehe ich nicht, es sei denn, derjenige kann absolut nicht zahlen, weil er pleite ist.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 11:40:

@myfly
ohne jetzt eine Grundsatzdisskussion über die Sinnhaftigkeit von Gurten anzufangen, aber mir hat der angelegte Gurt sicher einmal, wahrscheinlich sogar zweimal im Laufe der Jahre das Leben gerettet.
Am klarsten ist es zu erkennen, wenn es den Wagen überschlägt oder sonstwie richtig zerlegt, kann bei Eisglätte ja jedem schnell mal passieren. Wenn du wegen der Gurte drin bleibst, ist deine Überlebensschance wesentlich höher. Ohne Gurt fliegst du sicher raus und wirst vom eigenen Karren oder Resten davon erschlagen, oder brichst dir den Hals oder schlägst dir den Kopf ein an irgendwelchem Baum, Pfosten odere so.
Vor langen Jahren habe ich mal zugesehen, wie im langsamen Stadtverkehr ein Renault R4 und was Opel Rekordiges frontal ziemlich langsam zusammen sind. Der Renault Fahrer ist mangels Gurt-Nutzung durch die Frontscheibe hindurch, hing dann in den Scheibenresten, sah aus wie Frankenstein, so zerschnetzelt war sein Gesicht und ein Auge klebte auch in den Scheiben-Resten und hatte Platz gemacht für ein schönes neues Glasauge. Gebrüllt hat der Kerl wie am Spiess.

By HarryB (203.198.24.4) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 11:42:

Bei solchem kleinkram sollte die Polizei doch etwas lockerer sein und lieber Jagt auf Drogen, Kinderschänder usw. machen das ist wohl sinnvoller.

Nun ja, vielleicht war es ja gerade eben dieser gesuchte Kinderschaender oder Drogenhaendler, der da einer Kontrolle unterzogen werden sollte, aber nicht gefasst wurde, weil die Polizei es doch etwas lockerer gesehen hat. Das Gekeife der Zeitung mit den grossen Buchstaben und deren Leser moechte ich dann mal hoeren, wenn solches bekannt wird.... Also, wo soll man denn nun die Grenzen ziehen???

@KJK
Ich denke, dass Du generell der Polizei gegenueber ausweispflichtig bist. In Deinem Falle muss das wohl ein wenig mehr als 'ne simple chemische Fabrik gewesen sein, wenn die erstens einen derart scharfaeugigen Wachdienst und dann auch noch Sorgen damit haben, dass sie von weiter Entfernung aus fotografiert werden. Wohnst Du zufaellig in der Naehe von Krauss-Maffei?

By KJK (194.138.37.46) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 13:26:

@HarryB: Nö, war Solvay. Wir vermuten, daß "aufmerksame" Anwohner Alarm geschlagen haben, weil wir so "verdächtig unauffällig" agiert haben (an einer relativ vielbefahrenen Straße, an der wir auch unser Auto für alle sichtbar abgestellt hatten, zwecks besserer Übersicht auch noch auf 'ner Faltleiter 'rumgeturnt sind ;-) ).

By officer (213.187.66.140) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 20:18:

@Steffen Ich möchte den OLG-Richter mal sehen, wenn er wegen schlampiger Ermittlungen zur Identität ein Verfahren einstellen muß, weil die Identität eben nur auf der Aussage eines anderen "Zeugen" beruht. Der wird dann ganz sicher arg über die Polizei herziehen weil die einfachste Grundsätze nicht beachtet haben. Am Ende sind wir dann mal wieder beim unbekannten Anhalter, der gegenüber dem Fahrer falsche Personalien angegeben hat und die dieser dann gegenüber der Polizei bestätigt hat. Nein Nein, so läuft das nicht.

Stell Dir mal vor, ein kleiner Unfall - auch nur eine Owi - und der Verursacher mit dem Fahrrad unterwegs, kann sich mal eben nicht ausweisen. Die Beamten schreiben sich schön braf alles auf was der Betroffene an gibt, villeicht bestätigt es sogar noch irgend ein anderer. Du als Geschädigter / Deine Versicherung, ihr wendet euch an die Person, doch alle Post kommt zurück, weil es diese Person nicht gibt. Was dann, dann gehst Du natürlich zur Polizei, die aber haben auch keine anderen Daten. Wenn die Dir dann noch sagen, "haben Sie sich nicht so, bei solchen Owis können wir doch niemanden mitnehmen" ich denke dann änderst Du deine Einstellung.

By farendil (217.80.147.14) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 20:36:

@officer: es geht hier darum: wenn du jemanden hast, der sich ausweisen kann und wenn dieser jemand SICHER die identität einer weiteren anwesenden person bestätigen kann, dann verstehe ich das problem nicht.

By farendil (217.80.147.14) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 20:42:

@officer+polizist: noch was: es ist mir immer nocht nicht klar, welche möglichkeiten ihr auf der dienststelle habt, die identität sicher festzustellen.

a:anfrage bei der meldestelle-reicht nicht aus, da kein bildabgleich, außerdem nicht immer geöffnet

b:erkennungsdienstliche behandlung - solange noch nicht von jedem bürger eine genprobe vorliegt, dürfte es ja nur etwas bringen, wenn die person bereits vorher einmal erkennungsdienstlich behandelt wurde.

also - wie stellt ir definitiv die identität fest und welche möglichkeiten hab ihr auf der wache dazu, die ihr auf der straße nicht habt????

By officer (213.187.66.190) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 22:04:

@farendil zum ersten posting, was ist "sicher"
zum zweiten posting : Es gibt auf der Wache einiges mehr was getaen werden kann, aber leider kann und darf man hier nicht über alles schreiben was man weis. Ich denke Du verstehst das, darüber ist ja auf dem Treffen gesprochen wurden.

By farendil (217.80.147.14) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 23:25:

@officer: mit sicher bestätigen meine ich, daß derjenige sozusagen dafür "bürgt" daß es sich um die identität handelt.

daß kann man natürlich nicht bei trampern o.ä. machen, sondern nur bei leuten, die man genauer kennt.


zu den möglichkeiten auf der wache:

a: gibt es da ja gesetzliche grundlagen, die öffentlich zugänglich sind und etwas mehr licht ins dunkel bringen.
kannst du dazu was sagen

b:um einen so schweren eingriff (wegfahren, mehrere stunden festhalten) zu rechtfertigen, muß doch eine sehr sichere identifizierung und vor allem eine deutlich sicherere identifizierung als auf der straße vorgenommen werden können. genau dieses kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen, zumal ihr euch ja auch an gestze halten müßt (z.b. wann dürfen personenbezogene daten wie fingerabdrücke, dna etc. erhoben und wann dürfen die gewonnenen daten gespeichert werden)

c: eigentlich müßte das verhalten der beamten ja transparent und nachprüfbar sein - gibt es gesetzliche grundlagen, die zur geheimhaltung solcher methoden/handlungsweisen verpflichten?

daß ihr natürlich hier eure kleinen tricks und kniffe nicht postet, verstehe ich.

noch eine frage zur praxis: was ist, wenn der bürger andere dokumente, z.b. geldkarten vorlegen kann oder gar anbietet am nächsten geldautomaten anhand eines geglückten geldabhebens zu beweisen, daß er auch die pin kennt.

By Steffen (62.224.163.202) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 10:25:

Bei einem Tramper kann ich sicher seine Identität
niemals glaubhaft versichern. Falls es sich aber
eben um eine Person handelt, die ich schon länger
kenne, ist das sehr wohl der Fall.

Ich bestreite übrigens nicht, daß der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit der Mittel hin und wieder
zu echten Ungerechtigkeiten oder Nichtermöglichung
der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit führen
kann. Beispiel, das so von einem AG gefällt und
auch in höherer Instanz bestätigt wurde:

Radfahrer, die "nur" nicht den Radweg genutzt
haben und deshalb zu einem Verwarnungsgeld von DM
10,- bei einer Kontrolle "verdonnert" wurden,
dürfen auch dann nicht mit zur Wache genommen
werden, wenn sie sich nicht ausweisen können.

Hier heißt es eben: Lieber einmal einen durch die
Maschen der Bürokratie schlüpfen lassen, als
Unschuldige dazu zu nötigen, mit auf die Wache zu
kommen.

Falls der Radfahrer natürlich einen Unfall
verursacht hat,... sieht's natürlich anders aus.

Mein Wissen erstreckt sich hier nur auf "Lapalien"
bzw. wenn man glaubhaft(!) die Identität
versichern kann.

By traffic (217.48.44.44) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 12:05:

Folgender Punkt ist mir bei der ganzen Diskussion hier noch völlig unklar: Wozu bei einer Verwarnung oder Ordnungswidrigkeit eine Identitätsfeststellung, wenn es dem Betreffenden ohne größere Umstände, also z.B. am nächsten Geldautomat, möglich ist, den entsprechenden Betrag aufzutreiben. Damit ist doch das Verwarnungs- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren erledigt.

By Steffen (62.224.163.202) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 15:08:

Verhalten bei Kontrollen:

§1 Nichts außer den Personalien angeben.
§2 Keinerlei Zahlungen vornehmen.
§3 Immer höflich und korrekt bleiben.

zu §3 das trifft dann meistens auch auf die
"Gegenseite" zu ;-) und durch Anpöbelei oder
ähnliches wurde noch keinem geholfen...

Aber zurück zur Frage: Hast du immer wenn du
unterwegs bist Kohle bzw. Geldkarte,... dabei???
Ich sicher nicht, wenn ich mit Fahrrad,
Inlinern,... unterwegs bin. Und selbst wenn... -> §2

By traffic (217.48.44.60) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 15:43:

In diesen Fällen würde ich lieber zahlen, als daß meine Personalien in irgendwelchen Datenbanken landen, von denen man normalerweise nie etwas erfährt . Und Geld habe ich viel häufiger dabei als einen Ausweis; man braucht es halt oft.


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