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41 km/h zu schnell auf der Autobahn

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 41 km/h zu schnell auf der Autobahn
By Nadine (193.159.125.129) on Mittwoch, den 20. Juni, 2001 - 17:47:

Moin ihr,

ich habe ein Problem,..und zwar wurde ich am 2.5.2001 auf der A1 mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h geblitzt.
Am 29.5.2001 habe ich den Zeugenfragebogen und Foto geschickt bekommen.

Soweit ich weiss gibt das ja ein Fahrverbot von einem Monat?! Und eine Geldstrafe oder?

Gibt es irgendeine Möglichkeit das zu umgehen??

Wäre echt super wenn ihr mir helfen könntet! :(

danke schonmal!

Nadine

By EinBetroffener (216.104.228.119) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 09:46:

@Nadine

Du schreibst hier "Zeugenfragebogen". - War das ein Firmenwagen, mit dem Du unterwegs warst?

By Alberto (62.224.97.215) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 10:06:

Was hast du denn mit dem "Zeugenfragebogen " gemacht?

Wenn du etwas unternehmen willst, wird es höchste Zeit!

Schreib mal was genaueres...
Was war das genau für ein Bogen - auf wen ist das Auto zugelassen, wo kam der Bogen wann hin - usw.

By Nadine (62.226.250.26) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 13:59:

Es war mein eigenes Auto, das auch auf mich zugelassen ist.
Sie haben den Bogen am 29.5. zu mir nach Hause geschickt.

Obendrüber steht: Eilsache zur Ordnungswidrigkeitenanzeige - Zeugenfragebogen.
Dann haben sie halt aufgeführt wann wo welche Ordnungswidrigkeiten begangen wurden.

untendrunter steht noch:
Beweismittel: Foto, Radarmessung, Zeugenaussage, Film-/Bildnummer xxx

auf der Rückseite:
schriftliche Äußerung zum Sachverhalt

da kann ich dann einen anderen Fahrer angeben, falls ich als Halter nicht mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen sein sollte.

Ich habe allerdings noch nichts unternommen.
Ich hoffe es ist nicht zu spät?!

Nadine

By Alberto (62.224.97.4) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 14:16:

Nun hast du hoffentlich eine "gute Freundin", die ab und zu mal mit deinem Auto fahren darf? - noch besser - eine Schwester?

Jedenfalls, wenn diese Person einverstanden ist, dir zu helfen, - dann kannst du diese als Fahrerin angeben.

Dann wird sie etwa nach 4 Wochen einen BuGeBe bekommen. Daraufhin muß sie dann Einspruch einlegen, mit der Begründung: Sie will erst mal einen Anwalt befragen....

Alles weitere dann, wenn es so weit ist.

Jedenfalls.... deiner Freundin kann nichts passieren. Sie muß nur der Sache vertrauen.

By Nadine (62.226.250.26) on Donnerstag, den 21. Juni, 2001 - 14:23:

Hallo Alberto,

Danke!! Ich werde es so versuchen und es gleich losschicken! :-)

Nadine

By Nadine (62.226.247.44) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 19:56:

Hallo ihr,
ich bins nochmal.
Es hat sich was neues ergeben, denn bevor ich den Bogen zurückschicken konnte, (die Person die ich angeben wollte, ist nicht damit einverstanden :(, und nun muss ich mir erstmal jemanden anderes suchen)ist heute eine Vorladung gekommen.
Ich soll am Freitag bei der Polizei erscheinen zwecks Vernehmung als Betroffene.
Was soll ich tun?

Gruss
Nadine

By Papa A. (195.93.64.167) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 20:18:

geh da ja nicht hin !!!!
1.) vorladen darf nur der staatsanwalt
2.) die wollen ja was von dir da müssen die sich schon selber kümmern (hausbesuch) - (du machst natürlich nicht auf)

PS: das ist dummfang der polizei

By traffic (149.225.34.90) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 20:19:

Der Einladung brauchst Du nicht Folge zu leisten, mach keinerlei Angaben, auch nicht am Telefon oder vor der Haustür.

By Nadine (62.226.247.44) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 20:27:

hmm aber dann muss ich doch anrufen und sagen, dass ich ncih kann oder einfach nicht hingehen??

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 22:22:

Höflich: Anrufen und als einzige Möglichkeit einen Termin nennen, der möglichst weit in der Zukunft und möglichst unpraktisch (z.B. 29.10.2001, 23:45 Uhr) liegt. Zu diesem Termin kommst Du natürlich nicht und entschuldigst Dich am nächsten Tag tausendmal.

Unhöflich: Einfach nicht reagieren.

Das Ergebnis ist gleich: Die Polizisten sind stinkig, können aber nichts machen.

By EinBetroffener (216.104.228.154) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 10:29:

Also: Der "Vorladung" brauchst Du nicht Folge zu leisten (wie schon hier richtig ausgeführt wurde). Garfields Tipp ist zwar ok, aber wenn Du den Termin in die weite Zukunft legst, werden sie sofort stutzig und stehen bei Dir innerhalb kürzester Zeit auf der Matte. Das werden sie vermutlich so oder so tun. Das heisst zunächst für Dich: Bei unangemeldetem Besuch nicht die Haustür öffnen! - Und versuch nochmals jetzt rasch jemanden zu finden, den Du als (vermeintlichen) Fahrer angeben kannst.

By Alberto (62.224.97.224) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 14:05:

Aber es ist wahrscheinlich, daß sie schon "riechen", daß Halter nicht gleioch Fahrer ist, deshalb wäre die Rücksendung des Anhörungsbogens - mit Angabe eines vermeintlichen Fahrers - etwa gleiches Alter - und gleiches Geschlecht - schon wichtig.

By Nadine (193.159.24.158) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 01:06:

huhu,..:-)

also ich habe enventuell doch noch jemanden gefunden, erfahre allerdings leider erst Donnerstag, ob sie es wirklich macht.

also soll ich nun am Freitag auf jeden Fall nicht hingehen zu dem Termin...und mich auch nich abmelden?? Und wenns anner Tür klingelt und die das sind nicht aufmachen?

und dann schnellstmöglich den Bogen zurückschicken!? richtig?

Nadine

By garfield (134.108.33.169) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 01:09:

Genau. Keine Möglichkeit zur Identifizierung geben, bis Deine Bekannte die Sache zugegeben hat. Den Bogen schickt natürlich Deine Bekannte zurück.

By Nadine (193.159.24.158) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 01:14:

ok danke euch schonmal... :-) meld mich wieder!

By Nadine (193.159.24.215) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 13:05:

so bin ja heut nich hingegangen und sofort haben sie angerufen hier. Hab gesagt sie (ich) ist nicht da *lach* (hab mich also als meine schwester ausgegeben)
Naja er meinte er wird sie (mich) nochmal vorladen.

und nun?

By EinBetroffener (216.104.228.147) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 13:13:

@Nadine
Wie schon gesagt: Die Polizei kann Dich gar nicht vorladen; nur einladen. - Eine Vorladung kann nur die Staatsanwaltschaft anordnen. Solch einer Vorladung sollte man dann schon Folge leisten; sonst gibt´s massiven Ärger. Eine Einladung kannst Du getrost ignorieren; auch wenn diese wiederholt seitens der Polizei ausgesprochen wird


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